#1

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 08.08.2011 12:20
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
Vor dem Landgericht München wird z.Zt. die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für den sogenannten Westparkmörder verhandelt.

Gorazd B. hatte 1993 im Münchner Westpark Konrad H. aus Mordlust ermordet. 2003 wurde dafür entgültig zu der Höchststrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zweimal hatte der BGH das Urteil aufgehoben. Im Mai 2010 (mit Anrechnung der U- Haft) war die Strafe verbüßt, für Gorazd B. beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das Landgericht München hatte die vorläufige Sicherungsverwahrung des Mannes anschließend mehrmals ausgesetzt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf Drängen der Staatsanwaltschaft aber wieder auf.

Seit März wird in München verhandelt, Verhandlungstage sind bis September angesetzt. Im Mai 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht alle Vorschriften der SV für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber bis Mitte 2013 zu einer Neuregelung aufgefordert.

Für Altfälle gilt eine Übergangsregelung, wenn die Allgemeinheit vor einen Gewalttäter geschützt werden muss. Ob Gorazd B. in diese Regelung fällt, wird das Gericht bis September entscheiden.

Artikel der Süddeutschen über den letzten Prozeßtag Mitte Juli, bei dem auch der ehemalige Chef-Ermittler Josef Wilfling aussagt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ex-ermittler-josef-wilfling-ex-ermittler-warnt-vor-westparkmoerder-1.1119196
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#2

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.08.2011 00:41
von Asmarani • 12 Beiträge
Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung Eklat im Gerichtssaal

16.08.2011, 17:01

Von Andreas Salch

Er schrie "Halt's Maul" und "Hure": Der sogenannte Westpark-Mörder ist im Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgerastet und hat eine Richterin beschimpft.

In dem Verfahren um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des sogenannten Westpark-Mörders Gorazd B. vor dem Landgericht München I ist es am Dienstag zu einem Eklat gekommen. Der 35-jährige schrie eine Richterin mit den Worten "Halt's Maul an" und nannte sie "Hure", als diese damit begann, Briefe zu verlesen, die Gorazd B. Ende der neunziger Jahre an seine ehemalige Freundin in Garching geschickt hatte.

Der gebürtige Slowene war 2001 dafür verurteilt worden, weil er 1993 laut Urteil "aus Mordlust" einen Jogger nachts im Westpark mit einem Butterflymesser ermordet haben soll.

Als der Vorsitzende Richter Stephan Hock fragte, was er für ein Problem damit habe, dass seine Briefe verlesen werden, schrie der 35-Jährige erneut und bezeichnete die Verhandlung als "Show". Das Gericht will sich anhand der Briefe einen Eindruck von der Person des 35-Jährigen verschaffen. Seit Beginn des Verfahrens Ende März hat B. bislang keinerlei Angaben gemacht.

Natürlich sei das Gericht viel mehr daran interessiert, wie es in dem Herrn B. von heute aussehe, sagte Richter Hock zu dem 35-Jährigen. Doch wenn er nichts sage, müsse man eben auf seine Briefe aus den Jahren 1997 und 1998 zurückgreifen. Die Schreiben hatte B.s frühere Freundin dem Gericht erst kürzlich zur Verfügung gestellt. Sie hat seit keinen Kontakt mehr zu dem 35-Jährigen.

Gorazd B. konnte erst 1997 wegen des Mordes im Westpark festgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt lebte er bei seinem Vater in Kroatien. Viele der knapp zwanzig Briefe, die er seiner früheren Freundin schickte, schrieb er, als er in Auslieferungshaft nach Deutschland saß. Darin versicherte er ihr, nichts mit dem Mord im Westpark zu tun haben. "Ich bin eingesperrt für etwas, was ich nicht getan habe."

In einem der verlesenen Schreiben beteuert B., dass er sich geändert habe und gesteht seiner früheren Partnerin, dass er es inzwischen bereue, sie geschlagen zu haben. "Ich habe mich gut verändert. Ich lasse die Menschen reden."

