Konrad Gedöns >Zu der hier von bdvogel geäusserten Behauptung, es habe schon vorher im 19./20. Jahrhundert in Deutschland "zahlreiche Entführungsfälle von Kindern gegeben", kann ich nur sagen, ich habe bei meiner Recherche keinerlei Infos dazu gefunden. Der erste bekannte Fall von Kindesentführung gegen Lösegeld in der Neuzeit war der Fall des Lindbergh-Babys in den USA 1932.Kindesentführungen gegen Lösegeld gab es zu allen Zeiten der Geschichte, bis zurück in die griechische Antike, also mehr als zwei Jahrtausende. In unseren Breiten ist sie schon aus der vorrömischen Zeit bekannt; zahlreiche Beispiele gibt es natürlich auch aus allen Jahrhunderten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Mitunter wurde damit auch "Politik gemacht" (durch "Kidnapping" von Thronerben, Kinderkönigen, minderjährigen weltlichen und kirchlichen Amts- bzw.Würdenträgern usw.), prominentestes Beispiel aus der Gegend des heutigen Deutschland vielleicht die Entführung Heinrichs IV. im Jahre 1062. Die durch solche Aktionen erpreßten Zugeständnisse (Belehnungen usw.) kann man durchaus als "Lösegeld" betrachten.
Ein allgemeiner Tip: Das "weltweite Internet" (
) ist sicher keine gute Grundlage für die Einarbeitung in diese komplexe Materie - ich würde empfehlen, mal in eine Bibliothek zu gehen und die Literatur z.B. unter dem Sachkomplex "Geschichte der Kindheit" zu sichten (da hat jüngst besonders die französischsprachige Geschichtsforschung einiges geleistet, was das europäische Gebiet betrifft), da geben die jeweiligen bibliographischen Anmerkungen eine ganze Menge zu dem Thema her.
Ein anderer Ansatz ist natürlich über die Rechtsgeschichte möglich, sprich in Rechtsquellen nachzuspüren, wann wie wo der Tatbestand des 'Menschenraubes' in Strafrechtskatalogen/Gesetzeswerken usw. auftaucht, mit welchen Strafen er belegt ist usw. Das kann mitunter mühsam sein, wegen der starken territorialen Zersplitterung unserer Breiten bis ins 19. Jahrhundert hinein und der dementsprechend hohen Anzahl verschiedenster "Strafordnungen", die insgesamt kaum zentral erschlossen sind, manche sind bis heute nichtmal gedruckt.
Lohnt aber ggf. dennoch, denn nur Taten, die auch vorkommen, lohnte es in solche Ordnungen aufzunehmen. Oft enthalten solche Ordnungen (beispielsweise aus dem 17. oder 18. Jahrhundert) auch Schilderungen konkreter Fälle, die Anlaß für die jeweilige Bestimmung boten.
Lange Literaturlisten möchte ich hier nicht posten, führt doch etwas vom Forumsthema ab - gerne aber mehr vielleicht per Mail.
Beste Grüße in die Schweiz...
Bernhard.