#1

6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 06.04.2009 13:09
von bdvogel (gelöscht)
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Neues gibt es in diesem eindrücklichen FF vom Dezember 2002 zu vermelden: Eine 16jährige Schülerin war in Visselhövede auf dem Heimweg von der Diskothek "Tenne" am frühen Sonntagmorgen offensichtlich überfallen und ermordet worden; ihre Leiche wurde drei Tage später in einem "sogenannten Überlaufbecken" (Isolde) gefunden. "Niemand weiß genau, was hier geschah... sicher ist nur: (...) Sibylle hat noch gelebt, als der Täter sie ins Wasser warf." (Isolde)

Im Juli 2007 waren die Ermittlungen in diesem Fall mit "neuen Methoden" wieder intensiviert worden:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59459/1017541/polizeiinspektion_rotenburg/ (Pressemitteilung der Kripo vom Juli 2007)

Nun scheint der Fall aufgeklärt: Wie die Kripo Rotenburg/Wümme und die Staatsanwaltschaft Verden/Aller heute bekanntgaben, ist ein 40jähriger Mann aus Walsrode festgenommen worden, der die Tötung des Mädchens inzwischen gestanden hat. Dabei handelt es sich um jenen Mann, der schon unmittelbar nach der Tat eine Rolle bei den Ermittlungen spielte, weil er nach seinen Angaben als letzter in der fraglichen Nacht das spätere Opfer leben gesehen hatte...

Die offizielle Pressemitteilung der Kripo steht noch nicht im Netz; einstweilen hier ein Artikel aus "Focus Online":

http://www.focus.de/panorama/welt/fall-sybille-moerder-gesteht-nach-sieben-jahren_aid_387691.html (mit Foto der Tatortsicherung)

Bernhard.
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#2

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 06.04.2009 13:19
von bdvogel (gelöscht)
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dpa meldet dazu folgendes (mit Erwähnung von XY) :

Mord an Schülerin Sybille nach sieben Jahren aufgeklärt

Visselhövede. +++ Fast sieben Jahre nach dem Mord an einer Schülerin aus Niedersachsen ist das Verbrechen aufgeklärt. Ein 40-Jähriger gestand, die 16 Jahre alte Sybille aus Visselhövede im Juli 2002 umgebracht zu haben.

Die Schülerin war damals nach einem Discobesuch nicht mehr nach Hause gekommen. Zwei Tage später entdeckten Kinder beim Angeln die Leiche im Wasser eines Rückhaltebeckens. Die Fernsehsendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" hatte einst keine entscheidende Spur gebracht.

Bei seinem Geständnis am vergangenen Freitag sagte der heute 40-jährige Mann nach Angaben der Ermittler aus, Sybille nach einem Streit gewürgt zu haben. Schließlich habe er den Kopf des Mädchens solange unter Wasser gedrückt, bis es sich nicht mehr bewegt habe. Er habe lediglich gewollt, dass die Schülerin ruhig sei. Den Vorsatz, Sybille zu töten, will er nicht gehabt haben.

Der 40-Jährige war bereits direkt nach der Tat ins Blickfeld der Fahnder geraten, weil er der Letzte gewesen war, der das Mädchen lebend gesehen hatte. In zahlreichen Vernehmungen der Ermittler habe er sich damals in Widersprüche verstrickt. Die Tat konnte ihm aber zunächst nicht nachgewiesen werden.

Ermittlungen gegen den Mann wegen einer Sexualstraftat gegen seine frühere Freundin wiesen dann in den vergangenen Wochen Parallelen zu dem Fall von Sybille auf. Am vergangenen Mittwoch wurde der Haftbefehl erlassen, einen Tag später der Mann festgenommen. +++
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#3

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 06.04.2009 13:44
von bdvogel (gelöscht)
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Offizielle Pressemitteilung (#5/09) der Polizei-Inspektion Rotenburg/Wümme und der Staatsanwaltschaft Verden/Aller vom 6. April 2009:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59459/1382781/polizeiinspektion_rotenburg
dort dann unter
Presseinformation 05-09 (pdf)

Die Luftbilder vermitteln zudem einen guten Eindruck von den Örtlichkeiten (Diskothek und Auffindeort).

