in XY-Hauptsendungen
25.02.2020 21:25
von
bastian2410
• 1.627 Beiträge
FF 2 Mord an der Weser
in diesem Fall kam es gut ein Jahr nach der Sendung zu einer Festnahme. Im Prozeß wurde der Angeklagte jedoch im Oktober 2019 vom Mordvorwurf freigesprochen.
Die Anklage legte Revision ein. Jetzt ist der Angeklagte jedoch verstorben.
Da in Deutschland nicht gegen Tote ermittelt werden darf, wurde die Revision zurückgenommen und das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte ist also als unschuldig anzusehen (dies würde auch gelten, wenn er in der ersten Instanz verurteilt worden wäre und die Revision anhängig wäre- da das Ersturteil keine Rechtskraft erlangt hätte)