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31.01.2012 (Coswig) Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
31.01.2012 (Coswig) Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.02.2013 07:44von bd-vogel • 570 Beiträge
Liebe Freunde im XY-Forum,
dieser Fall war mal laut Presseberichten (aber nie offiziell durch die XY-Redaktion) für die XY-Sendung vom 15. Februar 2012 angekündigt, wurde dort aber dann letztlich nicht behandelt (weder als FF noch als SF).
Trotzdem gab es dann im oben verlinkten Thread zur XY-Februarsendung 2012 einige sehr interessante Postings zu diesem Fall und zu seiner Aufklärung - die habe ich daher mal hier in diesen Thread ausgelagert, da wir im XY-Bereich des Forums uns wirklich nur auf tatsächlich bei XY behandelte Fälle konzentrieren möchten. (Denn sonstige spannende Kriminalfälle gab es und gibt es natürlich zu dutzenden... hier geht's halt um XY-Fälle.)
Also, hier alle ausgelagerten Postings mit Datum & Urheber - den Beginn machte
Bastian 31.01.2012 20:39
Aktenzeichen xy behandelt eventuell doch einen Mordfall. Zunächst wurde 39 jährige Ulf Möller aus Trittau seit dem 9. Januar vermisst. Er war an diesem Tag in einen weißen Mercedes-Sprinter von München aus unterwegs zu seinen Eltern nach Trittau(Schleswig-Holstein). Er wollte dort seine Möbel unterstellen und nach Kambodscha auswandern. Um 21.24 Uhr meldete sich der IT- Experte von einer Tankstelle in Brandenburg bei seinen Eltern- das letzte Lebenszeichen von Ulf Möller.
Gut 90 Minuten später wurde mehrmals Geld mithilfe der EC- Karte des Opfers im Kreis Wittenberg abgehoben.
Am 15 Januar wurde die Leiche des Vermissten im Laderaum des Sprinter in einem Waldstück an der B187 bei Coswig gefunden- gefesselt, geknebelt und brutal misshandelt.
Das LKA Sachsen Anhalt hat die Ermittlungen übernommen. Die Beamten planen eine Öffentlichkeitsfahndung mithilfe der Fotos aus den Geldautomaten in den Sendungen "Kripo Live" und Aktenzeichen xy (Quelle HH- Abendblatt)
Fahndungsaufruf des LKA Sachsen Anhalt (mit Fahndungsfoto)
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=53291
HINWEIS:
Dieser Fall wurde dann in der XY-Sendung vom 15.2.2012 entgegen vorheriger Ankündigungen doch NICHT behandelt!
BV. (Mod)
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.02.2013 07:49von bd-vogel • 570 Beiträge
Das ist ein Mordfall der mal wieder besonders im Magen liegt. Man braucht nur die Bilder anschauen um zu sehen, daß es wieder mal osteuropäische Täter waren. Ein ähnlich gelagerter Fall passierte vor einigen Jahren auch in der Nähe von Bad Hersfeld(war auch ein X Filmfall). Die Täter sind sicher schon längst wieder in Weißrussland(wo sie das besondere Privileg der Nichtauslieferung geniessen), Litauen oder Polen. Leider wird von der Politik gegen diesen Verbrechertourismus(ein Hoch auf die offenen Grenzen) nichts unternommen.
+
Bastian2410 16.02.2012 04:18
Auszug
der Mordfall Ulf M. war angekündigt für diese Sendung, wurde jedoch nicht behandelt. printmedien hatten berichtet, dass der Fall heute vorgestellt wird. Warum das nicht passiert, darüber kann man nur spekulieren.
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.02.2013 07:57von bd-vogel • 570 Beiträge
Dieser Fall steht offensichtlich vor der Aufklärung. Bereits letzte Woche wurden in Landkreis Oder-Spree drei Tatverdächtige nach einem erneuten Fall von erpresserischem Menschenraub festgenommen; die zuständige Staatsanwaltschaft hat Haftbefehle erlassen.