Während die drei Berufsrichter der 10. Strafkammer die Briefe abwechselnd verlasen, saß Gorazd B. in seiner blauen Gefängniskleidung regungslos und mit aufeinander gepressten Lippen auf der Anklagebank. Entweder blickte er zu Boden oder fixierte mit eisiger Miene den Vertreter der Staatsanwaltschaft, der ihm einige Meter gegenüber saß.

Als Gorazd B. in Abschiebehaft saß, hatte seine Partnerin die Beziehung längst beendet. Dennoch sandte der damals 23-Jährige ihr einen Brief nach dem anderen. Einmal bat er sie, ihm ein Foto von ihr zu schicken. Ein andermal schrieb er ihr: "Du bist schlimmer als eine Droge für mich. Du hast mir mein Herz gebrochen. Ich lieb' dich noch immer - mir kommen die Tränen."

Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil gibt es frühestens im Oktober.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-um-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-eklat-im-gerichtssaal-1.1131810
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#3

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.08.2011 22:17
von calux • 58 Beiträge
Dazu fällt mir nur eines ein: Dieser Kerl darf nie, NIE wieder auf freien Fuß kommen. Sobald der draußen ist killt der den nächsten, wenn ihm gerade danach ist.
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#4

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.10.2011 14:23
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Die Sicherungsverwahrung wurde abgelehnt, Gorazd B. bleibt dennoch vorläufig inhaftiert; der Spiegel berichtet einigermaßen ausführlich.
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#5

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.10.2011 14:46
von Waldmeister • 61 Beiträge
Nachvollziehbar ist das alles nicht.

Bei einem Täter, der immer eine Exploration verweigert hat, traut sich ein Psychiater trotzdem eine Diagnose zu und kommt zum Ergebnis, dass es sich beim Täter „nur“ um „einen sekundären“ Psychopathen handele, wobei dann nach Auffassung des Gerichts die überwiegende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Taten von der Entwicklung der Lebens-und Partnerschaftssituation des Verurteilten abhänge.

Dann kann man für die Sicherheit der Allgemeinheit nur hoffen, dass sich das Leben des Verurteilten, wenn er wieder auf freien Fuß ist durchweg positiv und ganz nach seinen Vorstellungen entwickelt.
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#6

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.10.2011 15:03
von Haddock • 99 Beiträge
Ich halte das für hochgradig bedenklich.
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#7

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 17.10.2011 21:03
von Ludwig • 595 Beiträge
Diese Entscheidung des Münchener Landgerichts ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. ich bin der Ansicht, dass Gorazd B. nicht im mindesten in der Lage ist, seine Aggressionen zu kanalisieren, und das bedeutet in der Praxis, dass jederzeit wieder ein derartiger Gewaltexzess wie beim Westparkmord vorkommen kann, ja förmlich zu erwarten ist. Und ob sich durch die Abschiebung nach Slowenien an dieser Gefahr substantiell etwas ändert, das wage ich ganz deutlich zu bezweifeln.
viele Grüße
Ludwig
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#8

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 18.10.2011 07:29
von schorsch • 162 Beiträge
Hallo an alle,
bei diesem personifiziertem Bösen ist ja nicht die Frage OB er wieder mordet, sondern nur WANN er das tut.
Gruss vom Schorsch
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#9

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 07.01.2012 10:58
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
In Slowenien werden Vorbereitungen für die Ankunft von Gorazd B. getroffen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
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#10

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 11.01.2012 09:54
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Die juristischen Details zur Ablehnung des Unterbringungsantrags finden sich auf anwalt.de.
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#11

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 18.01.2012 14:28
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Gorazd B. wurde am 18.1.2012 nach Slowenien abgeschoben: http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/container/container/con/953950.html
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#12

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 26.09.2012 10:55
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Der BGH hat entschieden, dass über die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erneut verhandelt werden muss. U.a. berichtet br.de.
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#13

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 26.09.2012 23:57
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
dieser Fall war in Aktenzeichen xy einer der schwersten Verbrechen, trotzdem kann ich die Anordnung des BGH aus rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen. Ich kenne sehr gut die Urteile aus den Instanzen- ich arbeite gerade an einen Review in diesen Fall- eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verstößt nach Rechtssprechung des EGMR gegen das Grundrecht. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Eine Sicherungsverwahrung eines Straftäters ist nur nach den Vorschriften des Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) möglich.