Bernhard.
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#4

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 06.04.2009 21:24
von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
Vielen Dank Bernhard fürs Reinstellen!!!Ich bin immer noch am Fernsehfasten und würde absolut nix mitkriegen.
(Hatte ich euch eigentlich erzählt, dass ich z.zt natürlich auch keine Videos gucke? Auch keine von xy. Man, das ist ne harte Zeit bis Ostern. Kann mich bitte mal kurz jemand bedauern? Ja, ja- ich hör schon mit dem Gejammer auf...)

Ich kann mich noch gut an den Filmfall erinnern. Damals hatte wohl ein "scheinbarer" Zeuge fälschlicherweise ausgesagt, er hätte zur Tatzeit am Teich drei Jugendliche gesehen, was sich später aber als unhaltbar erwies. Diese Szene in dem Filmfall, wo sich das spätere Opfer plötzlich auf dem
Nachhauseweg umdreht und jemanden erschrocken anguckt, werde ich nie vergessen. Was für eine Erleichterung, dass sie den Täter jetzt gefasst haben!


Liebe Grüße - Ricky
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#5

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 12.04.2009 20:48
von Peter Poppy Köhler • 244 Beiträge
Ein ohnehin schon fragwürdiger, wenn auch begründbarer Zusammenhang mit den Disco-Morden im "nassen Dreieck" (FF1 vom 07.12.79) bzw. dem Mord FF3 vom 26.02.1982 (bereits geklärt), wie er im Buch "Xy... Kriminalität, Kontroverse, Kult" auf S. 152 für möglich gehalten wird, dürfte damit ebenso vom Tisch sein.
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#6

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 26.02.2010 02:18
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Urteil übrigens im Oktober 2009 vor dem Landgericht Verden: lebenslange Haft
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#7

Re[2]: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 26.02.2010 05:29
von GrausigerFund • 67 Beiträge
bastian2410>Urteil übrigens im Oktober 2009 vor dem Landgericht Verden: lebenslange Haft

Also fünfzehn Jahre?
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#8

Re[3]: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 26.02.2010 14:35
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
bastian2410>>Urteil übrigens im Oktober 2009 vor dem Landgericht Verden: lebenslange Haft

GrausigerFund>Also fünfzehn Jahre?

keine Sicherungsverwahrung, dh evt. Bewährung nach 15 Jahre. Auch dieser Fall liegt beim BGH vor, die Verteidigung geht von Totschlag aus.

Quelle zum Urteil:
http://www.row-people.de/news/news.php?id=3081
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#9

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 07.04.2010 15:01
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Interessant am Rande eine Pressemitteilung vom 06.01.2009 (als der Fall noch ungeklärt war), hier ein Auszug:

Vor etwa zwei Monaten hat eine Produktionsgesellschaft Interesse an einer Berichterstattung über den Mordfall Sybille Smeilus im Rahmen der Produktion ihrer neuen Sendestaffel, die im Januar 2009 beginnen soll, bekundet und eine Genehmigung für die Dreharbeiten beantragt.

In dieser Dokuserie werden reale deutsche Mordfälle in einem Mix aus Spielszenen, dokumentarischem Material und Experten-
Interviews objektiv recherchiert und vorgestellt, mit der Zielsetzung modernste Ermittlungsmethoden von Polizei, Gerichtsmedizinern und Kriminaltechnikern zu präsentieren.

Die Staatsanwaltschaft Verden hat erstmalig eine solche Anfrage in einer Mordsache erhalten, hat jedoch eine Genehmigung für eine Verfilmung wegen der noch laufenden Ermittlungen zunächst nicht erteilt.

