#1

10.01.1997 FF3 (Kripo Münster) Mord an Lydia S.

in Filmfälle 14.04.2010 15:50
von BorussenNici • 15 Beiträge

Hallo!

Ich habe mir die auf xy-wiki verlinkte Aktenzeichen xy - Sendung sowie die "Akte Mord" - Sendung angesehen. Während bei Aktenzeichen in Verbindung mit dem am Tatort zurückgelassenen Schlüsselbund auf eine seltene Simson (DDR-Moped) hingewiesen wird, sind es bei Akte Mord nun ebenfalls drei Schlüssel, die aber zu einer Garage, einer Haustür sowie einem Briefkasten gehören sollen.

Wie kann so etwas geschehen? Falsche Recherche? Das die Suche nach passenden Schlössern (also erst mal feststellen, dass ein Schlüssel grundsätzlich zu einer Garage gehört) sehr zeitaufwendig ist, kann ich mir gut vorstellen.

Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße

Nici


zuletzt bearbeitet 14.12.2013 15:41 | nach oben springen

#2

RE: 10.01.1997 FF3 (Kripo Münster) Mord an Lydia S.

in Filmfälle 16.03.2020 00:13
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

10.01.1997 FF 3 (Kripo Münster) Der Nuttenmord am Düesbergweg
Der Mordfall Lydia Schlüter
Teil 1


2001 ist ein besonderes Jahr für die Kripo Münster. Ihr gelingt es, innerhalb kürzester Zeit vier Mordfälle aufzuklären, die alle in Aktenzeichen xy behandelt wurden. Es sind die Mordfälle Karen Oehme (FF 1 vom 08.06.1984), Christina Becker (FF 2 vom 11.06.1999), Maria Beuting (SF 9 vom 07.09.2001) und der sogenannte Nuttenmord von Münster, der Mordfall Lydia Schlüter. Einen hohen Anteil an diesen Fahndungserfolgen hat der Fortschritt der Kriminaltechnik. Obwohl zu den Tatzeitpunkten der Morde in Münster die heute bekannten kriminaltechnischen Analysen noch nicht bekannt waren, wurden eventuelle Täterspuren separiert, gesichert und eingelagert. So auch in diesem Fall von 1996. Der Mord an der Prostituierten Lydia Schlüter löst ein der größten Fahndungsapparate der westfälischen Kriminalgeschichte aus- die Haustürschlösser von über 40000 Wohnungen werden überprüft. Ohne Erfolg, erst eine andere Spur führt zur Lösung des Falles. Der Täter hinterlässt Genmaterial, aber erst 5 Jahre später wird er dank der Weiterentwicklung der DNA- Analyse gefasst und vor Gericht seiner gerechten Strafe zugeführt.

Der Fall

Münster- bekannt als Fahrradstadt und für seine nach dem Zweiten Weltkrieg zu Teilen rekonstruierte historische Altstadt. Auch bei den jüngeren Leuten ist die Stadt im Herzen von Nordrhein-Westfalen beliebt, 60000 Studenten verteilt auf neun Hochschulen studieren in Münster und prägen somit im großen Teil das Stadtbild der westfälischen Stadt. Die Westfälische Wilhelms-Universität ist mit rund 45000 Studierenden und rund 280 Studiengängen eine der größten deutschen Universitäten und genießt weltweit hohes Ansehen.

Die westfälische Idylle hat aber auch ein Geheimnis. Auch in Münster wird der Prostitution nachgegangen, u.a. am Düesbergweg 14a. Lydia Schlüter ist 1996 37 Jahre alt, geschieden und arbeitet seit 10 Jahren unter den Pseudonym Lisa als Prostituierte im Ruhrgebiet. Kunden findet sie durch Kontaktanzeigen in einschlägigen Magazinen bzw. in der Boulevardpresse. Ihre Dienste bietet sie bis Mai 1996 in einer Wohnung- ein sogenanntes Studio- in Duisburg an. Diese Wohnung gehört einem Mann, der auch in anderen Städten solche Studios anbietet.

