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von bastian2410 • 1.678 Beiträge
05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 00:53von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Der Prozeßreview- Teil 1
Der Tod kam 5 Minuten vor Ladenschluss/ Der Lotto- Mord vom Mundsburger Damm
05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
Grausam. Abscheulich. Unerklärlich. Einer der brutalsten Raubmorde in Norddeutschland. Der 56jährige Helmuth Hansen betreibt mit seiner Frau Gisela in Uhlenhorst einen Tabakladen mit Lottoannahmestelle. Sie sind nicht reich, aber glücklich. Sie arbeiten viel, damit sie ihren Lebensabend später mal genießen können. Und sie haben noch Pläne für die Zukunft. Dieses Glück wird am 10. Dezember 1996 grausam zerstört. Zwei Taugenichtse, Versager, Junkies meinen, an diesem kalten Dezembertag die große Beute machen zu können und richten ein Bluttat an. Helmut Hansen und sein Hund Berry werden kaltblütig getötet, Gisela Hansen lebensgefährlich verletzt. Die Tat ruft in der Bevölkerung große Betroffenheit aus, aber auch Hass gegen die Täter. Einem Täter wird seine Prahlerei mit diesem Verbrechen zum Verhängnis.
Der Fall:
Helmut Jansen betreibt mit seiner Frau am Mundsberger Damm seit über 10 Jahren in Hamburg Uhlenhorst einen Tabakladen mit einer Lottoannahmestelle. 12 Stunden stehen beide 6 Tage die Woche in ihrem Laden. In einem Hamburger Vorort bewohnen die Hansens ein schönes Haus. In gut 10 Jahren, mit 67 Jahren, wollen die beiden in den Ruhestand gehen und das Geschäft verkaufen. Dann ist das Haus abbezahlt, für einen angenehmen Lebensabend ist dann gesorgt.
Der 10. Dezember 1996 ist für die Familie Hansen zunächst ein Tag wie jeder anderer auch. Zwei Wochen noch bis Weihnachten, es ist kalt. Um 6 Uhr haben die Hansens- wie immer- ihren Laden geöffnet. Der Tag verläuft ohne besondere Vorkommnisse. Hauptsächlich Stammkunden besuchen den Laden, kaufen hier ihre Zeitschriften und Zigaretten und geben ihren Lottoschein ab.
Gisela Hansen war nachmittags einkaufen, gut eine Viertelstunde vor Ladenschluss ist sie wieder zurück bei ihrem Mann im Tabakladen. Obwohl die Familie Hansen noch nie überfallen wurde, ist das Geschäft sehr gut gesichert. Helmut Hansen hat seinen Schäferhund Berry zum Wachhund ausbilden lassen und besitzt eine Waffe, die immer griffbereit im Laden liegt. Zudem ist das Geschäft mit einer Sicherheitsfirma verbunden. Auf Knopfdruck aktiviert sich ein Überfallmelder und löst Alarm aus. Sämtliche Gespräche bzw. Geräusche im Ladeninneren werden dann von der Sicherheitsfirma abgehört bzw. aufgezeichnet.
Um 17.55 Uhr passiert dann das Schreckliche. Zwei Männer, dunkel gekleidet und mit einem Palästinensertuch vermummt, betreten den Laden und fordern mit einem Messer und einer Gaspistole bewaffnet Geld. Obwohl die Ladeninhaber keine Gegenwehr leisten, gehen die Täter äußert brutal vor. Einer der Täter verliert, wahrscheinlich auch wegen der Gegenwehr des Hundes, die Nerven, springt über die Theke und sticht mit einem "Tanto"-Messer auf Helmut Hansen, dessen Frau und den Hund ein. Beide Eheleute werden in das Hinterzimmer gezerrt und weiter mit Schlägen und Messerstichen traktiert, zudem feuert ein Täter einen Schuss mit der Gaspistole ab. Als der Schäferhund einen der Täter beißt, wird er mit mehreren Messerstichen getötet. Im Maul des Tieres werden nach der kriminaltechnischen Untersuchung Blut eines Täters und Faserspuren einer Jogginghose gefunden. Die Täter fliehen ohne Beute, werden beim Verlassen des Ladens von einer Zeugin gesehen.
Erst jetzt kann Frau Hansen den Notruf an die Sicherheitsfirma in Frankfurt senden, diese verständigt sofort die Polizei. Danach läuft sie in den Nachbarladen und holt Hilfe. Helmut Hansen schleppt sich schwer verletzt, von mehreren Messerstichen getroffen, noch bis zur Ladentür, bricht jedoch dort zusammen. Beim Eintreffen der Polizei verstirbt er aufgrund der Messerstiche an inneren Verblutungen in den Armen seiner Frau. Auch Gisela Hansen ist schwer verletzt. Sie erleidet eine lebensgefährliche Verletzung durch einen Stich in die Brust und Augenreizungen durch den Schuss mit der Gaspistole.