Quelle: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C52544553_L20.pdf
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#10

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 18.07.2010 07:04
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
mal wieder ein kleiner Prozeßreview. Eigentlich ein unspektakulärer Prozess. Es liegt früh ein Geständnis des Täters vor, eine Verurteilung ist sicher. Trotzdem zeigt der Prozess sehr deutlich, wie dünn der Unterschied zwischen einem Mord und einem Totschlag ist. Ein Unterschied, der im Strafmass evt. 10 Jahre ausmachen kann. Und er zeigt auch, wie schwierig die Tätersuche ist, wenn auf den ersten Blick kein Motiv erkennbar ist.
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#11

Re: 6.12.2002 FF1 (Rotenburg/Wümme) Überlaufbecken (Mordfall Smeilus) GEKLÄRT

in Filmfälle 18.07.2010 07:05
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Mord nach der Disco: Der Fall Sybille Smeilus Mord oder Totschlag?

In dem idyllischen kleinen Ort Visselhövede zwischen Verden und Soltau hat sich ein furchtbares Verbrechen ereignet. Im Juni 2002 wird aus dem Waldsee die Leiche der 16-jährigen Sybille Smeilus geborgen. Nach der Obduktion steht fest, dass das Mädchen Opfer eines Verbrechen geworden ist. Die Schülerin hatte in der Nacht auf den 21. Juli 2002 eine "Beachparty" in der Diskothek "Tenne" im Ortszentrum besucht.
Eine Freundin berichtete später der Polizei, dass Sybille ihr noch in der Discothek anvertraut habe, sie sei von fremden Männern bedroht worden. Sie und Sybille hätten deshalb gegen 3.15 Uhr das Lokal verlassen. Die beiden seien einen Teil des Weges gemeinsam gegangen. Die letzten 1,5 Kilometer nach Hause ist Sybille dann allein gelaufen. Nachdem Sybille nicht nach Hause gekommen war, hatte die Mutter am Sonntag eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Drei Kinder, die am Dienstagnachmittag Angeln gehen wollten, machten schließlich den grausigen Fund.
Nach dem Fund der Leiche richtet die Polizei eine SoKo ein und befragt sämtliche Discobesucher. Auch werden Zeugen gesucht, die in der Nacht zum Sonntag Beobachtungen vor der Discothek oder auf dem Heimweg der Schülerin gemacht haben. Ein Zeuge gab bei der Polizei an, er habe in den frühen Morgenstunden des Sonntags unweit des Leichenfundortes drei junge Männer gesehen, die sich auffällig benahmen. Einer von ihnen soll in ein Gebüsch gesprungen sein, ein anderer habe sich abgewendet.
200 Hinweise arbeitet die Polizei ab, eine heiße Spur ist jedoch nicht dabei. Weitere Ermittlungen ergeben, dass Zeugen falsche Angaben machten. Auch die angebliche Personengruppe in Tatortnähe stellt sich als Erfindung eines Zeugen heraus, die Polizei stellt daraufhin die Phantombild- Fahndung nach diesen Männern ein.
Am 6.12.2002 bittet die SoKo „Vissel“ im ZDF in der Sendung Aktenzeichen xy die Zuschauer um Mithilfe. Die Hoffnung der Kriminalbeamten, zahlreiche neue erfolgversprechende Hinweise zu bekommen, bestätigte sich leider nicht. Nur einige wenige Hinweise aus dem Bundesgebiet gingen in der Münchener Sendung und auf der Rotenburger Polizeiwache ein.

5 Jahre ruht der Fall. Dann wird Akte Sybille im Zuge der Ermittlungen zum Überfall und Mordversuch auf eine 81j. Rentnerin wieder geöffnet. Neue DNA- Untersuchungen werden durchgeführt. Aber auch diese Maßnahme erbringt nicht den erhofften Erfolg.

