#16

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 31.08.2011 20:34
von Ludwig • 595 Beiträge
Schade !
Aber so groß war die Hoffnung auf die Aufklärung für mich ohnehin nicht. Die überprüften Personen im Freundes- und Bekanntenkreis des Opfers waren zum Tatzeitpunkt 15 bis 27 Jahre alt (mit Ausnahme der Nachbarn), während hingegen die später durchgeführte operative Fallanalyse von einem Alter des (Mit-)täters von mindestens 30 Jahren ausging. Und dieser dürfte ein völlig unauffälliges Leben geführt haben und gar nicht erst bei den Ermittlungen erfasst worden sein.
So bleibt vermutlich nur die Hoffnung auf ein Wunder.....

viele Grüße
Ludwig
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#17

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 21.01.2012 14:56
von Ludwig • 595 Beiträge
Hallo zusammen !

in einem anderen thread, auf den ich zufällig gestossen bin, wird eine mögliche Verbindung des Mordes an Anja mit einem anderen ungeklärten Mord einige Jahre zuvor erörtert.
http://www.allmystery.de/themen/km82480
Wer am Fall Anja interessiert ist, für den bieten sich hier durchaus einige Fundstellen.
Auf alle Fälle wird klar, weswegen Anja die Abkürzung durch die Weinberge so strikt verboten war.

viele Grüße
Ludwig
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#18

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 29.03.2012 11:39
von Ludwig • 595 Beiträge
Hallo zusammen !

Vor 25 Jahren wurde Anja ermordet und vergraben.
Heute wurde bekannt, dass es einen neuen DNA-Massen-Test gibt. Im April sollen 700 Männer eine freiwillige Speichelprobe abgeben (Quelle: SWR-Videotext).
Vielleicht kann der Mord ja doch noch aufgeklärt werden.

viele Grüße
Ludwig
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#19

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 29.03.2012 12:44
von Waldmeister • 61 Beiträge
Hallo Ludwig!

Das wäre zu hoffen,dass der Mord noch aufgeklärt werden kann.Mich wundert dass dieser Test nicht schon früher durchgeführt worden ist.

Das wäre doch sehr naheliegend gewesen, denn man kann schon davon ausgehen,dass der Täter aus der Nähe stammt.

Viele Grüße
Waldmeister
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#20

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 29.03.2012 12:46
von SdB • 103 Beiträge
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#21

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 29.03.2012 13:01
von Waldmeister • 61 Beiträge
Danke @SdB!

Es ist also erst 2008 eine genetische Spur des Täters identifiziert worden. Möglicherweise war sie nach damaligen Auswertungsmölichkeiten aber nicht aussagekräftig genug. Das hat sich dann wohl erst mit dem Fortschritt der Untersuchungsmethoden ergeben.
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#22

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 31.03.2012 23:17
von Asmarani • 12 Beiträge
Zum Vergleich die Infos zu den DNA-Tests aus 2010:

Die Ermittlungsbehörden halten sich bedeckt. Bestätigt wird lediglich, dass - ausgelöst durch "neue Ermittlungsansätze" - derzeit DNA-Proben gesammelt und ausgewertet werden. "Von allen Personen, die im Verlauf des Verfahrens aktenkundig geworden sind", sagt Polizeisprecher Jens Lauer. Dabei dürfte es sich wohl um mehrere Hundert Personen handeln. Zum Vergleich: Allein in den ersten Wochen nach der Tat waren über 530 junge Männer aus der Umgebung nach ihrem Alibi befragt worden. Die Speichelproben würden derzeit ausgewertet, so Lauer. Angesichts der Menge ist dies ein langwieriger Vorgang.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.neue-hoffnung-dna-spur-soll-anja-aicheles-moerder-verraten.a6f5a8b9-64de-4b5e-bc5a-d362bf47d8a8.html

Was nun passiert ist hingegen ein sogenannter Massentest von Männern aus der damaligen Nachbarschaft, die noch nicht aktenkundig sind.
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#23

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 23.04.2012 09:17
von SdB • 103 Beiträge
Schon eine halbe Stunde bevor die Stuttgarter Kriminalpolizei am Samstagvormittag offiziell mit ihrer DNA-Reihenuntersuchung begonnen hat, haben ein Dutzend Männer vor der Kindertageseinrichtung im Wohngebiet Muckensturm in Bad Cannstatt auf den Beginn des Tests gewartet. Denn um den Tod der im Jahr 1987 ermordeten Anja Aichele endlich aufklären zu können, hatten die Staatsanwaltschaft und die Kripo mehr als 700 Männer zum Gen-Abgleich geladen. Knapp 400 davon wurden aufgefordert, am Samstag oder Sonntag in Bad Cannstatt eine Speichelprobe abzugeben. Die restlichen 300 sind mittlerweile verzogen. Sie sollen nun von den Polizeidienststellen ihres Wohnorts kontaktiert und um einen Test gebeten werden.