Die Duisburgerin unterhält neben den Kontakten ins Milieu auch solide Bindungen in die bürgerliche Welt. Ihre beste Freundin Elke wohnt in Gelsenkirchen. „Tante Lydi“ gehört quasi zur Familie und soll im Sommer Patentante der kleinen Tochter ihrer Freundin werden.
Im Mai 1996 findet eine einschneidende Veränderung im Leben der 37jährigen statt. Sie erhält die Chance, ein neues Studio in Münster zu beziehen und zukünftig dort ihre Freier zu empfangen. In Münster hätte sie die Möglichkeit, ca. 6000 DM plus Provision im Monat zu verdienen. Trotz dieser Verdienstmöglichkeit hat sie vor einem Umzug ein bisschen Angst, denn in Münster müsste sie sich ein komplett neues Leben aufbauen und auch neue Leute kennenlernen. Zudem ist sie sehr heimatverbunden und würde ihr Zuhause vermissen.

Trotz aller Bedenken zieht sie am 28. März 1996 nach Münster. Sie richtet ihr Studio ein und wird herzlich von ihrer neuen Chefin empfangen. Der erste Tag in der neuen Heimat verläuft für Lydia auch recht erfolgreich, die anfängliche Angst ist verflogen und sie ist guter Stimmung.
Bereits am nächsten Tag bestätigt sich jedoch, dass die Risiken des Milieus allgegenwärtig sind. Am nächsten Morgen ruft gegen halb 10 ein Mann im Studio „Venus“ an und vereinbart mit Lydia Schlüter ein Treffen noch für den Vormittag. Lydia trägt diesen Termin auch in ihren Terminkalender ein.
Gegen Viertel vor 11 kommt der Mann dann zu der Prostituierten „Lisa“. Das Treffen mit dem Freier verläuft zunächst noch in den üblichen Rahmen, es kommt zu einem einvernehmlichen sexuellen Kontakt.

Doch dann ändert sich die Situation schlagartig. Der unbekannte Mann greift plötzlich zu einem Messer und sticht mehrmals auf sein Opfer ein. Lydia Schlüter wehrt sich heftig, hat aber keine Chance. Insgesamt sticht der letzte Freier 82-mal auf sein Opfer ein und verletzt sich auch selbst dabei. Blut am Tatort und Sperma in einem Kondom haben einen identischen Gen-Code und können dem letzten Freier zugeordnet werden. Nach der Tat wäscht sich der Täter das Blut seines Opfers ab und durchsucht die Wohnung. Er entwendet dabei die Geldbörse der Marke MCM und findet auch das Geldversteck. Insgesamt fallen dem Unbekannten 3000 DM in die Hand. Lydia Schlüter stirbt durch die zahlreichen Einstiche an inneren Blutungen. Mehrere Messerstiche haben lebenswichtige Organe verletzt und waren somit tödlich.

Nur wenige Stunden nach der Tat am Nachmittag wird der Leichnam von einer Freundin des Opfers in dem Studio am Düesbergweg 14a gefunden und die Polizei in Münster informiert. Die Kripo in Münster richtet sofort eine Mordkommission ein und informiert auch bereits einen Tag nach dem Verbrechen die Bevölkerung. Die Polizei fragt in lokalen Medien, wer im Laufe des Tattages verdächtige Beobachtungen gemacht hat, die mit dem Tod der 37jährigen in Zusammenhang stehen können. Aufgrund des Spurenbildes gehen die Ermittler davon aus, dass der Täter mit blutverschmierter Kleidung das Haus verlassen hat. Für diese Tatsache spricht auch, dass aus dem Besitz des Opfers eine Jeansjacke fehlt. Die Kripo geht davon aus, dass mit dieser Jacke Blutspuren an der Kleidung des Täters versteckt werden sollten.

Auch die Herkunft eines Schlüsseletuis, den die Kripo am Tatort findet, muss geklärt werden, denn dieser muss vom Täter stammen. Es handelt sich um ein braunes, aufklappbares Lederetui. Im mittleren Teil waren an messingfarbenen Haken drei Schlüssel befestigt: ein Zylinderschlüssel mit der Aufschrift „edi", ein fünfeckiger mit der Aufschrift „Mister Minit" und ein kleiner, vermutlich für eine Kassette, mit dem Namen „Doblina" und der Nummer 54552. Weitere Ermittlungen der Kripo erbringen, dass ein Schlüssel ein sehr markanter ist. Es ist ein Profilzylinderschlüssel, der zu einem Zündschloss eines sehr seltenen Motoroller passt: Roller Marke Simson Typ SR 50. Dieser Roller wurde vor der Wende in Thüringen produziert und stellt heute unter Liebhabern eine Rarität dar.

