#1

Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 19.08.2015 20:43
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

Wenn ich richtig gesehen habe, hat dieser Mordfall noch keinen Thread. Ich finde, dies sollte sich ändern, da vor allem die juristische Auseinandersetzung sehr besonders und tragisch ist.

Ich würde mich auch über eine Einschätzung unserer Jura-Expertinnen und Experten freuen (ich denke da zum Beispiel an Bastian :-) )

VG

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mo...-a-1048901.html


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#2

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 20.08.2015 06:28
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

Gerne gebe ich dir darauf eine Antwort, lieber VF.

Aber der Artikel gibt ganz klar die Gesetzeslage wieder. Ist in einem Strafprozeß ein Urteil rechtskräftig geworden, ist eine Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, zB wenn er einen Zeugen zur einer Falschaussage angestiftet hat oder er das Verbrechen nachträglich gesteht. Nicht möglich ist eine Wiederaufnahme, wenn sich nachträglich durch eine DNA Analyse herausstellt, dass der damalige Angeklagte der tatsächliche Täter ist. Die Politik will das zwar ändern- sprich eine Wiederaufnahme ist dann auch bei einem positiven DNA Ergebnis möglich- für diesen Fall dürfte diese Änderung aber nicht angewandt werden (RÜckwirkungsverbot)

Noch einfacher ist es bei zivilrechtlichen Ansprüchen- die verjähren nach 30 Jahren- egal ob ich davon weiß oder nicht. Das dient der Rechtssicherheit.

Es gibt also nur folgende Möglichkeiten:
Strafrechtlich: der mutmaßliche Täter gesteht die Tat- dann kann ihm der Prozeß wegen Mordes gemacht werden (Totschlag wäre jetzt verjährt)

Zivilrechtlich: Der Vater läßt den § 199 Abs. 2 (30 Jahre Verjährung) in einem sogenannten Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen- sprich ob § 199 Abs. 2 höherrangiges Recht (hier das Grundgesetz) verletzt. Diese Verjährungsfrist gibt es jedoch schon seit Bismarck, hat also die Weimarer Republik und Hitler überstanden, daher sind die Chancen hier gleich Null.

Das ist jedoch für mich der erste Fall überhaupt, dass ein Angeklagte zunächst verurteilt wurde, dann in der Revision freigesprochen wurde, aber dessen Schuld dann danach durch eine DNA Analyse festgestellt wurde. Bisher waren mir nur Fälle bekannt, in denen Angeklagte erstinstanzlich freigesprochen wurde und überführt wurden.

in diesem Fall ist die Gesetzeslage jedoch klar- keine Verurteilung und kein Schadensersatz. Sorry


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

zuletzt bearbeitet 20.08.2015 06:32 | nach oben springen

#3

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 20.08.2015 10:04
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

Hallo @bastian2410

danke für deine Einschätzung.


Für den Laien ist das Ganze natürlich alles sehr schwer zu verstehen (im Sinne von akzeptieren). Ich werfe wahrscheinlich nun Dinge durcheinander und du als Experte wirst die Hände über dem Kopf zusammenschlagen aber dennoch einige Gedanken von mir zu dem Fallkomplex.


Ich habe mich gefragt, ob hier nicht auch mit einem Härtefall argumentiert werden könnte. Meist wird ja damit aus der Perspektive des Verurteilten argumentiert. Mir ist etwa ein Fall aus den USA bekannt, in dem jemand aufgrund der Ausführung von Oralsex zu 10 Jahren verurteilt worden ist. Dieses Urteil entsprach den Gesetzen, die Strafe wurde aber dann doch reduziert, weil argumentiert wurde, dass eine solche Strafe zu hart und nicht mehr zeitgemäß war. Könnte man hier nicht ähnlich - wenn auch umgekehrt - argumentieren? Im Grunde haben wir hier doch eine rechtliche Regelung vorliegen, die aber nun zu Ergebnissen führt, die "man" so vorher nicht gewollt haben kann (hier: ein dringend Tatverdächtiger kann nicht mehr vor Gericht gestellt werden - über eine Bestrafung wollen wir gar nicht reden). Gibt es keine Möglichkeit wie der Gesetzgeber mit solchen Gesetzeslücken umgeht? Eine solche liegt nach meinem Empfinden nämlich hier vor.


Was mich auch interessieren würde: muss das Geständnis persönlich erfolgen? Was wäre wenn eine Bekannter sich melden würde und aussagen würde, dass der TV ihm gegenüber die Tat gestanden hätte? Wie wird dann verfahren?