In Hamburg und in Norddeutschland herrscht große Betroffenheit. Warum wurde Helmut Hansen auf diese brutale Art und Weise ermordet? Ein Landtagsabgeordneter, der 80 Minuten vor dieser Tat noch im Laden war, bricht in Tränen aus. Uhlenhorst trauert.
Aufgrund der Aussage einer Zeugin, die die Männer beim Verlassen des Tatortes beobachtet hat, kann die Polizei den Fluchtweg rekonstruieren. Die Täter flüchten zunächst vom Tatort am Mundsburger Damm in die Petkumstraße und dann in die Averhoffstraße. Hier werden die Beamten fündig. Kurz nach der Tat sucht die Kripo das Gebiet ab und findet ein Teil der Kleidung der Täter. In der Grünanlage zwischen zwei Wohnblocks in einem Müllcontainer entdecken Bereitschaftspolizisten ein T-Shirt, das Palästinensertuch, eine grüngraue Wollmütze, ein Kapuzenshirt und eine Jogginghose. Außerdem entdecken Polizisten die Lederscheide, in der die Tatwaffe steckte. An allen Gegenständen wird Blut von Helmut Hansen gefunden. Die Kleidung kann somit eindeutig einen der Täter des Überfalls zugeordnet werden. Drei Monate danach können dank eines Zeugenhinweises auch die Schuh eines Täters sichergestellt werden, nämlich rote Leinenturnschuh der Größe 44 im Stil der Marke Converse.
Trotz der vielen Spuren kann die Polizei den Täter nicht überführen. Die Kripo Hamburg entscheidet sich Mitte 1997 bei einschlägig vorbestraften Tätern einen DNA- Test zu veranlassen. Man muss allerdings anführen, dass die DNA- Analyse 1997 noch nicht so weit entwickelt war, man konnte lediglich einen Täter 100% ausschließen, wenn Tatortspuren mit dem Profil von Verdächtigen nicht überstimmten. 45 Menschen müssen zum Gentest, eine Überstimmung mit Blutspuren an den Kleidungsstücken, die die Täter auf der Flucht weggeworfen hatte, kann nicht festgestellt werden.
Im Dezember wird der Mordfall bei Aktenzeichen xy nachgestellt. Butz Peters spricht von einer Brutalität, die sprachlos macht. Die Polizei fragt in der Linie, wer Angaben zur Herkunft der in einen Müllcontainer gemachten Kleidungsstücke machen kann. Hauptsächlich beziehen sich die Zuschauerhinweise, die nach der Sendung eingehen, auf das Kapuzenshirt und dessen Marke. Die „heiße“ Spur ist jedoch nicht dabei.
4 Wochen später berichtet auch die SAT 1- Serie „Fahndungsakte“ über den Mordfall Hansen. Dieser 13-Minuten-Film bringt die Wende. In Münster (NRW) sitzt bei Ausstrahlung an diesen Tag auch Christian K. mit seiner Freundin vor dem TV- Gerät. Drei Tage später ruft genau diese Frau bei der Kripo in Hamburg an und gibt an, dass ihr Ex-Freund Christian K. ihr gegenüber die Tat gestanden hat bzw. regelrecht mit dieser Bluttat geprahlt hat. K., der 1998 27 Jahre alt ist, gehörte früher der Punkerszene in Münster an, war Konsument harter Drogen. Anfang der 90er kommt er nach Hamburg, macht „auf Platte“ und verkehrt idR in der Drogen- und Obdachlosen-Szene an der Mundsburg und rund um den Hauptbahnhof. 3 Monate nach dem Mord an Helmut Hansen sitzt er in Hamburg für 8 Wochen im Gefängnis wegen Schwarzfahren in 137 Fällen. Anfang Februar, 14 Monate nach der Tat, wird Christian K. in Münster festgenommen und nach Hamburg überführt.
In den Verhören konfrontiert die Polizei den Verdächtigen mit den vorgefundenen Blut- bzw. Faserspuren. Dann gesteht K. die Tat und liefert den Beamten auch noch den Namen des angeblichen Komplizen. Beide Täter waren zum Tatzeitpunkt drogenabhängig und brauchten Geld für die Beschaffung von Drogen. Auch dieser Mann, ein 37jähriger aus der Hauptbahnhofszene, wird ausfindig gemacht und verhaftet, er bestreitet jedoch alle Vorwürfe. Die Polizei veranlasst sofort eine DNA Analyse. Diese Analyse dauert jedoch damals noch eine gewisse Zeit, während dieser Zeit gesteht K. die Tat erneut in der U- Haft einen Mitinsassen.