Mehr unter: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mordfall-anja-aichele-nicht-alle-kommen-zum-dna-test.f6801eeb-8b47-4c81-8439-101c7309898f.html
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#24

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 23.04.2012 14:37
von Ludwig • 595 Beiträge
Hallo zusammen !

Die Meldung fällt zwar eher unter das Thema "Boulevard"; trotzdem will ich sie Euch nicht vorenthalten:

http://www.bild.de/regional/stuttgart/gerhard-mayer-vorfelder/beim-speichel-test-23797902.bild.html

Auf dieser Seite finden sich auch Verweise auf weitere Massen-DNA-Tests in zwei weiteren XY-Fällen (Silke B., 20.06.1986, FF3, sowie der Düsseldorfer Parkhaus-Mord).

viele Grüße
Ludwig
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#25

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 23.04.2012 19:45
von Astrid • 149 Beiträge
Gehört Mayer-Vorfelder zu den Verdächtigen ?
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#26

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 24.04.2012 00:05
von Asmarani • 12 Beiträge
Ich glaube, daß es nicht mehr viele Verdächtige gibt und deshalb versucht man mit dem Test einen dringend Verdächtigen zu ermitteln. Herrn M-V kann man dann auch in Kürze als Täter ausschließen. Wir reden hier über den damaligen Landeskultusminister.

>Die Eltern warten zu Hause. Irgendwann klingelt das Telefon. Es ist Gerhard Mayer-Vorfelder, der um die Ecke wohnt. „Er hat uns gesagt, dass seine Frau in der Nacht einen Schrei gehört habe, als sie den Sohn ins Bett brachte“, erzählt Heinrich Aichele. Das Warten nimmt kein Ende.>
http://content.stuttgarter-zeitung.de/media_fast/626/mordfaelle.pdf
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#27

Re[2]: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 25.04.2012 14:38
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Astrid>Gehört Mayer-Vorfelder zu den Verdächtigen ?

eine Person, die zur Speichelprobe vorgeladen wird, ist nicht tatverdächtig und darf auch nicht als tatverdächtig angesehen werden. Höchstrichterliche Rechtssprechung, entschieden im Mordfall Andrea Bergmaier durch das Bundesverfassungsgericht.

Aber MV passt in ein Profil, welches die Kripo mithilfe von Experten über die Persönlichkeitsstruktur des Täters erstellt hat und Grundlage für den Massentest ist. Aber auch die Tatsache, das MV in Tatortnähe zum Tatzeitpunkt gewohnt hat, rechtfertigt die Vorladung zum Speicheltest.

In ein paar Tagen liegt das Ergebnis vor und wird MV als Täter ausschließen, dann hat die Boulevardpresse ein Thema weniger...
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#28

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 25.04.2012 19:54
von Astrid • 149 Beiträge
"Aber MV passt in ein Profil, welches die Kripo mithilfe von Experten über die Persönlichkeitsstruktur des Täters erstellt hat"

Soll das heissen das er von seiner Persönlichkeitsstruktur als Täter in Frage kommt ?
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#29

Re: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 26.04.2012 07:54
von Haddock • 99 Beiträge
Nein, das heißt es nicht.

Mann, im damals "tatrelevanten Alter", Anwohner - that´s all.

Ich befürchte leider, der Täter wird auch bei dieser Untersuchung nicht ermittelt werden.
Wäre aber zu schön, wenn ich mich täuscdhen würde.
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#30

Re[2]: 15.01.1988 FF1 (LPD Stuttgart II) "Schrebergrab" (Mordfall Anja Aichele)

in Filmfälle 29.04.2012 13:26
von bastian2410 • 1.662 Beiträge
Astrid>"Aber MV passt in ein Profil, welches die Kripo mithilfe von Experten über die Persönlichkeitsstruktur des Täters erstellt hat"

Astrid>Soll das heissen das er von seiner Persönlichkeitsstruktur als Täter in Frage kommt ?

die Antwort auf deine Frage ist einfach, die Erklärung gerade auf den Einzelfall bezogen schwierig. Die Antwort lautet "JA"!