Viele Grüße


zuletzt bearbeitet 20.08.2015 10:05 | nach oben springen

#4

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 20.08.2015 17:15
von Jiri Brei • 605 Beiträge

Das ist unerträglich: Da läuft ein überführter Mörder (Verdeckung einer Straftat) frei herum, nur weil sich vor Jahren Richter geirrt haben bzw, haben täuschen lassen.
Da wundert es nicht, wenn immer mehr Leute den Glauben an Recht und Gesetz verlieren und dieses selber in die Hand nehmen...

JB


Mord verjährt nicht.
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#5

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 20.08.2015 21:48
von 950195 • 88 Beiträge

Als Jurist sehe ich den Fall nicht so hoffnungslos für den Opfervater, man muß hier den kompletten Spiegelartikel lesen.
Positiv finde ich, daß der Vater durch den Anwalt vertreten wird, der auch Harry Wörz betreut hat. Die Möglichkeit, den Typ zu schnappen besteht grundsätzlich durchaus, denn er sitzt in einer wahren Zwickmühle im Zivilprozeß: Beruft er sich auf Verjährung, gibt er damit dem Tatverdacht natürlich unheimlich Auftrieb. Beruft er sich nicht darauf, muß damit sowieso seine (Mit)wirkung am Tode des Opfers festgestellt werden, da es ja DNA-Beweise gibt, die im Zivilprozeß durch den Einredeverzicht verwertet werden dürfen.
Hauptproblem bleiben natürlich die entscheidenden Richter und die finanziellen Ressourcen des Vaters für den Zug durch die Instanzen - ein klassischer Fall für den Weißen Ring, hier Rechtsklarheit zu schaffen.


"Andrew Robinson wird das neue Billardspiel nicht mehr ausprobieren können, denn zu dem Zeitpunkt, zu dem am nächsten Tag die erste Kugel rollt, ist Andrew vermutlich schon seinem Mörder begegnet."

zuletzt bearbeitet 20.08.2015 21:55 | nach oben springen

#6

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 21.08.2015 03:16
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

lieber VF,

für solch ein Härtefall sieht das Gesetz keine Handhabe vor. Einzige Möglichkeit wäre hier ein Deal: Geständnis gegen Strafnachlass, würde bedeuten, der mutmaßliche Mörder kriegt kein lebenslänglich bzw. hat die Möglichkeit nach 15 Jahren Bewährung zu beantragen (also zB keine Sicherungsverwahrung)

Eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten ist nur nach § 362 StPO möglich. Einer der in Nr.1-4 genannten Voraussetzungen müssen vorliegen. Daher ist deine Frage auch beantwortet, ob der Freigesprochene persönlich das Geständnis abgeben muss. Ja, er selbst muss das Geständnis vor Gericht oder einer zuständigen Behörde (zB Polizei) ablegen (§ 362 Nr.4 "wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird")
Es wird immer wieder mal diskutiert, ob dieser §362 nicht reformiert werden sollte- gerade vor dem Hintergrund solcher Fälle. Ob dies jedoch zeitnah passiert, bleibt abzuwarten.

Ansonsten sehe ich die Sache nicht so optimistisch wie mein Kollege. Für mich ist die Gesetzeslage klar. Und die Gefahr, sich bei der Berufung auf die Verjährung der Gefahr aussetzen, strafrechtlich verfolgt zu werden, sehe nicht. Das wäre nicht mit einem Geständnis gleichzusetzen. Und der Gang nach Karlsruhe, um den § 199 II BGB verfassungskonform überprüfen zu lassen, hat nach meiner Ansicht kaum Aussicht auf Erfolg

Ich kann aber wirklich die Leute verstehen, die hier ein Problem haben. Auch ich habe damit ein Problem, dass ein Mörder frei herumläuft. Das, was ich jetzt geschrieben habe, spiegelt nicht meine persönliche Meinung wieder, ist aber leider Gesetzeslage.


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#7

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 09.09.2015 22:06
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge

Eigentlich müsste der Vater auch gegen den Staat klagen der offenbar unfähig oder nicht gewillt ist die notwendige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

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#8

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 13.09.2015 02:15
von bastian2410 • 1.663 Beiträge

das geht natürlich nicht, lieber Thomas. Du kannst natürlich nicht auf den Erlaß eines bestimmten Gesetzes klagen, die Gesetzgebungskompetenz liegt allein beim Bund bzw. z.T. bei den Ländern. Tritt ein Gesetz jedoch in Kraft und verletzt es zB deine Grundrechte, dann kannst du das Bundesverfassungsgericht bzw. den EuGH anrufen. Sonst sind nur private Initiativen iFv Petitionen möglich, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

Das Gericht hat jetzt Mitte der Woche auch erwartungsgemäß die Zivilrechtsklage des Vaters verworfen- wegen Verjährung. Ein anderes Urteil war auch nicht möglich bei der Gesetzeslage. Jetzt bleibt nur noch der Gang nach Karlsruhe, aber nur um die Verjährungsfristen zu überprüfen.