Voraussetzung nach dem ThUG ist, dass der Täter eine psychische Störung aufweist und deshalb die Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Voraussetzungen in seinen Entscheidungen jedoch nur bei Sexualstraftätern gesehen, dies in weiteren Fällen bekräftigt und bei strittigen Fällen nur Täter von sexuell motivierten Taten in die Sicherungsverwahrung geschickt. Diese Vorgaben haben die Richter in München bei der Verhängung der Sicherungsverwahrung berücksichtigt. Ich halte eine nicht einheitliche Rechtssprechung zwischen BGH und Bundesverfassungsgericht für die Frage, ob ein Täter für weitere 10 Jahre in Haft kommt, für sehr bedenklich.

Der Fall zeigt aber auch, wie wichtig eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland ist. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber bis Mitte 2013 Zeit gegeben, eine neue Regelung zu finden- je schneller Klarheit besteht bei diesem Thema, desto besser.

Ich bin auch der Meinung, dass der Westparkmörder heute noch im Gefängnis sitzen müßte, er ist ein Straftäter, der auch durch sein Verhalten in Strafvollzug eine zweite Chance in dieser Gesellschaft verwehrt hat. Nach heutiger Gesetzeslage ist dies jedoch nicht möglich.
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#14

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 08.02.2013 16:39
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
10.06.1994 FF 3 (Kripo München) Mordfall Konrad H.
Das Gesicht des Bösen- Der Westparkmörder


TEIL 1

München, der 15. Oktober 1993 gegen 23.30 Uhr: Der Anfang einer der aufsehenerregendsten Mordfälle der bayerischen Kriminalgeschichte. 2 Stunden später zerstört ein Leichenfund die Hoffnung einer Frau auf ein gutes Ende eines dramatischen Falls, die nur 700 Meter vom Tatort entfernt auf die Heimkehr ihres Mannes wartet. Bis heute beschäftigt der Fall die deutschen Gerichte und bestimmt die öffentliche Meinung der Bevölkerung. Der Ruf nach härteren Strafen für schwerkriminelle Jugendliche ging durch die Medien, die Heraufsetzung der Höchststrafe nach Jugendstrafrecht auf 15 Jahre und die Verhängung der Sicherungsverwahrung wurden auf politischer Ebene diskutiert. Das Review folgt den grausamen Spuren, die ein Gewaltverbrecher im Leben unschuldiger Menschen hinterlassen hat. Spuren, die einen Ausnahmetäter schließlich in einen spektakulären Prozeß zur Strecke bringen, der deutsche Justizgeschichte schrieb. Es ist einer der bekanntesten Fälle in der Ära Zimmermann, aber auch einer kaltblütigsten in über 40 Jahre Aktenzeichen xy: Der Mord, der ein Zufall war- der Westparkmord

(Anm: Wegen der Bedeutung des Falles wurde der Tätername abgekürzt, jedoch nicht verfremdet. Da gegen den Täter durch die Abschiebung ein Betretungsverbot verhängt wurde, tritt bei Einreise in die Bundesrepublik sofort ein Haftbefehl in Vollzug. Persönlichkeitsrechte sind daher nicht zu beachten. Namen der Zeugen und weiteren Prozessbeteiligten wurden selbstverständlich verfremdet. Zeit- und Ortsangaben entsprechen den wahren Begebenheiten)

Der Fall

1993 ist aus kriminalistischer Sicht ein hochinteressantes Jahr. Kurz nachdem Bill Clinton zum US- Präsidenten vereidigt wurde, wird auf das World Trade Center ein Sprengstoffanschlag verübt. In Deutschland sprengt die RAF die JVA Weiterstadt fast komplett in die Luft. 3 Monate später wird in Bad Kleinen Birgit Hogefeld festgenommen- der Einsatz misslingt jedoch, der Terrorist Wolfgang Grams und ein Polizist sterben. Solingen erlangt in diesem Jahr traurige Berühmtheit. 5 Frauen und Mädchen türkischer Abstammung sterben bei einem feigen Brandanschlag durch Neonazis. Die Tennisspielerin Monika Seles wird bei einem Attentat bei einem Turnier in Hamburg schwer verletzt. Verbrechen, die auch nach fast 20 Jahren im Gedächtnis geblieben sind und auch heute noch berühren. Genauso wie ein Mord in München, der nicht nur in Bayern für Aufsehen sorgte und nach der Festnahme des Täters viele Fragen aufwarf.