Haddock hat die Frage ja etwas "unfachmännisch" bereits beantwortet, er hat jedoch Recht.

Es ist logisch, dass die Staatsanwaltschaft nicht einfach "ins Blaue hinein" ein Massengentest veranlassen darf. Erstens ist dieses Verfahren sehr kostenintensiv, zweitens, und das wiegt schwerer, stellt die DNA Reihenuntersuchung einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Das Verfahren von Massengentests reglt die Strafprozessordnung, nämlich § 81h StPO. Das Gesetz spricht von sogenannten Prüfungsmerkmale. Anerkannte Mindestvoraussetzungen ist die Eingrenzung auf den Personenkreis, die zum Speicheltest geladen werden, dass diese auf Geschlecht und einer gewissen Altersspanne bestimmbar ist. Diese Eingrenzungen werden von den Beamten und sogeannten Profiler festgelegt und zwar anhand von Tatortspuren, der Tatbegehung und der Eigenart der speziellen Tat. Anhand dieser Prüfungsmerkmale ist durchaus auch möglich, weitere Aufschlüsse über die Persönlichkeit des Täters zu erlangen.

So gelangt man zu einem primären Personenkreis, der diesen Prüfungsmerkmalen am ehesten entspricht. In der Regel gehören zu diesem primären Personenkreis auch das persönliche und auch das räumliche Umfeld des Opfers. Findet man in diesem Personenkreis nicht den Täter, werden die Untersuchungen im sekundären Personenkreis fortgesetzt. Im Endeffekt ist die Eingrenzung anhand von den Prüfungsmerkmalen nur eine Einschätzung von Experten- eine 100% Sicherheit ist somit nicht möglich.

Vielleicht kurz als Erklärung die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Massengentest, die sich anhand des Gesetzes und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht herauskristallisiert haben.

- die erste Voraussetzung gibt das Gesetz selbst: Es muss sich um ein Verbrechen handeln und zwar gegen das Leben (zB Mord), körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit (Menschenraub) oder die sexuelle Selbstbestimmung (Sexualstraftat). Ein Diebstahl reicht nicht aus.

- die DNA Reihenuntersuchung muss ultima ratio der Ermittlungen sein. Andere Ermittlungsinstrumente haben nicht zum Erfolg geführt. In der Regel hat die Öffentlichkeitsfahndung Vorrang. Sind jedoch ausreichend Tatortspuren vorhanden und kann somit ein bestimmter Personenkreis ziemlich geanu konkretisiert werden, kann auch schon vorher eine DNA Reihenuntersuchung dürchgeführt werden. Dies erklärt, warum bereits vor Ausstrahlung einer Tat in xy einen Massengentest veranlasst wurde.

- die Reihenuntersuchung unterliegt dem richterlichen Vorbehalt. Das Verfahren muss durch einen Richter- nicht durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft- angeordnet werden.

- die Teilnahme ist freiwillig. Keiner kann gezwungen werden. Erst bei einem richterlichen Beschluss nach einer Testverweigerung ist man verpflichtet, eine Speichelprobe abzugeben.

- der Teilnehmerkreis bei dem Verfahren muss durch Prüfungsmerkmale eingrenzt werden. Ausreichend ist nach Rechtssprechung, wenn die Person vom Alter, Größe, Wohnort und Geschlecht ins Profilraster passt.

- die Proben dürfen im Rahmen einer Reihenuntersuchung nur zweckgebunden verwendet werden, dh im bezug auf die konkrete Tat, bei der die Reihenuntersuchung angeordnet wurde. Sie dürfen nicht mit DNA- Datenbank des BKA in Wiesbaden abgeglichen werden und auch nicht gespeichert werden. Die Proben müssen bei Nichtübereinstimmung- spätesten jedoch bei Verurteilung des Täters- vernichtet werden. Dies ist der Unterschied zur Speichelprobe einer Person, die nicht im Rahmen eines Massengentests entnommen wurde. Einer andere Straftat kann also bei einer Reihenuntersuchung nicht gelöst werden und deren Tatortspuren dürfen auch nicht abgeglichen werden.


Dies sind z. Zt. die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für die Durchführung von Reihenuntersuchungen. Wieder sehr viel Juristendeutsch- sorry dafür- aber ich glaube, es ist klar. warum MV auch als VIP eine Speichelprobe abgeben muss. Allein die räumliche Nähe des Wohnorts zum Tatort begründet dies und nicht die Annahme, dass MV wirklich als Täter infrage kommt.
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