14.08.1956 "Mabuse von Wolfsburg" (Mordfall Brennecke)
in Kriminalität
14.02.2011 07:40
von
schorsch
• 162 Beiträge
Es geschah im August 1956 ein Mord,wo Mörder freigesprochen wurden. Der Fall wurde bei SAT 1 in der Serie "Verbrechen die Geschichte machten" mit Titel "Marbuse von Wolfsburg" verfilmt. Wer weiss näheres zu diesem Fall?
zuletzt bearbeitet 12.01.2014 12:16 |
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Re: mordfall 1956 wo mörder frei gesprochen wurden
in Kriminalität
14.02.2011 16:57
von
bastian2410
• 1.679 Beiträge
Die Fall "Mabuse von Wolfsburg" erzählt die Geschichte von der Tötung des Wolfsburger Frauenarztes Dr. Gerhard Brennecke, der Mitte August 1956 durch seine Schwiegereltern, seiner Frau Ruth und deren 18 jährige Tochter Doris getötet wurde.
Dr. Brennecke war damals der einzige Gynäkologe in Wolfsburg. Er war schwer spielsüchtig und verzockte in Travemünde das ganze Vermögen der Familie. Er hatte angeblich ein perfektes Roulettesystem ausgearbeitet. Zudem war Brennecke Morphinist, der täglich zwanzig bis vierzig Tabletten Rauschgift verbrauchte, kurz vor seinem Tod galt er als geisteskrank. Über Jahre hinweg misshandelte er seine Familie, vor allem seine Ehefrau, seine Tochter und seinen 2 jährigen Enkel.
Am 14.August 1956 eskalierte die Situation. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit seiner Frau, bei der Dr. Brennecke im Rausch mit einem Regenschirm auf seine Frau einschlug. Derartige Tätlichkeiten hatten seine Familienangehörigen seit Jahren ertragen müssen, öfters konnten Frau und Tochter sich vor den Schlägen nur noch durch die Flucht retten. Frau Brennecke wehrte sich mit einer vollen Weinflasche und schlug Dr. Brennecke auf den Kopf. Das half jedoch nicht. Als die Tochter die Hilfe- Schreie der Mutter hörte, holte sie aus der Nachbarwohnung ihre Großeltern. Der Großvater schlug mit einem Bügeleisen auf seinen Schwiegersohn ein. Dieser brach auf einem Sofa zusammen, stand dann aber wieder auf und griff seine Frau abermals an. Er drohte jetzt, die gesamte Familie umzubringen .Dann holte die Oma ein Brotmesser und stach auf den Tobenden ein, die insgesamt 4 Stiche ins Herz waren tödlich. Post mortem wurden dem Opfer dann durch die Tochter noch zahlreiche Stiche im Gesicht durch ein Brieföffner zugefügt.
Alle 4 Familienmitglieder wurden festgenommen, jedoch kurz vor Prozeßbeginn wieder freigelassen. Angeklagt wurden vor dem Schwurgericht Hildesheim nur die Ehefrau Ruth und die Tochter Doris. Die nach Anklage Hauptschuldige Mutter von Ruth starb vor Prozeßbeginn, legte jedoch auf dem Sterbebett ein Geständnis ab und gab an, die 4 tödlichen Stiche dem Opfer zugefügt zu haben. Der Schwiegervater des Opfers war verhandlungsunfähig.
Die Ehefrau wurde wegen Totschlags angeklagt, die Tochter wegen Beihilfe und versuchten Totschlags, weil die Stiche mit dem Brieföffner nach Eintritt des Todes zugefügt wurden. Kurz vor Weihnachten 1957 wurden die beiden Angeklagten nach drei Verhandlungstagen wegen Straflosigkeit wegen Zurechnungsunfähigkeit im Augenblick der Tat (so hieß das früher, heute ist das § 20 StGB) und Notwehr freigesprochen. Zudem wurden die tödliche Stiche von der Schwiegermutter zugefügt, und nicht von den Angeklagten.
PS: Habe den Fall in den Thread Kriminalität verschoben.