Das Opfer wird im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert. Massive Gewalteinwirkungen auf den Körper des Opfers führten zur Verletzung mehrerer lebenswichtiger Organe, mindestens 8 Messerstiche waren sofort tödlich. Lydia Schlüter starb wegen hohen Blutverlustes aufgrund innerer Blutungen. Der Tod trat mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen 10.45 und 13 Uhr ein.

Auch die ersten Hinweise aus der Öffentlichkeitsfahndung gehen ein. So wurden von Zeugen zwei Männer gesehen, die kurz nach der Tatzeit das Haus am Düesbergweg 14 a verlassen haben. Die Kripo Münster fahndet in lokalen Medien mit Phantombilder nach ihnen. Kurz nach der Veröffentlichung der Bilder melden sich die Männer jedoch und können als Täter ausgeschlossen werden.

Da das Schlüsseletui- neben der Blutspur und dem Sperma in einem Kondom- die einzige Spur im Mordfall Schlüter ist, die objektiv dem Täter zugeordnet werden kann, konzentrieren sich die Ermittlungen der Kripo zunächst auf die Herkunft der Schlüssel. Weil an dem Etui auch ein Wohnungsschlüssel befestigt war, der auf ein Mehrfamilienhaus hindeutet, veranlasst dies die Kripo zu einer einmaligen und der aufwendigsten Aktion in der Kriminalgeschichte Münsters. Mit Hilfe von Polizisten aus Steinfurt und Rheine überprüft die Kripo Münster rund 43 000 Wohnhäuser im gesamten Stadtgebiet Münsters mit Duplikaten des Schlüssels, den der Täter am Tatort hinterlassen hat. Da der Mann nach dem Mord blutverschmiert kaum weit habe flüchten können, ohne aufzufallen, veranlasst die Kripo zu der Vermutung, der Täter müsse aus Münster kommen.
Die Aktion bringt jedoch nicht den erhofften Erfolg: Neun Türen ließen sich zwar mit dem Schlüssel öffnen, die Schlösser waren jedoch allesamt „ausgeleiert" - die Originalschlüssel sahen anders aus. Auch die Bitte nach Hinweisen von Vermietern, an welchen Häusern in den vergangenen drei Monaten das Türschloss gewechselt wurde, bleibt ohne Ergebnis.

Auch überprüft werden insgesamt 823 Personen in NRW, die zur Tatzeit einen Roller der Marke Simson Typ SR 50 in Besitz hatten. Alle können als Täter ausgeschlossen werden, weil sie ein Alibi vorweisen können bzw. das vorgefundene Genmaterial nicht mit ihrem Gen-Code übereinstimmt. Man muss hier erwähnen, dass die DNA- Analyse 1996/97 noch nicht zum Standard der Kriminaltechnik gehörte, da diese Untersuchung juristisch noch keine Akzeptanz gefunden hatte bzw. noch sehr fehleranfällig war.

Insgesamt werden 2300 Personen aus dem persönlichen Umfeld von Lydia Schlüter überprüft, darunter auch Stammfreier aus ihrer Zeit in Duisburg- alle scheiden als Täter aus. Auch ähnliche Mordfälle in der ganzen Region werden untersucht, Zusammenhänge zum Verbrechen in Münster können nicht festgestellt werden.

Die Beamten in Münster gehen von einem kaltblütigen Täter aus, der auch eine gewisse Befriedigung beim Töten empfindet. Dass es sich dabei um einen „normalen" Räuber handelt, wird ausgeschlossen. Diese Art von Tätern überfallen Tankstellen oder Banken, also weitaus lohnendere Objekte. Daher wird auch damit gerechnet, dass der Nuttenmörder ähnliche Verbrechen in Zukunft verüben wird.

Daher wendet sich die Kripo Münster am 10.1.1997 an die Zuschauer von Aktenzeichen xy. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb von 6 Monaten, dass die Beamten im Studio von Eduard Zimmermann einen Mordfall aus Münster vorstellen werden. Im August 1996 wurde der Mordfall Otto Goehrke rekonstruiert. Der Fall konnte jedoch bis heute nicht aufgeklärt werden. Der Mord an Lydia Schlüter wird als 3. Filmfall vorgestellt und u.a. die Herkunft der Schlüssel und die geraubten Gegenstände aus dem Besitz des Opfers stehen im Mittelpunkt der Fahndung.