Knapp sieben Jahre nach der Tat gelingt es der Staatsanwaltschaft Verden und der Polizeiinspektion Rotenburg (Wümme), den Täter des Verbrechens aus Visselhövede zu ermitteln. Der 40j. Mann war schon kurz nach Entdeckung der Leiche ins Visier der Ermittlungen geraten, da er offenbar der Letzte war, der Sybille nach dem Besuch der Diskothek lebend gesehen hatte. In zahlreichen Vernehmungen danach hatte er mehrfach unwahre Angaben gemacht und sich in Widersprüche verstrickt. Ein konkreter Tatnachweis war jedoch zunächst nicht zu führen. Nachdem jedoch vor wenigen Wochen ein Sachverhalt ermittelt werden konnte, der den dringenden Tatverdacht für eine vom Beschuldigten zum Nachteil seiner früheren Freundin begangenen Sexualstraftat ergab, die Parallelen zum Fall Sybille Smeilus aufwies, beantragte die Staatsanwaltschaft Verden Haftbefehl sowohl wegen des Mordes an Sybille Smeilus als auch wegen des Sexualdelikts zum Nachteil der früheren Freundin.
Das Landgericht Verden erlässt im April Haftbefehl, am 2.4.2009 wird der Beschuldigte in seiner Wohnung festgenommen. Es war der Exfreund der Schwester des Opfers.
Der gelernte Handwerker legt daraufhin ein Geständnis ab. Er hatte die Schülerin in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 2002 zufällig in der Discothek getroffen, in der er damals noch lebte. Man habe sich lange unterhalten, später habe er Sybille nach Hause bringen wollen. Unterwegs haben sie und er eine Abkürzung genommen. Er und Sybille seien immer wieder auf die neun Jahre ältere Schwester zu sprechen gekommen. Die Liebe seines Lebens, er wollte sie zurückgewinnen und hoffte auf die Unterstützung der Schwester. Doch die habe ihm immer wieder vorgeworfen, dass er die Beziehung kaputt gemacht habe. In der Nähe eines Regenrückhaltebeckens kam es dann zum Streit. Sie wollte weg. Er hielt sie fest. Sie rief um Hilfe. Er wollte weiter mit ihr reden. Dann wollte er, dass sie ruhig ist. Er habe sie geschlagen. Irgendwann hätten sich beide im Wasser befunden. Zwei Mal will er sie mit dem Kopf unter das Wasser gedrückt haben. Beim zweiten Mal habe er kein Glucksen mehr gehört und sie habe sich nicht mehr bewegt. Er glaubte jedoch, dass sie noch geatmet hat. Dann sei er weggelaufen. Einen Vorsatz, Sybille zu töten, will er nach seinen Angaben nicht gehabt haben.
(Anm: Sie StA geht jedoch von einem anderen Sachverhalt aus, nämlich von einem versuchten Sexualdelikt. Diesen Sachverhalt klagt sie auch an.)

Die StA erhebt Anklage u.a wegen Mordes, am 15.9.2009 wird das Verfahren eröffnet.

Der Prozess:

Kammer: Schwurgerichtskammer des Landgericht Verden
Dauer: 15.9.- 29.9.2009 (7 Verhandlungstage)
Angeklagter. Niels S.

Die Anklageschrift. (beschränke mich auf den Mordvorwurf. Angeklagt wurde auch eine Sexualstraftat vor dem Mord.)

Die Anklage wirft den Angeklagten Mord an Sybille Smeilus vor. Im Juli 2002 war die junge Frau nach einem Disco-Besuch nicht nach Hause gekommen und zwei Tage später in einem Teich am Waldweg tot aufgefunden worden. Er hatte die Schülerin in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 2002 zufällig in einer Discothek getroffen. Bereits in der Disco sei es zu einem Kontakt gekommen. Als Sybille die Discothek mit ihrer Freundin verlassen hat, folgte der Angeklagte ihr. Nachdem sich die beiden Mädchen getrennt hatten, sprach er sie kurz vor ihrem Elternhaus an. Beide gingen dann spazieren, setzten sich an den Teich und unterhielten sich, u.a. über die frühere Beziehung des Angeklagten zur Schwester des Opfers. Man habe sich in der Nähe des Beckens ins Gras gesetzt. Dann habe der Beschuldigte sich Geschlechtsverkehr gewünscht, sich ihr angenähert. Sie habe weglaufen wollen. Aus Wut und Angst vor einer Anzeige und der Erklärungsnot gegenüber ihrer Familie habe er sie „für immer zum Schweigen“ bringen wollen. Er habe sie festgehalten, geschlagen, gewürgt und als sich der Kampf in Richtung Wasser verlagerte, den Kopf der Schülerin so lange unter Wasser gedrückt, bis sie verstarb. Diese Tat geschah, weil der Angeklagte die versuchte Auseinandersetzung vertuschen wollte. Er hatte somit Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Rechtlich zu bewerten ist somit die Tötung als Mord.

