In diesem Studiofall ging es um die Identifizierung zweier unbekannter männlichen Mordopfer. Die erste Leiche wurde 1988 bei St. Valentin an einer Autobahnauffahrt entdeckt. Sie wies Schäderlverletzungen auf. Eine Identifikation erhoffte man sich anhand der Armbanduhe des Opfers, die aus der UdSSR (1. Moskauer Uhrenfabrik) stammte. Bei XY wurde darauf verwiesen, dass Spuren darauf deuten, dass das Opfer aus Polen stamme.
Im zweiten Fall wurde ein Jahr später eine männliche Leiche bei Königsstetten entdeckt. Bei XY blieb man etwas unkonkret. Es gab also keine Beschreibung, welche Verletzungen vorlagen. Aber auch er sollte mithilfe seiner Armbanduhr, die ebenfalls ein Fabrikat aus der 1. Moskauer Uhrenfabrik) darstellte, identifiziert werden.
Im Fall der ersten Leiche (bei St. Valentin) gelang offensichtlich vier Jahren nach der Tat die Aufklärung. Den Text, den ich gefunden habe, bleibt bezüglich der Aufklärung an einigen Stellen unkonkret. Allerdings benennt der Text den Täter. In dem Text ist die Rede vom Brotzetterl Mord. Es lässt sich nicht erkennen, warum diese Tat so bezeichnet wurde (man kann es nur erahnen). Möglicherweise wurde dieser Mord im Buch von Helga Schimmer "Gelegenheit macht Mörder: Authentische Kriminalfälle" von 2007 aufgegriffen und beschrieben.
Hier der Link zum Artikel -offensichtlich aus dem angesprochenen Buch- , den ich entdeckt habe:
http://www.schimmer.at/krimi/brotzetterl-text.html (Vorsicht, der Bericht enthält ein Foto von der skelettierten Leiche)
Deswegen (und falls der Artikel mal verschwindet, habe ich den Artikel hier kursiv in Auszügen abgedruckt (ohne Nennung des Täternamens).
Ein hochrangiger Kriminalpolizist hat einmal behauptet, es gäbe im Grunde nur zwei Motive für Mord: Leidenschaft und Geld. Im Fall von xxx YYY war es das Letztere. Doch es verbarg sich mehr dahinter: Der Traum zweier junger Männer einfacher Herkunft von einem Leben ohne finanzielle Sorgen, ihre Vision von einem Neubeginn im Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Konkret mordete YYY wegen 1000 Dollar. Beinahe wäre ihm das perfekte Verbrechen gelungen. Dass man ihn vier Jahre nach seiner Tat dennoch überführen konnte, ist mühevoller kriminalistischer Detailarbeit zu verdanken – und einem besonders findigen Gerichtsmediziner.