80 Anrufe gehen in den Aufnahmestudios ein. Die meisten Anrufe beziehen sich dabei auf Simson Motorroller. Ein Anrufer soll zudem genauere Angaben zu dem am Tatort gefundenen Schlüsselbund haben. Durch die Sendung können weitere 53 Personen festgestellt werden, die einen Roller der Marke Simson fahren. Aber diese Überprüfung bringt keinen Erfolg, trotz der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy findet sich keine neue Spur im Mordfall Schlüter.
Ein Jahr später wird der Fall erneut im TV rekonstruiert, diesmal in der Sat.1- Reihe Fahndungsakte. 20 Hinweise gehen ein, darunter ein ganz konkreter auf einen Mann, den ein Zeuge am Tattag am Tatort gesehen haben will. Jedoch kann auch diese Spur schnell abgearbeitet werden, denn der Mann wurde bereits kurz nach dem Verbrechen überprüft und als Täter ausgeschlossen.

Es ist wie die berüchtigte Suche einer Nadel im Heuhaufen. Ein Jahr nach dem Mord ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Täter nicht aus Münster kommt. Lydia Schlüter inserierte idR bundesweit, so dass der Mann in Münster vielleicht nur einen Zwischenstopp eingelegt hat, als er auf der Autobahn unterwegs war.

Es vergehen 3 Jahre nach der Ausstrahlung in Sat 1., ohne dass die Polizei eine heiße Spur hat. Sämtliche Spuren und Hinweise wurden abgearbeitet, ohne einen Tatverdacht gegen eine Person zu erhärten. 1998 errichtet das BKA in Wiesbaden eine Bundes- Gen- Datenbank, in der die genetischen Fingerabdrücke aller Gewalttäter in Deutschland gespeichert werden sollen. Im Jahre 1998 erstellt auch die Kripo Münster anhand der am Tatort vorgefundenen Blut- und Spermaspuren einen genetischen Fingerabdruck und schickt diesen zum BKA nach Wiesbaden. Ein Vergleich der DNA eines Tatverdächtigen mit den gespeicherten Spuren in der Gen- Datei würde jetzt eine Übereinstimmung ergeben, die den Verdächtigen zweifelsfrei als Spurenleger identifizieren würde.

Teil 2: Der Treffer in der Gen- Datei beim BKA führt die Polizei zu einem verurteilten Gewaltverbrecher. Der Nuttenmörder ist gefasst und wird vor Gericht gestellt. Der weitere Verlauf der Ermittlungen und der Prozess kompakt zusammengefasst.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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#3

RE: 10.01.1997 FF3 (Kripo Münster) Mord an Lydia S.

in Filmfälle 18.03.2020 02:22
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

10.01.1997 FF 3 (Kripo Münster) Der Nuttenmord am Düesbergweg
Der Mordfall Lydia Schlüter
Teil 2


Es ist Ende März 2001 gegen 16 Uhr. Ein Beamter der Kripo Münster erhält einen Anruf aus Wiesbaden- Treffer in der Gen- Datenbank des BKA. Das in Münster vorgefundene Gen- Material kann einem Verdächtigen zugeordnet werden. Die Spur führt zu einem jetzt 28jährigen Mann aus Bönen aus dem Kreis Unna, der u.a. wegen Vergewaltigung in der forensischen Klinik in Lippstadt-Eickelborn untergebracht ist. Festgenommen wurde der gelernte Maler bereits im Oktober 1997 auf frischer Tat, nachdem er 4 Frauen sexuell belästigt hatte. Bei einem Hafttermin gelingt ihm zunächst die Flucht, er wird jedoch 5 Tage später wieder festgenommen. Psychologen stellen bei ihm sexuelle Gewaltfantasien fest und ordnen seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie in Eickelborn an. Als er zur Abgabe einer Speichelprobe gebeten wird, um seine DNA in der Gen- Datei zu speichern, verweigert er diese. Erst 2001 muss er aufgrund eines Gerichtbeschlusses eine Speichelprobe abgeben und sein genetischer Fingerabdruck überführt ihn bei einem Abgleich als Mörder von Lydia Schlüter.

Bereits in seiner ersten Vernehmung gesteht er den Mord. Er war an diesem 30. Mai 1996 zunächst mit dem Zug von Bönen nach Münster gefahren. Am Bahnhof in Münster hatte er dann aufgrund einer Kontaktanzeige in einer lokalen Zeitung Lydia Schlüter angerufen und hat ein Treffen noch für den Vormittag vereinbart. Dann habe er ein Taxi genommen und sei in den Düesbergweg gefahren und hat Lydia Schlüter mit einem Messer erstochen. Nach seiner Tat flüchtet er zu Fuß zum Bahnhof. Dort bemerkt er seinen fehlenden Schlüssel, kehrt jedoch nicht um. In Hamm wechselt er die blutverschmierte Kleidung und fährt dann zurück in sein Elternhaus.