Dann die Überraschung. Das Blut auf der Täterkleidung stammt weder von K. noch vom dem angeblichen Komplizen. Dieser erweist sich schnell als unschuldig und wird aus der U- Haft entlassen. Bei Christian K. sind die Ermittler jedoch sicher, zumindest einen Täter der Bluttat gefasst zu haben, da er in den Vernehmungen auch Täterwissen offenbarte. K. widerruft sofort nach Bekanntwerden der DNA Analyse sein Geständnis, eine Aufhebung des Haftbefehls wird jedoch abgelehnt.
Nach dem zweiten Mittäter wird erneut gefahndet. Die Kripo überprüft jetzt das persönliche Umfeld von K. zum Tatzeitpunkt ab. Die Beamten verteilen Hunderte Flugblätter, sprechen mit jedem Junkie. Bei der Kripo werten zehn Beamte 45 Hinweise aus. Wichtigste Spuren: Zwölf Namen, Freunde von K.. Diese Leute werden zur Blutabgabe gebeten, jedoch verlaufen die kriminaltechnischen Untersuchungen negativ.
Obwohl es der Polizei auch in der Folgezeit nicht gelingt, K. eine Tatbeteiligung nachzuweisen, erhebt die Staatsanwaltschaft Mitte 1998 Anklage wegen versuchten schweren Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Trotz der schwachen Indizien wird am 20. August in Hamburg vor dem Schwurgericht der Prozeß eröffnet.
Der Tod kam 5 Minuten vor Ladenschluss/ Der Lotto- Mord vom Mundsburger Damm
05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
Grausam. Abscheulich. Unerklärlich. Einer der brutalsten Raubmorde in Norddeutschland. Der 56jährige Helmuth Hansen betreibt mit seiner Frau Gisela in Uhlenhorst einen Tabakladen mit Lottoannahmestelle. Sie sind nicht reich, aber glücklich. Sie arbeiten viel, damit sie ihren Lebensabend später mal genießen können. Und sie haben noch Pläne für die Zukunft. Dieses Glück wird am 10. Dezember 1996 grausam zerstört. Zwei Taugenichtse, Versager, Junkies meinen, an diesem kalten Dezembertag die große Beute machen zu können und richten ein Bluttat an. Helmut Hansen und sein Hund Berry werden kaltblütig getötet, Gisela Hansen lebensgefährlich verletzt. Die Tat ruft in der Bevölkerung große Betroffenheit aus, aber auch Hass gegen die Täter. Einem Täter wird seine Prahlerei mit diesem Verbrechen zum Verhängnis.
Der Fall:
Helmut Jansen betreibt mit seiner Frau am Mundsberger Damm seit über 10 Jahren in Hamburg Uhlenhorst einen Tabakladen mit einer Lottoannahmestelle. 12 Stunden stehen beide 6 Tage die Woche in ihrem Laden. In einem Hamburger Vorort bewohnen die Hansens ein schönes Haus. In gut 10 Jahren, mit 67 Jahren, wollen die beiden in den Ruhestand gehen und das Geschäft verkaufen. Dann ist das Haus abbezahlt, für einen angenehmen Lebensabend ist dann gesorgt.
Der 10. Dezember 1996 ist für die Familie Hansen zunächst ein Tag wie jeder anderer auch. Zwei Wochen noch bis Weihnachten, es ist kalt. Um 6 Uhr haben die Hansens- wie immer- ihren Laden geöffnet. Der Tag verläuft ohne besondere Vorkommnisse. Hauptsächlich Stammkunden besuchen den Laden, kaufen hier ihre Zeitschriften und Zigaretten und geben ihren Lottoschein ab.
Gisela Hansen war nachmittags einkaufen, gut eine Viertelstunde vor Ladenschluss ist sie wieder zurück bei ihrem Mann im Tabakladen. Obwohl die Familie Hansen noch nie überfallen wurde, ist das Geschäft sehr gut gesichert. Helmut Hansen hat seinen Schäferhund Berry zum Wachhund ausbilden lassen und besitzt eine Waffe, die immer griffbereit im Laden liegt. Zudem ist das Geschäft mit einer Sicherheitsfirma verbunden. Auf Knopfdruck aktiviert sich ein Überfallmelder und löst Alarm aus. Sämtliche Gespräche bzw. Geräusche im Ladeninneren werden dann von der Sicherheitsfirma abgehört bzw. aufgezeichnet.