Der Angeklagte macht persönliche Angaben und nimmt Stellung. Er wollte Sybille nicht töten. Man habe sich nur unterhalten. Er wollte eine neue Beziehung zur Schwester aufbauen und hoffte auf Unterstützung des Opfers. Als sie für ein Neubeginn keine Chance sah, wurde er wütend und es kam zum Streit. In dessen Verlauf habe er dann Sybille unter Wasser gedrückt, bis ruhig war. Sie habe sich nicht mehr gerührt und die Augen geöffnet gehabt Dann sei er aus Panik weggelaufen, aber Sybille soll zu diesem Zeitpunkt noch am Leben gewesen. Einen Willen zur Tötung habe er nicht gehabt, auch wollte er keinen sexuellen Kontakt. Zum damaligen Zeitpunkt war ihre Schwester seine große Liebe gewesen.
Die StA erwidert, dass diese Version nicht passen kann. Das Leiche wurde mit einem hochgeschobenen BH, Kratzspuren und Blutergüssen an der Brust und dem geöffneten Reißverschluss der Hose aufgefunden.
Der Angeklagte erklärt, dies sei wahrscheinlich im Kampf passiert. Den genauen Tatablauf hat er jedoch nicht mehr im Gedächtnis.

Der Ermittlungsbeamte der SoKo wird vorgeladen. Er berichtet von der Arbeit der SoKo, nachdem ein Tag nach dem Verschwinden von Sybille Vermisstenanzeige erstattet wurde. Man ging sehr früh von einem Verbrechen aus. Diese Befürchtung hat sich dann zwei Tage später bestätigt. Nachdem die Leiche in einem Teich gefunden wurde, ließ man das Wasser aus dem Wasser aus dem Becken ab. Verwertbare Spuren wurden nicht gesichert.
Schon kurz nach der Tat war der Angeklagte in das Visier der Ermittler geraten, da feststand, das er wohl der Letzte war, der das Opfer lebend gesehen hat. Er wurde zunächst als Zeuge, dann auch als Beschuldigter vernommen. Ein Nachweis sei jedoch zu der Zeit nicht gelungen. Grund dafür war, dass die SoKo in ihrer Arbeit durch Falschangaben von Zeugen behindert wurde. So sei man zB lange auf Suche nach drei jungen Leuten gewesen, die zum Tatzeitpunkt am Tatort gesehen wurden. Dies erwies sich jedoch als falsch.
Anfang dieses Jahres war der Angeklagte dann wegen einer Sexualstraftat angezeigt worden, bei der sich Parallelen zum Fall Sybille ergeben hatten. Er verstrickte sich immer mehr in Widersprüche. Als ein Haftbefehl erlassen wurde, gestand der Beschuldigte sehr schnell. Er war sichtlich ergriffen, wir hatten das Gefühl, dass er was loswerden wollte.