Soviel in aller Kürze (Quelle: Videotexttafel BR Seite 145) !
viele Grüße
Ludwig
++
TheWhite1961 01.03.2012 21:13
Die mutmasslichen Täter von Ulf M. sind gefasst. Leider hatte ich mit der Herkunft er Täter recht gehabt. Siehe nachfolgenden Link.
http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/mord-drei-verdaechtige-gefasst-meta-1629623.html
++
Litzelwalchen 03.03.2012 02:52
auch noch mal ein Spiegel-Link
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,818945,00.html#ref=rss
++
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.02.2013 08:09von bd-vogel • 570 Beiträge
Der Prozess gegen die Mörder von Ulf M. beginnt am 30.01.2013. Es war schon fast zu befürchten, daß die Anklage nicht auf Raubmord lauten wird. Somit wird es leider wohl nicht allzulange dauern bis diese ehrenwerte Gesellschaft wieder auf die Menschheit losgelassen wird.
Anbei ein äußerst interessanter Bericht über die Aufklärung des Falls.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1357823337968
++
TheWhite1961 29.01.2013 18:55
Offenbar hat man sich nun doch besonnen und die Anklage auf Mord ausgedehnt.
http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/643733_Muenchner-im-Wald-an-A9-getoetet-Maenner-wegen-Mordes-vor-Gericht.html
++
Bastian2410 30.01.2013 16:17
TheWhite1961>Offenbar hat man sich nun doch besonnen und die Anklage auf Mord ausgedehnt.
TheWhite1961>http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/643733_Muenchner-im-Wald-an-A9-getoetet-Maenner-wegen-Mordes-vor-Gericht.html
wenn ich das richtig sehe, hat das Gericht selbständig das Hauptverfahren wegen Mordes eröffnet, obwohl es von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt wurde. Sehr ungewöhnlich. Da auch Raub mit Todesfolge vor dem Schwurgericht angeklagt wird, ist es idR der Normalfall, dass das Gericht am Ende der Beweisaufnahme den rechtlichen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt. Das Gericht ist in diesem Fall bereits nach Kenntnis der Akten der Meinung, dass die Tat als Mord einzustufen ist. Anders als die Staatsanwaltschaft.
Ich bin mir sicher, die Verteidigung wird am nächsten Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen. Die Verhandlung ist bis Mitte Februar unterbrochen.
++
TheWhite1961 30.01.2013 17:54
Hier noch ein interessanter Bericht der das von Bastian geschriebene bestätigt.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1359525538811&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546
Nebenbei bemerkt tun mir die Angehörigen sehr leid, denn auf sie wird in diesem Prozess einiges zukommen. Nicht nur die grausamen Details der Tat werden ans Tageslicht kommen es ist auch zu befürchten, daß es ein juristisches Hickhack geben wird.
++
LD-X 733 30.01.2013 20:15
Hier würde den Angehörigen vielleicht ein "Three strikes and you´re out"-Gesetz helfen, wie es in vielen amerikanischen Bundesstaaten existiert. Es schreibt nach dem dritten Verbrechen automatisch und zwingend eine lebenslange Strafe (bei uns also 15 Jahre) vor. Die Täter sind offenbar alle vorbestraft, in Litauen, in Deutschland, einige in beiden Ländern.
Sie könnten dann auch gelassener ertragen wenn ihnen die Anwälte der Täter dumm kommen:
Vor sich haben sie ein gerahmtes Bild von Ulf M. aufgestellt, es zeigt ihn fröhlich, auf seinem Fahrrad, so wie sie ihn in Erinnerung haben - und so wie er sterben musste: mitten aus dem Leben gerissen. Zwei Verteidiger beschweren sich über den Trauerkult der Familie, der Vorsitzende Richter Thomas Knief untersagt das Aufstellen des Fotos.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/raubmord-an-ulf-m-fuenf-litauer-in-dessau-rosslau-angeklagt-a-880523.html
++
Soweit die herüberkopierten Postings, weitere Diskussion erwünscht.
Bernhard.
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 02.02.2013 09:29von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Noch 2 persönliche Anmerkungen:
1. Bei solcher Art von Tätern sollte man auch über das Instrument Sicherungsverwahrung nachdenken da sie ja wohl schon ein opulentes Vorstrafenregister haben.