München, die bayerische Landeshauptstadt und drittgrößte Stadt Deutschlands, besitzt für eine Metropole viele Grünanlagen. Gerade der Stadtbezirk Sendling-Westpark verfügt über einen hohen und gut verteilten Anteil an Grünflächen. Die bekannteste und beliebteste Parkanlage ist der Westpark, der wegen seinen zahlreichen Spazier- und Radwegen sowie 2 Biergärten und Cafes von der Bevölkerung stark frequentiert wird.

Ebenfalls im Stadtteil Sendling- Westpark wohnt der 40 jährige Architekt Konrad H. mit seiner Frau und zwei Kindern in seinem Elternhaus. 1980 lernt er die gelernte Fremdsprachenkorrespondentin kennen, vier Jahre später wird geheiratet. 1988 wird der erste Sohn geboren und die kleine Familie zieht in ein Haus direkt am Westpark um. Bereits vor dem Umzug war Konrad H. mit seiner Frau öfter im Westpark- im Sommer wurden gerne die Biergärten besucht und im Winter war man gerne zum Schlittenfahren im Park.
Konrad H. wird von seinem persönlichen Umfeld als Workaholic beschrieben, der bis zu 16 Stunden am Tag arbeitet und sich sonst seiner Familie widmete.

Viele Hobbys betreibt der 40 jährige Münchner nicht, zwei Leidenschaften pflegt er jedoch. Er ist leidenschaftlicher Trambahn- Liebhaber. H. war Vorstand in einem Fan- Club und brachte vor Jahren einen Bildband Münchner Straßenbahnen heraus. Zudem liebt es Konrad H. nach einem anstrengenden Arbeitstag in die Sauna zu gehen. Seit 10 Jahren besucht er regelmäßig die Panorama-Sauna im obersten Stockwerk des Deba-Hochhauses an der Westendstraße. Obwohl er die Sauna wöchentlich frequentiert, legt er auf Kontakte zu anderen Besuchern keinen Wert. Auch an diesem Freitag, den 15. Oktober 1993 sucht der Architekt die Panorama-Sauna auf. Gegen 23 Uhr bezahlt er -wie immer- mit abgezähltem Geld und verlässt die Sauna nach Angaben der Mitarbeiter ohne Begleitung.

In der Regel benutzt Konrad H. für 2,5 Kilometer langen Heimweg die Straßenbahn der Linie 26. Die Haltestelle befindet sich direkt vor dem Deba- Hochhaus und führt zum U- Bahnhof Westpark. Zeitlich hätte der 40 jährige die Tram besteigen können, die Straßenbahn passiert die Haltestelle am Deba- Hochhaus nach Fahrplan täglich um genau 23.06 Uhr, an diesem Tag auch pünktlich.

Ein weiteres Ereignis an diesem Abend wird die Ermittlungen der Kripo München beeinflussen. Hätte Konrad H. um 23.06 Uhr die Tram benutzt, wäre er Zeuge eines Anschlags gewesen, der acht Minuten nach Abfahrt von der Haltestelle Deba- Hochhaus auf die Straßenbahn verübt wurde. Um 23.14 Uhr wird die Bahn der Linie 26 auf ihrer Fahrt durch die Westendstraße zwischen Fachner- und Säulingstraße von einem Steinewerfer attackiert. Der Stein durchbohrt in der Mitte des Waggons eine Scheibe. Aus Sicherheitsgründen darf die Straßenbahn nicht weiterfahren, alle 17 Fahrgäste müssen die Waggons verlassen. Durch die Trambahnfahrerin wird die Polizei verständigt und der Vorfall aufgenommen.

Noch wird diesem Vorfall keine große Bedeutung beigemessen, auch dann nicht, als eine Frau um halb eins bei der Polizeiinspektion Sendling anruft, die sie sich Sorgen macht, weil ihr Ehemann noch nicht nach Hause zurückgekehrt ist. Es ist die Ehefrau von Konrad H. Obwohl die Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht viel machen können, beruhigen sie die Frau und versprechen ihr, den möglichen Heimweg um den Westpark abzusuchen.