Am zweiten Verhandlungstag hatte die Rechtsmedizin das Wort. Das Opfer wies zahlreiche und vielfältige Verletzungen auf. Nils S. soll die 16-Jährige zunächst geschlagen und gewürgt und anschließend mit dem Kopf unter Wasser gedrückt haben. Dem seien wahrscheinlich mehrfaches Würgen und massive Gewalt gegen den Kopf vorausgegangen. Das Zungenbein war gebrochen. Doch Todesursache war Ertrinken. Wasser wurde bei der Obduktion in der Lunge gefunden. Wichtig sei auch, dass Opfer ziemlich alkoholisiert war. Zu den Druckstellen und Kratzer an der Brust sagt der Mediziner, dass auszuschließen sei, dass die relativ schmalen Kratzer durch die Textilschichten hindurch entstanden sind. Die Bekleidung des Mädchen war bereits beim Todeskampf zerrissen, ein Sexualdelikt wäre somit möglich, aber nicht sicher.
Es geht am Ende um die Frage, ob die 16-Jährige noch lebte, als der Angeklagte den Tatort verließ. Es war ein langsames Sterben. Der Todeskampf soll mindestens 15 Minuten gedauert haben. Die Abwehrverletzungen machten deutlich, dass Sybille alle Kräfte eingesetzt habe, zu überleben. Allein sie schließlich zu ertränken soll mehrere Minuten gedauert haben. Sie hat vermutlich noch gelebt, aber sie wäre nicht mehr zu retten gewesen. Das Problem bei der Beurteilung sei aber, dass er nicht von Anfang an bei dem Prozess dabei war; nicht selbst den Angeklagten und den Beamten, der ihn im April vernommen hatte, gehört hat. Aber die Angaben des Angeklagten laut Protokoll zum Tatablauf können nach dem medizinischen Befund nicht stimmen.
Am dritten Verhandlungstag werden Freunde, auch die Exfreundin des Angeklagten nach der Tat, vernommen.
Ende 2002 hatte die Frau aus dem Landkreis Rotenburg den Angeklagten kennen gelernt. Im darauffolgenden Jahr musste sie eine Aussage bei der Polizei machen. Der Mord an Sybille war in der Beziehung ein Thema, weil sie wusste, dass ihr Freund früher eine Beziehung mit der Schwester des Opfers hatte. Als er jedoch als Mörder festgenommen wurde, war sie geschockt.
Die Beziehung hielt zirka ein halbes Jahr. Es habe oft Gebrüll und Diskussionen seinerseits gegeben. Das Zusammenleben wurde immer schwieriger, im Mai 2004 trennte sich das Paar. Handgreiflich sei er nur einmal geworden. Sie habe schon geschlafen, als ihr Freund betrunken nach Hause kam und mit ihr diskutieren wollte. Als die Zeugin ins Gästezimmer ging, packte er sie fest am Handgelenk und sagte: Jetzt hör mal zu, du alte...“ Sie habe ihn aufgefordert sie loszulassen und gesagt: „Da wunderst du dich, dass du unter Mordverdacht stehst.“ „Da ließ er sofort ab.“
Statt Selbstbewusstsein habe er eher Minderwertigkeitskomplexe, und Schuld hätten bei ihm immer die anderen. Er sei schnell aufbrausend, jähzornig, aggressiv gewesen. Im Affekt sei ihm alles zuzutrauen.
Die Verteidigung hält der Zeugin vor, bei der Polizei 2003 eine andere Aussage gemacht zu haben. Damals hätte sie ihn als ausgeglichen bezeichnet. Da kannte sie ihn noch nicht so gut. Das Bild habe sich durch das spätere Zusammenleben verändert.

Die weiteren Zeugen des drittenVerhandlungstages waren der Gastgeber und Gäste einer Geburtstagsfeier am Vorabend der Tat. Nils sei gewesen wie immer, sagte der Gastgeber. Seit fast 20 Jahren würde er ihn kennen und bezeichnete ihn als sensibel. Zirka gegen 1 Uhr habe der Angeklagte die Party verlassen, zwei Frauen hätten ihn mit nach Visselhövede genommen, wo er noch in die Disco gehen wollte.

Dann wird eine Freundin des Angeklagten vernommen. Ihr soll er später erzählt haben, dass er Sybille in der Disco getroffen hatte. Man habe sich über ihre Schwester unterhalten und er habe der 16-Jährigen ein Taxi bestellen wollen.

