#1

Vorschlag zur Verfahrensweise bei Verlinkungen hier im Forum

in XY-Fangemeinde 20.03.2010 10:45
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Tach zusammen.

Manche Poster setzen hier lediglich Links (vor allem zu Presseartikeln), andere kopieren zusätzlich die jeweiligen Pressetexte.

Nun verschwinden Links ja häufig schnell wieder aus dem Netz. Ich schlage deshalb vor, dass wir mehr dazu übergehen, zusätzlich zu den Links auch die eigentlichen Texte zu kopieren.
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#2

Re: Vorschlag zur Verfahrensweise bei Verlinkungen hier im Forum

in XY-Fangemeinde 25.03.2010 18:30
von bd-vogel • 570 Beiträge
Moin,

das ist zumeist ein urherberrechtliches Problem - zumindest ganze Artikel sollten eigentlich nicht kopiert werden.

Wenn der Link erwartungsgemäß wohl nicht lange funzen wird, ist es wohl am besten (auch wenns etwas Arbeit macht), den Inhalt kurz zusammenzufassen und/oder nur 1-2 Kernpassagen wörtlich wiederzugeben (dazu der Link als Quellenangabe), dann ist man auf der sicheren Seite.

Viele Grüße,
Bernhard.
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#3

Re: Vorschlag zur Verfahrensweise bei Verlinkungen hier im Forum

in XY-Fangemeinde 27.03.2010 00:53
von XY-Webmaster • 301 Beiträge
Bernhard, soweit ich's vom Presserecht her weiß, kannst du Artikel, die kein explizites Copyright besitzen (im Gegensatz zu bei Buch- oder Songtiteln), auch weiterverwenden. Notwendig sind auf jeden Fall die Quellangaben, also Autor (bzw. sein Kürzel), Presseagentur bzw. Zeitung sowie Datumsangabe des erschienenen Artikels.

Der Vorschlag unseres "xyzuschauerseit72" scheint mir daher sehr sinnvoll, da sich Internet-Links häufig ändern und wir so zumindest diese Texte als Niederschriften hier bewahren können.

Sollten dennoch rechtliche Probleme auftreten, so können wir entsprechde Postings auch jederzeit wieder entfernen.
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#4

Re: Vorschlag zur Verfahrensweise bei Verlinkungen hier im Forum

in XY-Fangemeinde 09.04.2010 01:23
von bastian2410 • 1.677 Beiträge
ich bin bei den Studiofällen auf den Mord des Schauspielers Walter Sedlmayr gestoßen, und der BGH hat ein zweites Grundsatzurteil gesprochen im Dezember 2009 zur der Behandlung von Straftaten und Täternennungen im Internet.

Erstmal mal eine Anmerkung zu den Zeitungsartikeln: Grds. darf alles, was im Internet abgerufen werden kann und nicht für den Zugang bestimmter Personengruppen bestimmt ist, auch veröffnetlich werden. Voraussetzung ist, das deutlich gemacht wird, das eine Fundstelle zitiert wird. Eine Quellenangabe (ggf Autor und Erscheinungsdatum) ist notwendig. Um klar zu stellen, dass es sich nicht um eine eigene Meinung handelt, sollte der zitierte Teil in "Gänsefüßchen" gesetzt werden.

WICHTIG: Der Zugang ist nicht beschränkt, wenn der Zugang kostenpflichtig ist (zB Zeitungsarchive, welche gegen Gebühr abrufbar sind). Diese können hier zitiert werden, nur ne Quellenangabe muß angegeben werden. Sollte jemand den Zugangcode des BKA knacken, darf dies natürlich hier nicht stehen.

Und (ganze) Täternamen dürfen veröffnetlich werden, vorallem bei Verbrechen, die die Allgemeinheit beschäftigen. Dies gilt vorallem bei Serientäter und Täter oder Opfer des öffentlichen Lebens. Die Mörder von Walter Sedlmayr hatten nämlich gg Wikipedia geklagt, um die Lösung ihrer Namen in öffnetlichen Medien zu erlangen. Ganz klar: Das ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und ganz besonders gegen die Medienfreiheit.

Dies ist das zweite Grundsatzurteil vom BGH, vorher hatten die Mörder und Entführer von J. Fiszmann auf Löschung ihrer Namen geklagt, da hat der BGH schon ein Riegel vorgeschoben.

Und: Ich lese hier immer mal wieder, "der vermeintlich Mörder wurde 1980 verurteilt". Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, darf ein Mörder auch Mörder genannt werden, die Persönlichkeitsrechte der Täter werden auch nach einer evt. Haftentlassung nicht verletzt.

Aber wir sind hier sowieso auf einer sicheren Seite: Wir kürzen die Namen der Opfer und Täter sowieso ab. Und wir haben auch die Möglichkeit der Löschung.

Dies ist jetzt allgemein die Rechtslage vom BGH nach dem Urteil vom Dezember 2009.
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