Die schlimmsten Befürchtungen von Gerlinde H. werden um Viertel vor zwei dann wahr. Die Polizeistreife findet im Westpark 30 Meter parkeinwärts vom Ausgang zur Reulandstraße eine männliche Leiche. Da bei der Leiche die Geldbörse gefunden wird, ist diese schnell identifiziert: Es ist der 40 jährige Architekt Konrad H.

Bereits bei der ersten Leichenschau am Tatort steht fest, dass H. Opfer eines Verbrechens wurde. Der Körper der Leiche weist mehrere Stichwunden am Oberkörper auf, zudem stellen die Gutachter Gesichtsverletzungen durch Gewalteinwirkung fest. Nach der Obduktion im Institut für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München kann der Todeszeitpunkt auf kurz vor Mitternacht festgelegt werden. Insgesamt zählen die Rechtsmediziner 12 Stichwunden, welche halbkreisförmig um das Herz angeordnet sind, und weitere zwei Einstiche unter den Achselhöhlen. Auch ein Nachbeinbruch im Gesicht wird obduziert, welcher dem Opfer ante mortem (also vor Todeseintritt) durch Gewalteinwirkung zugefügt wurde. Typische Abwehrverletzungen können nicht festgestellt werden. Die Ergebnisse der Rechtsmedizin belegen, dass Konrad H. trotz der massiven Verletzungen noch wenige Minuten nach der Tat gelebt haben muss.

Die Kripo richtet bereits in der Tatnacht eine SoKo zum Mordfall Konrad H. ein und konzentriert sich zunächst auf das persönliche Umfeld des Opfers. Die Motivsuche für den Mord gestaltet sich für die Beamten der Kripo schwierig. Ein Raubmord schließt die Polizei schnell aus, die Geldbörse (2 DM waren noch drin) und die Sporttasche des Opfers wurden vom Täter nicht durchsucht. Auch im persönlichen Umfeld kann die Polizei kein Motiv für die Tat finden. Konrad H. hatte zwar viele Bekannte, aber nicht viel Freunde. Das Opfer arbeitete viel und den Rest der Zeit war seiner Familie vorbehalten. Auch bei seinen Saunaaufenthalten pflegte H. keinen großen Kontakt zu anderen Besuchern. Auch ein Motiv, welches mit seiner beruflichen Tätigkeit als Architekt im Zusammenhang steht, ist nicht ersichtlich.

Die Beamten können die letzten Stunden von Konrad H. rekonstruieren. Zunächst besuchte er die Panoramasauna im Deba- Hochhaus in der Westendstraße 174 für gut 2,5 Stunden. Um kurz vor 23 Uhr zahlt er und verlässt das Gebäude. Theoretisch hätte Konrad H. somit die Tram um 23.06 Uhr besteigen können, welche direkt vor dem Deba- Hochhaus abfährt. Zu diesem Zeitpunkt ist für die Polizei jedoch fraglich, ob das Opfer wirklich die Straßenbahn genommen hat. Die Beamten hatten bei H. in den Taschen eine Streifenkarte gefunden, welche nicht abgestempelt war. Dass H. als leidenschaftlicher Tramliebhaber eventuell schwarzgefahren sein könnte, schließt die Polizei trotz des schlechten und nassen Wetter an diesem Tag aus. Auch dass das Opfer eine Gaststätte auf dem Heinweg aufgesucht hat, kann ausgeschlossen werden. Keiner kann sich an Konrad H. erinnern.

Jetzt rückt auch der Anschlag genau auf die Tram in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Die Kripo München schließt nicht aus, dass Konrad H.- auch wenn er den Heimweg zu Fuß zurückgelegt hat, den Steinwurf beobachtet und als Tramliebhaber den Täter zur Rede gestellt hat. Trotz seines ruhigen Gemüts hatte H. schon einmal Zivilcourage bewiesen- Er stellte sich vor Jahren vor eine Frau, die von einem Mann bedroht wurde. Diese Zivilcourage könnte nach Ansicht der Beamten in dieser Nacht sein Todesurteil gewesen sein.