Der Grundsatz, dass eine Person nicht zweimal wegen der gleichen Sache vor Gericht angeklagt werden darf, gilt ja nahezu in allen demokratischen Ländern. Das hat folgenden Grund: Der Freigesprochene soll vor weiteren Folgeprozessen geschützt werden- da ansonsten ein normales Leben nicht möglich ist, wenn man sich andauernd der Strafverfolgung aussetzen muss. Zudem sollen zB aus Rache der Angehörigen oder durch fragwürdige Zeugenaussagen zB durch Bestechung falsche Urteile vermieden werden- Daher ist die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme zu erlangen, so eng gefasst. Denn es gibt einen wichtigeren Grundsatz in der Justiz: Das Schuldiger evt. vor Gericht freigesprochen wird, damit kann und muß man in einem Rechtsstreit leben. Das aber ein Unschuldiger verurteilt wird, damit kann und darf man nicht leben. Die Gefahr wäre dann sehr hoch

Wenn man jedoch Jahre nach einem rechtskräftigen Urteil die Schuld kriminaltechnisch durch zB verbesserten Methoden (wie hier durch DNA) nachweist, dann sollte man eine Wiederaufnahme zulassen. Daher bin ich auch für eine Gesetzesänderung, wenn man sich auf diesen Aspekt beschränkt- und diese Möglichkeit der Änderung wird durchaus auf politischer und juristischer Ebene diskutiert- aber auch schon seit Jahren...


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#9

RE: Mord an Frederike von Möhlmann

in Kriminalität 13.01.2016 13:52
von vorsichtfalle • 698 Beiträge

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...ederike128.html

Das Fall beginnt höhere Wellen zu schlagen




Mordfall Frederike: Ein Vater gibt nicht auf
von Kai Olschewski

An Hans von Möhlmann sind die vergangenen Monate nicht spurlos vorbeigezogen. Er ist schmaler geworden, hat zehn Kilogramm abgenommen. Gleichzeitig hat er viel bewegt, politische Diskussionen angestoßen, fast 100.000 Unterstützer gefunden - und es gibt sogar einen neuen Gerichtstermin. Es sind Veränderungen, die im Sommer noch unerreichbar schienen für den Vater der ermordeten Frederike: "Es ist anstrengend", sagt er. "Aber ich mache das für meine Tochter. Für mich ist wichtig, dass Gerechtigkeit, oder das, was wir unter Gerechtigkeit verstehen, zu Tage kommt."



Frederike von Möhlmann wurde 1981 ermordet, der mutmaßliche Täter jedoch freigesprochen. Frederikes Vater hat nun Hoffnung, dass es doch noch ein Urteil gibt.

Bedeutet "Rechtssicherheit" Freiheit für den mutmaßlichen Mörder?

Aus der Sicht des Rentners sind Recht und Gerechtigkeit derzeit zwei verschiedene Dinge. Seine Tochter Frederike wurde 1981 in einem Waldstück bei Celle vergewaltigt und ermordet. Ein 22-Jähriger wurde damals festgenommen und vom Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach erfolgreicher Revision entschied das Landgericht Stade jedoch auf Freispruch. Es gab Zweifel an der Schuld des Angeklagten.

Erst viel später, im Jahr 2012, konnten dank moderner Kriminaltechnik DNA-Spuren nachgewiesen werden, die den Mann nachträglich schwer belasten. Für die Ermittler gibt es keine Zweifel: Der Freigesprochene ist mutmaßlich doch der Mörder von Frederike. Neu aufgerollt wurde der Prozess aber bis heute nicht. Denn: Grundsätzlich darf in Deutschland niemand wegen desselben Verbrechens noch einmal angeklagt werden. "Rechtssicherheit" heißt das und bedeutet, dass sich ein Freigesprochener seines Urteils sicher sein kann. Auch, wenn das Gericht damals noch gar nicht alle Indizien und Beweise kannte. Also lebenslange Freiheit für den mutmaßlichen Mörder?



Einen Fall zu Ungunsten des Freigesprochenen neu aufzurollen, ist schwierig. Ausnahmen stehen in Paragraf 362 der Strafprozessordnung, doch die Hürden sind hoch. Dazu gehört unter anderem ein Geständnis, welches hier aber nicht zu erwarten ist. Neue DNA-Spuren gehören bislang nicht dazu. Das will Hans von Möhlmann ändern. Unterstützt wird er dabei von seinem Rechtsanwalt Wolfram Schädler. Ein erfahrener Jurist, der zuletzt tätig war als Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Heute ist er pensioniert, sucht sich seine Fälle aus und will den Opferschutz in Deutschland voranbringen.