Um 17.55 Uhr passiert dann das Schreckliche. Zwei Männer, dunkel gekleidet und mit einem Palästinensertuch vermummt, betreten den Laden und fordern mit einem Messer und einer Gaspistole bewaffnet Geld. Obwohl die Ladeninhaber keine Gegenwehr leisten, gehen die Täter äußert brutal vor. Einer der Täter verliert, wahrscheinlich auch wegen der Gegenwehr des Hundes, die Nerven, springt über die Theke und sticht mit einem "Tanto"-Messer auf Helmut Hansen, dessen Frau und den Hund ein. Beide Eheleute werden in das Hinterzimmer gezerrt und weiter mit Schlägen und Messerstichen traktiert, zudem feuert ein Täter einen Schuss mit der Gaspistole ab. Als der Schäferhund einen der Täter beißt, wird er mit mehreren Messerstichen getötet. Im Maul des Tieres werden nach der kriminaltechnischen Untersuchung Blut eines Täters und Faserspuren einer Jogginghose gefunden. Die Täter fliehen ohne Beute, werden beim Verlassen des Ladens von einer Zeugin gesehen.
Erst jetzt kann Frau Hansen den Notruf an die Sicherheitsfirma in Frankfurt senden, diese verständigt sofort die Polizei. Danach läuft sie in den Nachbarladen und holt Hilfe. Helmut Hansen schleppt sich schwer verletzt, von mehreren Messerstichen getroffen, noch bis zur Ladentür, bricht jedoch dort zusammen. Beim Eintreffen der Polizei verstirbt er aufgrund der Messerstiche an inneren Verblutungen in den Armen seiner Frau. Auch Gisela Hansen ist schwer verletzt. Sie erleidet eine lebensgefährliche Verletzung durch einen Stich in die Brust und Augenreizungen durch den Schuss mit der Gaspistole.
In Hamburg und in Norddeutschland herrscht große Betroffenheit. Warum wurde Helmut Hansen auf diese brutale Art und Weise ermordet? Ein Landtagsabgeordneter, der 80 Minuten vor dieser Tat noch im Laden war, bricht in Tränen aus. Uhlenhorst trauert.
Aufgrund der Aussage einer Zeugin, die die Männer beim Verlassen des Tatortes beobachtet hat, kann die Polizei den Fluchtweg rekonstruieren. Die Täter flüchten zunächst vom Tatort am Mundsburger Damm in die Petkumstraße und dann in die Averhoffstraße. Hier werden die Beamten fündig. Kurz nach der Tat sucht die Kripo das Gebiet ab und findet ein Teil der Kleidung der Täter. In der Grünanlage zwischen zwei Wohnblocks in einem Müllcontainer entdecken Bereitschaftspolizisten ein T-Shirt, das Palästinensertuch, eine grüngraue Wollmütze, ein Kapuzenshirt und eine Jogginghose. Außerdem entdecken Polizisten die Lederscheide, in der die Tatwaffe steckte. An allen Gegenständen wird Blut von Helmut Hansen gefunden. Die Kleidung kann somit eindeutig einen der Täter des Überfalls zugeordnet werden. Drei Monate danach können dank eines Zeugenhinweises auch die Schuh eines Täters sichergestellt werden, nämlich rote Leinenturnschuh der Größe 44 im Stil der Marke Converse.
Trotz der vielen Spuren kann die Polizei den Täter nicht überführen. Die Kripo Hamburg entscheidet sich Mitte 1997 bei einschlägig vorbestraften Tätern einen DNA- Test zu veranlassen. Man muss allerdings anführen, dass die DNA- Analyse 1997 noch nicht so weit entwickelt war, man konnte lediglich einen Täter 100% ausschließen, wenn Tatortspuren mit dem Profil von Verdächtigen nicht überstimmten. 45 Menschen müssen zum Gentest, eine Überstimmung mit Blutspuren an den Kleidungsstücken, die die Täter auf der Flucht weggeworfen hatte, kann nicht festgestellt werden.
Im Dezember wird der Mordfall bei Aktenzeichen xy nachgestellt. Butz Peters spricht von einer Brutalität, die sprachlos macht. Die Polizei fragt in der Linie, wer Angaben zur Herkunft der in einen Müllcontainer gemachten Kleidungsstücke machen kann. Hauptsächlich beziehen sich die Zuschauerhinweise, die nach der Sendung eingehen, auf das Kapuzenshirt und dessen Marke. Die „heiße“ Spur ist jedoch nicht dabei.
