Jetzt wird es interessant:
Im Maskenmann-Prozess hat ein Gutachter Zweifel an der Darstellung des gekidnappten Managers. Es sei für ihn "nicht vorstellbar", wie das Entführungsopfer ohne schwerere Verletzungen fliehen konnte. Wenn sich die Entführung von Stefan T. durch den "Maskenmann" so abgespielt hat, wie der Unternehmer es als Zeuge vor dem Frankfurter Landgericht geschildert hat, hätte das Opfer dementsprechende Verletzungen aufweisen müssen. Zu dieser Schlussfolgerung kommt der Gerichtsmediziner Harald Voss in seinem Gutachten, das er am Montag im Prozess gegen Mario K. vorgestellt hat. "Zumindest im Gesicht, an den Händen und an den Fußsohlen hätte Herr T. Kratzer, Abschürfungen oder andere Hautwunden haben müssen", so sein Fazit.Zu dieser Schlussfolgerung kommt der Gerichtsmediziner Harald Voss in seinem Gutachten, das er am Montag im Prozess gegen Mario K. vorgestellt hat. "Zumindest im Gesicht, an den Händen und an den Fußsohlen hätte Herr T. Kratzer, Abschürfungen oder andere Hautwunden haben müssen", so sein Fazit.
Und der Gutachter geht noch weiter: Da das Opfer nach Zeugenangaben offenbar keine derartigen Verletzungen hatte, gebe es "nur geringe Anzeichen" für den von T. geschilderten Tatablauf.Und der Gutachter geht noch weiter: Da das Opfer nach Zeugenangaben offenbar keine derartigen Verletzungen hatte, gebe es "nur geringe Anzeichen" für den von T. geschilderten Tatablauf.
.....
Berliner Morgenpost online vom 23.06.2014: Zu wenig verletzt und ausgekühlt - Experte bezweifelt Opferversion