Der mutmaßliche Täter Andreas K. ist mehrmals vorbestraft. 1991 hatte er versucht, eine Joggerin zu vergewaltigen und zu töten. In seinem Heimatort Bönen hatte K. seinem Opfer mit einem Messer zwei Mal die Kehle durchschnitten. Die Frau überlebte nur, weil sie sich totstellte. Er saß daher bis 1996 wegen versuchten Mordes und versuchter Vergewaltigung in der JVA Herford im Jugendstrafvollzug. Am 23. Mai 1996- 7 Tage vor dem Mord an Lydia Schlüter- wird er entlassen, obwohl die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen diesen Beschluss Widerspruch einlegt. Die Psychologen hatten Andreas K. eine positive Prognose bescheinigt und waren zu dem Ergebnis gekommen, dass von ihn keine Gefahr mehr ausgehe. 168 Stunden nach seiner Entlassung nimmt er den Zug nach Münster....

Auch nach dem Mord treibt der Maler weiter sein Unwesen. Bis zu seiner Festnahme im Oktober 1997 missbraucht er mindestens weitere vier Prostituierte. Auch bei diesen Taten trägt er ein Klappmesser bei sich, ein weiterer Mord begeht er jedoch nicht. Der Richter ordnet aufgrund der Gefährlichkeit des Verdächtigen die Unterbringung in der forensischen Klinik Eickelborn an. Seine Daten werden im zentralen DNA-Register beim BKA Wiesbaden gespeichert- bis ein Abgleich der Daten mit dem DNA-Register die Ermittler in Münster zum Erfolg führt.

Auch die Wohnung des Verdächtigen an seiner Meldeadresse in Bönen wird durchsucht. Dabei wird festgestellt, dass ein Schlüssel von dem Etui, welcher im Studio des Opfers gefunden wurde, in das Schloss der Wohnungstür passt. Ein Motorroller der Marke Simson besitzt Andreas K. nicht, die Herkunft des markanten Schlüssels kann nie geklärt werden.

Im September 2002 erhebt die Staatsanwaltschaft Münster gegen den Maler Andreas K. Anklage wegen Mordes aus Mordlust. Das Schwurgericht des Landgerichts Münster setzt den Prozessbeginn für den 4. November fest und terminiert 3 Verhandlungstage.

Am 4.11.2002 beginnt der Prozess in Münster wegen Mordes gegen den jetzt 30jährigen Andreas K. Die Anklage wirft den Angeklagten in der Anklageschrift vor, am 30. Mai 1996 die Prostituierte Lydia Schlüter im Düesbergweg 14a mit über 80 Messerstichen getötet zu haben. Er sei an diesem Tag mit dem Zug zunächst nach Münster gefahren und habe am Bahnhof per Telefonat mit seinem Opfer ein Termin für die nächste Stunde vereinbart. Per Taxi fuhr er zum Düesbergweg und hatte auch ein Springmesser und eine Rolle Klebeband dabei. Sein Opfer sollte gefesselt und getötet werden. Nach dem vereinbarten Geschlechtsverkehr sei es zu dieser abartigen Tat gekommen und der Angeklagte habe seine Gewaltfantasien ausgelebt. Trotz Blutrauschs habe der Angeklagte versucht, Spuren zu verwischen. Jedoch konnte ein Schlüsseletui eindeutig dem Täter zugeordnet werden, ebenso Blut- und Spermaspuren in einem Kondom. Als er 1998 erneut wegen Sexualstraftaten verurteilt und in die Forensische Psychiatrie Eickelborn eingewiesen worden war, wurden seine Daten im zentralen DNA-Register gespeichert. Erst als ihm die Kriminalpolizei Münster den positiven DNA-Vergleich vorhalten, gesteht er die Tat. Der einschlägig Vorbestrafte wurde bei der Tötung von sexuellen Neigungen und dem Verlangen, Macht auszuüben, angetrieben. Diese Vorgehensweise erfülle den Tatbestand der Mordlust, daher lautet die Anklage auf Mord.

