toller TV- Link, auch wenn ich leider nur die Hälfte verstanden habe.

ich glaube auch, dass das Urteil im Großen und Ganzen i.O. geht. In Deutschland hätte es evt. durch den Drogeneinfluß der Täter während der Tat weniger gegeben.
Man muß wissen, dass ein "lebenslang" in der Schweiz nicht sehr häufig durch Gerichte ausgesprochen werden. Dafür sieht das Gesetz eine Strafe bis zu 20 Jahren vor, was mehr ist, als in Deutschland lebenslang mit besonderer Schwere.
wirklich interessant ist die Tatsache, dass die Schweizer zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord (daneben gibt es auch noch wie in Deutschland Totschlag) unterscheiden. Bei dieser Unterscheidung ist natürlich der Handlungsspielraum der Gerichte (aber auch für Verteidiger) sehr groß.