4 Wochen später berichtet auch die SAT 1- Serie „Fahndungsakte“ über den Mordfall Hansen. Dieser 13-Minuten-Film bringt die Wende. In Münster (NRW) sitzt bei Ausstrahlung an diesen Tag auch Christian K. mit seiner Freundin vor dem TV- Gerät. Drei Tage später ruft genau diese Frau bei der Kripo in Hamburg an und gibt an, dass ihr Ex-Freund Christian K. ihr gegenüber die Tat gestanden hat bzw. regelrecht mit dieser Bluttat geprahlt hat. K., der 1998 27 Jahre alt ist, gehörte früher der Punkerszene in Münster an, war Konsument harter Drogen. Anfang der 90er kommt er nach Hamburg, macht „auf Platte“ und verkehrt idR in der Drogen- und Obdachlosen-Szene an der Mundsburg und rund um den Hauptbahnhof. 3 Monate nach dem Mord an Helmut Hansen sitzt er in Hamburg für 8 Wochen im Gefängnis wegen Schwarzfahren in 137 Fällen. Anfang Februar, 14 Monate nach der Tat, wird Christian K. in Münster festgenommen und nach Hamburg überführt.
In den Verhören konfrontiert die Polizei den Verdächtigen mit den vorgefundenen Blut- bzw. Faserspuren. Dann gesteht K. die Tat und liefert den Beamten auch noch den Namen des angeblichen Komplizen. Beide Täter waren zum Tatzeitpunkt drogenabhängig und brauchten Geld für die Beschaffung von Drogen. Auch dieser Mann, ein 37jähriger aus der Hauptbahnhofszene, wird ausfindig gemacht und verhaftet, er bestreitet jedoch alle Vorwürfe. Die Polizei veranlasst sofort eine DNA Analyse. Diese Analyse dauert jedoch damals noch eine gewisse Zeit, während dieser Zeit gesteht K. die Tat erneut in der U- Haft einen Mitinsassen.
Dann die Überraschung. Das Blut auf der Täterkleidung stammt weder von K. noch vom dem angeblichen Komplizen. Dieser erweist sich schnell als unschuldig und wird aus der U- Haft entlassen. Bei Christian K. sind die Ermittler jedoch sicher, zumindest einen Täter der Bluttat gefasst zu haben, da er in den Vernehmungen auch Täterwissen offenbarte. K. widerruft sofort nach Bekanntwerden der DNA Analyse sein Geständnis, eine Aufhebung des Haftbefehls wird jedoch abgelehnt.
Nach dem zweiten Mittäter wird erneut gefahndet. Die Kripo überprüft jetzt das persönliche Umfeld von K. zum Tatzeitpunkt ab. Die Beamten verteilen Hunderte Flugblätter, sprechen mit jedem Junkie. Bei der Kripo werten zehn Beamte 45 Hinweise aus. Wichtigste Spuren: Zwölf Namen, Freunde von K.. Diese Leute werden zur Blutabgabe gebeten, jedoch verlaufen die kriminaltechnischen Untersuchungen negativ.
Obwohl es der Polizei auch in der Folgezeit nicht gelingt, K. eine Tatbeteiligung nachzuweisen, erhebt die Staatsanwaltschaft Mitte 1998 Anklage wegen versuchten schweren Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Trotz der schwachen Indizien wird am 20. August in Hamburg vor dem Schwurgericht der Prozeß eröffnet.
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#2
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 01:21von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Der Prozeßreview- Teil 2
17 Seiten umfasst die Anklage, u.a. auch Mord aus Habgier und Verdeckung einer Straftat. Der Angeklagte verweigert vor Gericht die Aussage.
Die Witwe sagt aus und schildert zunächst ihren Tagesablauf am Tattag. Von ihren Weihnachtseinkäufen am Nachmittag und den Stammkunden an diesem Tag. Sogar der Präsident des Uhlenhorster Polizeipräsidiums und der Uhlenhorster Abgeordneter im Hamburger Senat waren am 10. Dezember Gast im Tabakladen von Helmut Hansen. Dann kurz von Ladenschluss der Überfall. Beide Täter hätten sofort auf ihren Mann eingestochen, ohne Vorwarnung. Auch Gisela Hansen wurde damals schwer verletzt: Sie erlitt einen Stich in die Brust und eine Augereizung wegen eines Schusses aus einer Gaspistole. Aus den medizinischen Gutachten geht hervor, dass der Messerstich in die Brust durchaus als lebensgefährlich eingestuft werden kann, da durch die Verletzung innere Blutungen aufgetreten sind. Aber sie stand so unter Schock wegen ihres Mannes, sie habe gar nichts gespürt, gibt die Zeugin an. Der Schreck war zu groß, sie sei wie gelähmt gewesen. Nach der Tat sei ins Nachbargeschäft gerannt und habe Hilfe geholt. Ihr Mann habe sich noch zur Tür geschleppt und sei dann zusammen gebrochen. Frau Hansen bricht in Tränen aus.