2. Die Entscheidung des Richters das aufgestellte Bild entfernen zu lassen ist wirklich sehr schwer nachvollziehbar. Andererseits kann es wegen solchen Kleinigkeit zu einer Aufhebung eines Urteils durch das BGH kommen, somit will ich dem Richter mal zugesehen, daß er sich mit dieser Entscheidung auch absichern möchte. Vielleicht kann unser Experte Bastian noch was dazu schreiben.
Anbei noch ein Bericht mit interssanten Neuigkeiten.
http://www.bild.de/regional/leipzig/mord/it-experte-entfuehrt-und-getoetet-28321424.bild.html
Re[2]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 04.02.2013 03:53von bastian2410 • 1.678 Beiträge
das finde ich auch. Bin auf den Kronzeugen gespannt- damit steht und fällt wohl die Anklage.
Im bekannten Videoportal ist der Fall übrigens als "Kripo live"
Danke, Thomas für den Hinweis. Hatte den FF bei Kripo Live gesehen und nicht bei xy. Hatte dies gar nicht mehr im Gedächtnis. (auch, wenn ich damals den entsprechenden Post geschrieben hatte)
Filmfall zu sehen. Übrigens ein sehr gut gemachter Filmfall.
TheWhite1961>Noch 2 persönliche Anmerkungen:
TheWhite1961>1. Bei solcher Art von Tätern sollte man auch über das Instrument Sicherungsverwahrung nachdenken da sie ja wohl schon ein opulentes Vorstrafenregister haben.
So wird es bei einer Verurteilung auch kommen. Da bin ich mir sicher.
TheWhite1961>2. Die Entscheidung des Richters das aufgestellte Bild entfernen zu lassen ist wirklich sehr schwer nachvollziehbar. Andererseits kann es wegen solchen Kleinigkeit zu einer Aufhebung eines Urteils durch das BGH kommen, somit will ich dem Richter mal zugesehen, daß er sich mit dieser Entscheidung auch absichern möchte. Vielleicht kann unser Experte Bastian noch was dazu schreiben.
du willst eine Juristenantwort: absolut richtige Entscheidung des Gerichts. Wäre- wie du schon gesagt hast- ein Revisionsgrund. Würde gegen die Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozeß und gegen das Unmittelbarkeitsprinzip verstoßen. Vor dem Schwurgericht sitzen auch 2 Laienrichter und so ein Bild während des Prozeßes könnte eine Beeinflussung zur Folge haben. Zudem darf das Gericht nur aufgrund der Tatsachen, Aussagen, Indizien etc. ein Urteil bilden, die während der Verhandlung vorgetragen werden. So ein Bild könnte die Urteilsfindung beeinflussen. Vor dem Geschworenengericht in Amerika dürfen Mitglieder der Jury während des Prozesses noch nicht mal Zeitung lesen, werden sogar "weggeschlossen", um nicht beeinflußt zu werden. Daher bleibt dem Gericht auch nichts anderes übrig.
Auch wenn das jetzt etwas hart klingt: das Leid des Opfers spielt vor Gericht keine Rolle- und schon gar nicht das Leid der Angehörigen- , alleine die Schuld des Angeklagten ist maßgebend. Ein Mensch kann einen anderen auf fahrlässige oder auf vorsätzliche Weise töten- das Leid ist der Angehörigen ist gleich. Bei Fahrlässigkeit kriege ich ein Jahr auf Bewährung, bei Vorsatz lebenslang. Vor Gericht - auch während des Ermittlungsverfahrens- hat nur der Beschuldigte bzw. Angeklagte Rechte. Das einzige Recht, welches Angehörige vor Gericht ausüben dürfen, ist- wenn sie Nebenklage eingereicht haben- den Prozeß auch als möglicher Zeuge von Anfang an mitzuverfolgen. Aber still- Fragerecht hat nur der Anwalt der Nebenklage. Theoretisch ist dem Nebenkläger sogar das "Weinen" untersagt (- nicht als Zeuge)- das ist aber sehr juristisch ausgedrückt.