Am nächsten Verhandlungstag sagt die Schwester des Opfers, die Exfreundin des Angeklagten, vor Gericht aus.
1997 habe man sich in einem Mietshaus kennen gelernt. Man wurde ein Paar, zog zusammen, doch Ende 1999 bekam die Beziehung Risse. Man trennte und versöhnte sich. Die endgültige Trennung erfolgte Mai 2001. Grund für die Trennung seien seine Wutausbrüche und sein Jähzorn gewesen. Irgendwann konnte sie das nicht mehr aushalten. Zum Tatzeitpunkt im Jahr 2002 lag die Trennung über ein Jahr zurück. Danach habe sich der Angeklagte nie bemüht, sie zurückzugewinnen.
Das sie in der Disco Kontakt zum Angeklagten gesucht hat, oder gar ihn umarmt hat, sei nicht Sybilles Art gewesen. Sie habe keine körperlichen Kontakte gesucht und sei auch nicht freizügig bei ihrer Kleidung gewesen. Die Familie, auch die Geschwister, hätten den Angeklagten immer für einen Spinner gehalten. Der große Möchtegern.

Dann erfolgt der Auszug aus dem Bundeszentralregister. Der Anklagte steht unter Bewährung. Er ist im August 2006 vom Amtsgericht Rotenburg wegen schwerer Brandstiftung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wenige Stunden bevor seine Mietwohnung geräumt werden sollte, hatte er dort Papier angezündet. Bei dem Brand war ein Schaden in Höhe von 91 000 Euro entstanden.

Am 5. Verhandlungstag hat das Gericht einen Ortstermin angesetzt. Der Fundort der Leiche wird besichtigt. Die Tat wird aus Sicht des Angeklagten nachgestellt. Die Mutter bricht in Tränen aus, gibt an, dass an dieser Stelle nach dem Finden ihrer Tochter Blumen und Stofftiere abgelegt wurden.
Am Nachmittag im Gericht wird psychiatrische Gutachten vorgelesen. Es geht um die Frage, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig ist. Das verneinte der Sachverständige eindeutig. Auch habe der 40-Jährige nicht im Affekt gehandelt, ist der Fachmann überzeugt. Darauf gibt es überhaupt gar keinen Hinweis.

Die Plädoyers:

Die Anklage fordert wegen Mordes lebenslange Haft. Man sei überzeugt von der Schuld des Angeklagten. Der ganze Körper wies Spuren stumpfer Gewalteinwirkung auf - von der Fußsohle bis zum Scheitel. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann sich dem Mädchen sexuell genähert habe. Als Indizien dafür werden der hochgeschobene BH, Kratzspuren an der Brust und der geöffnete Reißverschluss der Hose des Opfers angeführt. Der Angeklagte hatte Angst vor Entdeckung, weil das Opfer ihn angedroht hatte, dass sie ihn anzeigen wird. Das war ihr Todesurteil. Mit ziemlicher Brutalität habe er das Mädchen dann misshandelt. Ob Sybille nach Verlassen des Tatorts noch gelebt habe, sei für die rechtliche Bewertung der Tat ohne Bedeutung, da sie bereits zu diesem Zeitpunkt keine Überlebungschance mehr hatte. Der Todeskampf soll nach Expertenmeinung mindestens 15 Minuten gedauert haben. Was der Täter da gemacht hat, ist Hardwork gewesen. Der Kampf war völlig einseitig. Ein 33 Jahre alter Bodybuilder gegen ein 16-jähriges Mädchen, das nicht unerheblich alkoholisiert war. Sämtliche Zeugenaussagen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten haben belegt, dass dieser Mann zu solch einer Tat fähig ist. Vor der Polizei hatte er gesagt, Sybille habe ihm mit einer Anzeige gedroht, später korrigierte er: Sie habe gesagt, dass sie niemandem etwas davon erzählen würde. Wie auch immer, er hatte die Absicht gehabt, die Tat zu vertuschen. Ab diesem Zeitpunkt war ihm klar, dass er für seine Tat zur Verantwortung gezogen wird. Das ist der schulmäßige Fall des Verdeckungsmordes. Es ist und bleibt Mord, und dafür sieht das Gericht nur eine Strafe vor: Die lebenslange Haft, die die Staatsanwaltschaft auch beantragt.