Andreas K. wiederholt zum Prozessauftakt sein Geständnis, das er im Frühjahr 2001 gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Als er am 30. Mai 1996 mit dem Zug nach Münster und von dort zu seinem Opfer fuhr, hatte er ein Springmesser und eine Rolle Klebeband dabei. Er habe den Entschluss gehabt, diese Frau zu quälen. Nach dem Geschlechtsverkehr, bei dem er anfangs Probleme hatte, eine Erektion zu kriegen, habe er Fantasien wahrgenommen, die ihn beherrschten. Er habe dann nach seinem Opfer gegriffen, sie geschlagen und mit Klebeband gefesselt. Als Lydia sich nicht mehr wehren konnte, seien seine Fantasien immer stärker geworden und er sei in ein Blutrausch verfallen. Als er wieder im Klaren war, war sein Opfer tot und überall Blut. Er habe sich gewaschen und die Wohnung nach Geld durchsucht.
Nach seiner Tat im Düesbergweg sei er zunächst mit ungefähr 3000 DM zu Fuß zum Bahnhof geflohen. Dort habe er gemerkt, dass er seinen Schlüssel verloren hat, sich jedoch entschieden, nicht mehr zum Tatort zurückzukehren. Nachdem er seine Kleidung gewechselt hatte, sei er per Zug zurück in sein Elternhaus nach Bönen gefahren.
Auf die Frage des Richters, warum er nach dem Verbrechen in Münster bei seinen folgenden Taten keine weiteren Frauen getötet habe, antwortet Andreas K.: „Ich hatte noch die erste Tat jahrelang im Kopf.“ Der Mord von Lydia habe ihn jahrelang verfolgt, die offenen Augen seines Opfers, als sie tot war, habe er die letzten 6 Jahre nicht vergessen können. Als ihn die Ermittler im März 2001 verhörten, sei er erleichtert gewesen, sich damals offenbaren zu können.

Der Verteidiger ergreift das Wort und prangert an, dass sein Mandant im Jugendvollzug der JVA Herford nicht therapeutisch behandelt worden sei. Nach seiner Entlassung sei er daher eine tickende Zeitbombe gewesen.

Dann sagen Ermittler der Kripo Münster aus. Der Tatort im Studio von Lydia Schlüter sah aus wie ein Schlachtfeld, das Schlafzimmer war voller Blut. Der Körper des Opfers war übersät mit Einstichen. Einen typischen Raubmord schlossen die Beamten sofort aus. Bei der Tatortuntersuchung fiel sofort ein Schlüsseletui ins Auge. Den zurückgelassenen Schlüssel haben die Fahnder schnell als wichtiges Beweisstück eingestuft. Da Lydia Schlüter erst wenige Tage vor dem Mord nach Münster gezogen war, konnte das Etui sehr schnell dem Täter zugeordnet werden. Auf die brutale Tat habe die Polizei Münster mit einer Fahndung reagiert, die wohl bisherige Ermittlungen in den Schatten stelle. Rund 100 Beamte kontrollierten 43 000 Wohnungen daraufhin, ob die Schlüssel passen, die der letzte Freier im Bordell am Düesbergweg vergessen hatte.
Doch nicht diese Spur habe zum Täter geführt, sondern ein genetischer Fingerabdruck, der 1998 von den vorgefundenen Tatortspuren genommen worden war. Der Angeklagte hatte nämlich sowohl Blutspuren im Schlafzimmer und im Badezimmer als auch Spermaspuren in einem Kondom am Tatort hinterlassen. Festgenommen wurde der gelernte Maler im Oktober 1997. Davor hatte er sich vier Frauen schamverletzend gezeigt und sie angegriffen. Lange versuchte K. danach, eine Speichelprobe zu verweigern, um damit den DNA-Vergleich unmöglich zu machen. Erst als K. 2001 per Gerichtsbeschluss eine Speichelprobe abgeben musste und dieses DNA- Material in der Gen- Datei gespeichert wurde, führte ein Abgleich mit den Tatortspuren zum Erfolg. Andreas K. wurde sofort in der forensischen Klinik in Lippstadt-Eickelborn verhört und gestand auch sofort. Er erklärte seine Verbrechen mit „Fantasien, die ihn beherrschen.“

Am zweiten Verhandlungstag sagen die Gutachter über die Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Sie kommen zum Ergebnis, dass der Angeklagte aus Bönen nicht schuldunfähig, wohl aber vermindert schuldfähig sei. Der junge Mann, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist, leide an einer schizoiden Persönlichkeitsstruktur. Er neige zu sexuellem Sadismus und anderen seelischen Abartigkeiten, so die Gutachter vor der II. Große Strafkammer des Landgerichtes. Sie gehen davon aus, dass der Mann weitere Straftaten begehen könnte. Die Rückfallquote sei beim Angeklagten sehr hoch, daher sollte er im Falle einer Verurteilung unter therapeutische Beobachtung gestellt werden.