Deshalb habe auch immer ein Problem damit, von Leute während des Prozeßes von Genugtuung der Angehörigen reden. Angehörige leiden idR während des Prozeßes am meisten, sie können mit der Tat vielleicht abschließen mit einen Urteil. Eine Genugtuung- wenn überhaupt- kommt erst Wochen nach dem Prozeß. Ich weiß, klingt etwas hart, aber so schreibt das die StPO vor und so ist die Realität
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 04.02.2013 15:18von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Re: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 13.02.2013 19:30von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12469428/60889/Prozess-unterbrochen-JUSTIZ.html
Re[2]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 16.02.2013 11:17von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12471247/60889/Mordprozess-gegen-Litauer-verschoben-Justiz.html
Re[3]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 11.03.2013 17:28von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord-prozess-in-dessau-rosslau-angeklagte-zeigen-keine-regung-vor-gericht,20640938,22062828.html
Gruß Thomas
RE: Re[3]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 30.06.2013 19:47von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Update zu diesem Prozess:
Der Prozess ist ein einziges Trauerspiel. Nachdem er erst wegen der Erkrankung des Richters unterbrochen wurde liegt er nach der Wiederaufnahme schon wieder seit 4 Moanten wegen Erkrankung eines Schöffen auf Eis. Sehr merkwürdig das Ganze. Hoffentlich kommen diese Schwerverbrecher nicht wegen zu langer U-Haft wieder auf freien Fuß?! Vielleicht kann Bastian ja dazu was sagen ob dies möglich wäre?
RE: Re[3]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.07.2013 05:01von bastian2410 • 1.678 Beiträge
grds. muss 6 Monaten nach Verkünden des Haftbefehls Anklage erhoben werden. Zuständig für den Haftbefehl ist der Haftrichter am Landgericht. Wird nach 6 Monaten keine Anklage erhoben, entscheidet die nächsthöhere Instanz über die Haftgründe, also das Oberlandgericht. Die U- Haft kann nur verlängert werden, wenn Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen (Tat beansprucht längere Ermittlungszeit etc.)
hier in diesem Fall wurde Anklage erhoben und das Hauptverfahren vor Gericht eröffnet. Eine Erkrankung eines Prozessbeteiligten stellt sowas wie höhere Gewalt dar. (anders als das Nichtauffinden des Kronzeugen- hier dann nach einer gewissen Zeit die Freilassung) Wir bewegen uns nach 4 Monaten in einem Bereich, wo wir uns noch keine Sorgen machen müssen, dass der Angeklagte auf freien Fuss gesetzt wird. Theoretisch kann die Verteidigung jedoch jederzeit eine sogenannte Haftprüfung beantragen, da sich der Angeklagte noch U- Haft befindet. Alle drei Monate findet von Gesetz wegen eine Haftprüfung statt- wenn die Haftgründe entfallen, kommt der Angeklagte aus der U-Haft frei.
Ein Düsseldorfer, der sein Wohnhaus in die Luft gesprengt hatte (auch xy- Fall) und 6 Leute getötet hatte, musste mehrere Jahre ohne rechtskräftiges Urteil einsitzen. Allerdings wirkt sich eine lange Verfahrensdauer zwar nicht auf die Strafe aus, wohl aber auf die Haftdauer- das Gericht kann anordnen, dass die Täter dann ein bis drei Jahre angerechnet bekommt- das ist die sogenannte Härtefallregelung und gilt auch bei lebenslang.
Sollte das noch länger andauern, rechne ich nicht mit einer Entlassung, evt. aber mit einem Vormerk im Urteil- so könnte ein lebenslang verurteilter Täter nach 12 oder 13 Jahren wieder auf freien Fuß sein.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: Re[3]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 01.07.2013 21:04von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
RE: Re[3]: Mordfall Ulf Möller (war mal für XY 15.2.2012 angekündigt)
in Kriminalität 25.12.2013 10:16von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mord...8,25518514.html
Dieser Prozess ist wirklich eine äußerst traurige und unappetitliche Sache. Immerhin wurde er ja nach längerer pause endlich wieder fortgesetzt.
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