25.08.1962 "Hammertat von Sainte-Croix" (Mord eines Pfälzer Schuhfabrikanten an seiner Freundin)
in Kriminalität
14.02.2011 21:10
von
schorsch
• 162 Beiträge
Ein Fabrikantensohn aus Waldfischbach bei Pirmasens tötete seine schwangere Freundin (Bardame) mit einem Hammer (Südfrankreich?) Sein Name ist mir bekannt (Ph.R.) und heute lebt er unter anderem Namen. Ich war damals zu jung um die ganze Sache so richtig zu verstehen. Vielleicht weiss jemand Näheres.
zuletzt bearbeitet 12.01.2014 12:10 |
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in Kriminalität
15.02.2011 01:35
von
bastian2410
• 1.689 Beiträge
Die sogenannte Hammertat von Sainte Croix im Schweizer Kanton Jura erzählt die Geschichte vom Juniorchef und Teilhaber einer großen Schuhfabrik Philipp R. aus Waldfischbach (Nahe Pirmasens) und dessen Tötung an seiner schwangeren Verlobten Nicole S. aus Salbris (Frankreich) am 25. August 1962.
Am diesen Tag war R. mit seiner Verlobten in die Schweiz gefahren, um angeblich die letzten Vorbereitungen für die Hochzeit zu treffen, die am 3.September geplant war. Auf der Fahrt nach Genf bog R. in einen Waldweg bei Sainte Croix ein, dort kam es dann zu einer heftigen Auseinandersetzung mit seiner Verlobten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung zog R. aus der Seitentasche seines Autos einen Hammer und schlug so lange auf seine Braut ein, bis der Hammerstiel abbrach. Die Tote schleuderte er einen Abhang hinunter und beseitigte dann alle Spuren der Tat. Um eine Identifizierung der Toten zu verhindern, streifte er seiner Braut auch einen Ring ab, in dem sein Vorname eingraviert war. Bei der Flucht verlor R. jedoch diesen Ring, er wurde später von der Kripo gefunden. Nachforschungen über die Herkunft des Rings führten die Beamten zu einem Juwelier in Luzern. Dieser konnte sich erinnern, dass R. diesen Ring im Sommer 1961 gekauft hatte. Danach wurde R. in Waldfischbach festgenommen. Bei seiner Verhaftung stritt R. das Verbrechen entschieden ab, wurde aber durch eine Eintragung in seinem Notizbuch belastet (kleiner Hammer am Tattag vermerkt). Er gestand die Tat dann schließlich. Da weder seine Familie noch seine Freunde das Opfer kannten bzw. von der Beziehung wußten, ging die Anklage von einem Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen aus, da er die Existenz der Frau verheimlichen wollte und er nie vorhatte, Nicole S. zu heiraten.
Im Juni 1963 wurde R. vor dem Landgericht Zweibrücken wegen Mordes angeklagt. R. schilderte die Tat anders und sprach von plötzlichen Wutausbrüchen und Beleidigungen seiner Verlobten. Mehrfach schrie sie, daß sie den Angeklagten verlassen wollte und sie dann nach Waldfischbach kommen würde, um dort einen Riesenskandal zu machen. Seine Nerven gingen vollends durch. Er verlor jegliche Herrschaft über sich selbst. Während der Auseinandersetzung kam sie auf ihm zu. Er griff den Hammer und schlug zu. Als er wieder bei Sinnen war und sah, was er angerichtet hatte, habe er versucht, sämtliche Spuren zu beseitigen. In seiner Aufregung verlor er dann den Ring seiner Verlobten in der Nähe des Tatortes. Nachdrücklich bestritt R. jegliche Mordabsicht, er habe sie bis zu zum Ende geliebt.
Das Gericht glaubte ihm und verurteilte R. im Juli 1963 nur wegen Totschlag zu 12 Jahren Zuchthaus, eine Mordabsicht sei nicht nachzuweisen. Die Anklage hatte lebenslang gefordert und legte beim BGH Revision ein. Der BGH hob das Urteil aus Zweibrücken zwar auf, jedoch wegen einem Formfehler, da das Gericht falsch besetzt war und verwies zur Neuverhandlung nach Landau. Im Oktober 1964 wiederholte das LG Landau den Schuldspruch aus Zweibrücken und verurteilte R. erneut nur wegen Totschlag und Fremdabtreibung (heute Schwangerschaftsabbruch) zu 12 Jahren Haft. Die Revision der Anklage, die erneut lebenslange Haft gefordert hatte, wurde abgewiesen.
in Kriminalität
15.02.2011 06:09
von
schorsch
• 162 Beiträge
Hallo Bastian, ich bin baff. Jahrelang suche ich Antworten auf meine Fragen und jetzt bin ich seit 2 Tagen im XY- Forum und hab schon soviel erfahren.^In meinem Bekanntenkreis kann sich niemand vorstellen, daß man Kriminalistik als Hobby hat. Früher teilte ich mein Hobby mit meinem verstorbenen Mann. Werde mich sicher noch des öfteren zu Wort melden, da ich noch so einige Fragen stellen möchte. Für heute schon mal ein grosses Dankeschön für die schnelle Erwiderung. Gruss Schorsch