Dann werden bereits die Plädoyers gehalten. Die Anklage sieht den Mordvorwurf wegen Mordlust durch die Beweisaufnahme als erwiesen an, sieht jedoch auch beim Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Daher sei eine zeitige Freiheitsstrafe von 15 Jahren auszusprechen und gleichzeitig die Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung anzuordnen. Die Täterschaft ist durch Blut- und Spermaspuren bewiesen. Auch ein Schlüssel des vorgefundenen Etuis passte zur Wohnung des Angeklagten. Sein Geständnis bei seiner ersten Vernehmung durch die Polizei und vor Gericht decken sich mit den Ermittlungsergebnissen. Durch weitere Straftaten nach der Tat in Münster stellt der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und muss daher unter psychiatrische Beobachtung gestellt werden. Nach Ende der Haftzeit müssen Gutachter entscheiden, ob diese Gefahr weiter besteht und der Angeklagte freikommt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Angeklagte auch über die Haftzeit hinaus weiter verwahrt werden.

Die Verteidigung stellt keinen konkreten Antrag, bittet aber das Gericht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass sein Mandant bei der Tatausführung seelische Defizite aufwies und daher bei einer Verurteilung dringend psychiatrische und psychologische Hilfe brauche. Die Fehler, die bei der ersten Verurteilung seitens der Behörden gemacht wurden, dürfen sich jetzt nicht mehr wiederholen.

Am 13. November spricht das Schwurgericht Münster das Urteil und verhängt gegen den Angeklagten wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Zudem ordnet das Gericht die Unterbringung in das psychiatrische Krankenhaus Lippstadt-Eickelborn an. Das Gericht sieht den Mordvorwurf nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, denn der Angeklagte habe getötet, um seinem Geschlechtstrieb zu befriedigen. Problematisch sei bei dem Angeklagten, dass zu seinen sadistischen Fantasien auch eine persönliche und sexuelle Fehlentwicklung stoße. Er sei nach Ansicht des Richters nicht in der Lage, seine Perversionen zu steuern. Außerdem habe Andreas K. nicht die Fähigkeit, einfühlsam zu sein und Mitgefühl für andere Menschen zu entwickeln.
Der Mordtatbestand ist durch die Tötung von Lydia Schlüter verwirklicht, jedoch handelte der Angeklagte bei Tatausführung in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Aus diesem Grund habe die Kammer auch keine lebenslange Haft ausgesprochen, sondern auf eine zeitige Freiheitsstrafe entschieden. Die Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung sei aufgrund der Aussagen der Gutachter zum Geisteszustand des Angeklagten zwingend. Dort werde der Angeklagte sehr lange verbleiben. Denn selbst wenn K. seine Strafe abgesessen hat, müssen ihm Gutachter bescheinigen, dass er geheilt ist und damit keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.

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Der Mopedschlüssel war nach der Festnahme des Täters nicht Gegenstand der weiteren Ermittlungen und wurde im Gericht auch nicht mehr angesprochen. Diese Spur war auch nicht mehr wichtig, da andere eindeutige Beweise bzw. Indizien gegen K. vorlagen, die die Überführung des Mannes als Täter ermöglichten. Zwei Schlüssel konnten dem näheren Umfeld von K. zugeordnet werden, ebenso Blut- und Spermaspuren und es lag ein Geständnis vor. Die Herkunft des markanten Mopedschlüssels konnte eigentlich nie geklärt werden.

In diesem Prozess ging es auch nicht mehr um die Frage der Schuld des Angeklagten- diese Frage konnte eindeutig bejaht werden. Es ging nur darum, ob der Angeklagte evtl. vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig war und diese Frage konnten nur die Gutachter beantworten. Dadurch lässt sich auch die relative kurze Prozessdauer erklären, die für einen Mord dieser Art, der bereits 6 Jahre zurückliegt, ungewöhnlich ist. Der Angeklagte war bereits bei seiner Festnahme 1997 psychiatrisch untersucht worden, so dass die Gutachter auch auf diese Ergebnisse zurückgreifen konnten. So konnte die Frage des Geisteszustandes am 2. Verhandlungstag von Gutachtern geklärt werden.

