#16

RE: RE:

in Filmfälle 08.09.2022 21:08
von K41P • 59 Beiträge

Kann natürlich sein dass man unbedingt ein Mordmerkmal gebraucht hat, um überhaupt eine Verurteilung zu erreichen. Und dann hat man sich an die plausibelste Möglichkeit geklammert, diese hat dann aber nicht mehr gereicht.

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#17

RE: 12.1.1996 FF3 (Kripo Stuttgart) Mysteriöser Mord auf offener Straße (Mordfall Brigitta J.) GEKLÄRT

in Filmfälle 16.01.2023 14:08
von Ludwig • 595 Beiträge

Hallo zusammen, über den Verlauf des Revisionsprozesses werde ich Euch auf dem laufenden halten. Morgen komme ich übrigens wieder am Tatort vorbei!


Hier hält aber auch der Bus zur Siedlung Muckensturm, den Anja benutzt, wenn sie bei Dunkelheit allein nach Hause kommt.
(Sendung vom 15.01.1988, Filmfall 1, Mord an Anja A.)
Ihr Interesse gilt, so wie das von Tausenden Gleichaltriger, heißer Musik und effektvoll ausgeleuchteten Discotheken.
(Sendung vom 06.04.1979, Filmfall 1, Sexualmord an Christiane "Kiki" M.)

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#18

RE: 12.1.1996 FF3 (Kripo Stuttgart) Mysteriöser Mord auf offener Straße (Mordfall Brigitta J.) GEKLÄRT

in Filmfälle 18.03.2023 05:11
von bastian2410 • 1.662 Beiträge

in diesem Fall gab es vor ein paar Tagen erneut eine Verurteilung wegen Mordes- mit dem Ergebnis: Lebenslange Haft wegen Mord aus Heimtücke. Der BGH hatte die erste Verurteilung wegen Mordes aufgehoben, weil das Mordmerkmal der Heimtücke nicht ausreichend geprüft wurde.

Dies hat das Gericht jetzt ausdrücklich gewürdigt und Heimtücke als Mordmerkmal als bewiesen angesehen.

https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ver...le23973411.html

Höchststrafe in Sindelfingen
Gericht verurteilt Mann nach 27 Jahren wegen Mordes

Gerechtigkeit nach 27 Jahren: Das Landgericht verurteilt einen Mann aus Süddeutschland wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte 1995 in Sindelfingen eine Frau heimtückisch ermordet. Eine frühere Verurteilung wegen Mordes wurde vom Bundesgerichtshof kassiert, ein weiterer Prozess folgte.

Es dürfte einer der "Coldest Cases" der Ermittler gewesen sein, einer der am längsten ungeklärten Fälle der Region. Mehr als 27 Jahre nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen bei Stuttgart ist die aufsehenerregende Wiederaufnahme des Verfahrens um den Mord mit der Höchststrafe für den angeklagten Täter zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte den mittlerweile 72 Jahre alten Mann auch im neu aufgerollten Verfahren erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er hatte 1995 eine Frau an einem S-Bahnhof attackiert und mit mehr als 20 Stichen umgebracht.

"Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte die Schwester des Opfers nach der Verhandlung unter Tränen. "Das war für unsere ganze Familie eine Riesenbelastung." Ihr Anwalt sprach von einem "langen Martyrium" für seine Mandantin.

Für die Kammer bleiben nach dem Verfahren kaum noch offene Fragen. "Es ging ihm darum, sich selbst zu beweisen, ich kann das, ich kann diese junge Frau hier umbringen", sagte der Richter über den Mann. Er trage narzisstisch-psychopathische Züge und habe "nach dieser Selbstbestätigung geradezu gelechzt". Das Opfer sei beim plötzlichen Angriff völlig arg- und wehrlos gewesen.

BGH sah Heimtücke nicht belegt
Aufatmen und Tränen bei den Angehörigen der ermordeten Frau, die sich nicht zum ersten Mal mit dem Fall vor Gericht befassen müssen. Denn der Rentner saß wegen desselben Falls bereits einmal auf der Stuttgarter Anklagebank. Dem Bundesgerichtshof (BGH) war das Mordmerkmal der Heimtücke damals jedoch nicht ausreichend bewiesen. Der BGH verwies den Fall zurück.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Nebenklage wollte zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt haben. Die Verteidigung hingegen hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen oder - im Fall einer Verurteilung - für eine Verjährung. Sie kann im Auftrag ihres Mandanten noch Revision gegen das Urteil des Landgerichts einlegen und wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tun.

Quelle ntv
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Allerdings wurde erneut von Seiten der Verteidigung Revision eingelegt.
Stuttgarter Landgericht

Mord vor 27 Jahren: Revision eingelegt
Auch 27 Jahre nach dem Mord in Sindelfingen scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der zweimal verurteilte Mörder legt Revision ein.

Die lange Prozessgeschichte nach einem Mord in Sindelfingen vor mehr als 27 Jahren ist auch nach dem jüngsten Urteil gegen den Täter nicht zu Ende. Die Verteidigung hat nach eigenen Angaben Revision eingelegt gegen die Verurteilung ihres mittlerweile bereits 72 Jahre alten Mandanten zu lebenslanger Haft. Es gebe deutliche Zweifel an den Mordmerkmalen, sagte die Anwältin Amely Schweizer am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundesgerichtshof muss die Revision nun prüfen.

Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen war der Täter am vergangenen Donnerstag in einer Wiederaufnahme des Verfahrens ein zweites Mal wegen derselben Tat verurteilt worden. Nach Überzeugung des Stuttgarter Landgerichts hatte er die junge Frau 1995 angegriffen und mit zahlreichen Stichen umgebracht.

BGH hatte keine Zweifel an der Schuld
Im Juli 2021 hatte ihn eine andere Kammer des Landgerichts bereits in dem Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof das Mordmerkmal der Heimtücke damals als nicht ausreichend bewiesen gewertet und das Urteil aufgehoben. Zweifel an seiner Schuld hatte der BGH dagegen nicht.

Hätte das Landgericht die Tat als Totschlag gewertet, wäre das Verbrechen verjährt gewesen, der Rentner hätte den Saal als freier Mann verlassen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich hingegen für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen oder – bei einer Verurteilung – für die Verjährung.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa...egt/ar-AA18BUYG


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 18.03.2023 05:14 | nach oben springen


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