Außerdem noch etwas hierzu:
http://vgbuch.tg.ch/html/37CF8273-9AD4-1...D6DBFDD343.html
"S, geboren 1970, kam 1986 als 16-Jähriger in die Schweiz. Am 14. November 1990 verurteilte ihn die Kriminalkammer Thurgau wegen Notzucht, unzüchtiger Belästigung, Urkundenfälschung etc. zu 24 Monaten Zuchthaus und Fr. 1'000.-- Busse sowie zu fünf Jahren Landesverweisung. Zusammen mit zwei Mitinsassen gelang ihm am 24. August 1991 jedoch die Flucht aus der Strafanstalt Bostadel. Mit einem weiteren Urteil der Kriminalkammer Thurgau vom 13. März 1992 wurde S wegen einfacher Körperverletzung, gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls etc. in Abwesenheit zu vier Jahren Zuchthaus und einer Busse von Fr. 500.-- verurteilt, unter gleichzeitiger Verlängerung der fünfjährigen Landesverweisung um zehn auf total fünfzehn Jahre.
Zusammen mit vier weiteren Kosovaren unternahm S 1992 einen Beutezug durch den Kanton Solothurn. Am 18. Juni 1992 wurden drei seiner Komplizen verhaftet, S und ein weiterer Komplize schossen sich aber den Fluchtweg frei und setzten ihren Raubzug als „Schlafzimmerräuber“ fort. In G malträtierten und knebelten sie eine 81-jährige Frau dermassen, dass sie in der Folge erstickte. S und sein Komplize setzten sich hernach nach Deutschland ab, wo sie erneut in schwerster Weise straffällig wurden. Mit Urteil des Landesgerichts Köln vom 14. Juli 1993 wurde S wegen schweren Raubs und Vergewaltigung zu fünfzehn Jahren Gefängnis verurteilt. Gemäss Urteil waren die Taten von einer Brutalität und Menschenverachtung geprägt, wie sie selbst bei Gewaltdelikten nur selten zu verzeichnen seien. Noch während der Gerichtsverhandlung in Köln befreite M, der Bruder von S, diesen und zwei Mittäter mit Waffengewalt. Die anschliessende Flucht endete erst rund fünf Jahre später. Im Herbst 1993 schickte S der Polizei ein Video, in welchem er mit seinen Straftaten prahlte und die Polizei verhöhnte.
Mit Urteil des Obergerichts Solothurn von Ende August 1995 wurde S als Kopf der Schlafzimmerräuberbande wegen qualifizierter Notzucht (Vergewaltigung) mehrfach qualifizierten Raubes und mehrfacher Freiheitsberaubung sowie versuchten Mordes zu einer Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt (die Bande stieg jeweils nachts in Wohnungen ein, fesselte und quälte die Opfer, um die Verstecke von Geld und Schmuck herauszupressen. Eine Frau wurde vor den Augen ihres gefesselten Partners mehrfach vergewaltigt, während ein Teil der Bande in der Küche feierte. Die Demütigungen und Quälereien zogen sich oft stundenlang dahin). Weil die solothurnischen Strafbehörden es jedoch versäumten, das in Abwesenheit ergangene Urteil von fünfzehn Jahren Zuchthaus im Amtsblatt zu publizieren, erwuchs dieses nie in Rechtskraft. In der Folge teilte die Staatsanwaltschaft Solothurn am 7. Mai 2012 mit, dass das Verfahren betreffend der an der Knebelung erstickten 81-jährigen Frau zufolge Verjährung eingestellt worden sei. Eine gegen die Einstellung des Strafverfahrens erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 1B_594/2012 am 7. Juni 2013 ab, soweit es überhaupt darauf eintrat.
S konnte 1998 in Mazedonien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert werden, wo er in den Strafvollzug kam. Am 16. Dezember 2009 wurde er an die Schweiz zur Verbüssung der entsprechenden Strafen ausgeliefert. Er kam aufgrund seiner Gefährlichkeit in die Hochsicherheitsabteilung (SA) der Strafanstalt Pöschwies. Mit diversen Entscheiden wurde verfügt, dass S aufgrund seiner Gefährlichkeit weiterhin in der SA verbleiben müsse."