Identifizieren kann Gisela Hansen den Angeklagten als Täter jedoch nicht. Er war maskiert mit einem Palästinensertuch, berichtet die Zeugin, stets peinlich darauf bedacht, nur das zu schildern, was sie exakt erinnert. Nur wenige Stunden nach der Tat hatte die Zeugin damals bei der Polizei von den angeblich „strahlend weißen und gleichmäßigen Zähnen“ des Messerstechers berichtet. Der Angeklagte dagegen ist nahezu zahnlos, moniert die Verteidigung. Der Schock, so ganz frisch nach der Tat, müsse sie damals zu einer derartigen Behauptung verleitet haben, erklärt die Zeugin jetzt und korrigiert, daß sie wegen der Vermummung den Mund des Täters überhaupt nicht habe erkennen können. Nur die Augenpartie habe sie gesehen. Auf die Frage, ob sie eine Ähnlichkeit zwischen dem Täter und dem Angeklagten erkennen könne, beantwortet sie mit Ja, die Augen. Am Ende der Aussage bedankt sich Gisela Hansen für die Unterstützung des Weißen Rings.
Die Ex-Freundin und ehemalige Verlobte des Angeklagten sowie ein Mithäftling sagen aus und geben an, daß der Ex-Junkie ihnen gegenüber eine Beteiligung an dem Verbrechen vom 10. Dezember 1996 eingeräumt hatte. Der Angeklagte habe ihr zunächst andeutungsweise während einer Busfahrt erzählt, daß in Hamburg etwas gewesen sei, berichtet die Exfreundin. Sie habe ihm dann alles aus der Nase ziehen müssen. Der andere sei total abgedreht, als er den Hund sah. Christian habe wie unter Schock danebengestanden und nicht gewußt, was er machen sollte. . Dann seien sie abgehauen. Den Mittäter habe er nicht benennen wollen. Sein Komplize sei jedoch der Messerstecher gewesen.
Dem Mithäftling gegenüber hatte er allerdings angedeutet, daß er sogar der Mann mit dem Messer war. Er habe geweint, weil ihm die Frau und der Hund leid getan haben, berichtete der Zellengenosse vor Gericht.
Die Ex- Verlobte, die nach der TV- Fahndung die Polizei informierte, berichtet, der Angeklagte habe ihr gestanden, dass er bei der Tat dabei war, aber nicht der Messerstecher sei. Der Ehemann hat sich gewehrt, der andere Typ habe dann zugestochen. Sie könne sich auch nicht vorstellen, daß der Angeklagte bei dem Überfall eine Waffe gehabt habe, erzählt die Zeugin weiter. Er sei nicht gewalttätig. Wenn es mal Streß gab, war er immer ganz unten.
Auch der Mann, den K. nach seiner Festnahme fälschlicherweise als Komplize beschuldigt hatte, wird vorgeladen. Er habe im Hamburg mit dem Angeklagten 1,5 Jahre auf Platte gelebt. Eine Pistole habe Christian nie gehabt, aber ein Messer führte er damals immer bei sich. K. habe ihm auch mal vorgeschlagen, ein Ding zusammen zudrehen. Er hatte alles genau geplant, der Plan wurde aber fallengelassen. Dass ihn der Angeklagte fälschlicherweise belastet habe, liegt wohl daran, dass sie sich kannten und Christian Ruhe vor der Polizei haben wollte.
Das Fasergutachten der KTU wird verlesen. Die blutverschmierte Kleidung, die in der Nähe des Lottoladens in einem Container gefunden worden war, muss einem der Täter gehören- höchstwahrscheinlich dem Messerstecher. Allerdings ergibt sich weder aus den Faserspuren noch aus einer Blutuntersuchung ein Hinweis, der Christian K. mit dem Tatort in Verbindung bringt. Es sei möglich, daß der Angeklagte der andere Täter sei, heißt es im Gutachten.
Nach der Verlesung des Fasergutachtens erteilt der Richter den rechtlichen Hinweis, dass gegen den Angeklagten statt einer Verurteilung wegen Mordes nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt. Ein Grund für diese Abweichung von der Anklage sei neben dem Fasergutachten auch unter anderem eine Aussage von Gisela Hansen bei der Polizei. Damals hatte sie gemeint, der Messerstecher habe auffallend weiße und gleichmäßige Zähne gehabt. Christian K.´s Gebiss indes ist auffallend lückenhaft.