Um in Erfahrung zu bringen, ob H. den Steinwurf- entweder als Fahrgast der Tram oder als Außenstehender- beobachtet hat, bittet die Mordkommission in einer großangelegten Aktion die Bevölkerung um Mithilfe. Sie wendet sich an die Leute, die den Westpark am 15.10.1993 nach 22 Uhr frequentiert haben. Zudem richtet sich der Fahndungsaufruf an die Fahrgäste, die an diesem Tag die betreffende Tram benutzt haben. Nach dem Steinwurf mussten die Fahrgäste umsteigen und wurden mit einer anderen Straßenbahn weiterbefördert. Personalien wurden von den Streifenpolizisten, die wegen des Steinwurfs ermittelt haben, nicht aufgenommen.

Durch die Öffentlichkeitsfahndung melden sich zwei Lehrer, die an diesem Abend eine Klassenfeier im Restaurant Rosengarten besucht haben. Sie wollten nach der Feier zum U-Bahnhof am Mittleren Ring, der Weg führte sie gegen halb 12 auch durch den Westpark. Am Wegrand hörten sie Geräusche und entdeckten im Laub liegend einen Mann, neben ihm eine Sporttasche. Leider wurde die Situation von den beiden Pädagogen falsch eingeschätzt. Sie hielten den Mann trotz der schlechten Witterung für einen schlafenden Obdachlosen und gingen weiter.

Durch diese Aussage kann die Polizei die Tatzeit ziemlich genau festlegen. Die Angaben der Lehrer konnten durch ihre Fahrscheine, die die beide am U- Bahnhof Westpark abgestempelt haben, zeitgenau überprüft werden. Auch decken sich ihre Aussagen mit dem Bericht der Rechtsmedizin, dass Konrad H. nach der Tat noch ein paar Minuten gelebt hat. Der Angriff auf H. muss demnach zwischen 23.25 und 23.30 Uhr verübt worden sein. Um 23.00 Uhr hat Konrad H. das Deba- Hochhaus verlassen, für den Fußweg zum Fundort von etwas über 2 Kilometer brauchte er infolgedessen ca. 25 Minuten.

Das H. an diesem Abend nicht Tram benutzt hat, bestätigt sich durch Aussagen von mehreren Fahrgästen. Insgesamt 7 Insassen hatten sich auf den Fahndungsaufruf der Polizei gemeldet, drei von ihnen waren in dem Waggon, der von dem Steinwurf beschädigt worden war. Das Opfer war nicht in der Tram.

Die Bitte der Kripo an alle Besucher, die am diesen feuchten und kühlen Oktoberabend den Westpark ab 22 Uhr besucht haben, sich zu melden, führt zu einem weiteren Erfolg. Die Beamten wollten einen Überblick über alle in Tatortnähe befindlichen Personen erhalten, um so den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen. Nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Zeugen hielten sich nachweislich in der fraglichen Nacht unabhängig voneinander im Umkreis von 300 Metern zwei Männer um den Leichenfundort auf. Dank der Angaben der Zeugen kann die Polizei Phantombilder anfertigen. Einen dieser Männer hält die Kripo für den Steinewerfer auf die Straßenbahn.

Mit beiden Bildern geht die Kripo München an die Öffentlichkeit. Ein Bild zeigt einen 35 bis 40 Jahre alten, gebrochen deutsch sprechenden Mann von kräftiger Statur mit glatten, schwarz- glänzenden Haaren und brauner Hautfarbe. Die Zeugen beschrieben ihn als südländischen Typ, der angab, aus Rumänien zu stammen. Aufgefallen sind ihnen seine ungewöhnlich großen Hände mit kurzen Fingern und dicker Hornhautschicht an den Innenseiten. Er soll ca. 1,80 Meter groß sein. Der andere, gleichgroße Verdächtige wird als nicht minder auffällig wegen seiner hervorquellenden Basedowschen Augen geschildert, doch mit länglichem Gesicht, semmelblonden Haaren und Vollbart. Der etwa 40jährige schlanke Mann trug einen hellen Trenchcoat und am Riemen über der Schulter eine Umhängetasche.

