bastian2410>Seit Dienstag läuft das Verfahren gegen den Vater vor dem Landgericht Lüneburg. Ihm wird Entziehung Minderjähriger vorgeworfen. Wie hoch die Strafe sein könnte, ist gerade bei der Entziehung Minderjähriger sehr schwierig einzuschätzen. Der Tatbestand des § 235 StGB enthält Erfolgsqualifikationen, deren Strafrahmen bis 10 Jahre gehen. bastian2410>Die juristische Einschätzung der Zeitung "Welt" (unten verlinkt) halte ich jedoch für falsch. Da die Kinder sowohl körperlich als auch seelisch keinen Schaden davon getragen haben, dürfte ein schwerer Fall des § 235 nicht einschlägig sein, die Höchststrafe dürfte bei 5 Jahren liegen.wie vermutet, hat das Gericht Milde walten lassen. Das LG Lüneburg verurteilte den den 38-Jährigen Vater von vier Kindern, der mit diesen Ostern 2011 bis nach Ägypten geflohen war, wegen der Entziehung Minderjähriger zu 18 Monate Haft.
Auch wurde der Angeklagte wegen Einbruchsdiebstahl verurteilt. Nach Feststellung des Gerichts war der Mann am 21. April vergangenen Jahres mit einem Nachschlüssel in die Wohnung seiner Partnerin eingedrungen und hatte dort zunächst unbemerkt die Pässe der Kinder und deren Sparbücher gestohlen, um die Flucht vorzubereiten. Nachdem er von dem Geld auf den Sparbüchern Flugtickets gekauft hatte, holte er seine Söhne und Töchter dann vier Tage später an Ostern unter dem Vorwand von ihrer Mutter ab, mit ihnen einen Fahrradausflug machen zu wollen.
Vom Flughafen Hannover flog er mit seinen Kindern nach Ägypten und tauchte dort unter. Am 7. September wurde er in Kairo gefasst und festgenommen.
http://www.nordsee-zeitung.de/nachrichten/norddeutschland_artikel,-Verschleppte-Kinder-Vater-muss-eineinhalb-Jahre-ins-Gefaengnis-_arid,703579.html