Dann platzt im Mordprozeß die Bombe. Die Verteidigung beschuldigt die Witwe, den Mord an ihrem Mann in Auftrag gegeben zu haben. Verantwortungslose, diffamierende Effekthascherei nennt der Anwalt von Gisela Hansen das Vorgehen der Verteidigung. Der Anwalt von K. bezieht sich auf Hinweise eines Bürgernahen Beamten, der im Umfeld des Lottoladens ermittelt hatte. Dort heißt es, der Beamte habe mit der neuen Besitzerin des Geschäftes und einer Kundin gesprochen, die erzählt hätten, Helmut Hansen habe seit mehreren Jahren eine Freundin gehabt. Diese Frau, Birgit B., sei von ihm schwanger, zudem hätten sie gemeinsam eine Wohnung in Holland gekauft. Helmut Hansen habe geplant, sich scheiden zu lassen.
Die neue Geschäftsinhaberin erzähle demnach weiter, Frau Hansen habe auf ihre Frage, ob sie denn abgesichert sei, wenn etwas passiert, von einer Risiko-Lebensversicherung gesprochen. Auch in Akten findet sich eine Notiz, daß Frau Hansen den Überfall eventuell initiiert habe.
Die Nebenklage erwidert, die Kripo sei sämtlichen Spuren nachgegangen. Es gibt nicht die entferntesten Anhaltspunkte, Frau Hansen so etwas andichten zu wollen. Dies sei Rufmord und an den Haaren herbeigezogen. Das Gericht entscheidet, Birgit B. und die Geschäftsinhaberin Heidi Z. als Zeuginnen zu laden.
Heidi Z., die jetzt den Tabakladen betreibt, berichtet von finanziellen Unstimmigkeiten zwischen ihr und Gisela Hansen über den Verkauf des Lottoladens nach der Tat. Bei diesem Gespräch habe Frau Hansen gesagt, sie sei bei der Bluttat vom 10. Dezember 1996 noch vor den beiden Tätern aus dem Laden gerannt. Und eine andere Frau habe berichtet, Frau Hansen habe unmittelbar nach dem Überfall nur um ihren Schäferhund getrauert. Und über die Ehe wurde erzählt, daß Herr Hansen sich sowieso scheiden lassen wollte. Es hieß, er habe gesagt: „Ich bin froh, wenn ich die Alte los bin.“ Außerdem habe eine gewisse "Biggi" über die Tat gesagt, das sei alles ein abgekartetes Spiel gewesen und das sie schwanger von Herr Hansen sei. Sie habe mit ihm bereits eine Eigentumswohnung erstanden und erwarte Zwillinge. Bei der Überlegung, wer die Bluttat begangen haben könnte, wurde sehr viel von Kunden rangetragen, daß Frau Hansen dahinterstecke. Dann habe sie die Polizei angerufen und von den Merkwürdigkeiten berichtet.
Birgit B., die schon nach dem Verbrechen von der Polizei verhört wurde, wiederholt ihre damals gemachte Aussage vor Gericht: daß es nie eine sexuelle Beziehung zwischen ihr und Helmut Hansen gegeben habe. Der Inhaber des Lottoladens habe ihr allenfalls mal einen Kuß auf die Wange gegeben.
Als das Gericht ihr vorhält, Heidi Z. habe sie mit den Worten zitiert: "Jetzt bin ich auch noch schwanger", fragt sie entgeistert: „Das soll ich gesagt haben?“. Birgit B. kündigt im Gerichtssaal eine Klage gegen die Geschäftinhaberin Heidi Z. an.
Auch habe sie niemals gesagt, der ganze Raubmord sei „ein abgekartetes Spiel“ gewesen. Im Gegenteil, Frau Hansen täte ihr leid. Und an der Behauptung, Helmut Hansen und sie hätten ein gemeinsames Leben geplant, sei ebenfalls nichts dran. Dies seien Gerüchte der neuen Ladeninhaberin.
Durch die Aussage von Birgit B. wird Frau Hansen umfassend entlastet. Nach der Aussage der vermeintlichen Geliebten wird klar, daß es nie ein Verhältnis gab und es keinerlei Hinweis auf eine Beziehungstat gibt. Es waren lediglich Gerüchte und Geschichten vom Hörensagen, die die Geschäftsnachfolgerin im Tabakladen ausgebreitet hatte.
Die Zeugin, die auch im Filmfall zu sehen war, hatte die Täter beim Verlassen des Ladens beobachtet. Sie berichtet, dass zuerst die Täter den Laden verlassen haben, dann erst Frau Hansen. Auch habe sich Frau Hansen zuerst zu ihren Mann gekümmert.