Gemeinsam haben sie eine Online-Petition auf der Plattform Change.org gestartet, die sich an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) richtet. Darin fordern sie, die Strafprozessordnung zu ändern. Und werden unterstützt von mittlerweile fast 100.000 Unterzeichnern der Petition. Eine Zahl, die in Berlin offenbar aufhorchen lässt. Von Möhlmann, Schädler und weitere Mitstreiter wurden zu einem Gespräch ins Bundesministerium der Justiz geladen. Gleich fünf Beamte hörten ihnen zu.

Gespräch im Bundesministerium der Justiz

"Wir haben neue Argumente gebracht und ans Ausland verwiesen", sagt Rechtsanwalt Schädler. "Alle angelsächsischen Länder haben die DNA mittlerweile als Wiederaufnahmegrund berücksichtigt. Und wir sagen: Das müsste auch in Deutschland so sein. Wir wissen zwar, dass die Verfassung da eine Grenze setzt. Aber wir wollen ja auch gar keine neuen Beweismittel erlauben. Wir wollen, dass man die alten Beweismittel besser ausschöpft. Dann verletzt das auch nicht die Verfassung."

Bewegt sich also etwas? Das Bundesministerium der Justiz verweist auf NDR Anfrage auf hohe verfassungsrechtliche Hürden - und kündigt gleichzeitig schriftlich eine weitere, eingehende Prüfung an:

"In diese Prüfung fließen die Argumente, die Herr von Möhlmann und sein Rechtsanwalt (...) für eine Gesetzesänderung vorgebracht haben, ein." Bundesministerium der Justiz

Weitere Gespräche sollen folgen. Und wenn die Online-Petition die Schallgrenze von 100.000 Unterzeichnern durchbrochen hat, will Hans von Möhlmann noch einmal nach Berlin. "Alles ausdrucken", sagt er, "und dann dem Minister persönlich übergeben."

Neuer Gerichtstermin beim Oberlandesgericht



Neben dem Strafrecht kämpfen die beiden auch auf dem Gebiet des Zivilrechts. Hier geht es um Schmerzensgeld. Nach Paragraf 199 BGB verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz nach 30 Jahren. Strafrechtlich aber verjährt Mord nie. Juristisch kein Widerspruch, befand erst im September das Landgericht Lüneburg. Auch, dass Hans von Möhlmann seine Schadenersatzansprüche gar nicht geltend machen konnte, weil die neuen DNA-Beweise erst 31 Jahre nach dem Mord an Frederike vorlagen, spielte keine Rolle. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde wegen Verjährung abgewiesen.

"Wir sehen das anders", sagt Rechtsanwalt Schädler. "Wir meinen, dass da ein Wertungswiderspruch ist. Wenn der Staat sagt: 'Das schwerste Verbrechen verjährt nie', dann verstehen wir nicht, warum der Anspruch daraus auf 30 Jahre begrenzt sein soll."

Mit dieser Argumentation hat sich Schädler an das Oberlandesgericht Celle gewandt. Mit Erfolg. Das OLG hat die Berufung jetzt angenommen. Keine Selbstverständlichkeit, sagt Schädler: "Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, die Berufung wegen Aussichtslosigkeit zu verwerfen. Wir sind froh, diesen Termin bekommen zu haben. Das macht uns Mut. Auch hier werden wir wahrgenommen."
Spenden für Frederikes Vater

Im März wird der Fall Frederike in Celle verhandelt. Der Betrag, um den es geht, ist gering: 7.000 Euro Schmerzensgeld. Für jahrzehntelanges Leid des Vaters. Ohnehin aber gehe es nicht um Geld, sagen beide. Es gehe um ein Urteil. Es gehe um Gerechtigkeit, wie Hans von Möhlmann es nennt.

Leisten kann sich der Rentner diesen juristischen Gang eigentlich nicht. Doch auch hier versteckt sich eine Geschichte, von der er vor Monaten nicht zu träumen gewagt hätte: Unterzeichner der Online-Petition spenden auf ein Treuhandkonto. Die Prozess-Finanzierung steht. Und auch das berührt Frederikes Vater tief: "Diese menschliche Hilfsbereitschaft, die ist überwältigend und sehr gewaltig. Und sie zeigt mir, dass der Weg, den ich gehe, richtig ist."

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...ederike128.html


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