Am 21. Juni 2006 wurde der 85jährige Rentner Heinz Metscher in seiner Wohnung Opfer eines Mordversuches. Die Tat geschieht auf grausamer Weise, Tatwerkzeuge sind ein Küchenmesser und eine Schusteramboss. Die Tatwerkzeuge werden in einer Handtasche verpackt und im Stadtgraben nahe der Kahnfahrt versenkt. Kinder finden diese Tasche kurze Zeit später.
Mittels DNA-Tests konnten die Ermittler sechs Monate später die Tasche einer Frau zuordnen, es war die Nachbarin des Opfers. Tatmotiv war Habgier, sie wollte Geld. Als sie keins bekam, attackierte die Täter Metscher zuerst mit einem Küchenmesser, dann schlug sie mit einer Schusterambross. Der Mann überlebt, fast ein Wunder.
Im Oktober 2008 wird die 57-Jährige Nachbarin zu 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes verurteilt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-13-Jahre-Haft-fuer-Mordversuch-an-Rentner-_arid,1343272_regid,2_puid,2_pageid,4490.htmlÜbrigens. Vor kurzem starb das Opfer an den Spätfolgen der Tat. Das Urteil ist jedoch rechtskräftig und damit abgeurteilt nach deutschen Recht. Ein neues Verfahren wegen Mordes darf daher nicht stattfinden, es bleibt bei Mordversuch