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4.8.1984 (Hessen )Der Fall Nicola Stiel
in Kriminalität 11.11.2015 16:18von vorsichtfalle • 698 Beiträge
Hallo an alle,
soweit ich sehr wurde dieser Fall hier noch nicht thematisiert. Bei Kriminalreport Hessen wurde nun ein kleiner Film gezeigt: http://www.hr-online.de/website/fernsehe...cument_57733682
Von Interesse (bestimmt auch für @bastian2410 ) ist die Seite des Anwalts des Täters: hier werden auch Unterlagen zum Fall veröffentlicht: http://www.ge-li.de/robert/rob-10.htm
VG
also, ich kenne den Fall nicht, und daher auch nicht die Fakten. Ich habe mir das Filmchen angeschaut, welches oben von VF verlinkt wurde.
Wenn ich das richtig sehe, konnte die Tat dem Verurteilten Ende der 80er nach den damaligen Methoden der kriminaltechnischen Untersuchung nicht nachgewiesen werden, 2002 konnten jedoch biologische Spuren mit Hilfe der neusten DNA- Technik dem Verurteilten zugeordnet werden. 2010 folgte dann die Verurteilung zur lebenslanger Haft.
Die Methoden der 80er waren damals nicht geeignet, einen Verdächtigen zu überführen, man konnte allenfalls eine Vergleichsperson als Täter ausschließen (Fachwort: Täterausschluss- Verfahren). In ein paar Reviews, vor allem im Mordfall Andrea Bergmaier aus der Nähe von Tübingen kam es zu einer ähnlichen Geschichte, da bin auf dieses Verfahren etwas detaillierter eingegangen.
Anhand dieser Spuren steht fest, dass der Verurteilte das Mädchen vergewaltigt hat. Zeitnah nach der Vergewaltigung wurde es dann ermordet. Nun ist das natürlich eine beliebte Taktik der Verteidiger, zu behaupten, dass eine Vergewaltigung- die unstrittig vom Angeklagten begangen wurde- noch keinen Mord beweist. Das ist eig auch richtig, jedoch liegen hier noch weitere Indizien vor, die nach Ansicht des Gerichtes für die Schuld des Amerikaners sprechen. Daher halte eine Verurteilung durchaus für nachvollziehbar.
Das was auf der Seite oben abgebildet ist, sind sogenannte Schriftsätze, die von der Verteidigung und Staatsanwalt vorgelegt werden, wenn diese in die Beweisaufnahme des Gerichts eingreifen wollen und das Gericht bestimme Tatsachenerhebungen nicht selbst anordnet. Das Gericht entscheidet dann über diesen Antrag. Lehnt das Gericht diesen ohne nachvollziehbare Begründung ab, stellt dies idR einen Revisionsgrund dar, der zur Aufhebung des Urteils führt.
Ich habe jetzt nicht sämtliche Fakten gelesen, halte das Urteil für nachvollziehbar und richtig. Ich nehme an, der BGH hat die Revision auch abgewiesen. Sollte der Verurteilte jedoch unschuldig sein, haben wir das gleiche Dilemma wie im Mordfall Möllmann, welches wir ja auch ausgiebig diskutiert haben- bloß umgekehrt. Für einen Verurteilten ist es verdammt schwer und ein sehr langer Weg, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld zu beweisen. Und anhand der für mich doch eindeutigen Spuren (nach kurz rüber lesen) eigentlich auch fast unmöglich.
Eine kleine Korrektur, VF: die Seite wurde vom Verurteilten online gestellt, nicht vom Anwalt. Ein Rechtsanwalt ist idR nicht befugt, solche Unterlagen zu veröffentlichen. Wenn du noch Fragen hast, keine Problem, dann werde ich mich etwas genauer mit dem Fall beschäftigen...
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
Diese Sete stellt, viele Dinge, des Falles so da das man fast meint er wäre wirklich unschuldig, dies ist aber völliger Quatsch. Anhand der DNA wurde er als Täter identifiziert. Auf der Seite stehen auch Dinge, die meines Erachtens nicht dort stehen dürfen. Wie soll die Familie nur jemals wirkliche Ruhe finden, erst dauert es so lange bis er gefunden wird und dann stellt er sich jetzt noch als den unschuldigen da. Man sollte so etwas nicht glauben und die Familie hat nicht zu gestimmt, dass all diese Infornationen, wie Tagebucheinträge oder glatt der Obduktionsbericht ins Internet kommen, Frechheit nenne ich sowas. Absolut falsche Darstellung der Tat!!!
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