Viele werden jetzt denken, warum hier keine lebenslange Haft ausgesprochen wurde. Grundsätzlich hat ein Richter bei Mord keinen Spielraum, denn das Gesetz schreibt hier zwingend eine lebenslange Haft vor. Liegt jedoch ein Fall der verminderten Schuldfähigkeit oder andere besondere Umstände vor, kann das Gericht von einer lebenslangen Haft absehen und eine zeitige Haftstrafe aussprechen. Von dieser Möglichkeit hat der Richter in diesem Fall Gebrauch gemacht. Und diese Entscheidung ist auch richtig. Der Angeklagte ist ein typisches Beispiel für einen kranken, psychologisch gestörten Täter, der durch Fantasien geleitet wird und diese bei Überstreiten einer gewissen Schwelle in die Realität umsetzt. Ich gehöre nicht zu den Personen, die sagen, dass man solche Leute in den Keller sperren und danach den Schlüssel wegwerfen soll. Diese Täter brauchen Hilfe, um ihnen die geringe Chance zu geben, vielleicht irgendwann mal wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Über die Therapiechancen und deren Erfolg kann man streiten und man muss es in diesem Fall auch ansprechen. Der Mord an Lydia war vermeidbar. Leider haben viele kranke und gestörte Täter die Gabe, ihr Umfeld zu täuschen bzw. ihre Krankheit zu vertuschen. K. hatte bereits (fast) getötet, konnte jedoch nach seiner ersten Tat seine Gutachter überzeugen, dass er keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen darstellt. Solche Fehler dürfen nicht passieren, denn die Folgen solcher Fehleinschätzungen sind- wie im Mordfall Schlüter passiert- fatal. Im Zweifel muss immer das Wohl der Allgemeinheit Vorrang haben, die Sicherheit der Bevölkerung hat immer oberste Priorität.

Aber die Festnahme des Täters hat mit Sicherheit auch einen weiteren Mord verhindert. Ein Fall, der genau in die Weiterentwicklung der DNA- Untersuchung fällt. Zum Tatzeitpunkt war diese Art der Analyse zwar bekannt, aber noch recht fehleranfällig. Im Laufe der Ermittlungen wurden die Analysen zwar verfeinert, waren jedoch aus juristischer Sicht noch umstritten. Wie wichtig aber der Fortschritt der Kriminaltechnik für die Aufklärung von Straftaten ist, zeigt dieser Mord. Über 5 Jahre wurde ermittelt, ein riesiger Polizeiapparat in Gang gesetzt, fast 4000 Personen überprüft- alles ohne Erfolg. Dieser kam erst mit einem Abgleich im Rahmen einer DNA- Analyse. Dieser Mord wäre wahrscheinlich ohne die Möglichkeit der Kriminaltechnik bis heute nicht aufgeklärt.
Dann wäre es auch nur eine Frage der Zeit gewesen, bis K. wieder getötet hätte. Das dies in diesem Jahr bis zu seiner Festnahme trotz vier weiterer Gewaltverbrechen nicht passiert ist, ist reines Glück. Ich bin sicher, irgendwann hätten die Fantasien von K. wieder die Oberhand gewonnen und er hätte diese Fantasien auch wieder ausgelebt. Daher war es wichtig, dass dieser Täter, der eine tickende Zeitbombe für die Allgemeinheit darstellt, gefasst wurde.

Man hat aber auch aus den Fehlern gelernt. Verurteilte Straftäter gewisser Straftaten MÜSSEN jetzt eine Speichelprobe abgeben, die auch in der DNA- Datenbank gespeichert werden- eine Verweigerung ist nicht mehr möglich. Speichel- Abstriche im Rahmen einer DNA- Reihenuntersuchung in der Bevölkerung können abgelehnt werden, eine erzwungene Abgabe durch einen Gerichtsbeschluss ist jedoch seitens der Behörden jetzt schneller durchsetzbar. Eine jahrelange Verweigerung ist heute nicht mehr möglich. Und auch die Methoden der kriminaltechnischen Analysen haben sich in den letzten 15-20 Jahren weiterentwickelt- und das ist auch gut so.

Andreas K. verbüßt seine Haftstrafe in der psychiatrischen Einrichtung Lippstadt-Eickelborn und dürfte auch heute nach meinen letzten Wissenstand noch einsitzen. Gutachter werden in regelmäßigen Abständen entscheiden, ob K. wieder in die Freiheit entlassen werden kann.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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