Die Verteidigung sieht nach der Beweisaufnahme den Mord nicht als erwiesen an. Die Tötung der sei zwar tragisch, rechtlich sei diese jedoch als Totschlag zu bewerten. Ein Verdeckungsmord sei nicht zu beweisen. Auch die Beweisaufnahme ändert an dieser Tatsache nichts. Der hochgeschobene BH etc. könnten auch als Folge des Kampfes erklärt werden. Zudem hatte der Angeklagte kein sexuelles Interesse an Sybille. Zu dieser Zeit war er unsterblich in die Schwester des Opfer verliebt gewesen. Das war seine große Liebe, für andere Frauen interessierte er sich nicht. Am Tatabend hätten sich die beiden gut unterhalten in der Disco, sogar umarmt. Auf dem Heimweg sei in Streit geraten , der einfach eskaliert ist. Mit der Einsicht, dass er wohl keine Chance mehr auf eine Beziehung mit der Schwester hatte, sei in einem unkontrollierbaren emotionalen Zustand geraten. Er war nicht mehr Herr seiner Sinne.
Rechtlich ist somit ein Totschlag gegeben. Tat- und schuldangemessen seien inklusive der Sexualstraftat elf Jahren und vier Monaten. Der Beschuldigte sei geständig gewesen und zeige Reue.

In seinem letzten Wort bittet er die Familie des Opfers um Verzeihung. Diesen Ausgang der Tat habe er zu keiner Zeit gewollt.

Am 29.9.2009 spricht die Schwurgerichtskammer im Namen des Volkes folgendes Urteil:

1). Der Angeklagte ist des u.a. Mordes und wird deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt
2). Der Haftbefehl des LG Verden bleibt in Vollzug
3). Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahren
Die Begründung

Für die Kammer des Landgerichts Verden ist klar, das Nils S. im Juli 2002 die 16-jährige Visselhövederin getötet hat, um damit seine vorherigen Straftaten zu verdecken. Das Gericht glaubt ihm insofern, dass er sich der Schülerin auf dem Heimweg von der Visselhöveder Discothek Tenne nicht sexuell genähert habe. Dies ist an Hand des objektiven Geschehens nicht festzustellen, in diesem Punkt gibt das Gericht der Verteidigung Recht. In der Disco sei er mit ihr ins Gespräch gekommen, habe ihr Geld für die Taxifahrt nach Hause angeboten und sie, als sie das abgelehnt habe, schließlich selbst auf dem Heimweg begleitet. Dabei sei es während eines Gesprächs zum Streit gekommen, der eskaliert sei. Man habe sich über die gescheiterte Beziehung unterhalten. Die 16-Jährige habe ihm Vorwürfe gemacht. Als sie gehen wollte, habe er sie festgehalten und geschlagen. Trotzdem sieht auch die Kammer einen Verdeckungsmord, wenn auch aus einem anderen Umstand als die Anklage. Es wurde ihm bewusst, dass dies Konsequenzen haben würde. Strafrechtlich, auch weil er unter Bewährung gestanden habe, und hinsichtlich des Wunsches mit der Schwester wieder zusammen zu kommen. Um dies zu verhindern, habe er sie getötet und damit das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Wie dem auch sei hätte der Angeklagte spätestens zu diesem Zeitpunkt Angst vor der Aufdeckung haben müssen.
Es sei ein spontaner Entschluss gewesen, jedoch keine Affekttat. Sybille habe sich gewehrt. Es habe sich ein Kampf auf Leben und Tod entwickelt. Die 16-Jährige wurde erheblich verletzt. „Beide gerieten ins Wasser, dort hat sich Sybille weiter gewehrt. Der Angeklagte hat sie zweimal unter Wasser gedrückt. Sie hatte keine Chance gegen diesen Mann. Bedauerlich sei, dass er nur die Tötung eingeräumt, nicht aber das Motiv gestanden habe. Damit sei der Wunsch der Familie nach vollständiger Aufklärung nicht erfüllt worden.
Somit liegt kein Totschlag vor, sondern Mord. Da der Angeklagte voll schuldfähig ist, hatte das Gericht keine andere Wahl. Das Urteil muss lebenslang heißen.
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