Zudem kann die Rechtsmedizin das Tatwerkzeug identifizieren. Konrad H. wurde zunächst mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen, dabei wurde ihm das Nasenbein gebrochen. Danach stach der Täter insgesamt 15-mal mit einem sogenannten Butterfly- Messer auf den Körper des Opfers ein. Todesursache waren innere Verblutungen.

4 Wochen nach der Tat durchsucht die Kripo insgesamt 5 Asylbewerber-Unterkünfte in München. Jedoch ergeben sich keine Hinweise auf die Phantombilder und auf die Tatwaffe. Trotz der schwierigen finanziellen Situation erhöht die Witwe von Konrad H. die ausgesetzte Belohnung 4 Wochen nach der Tat auf 10000 DM. Für Bauprojekte, die ihr Mann in seiner Ausübung als Architekt mitentwickelt hat, musste sie haften. Durch den Weißen Ring erhält die Witwe psychologische Hilfe.

8 Monate nach der Tat bittet die Kripo München im Juni 1994 die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe. Es wird einer der emotionalsten Filmfälle in 30 Jahren Aktenzeichen xy, der auch bei den Zuschauern große Betroffenheit auslöst. Ein Motiv für den Mord an Konrad H. ist auch 8 Monate nach der Tat nicht ersichtlich. Im Vordergrund stehen vor allem die Identifizierung des Steinewerfers und die Bitte, dass sich weitere Fahrgäste, die am Tattag die Tram um 23 Uhr zum Westpark bestiegen haben, melden. Die Rekonstruktion des Mordfalles stellt darauf ab, dass Konrad H. den Steinwurf auf die Tram beobachtet hat und den Täter zur Rede gestellt hat. Diese Auseinandersetzung ist dann außer Kontrolle geraten. Aber auch ein privates oder persönliches Motiv schließt die Kripo München zu diesem Zeit nicht aus und erhofft sich Hinweise, die auf ein mögliches Motiv für den Mord hinweisen.

Viele Hinweise gehen nach der Sendung jedoch nicht ein. Es gelingt weder, den Steinewerfer zu identifizieren, noch melden sich weitere Fahrgäste der Straßenbahn. Insgesamt 10 Tram- Gäste haben sich trotz großer regionaler Berichterstattung und der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy nicht gemeldet. Und die schlimmsten Befürchtungen der Kripo haben sich auch bestätigt. Konrad H. war ein Zufallsopfer, es bestanden zwischen Täter und Opfer keine persönlichen und sozialen Kontakte. Die Ermittlungen in diesen Fall gestalten sich in der Regel schwieriger, da hier im Gegensatz zu Taten mit einem persönlichen Motiv kaum Fahndungsansätze vorhanden sind, die einen Täterkreis eingrenzen.

1 Jahr nach der Tat rechnet die Kripo München nicht mehr damit, dass das Verbrechen im Westpark aufgeklärt wird. In den letzten 12 Monaten haben die Beamten keine einzige Spur zum Täter gefunden, nach der Ausstrahlung im ZDF sind auch keine weiteren Hinweise mehr eingegangen. Die SoKo wird aufgelöst, die Akten im Fall Konrad H. werden jedoch - wie im jeden Mordfall- nicht geschlossen.

Teil 2: Ein neuer Beamter ermittelt einen Tatverdächtigen- bis zur Festnahme vergehen jedoch noch Jahre. Erst 1999 wird der erste Prozeß in München verhandelt- mit einen Skandalurteil.
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#15

Re: 10.6.1994 FF3 (München) Mord im Westpark

in Filmfälle 08.02.2013 18:36
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Danke für das Review. Dieser Fall hat sicherlich auch einen Teil der XY Geschichte mitgeschrieben. Leider hat er - ohne etwas vorwegzunehmen - eine sehr unappetitliche Nachgeschichte, die den normalen, rechtschaffenen Bürger am Rechtsstatt zweifeln lässt. Aber immerhin wurde er gelöst. Und ich als Bayer sage mal, daß er in Berlin, Bremen oder Hamburg wohl eher nicht gelöst worden wäre. Bin schon gespannt auf die Fortsetzung.
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