Es war ein kalter trüber Februarmorgen im westlichen Niederösterreich. Der Wind hatte den Schnee von den Feldern entlang der A1 geblasen und ihn an den Waldrändern zu schmutzigen Wechten zusammengepresst. An diesem Morgen chauffierte Georg Zoller, Professor am Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Wien, seine Familie in den Schiurlaub. Kurz nach der Abfahrt St. Valentin zeigte er auf eine Stelle jenseits der Gegenfahrbahn. „Dort unten war’s. Da ist die Leiche vom Brotzetterl-Mord gelegen.“
Seine beiden pubertierenden Sprösslinge im Fond des Wagens seufzten, und bevor der Professor zu einer ausführlichen Schilderung der Ereignisse ansetzen konnte, verkündeten sie mit der synchronen Trägheit einer Kirchengemeinde beim Sonntagsgebet: „Ja, Papa, das hast du uns schon mindestens zwanzigmal erzählt.“
Nun, kriminalistisch Interessierte ohne verwandtschaftliches Naheverhältnis zu einem Gerichtsmediziner könnten sich Zollers Schilderungen vermutlich vierzigmal anhören und würden sich dabei nicht langweilen, denn sie klingen so abenteuerlich wie Heinrich Harrers Berichte von seiner Expedition nach Tibet. Nicht umsonst nennt Zoller diesen Fall sein „Zuckerl“. „Hier steht es sich dafür, Gerichtsmediziner zu sein“, bekennt er. „Alles andere ist ein Quargel!“
Es war kein kalter trüber Februarmorgen, an dem die Geschichte dieses kniffligen Ermittlungspuzzles begann, sondern ein warmer sonniger Vormittag im September des Jahres 1988. Noch war der Eiserne Vorhang nicht gefallen, die Wende in Osteuropa sollte noch mehrere Monate auf sich warten lassen. An jenem Septembervormittag also klingelte kurz nach neun Uhr Georg Z. (...) Telefon in der Wiener Gerichtsmedizin. Abteilungsinspektor Friedrich G. (...), der damalige Leiter der Tatortgruppe der Kriminalabteilung für Niederösterreich, rief den Professor zum Lokalaugenschein an die A1. „Um sieben in der Früh hat ein Bauer seinen Kukuruz inspiziert und dabei neben dem Acker eine Leich’ g’funden.“
Daraufhin informierte Z. (...) seinen Assistenten und eine Protokollantin. Zu dritt fuhren sie auf der Westautobahn Richtung Linz, wo nahe Kilometer 159 besagte Leiche lag. Grabmann, wie immer mit Hut, und seine Männer waren schon da. Sie hatten mit der Sachverhaltsaufnahme auf Z. (...) gewartet, der sich sogleich ein Bild vom Fundort machte.
Die Autobahnauffahrt in Richtung Wien, ein Gebüschstreifen, ein Wiesenstreifen, ein 1,80 Meter hoher Drahtmaschenzaun, der Kukuruzacker. Der reife Mais stand übermannshoch und so dicht, dass ganze Heerscharen von Fliehenden sich darin hätten verstecken können wie Cary Grant vor dem unsichtbaren Dritten. Ein Haufen Reisig türmte sich auf dem Gras – die Zweige einer Bruch-Weide, wie der botanisch versierte Professor auf den zweiten Blick erkannte. Auf den ersten sah er das Paar Füße, das aus dem Reisig herausragte.
Auffindungssituation
Um 10.45 Uhr begann Z. (...) gemeinsam mit seinem Gehilfen und den Tatortbeamten das Reisig abzudecken. Jeder Veränderungsschritt wurde schriftlich und fotografisch festgehalten. Man zählte 38 Zweige und fand zwei Büsche, von denen jemand in Greifhöhe die zirka einen Meter langen Triebspitzen abgebrochen hatte, um die Leiche darunter zu verstecken. Es handelte sich tatsächlich um Bruch-Weiden der Gattung Salix fragilis, deren Name von ihren besonders leicht brechenden Zweigen herrührt. Z. (...) ahnte, wie er sein botanisches Wissen würde nützen können. Jetzt aber sah er die Anzeichen fortgeschrittener Verwesung. An der männlichen Leiche lagen bereits Knochenteile, insbesondere die Rippen, bloß. Sein Assistent hob die dunkelblaue Trainingsjacke hoch, unter der sich der Schädel verbarg. Er war stark skelettiert. Z. (...) erkannte Zertrümmerungen und stellte die Todesursache fest: Hiebe auf den Hinterkopf.
Tatort-Chef G. (...) fragte den Gerichtsmediziner erst gar nicht, wonach er seine Leute suchen lassen sollte. Er wusste, dass haltbare Aussagen nur am Obduktionstisch bei guter Beleuchtung an der entkleideten Leiche getroffen werden können. Heute, längst im wohlverdienten Ruhestand, macht er dem gut zwei Jahrzehnte jüngeren Professor ein Kompliment: „Ein guter Gerichtsmediziner sagt erst was, wenn er die Handschuhe auszieht (...).“ […]