Damit waren die Aussagen von Heidi Z. widerlegt. Auch der Angeklagte hatte bei einen seiner insgesamt drei geschilderten Tatabläufe u.a. angegeben, dass Frau Hansen zuerst den Laden verlassen hatte. Dies sagte die Ex- Verlobte aus. Nach Ansicht der Nebenklage und Staatsanwaltschaft bleibe jetzt nur der Angeklagte übrig.
Dann der nächste Versuch der Anklage, den Prozeß zugunsten des Angeklagten zu beeinflussen. Sie stellen gegen den Richter einen Befangenheitsantrag. Der Vorsitzende Richter sei abzulehnen, da er nicht die Einzelheiten der Tat aufklären wolle und Druck auf die Verteidigung ausübe. Die objektiven Befunde stimmten mit Angaben, die der Angeklagte in Vernehmungen gemacht habe, nicht überein. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Polizei wendet sich in einem offenen Brief an das Gericht und kritisiert das Vorgehen der Verteidigung. Der Anwalt des Angeklagten hatte, nachdem die Entlastungszeugin Heidi Z. umgekippt war, die Polizei wegen der schlechten Ermittlungsarbeiten angegriffen. Bei gewissenhaftem Studium der Akten hätte der Verteidigung auffallen müssen, daß die Mordkommission die gegen die Witwe erbrachten Vorwürfe bereits abschließend durchermittelt hat. Es hätten sich keine Verdachtsmomente ergeben.
Am elften Prozeßtag bricht K. erstmals sein Schweigen und sagt überraschenderweise aus. Er sei bei der Tat nicht dabei gewesen. Er habe aber aus dem Drang, sich aufzuspielen und wichtig zu machen, die Tat so geschildert, als wäre er dabei gewesen. Um seiner früheren Freundin irgendwie mit einer gelogenen Geschichte zu imponieren, habe er dieser Frau gegenüber ein erfundenes Geständnis abgelegt. Auch seiner damaligen Freundin Natascha habe er schließlich die Geschichte aufgetischt. Später habe er es dann beibehalten, um nicht als Aufschneider und Lügner dazustehen. Wissen über die Tatabläufe habe er aus der Zeitung. Bei seinen Vernehmungen bei der Polizei sei er dann von dem Kripobeamten geführt worden. Unter anderem habe der Polizist ihn angeschrien, er solle aufhören zu lügen, es gäbe Zeugen. Er habe Angst bekommen, weil er dachte, Menschen können sich irren. Er wollte auch seine Ruhe haben. Er habe zehn Jahre auf der Straße gelebt. Wer gut rumtönen könne, sei interessant und angesehen.
Die Verteidigung stellt nach dieser Aussage den Antrag, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen, um den Wahrheitsgehalt der Geständnisse und der Widerrufe zu untersuchen. Dies lehnt die Schwurgerichtskammer ab mit der Begründung, das Gericht habe genügend eigene Sachkunde.
Dann folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Beide fordern lebenslange Haft für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten schweren Raubes, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Nach der Beweisaufnahme sei sicher: Der ehemalige Drogenabhängige habe am 10. Dezember 1996 mit einem Komplizen das Lotto-Geschäft am Mundsburger Damm überfallen und den Inhaber Helmut Hansen sowie den Hund getötet. Er stach dem Mann zweimal in Tötungsabsicht in die Schultern - Mord aus Habgier, um an die Tageseinnahmen zu kommen. Dann habe er den Schäferhund getötet. Ehefrau Gisela Hansen verletzte er mit dem Messer schwer.
Objektive Beweise gibt es nicht, keine Fasern oder Blutspuren etwa, die auf den Angeklagten als Täter weisen. Entscheidend für die Anklage ist: Einem Zellengenossen habe der Angeklagte gestanden, er habe den Lottoladen überfallen, den Mann und den Hund erstochen. Christian K. soll frohlockt haben, es gebe keinen einzigen Beweis. Der Angeklagte hatte bei der Polizei eine Tatbeteiligung in drei unterschiedlichen Versionen zunächst gestanden, dann jedoch diese Geständnisse widerrufen. Nach Ansicht der Anklage eine Schutzbehauptung. Niemand, der dabei ist, sein Leben zu ordnen, wird riskieren, sich einer Tat zu bezichtigen, die er nicht begangen hat. Der Angeklagte litt so unter dem Geschehen der Tat, daß er sich seinen nächsten Menschen anvertrauen mußte, so groß war der Druck. Das Vorgehen der Verteidigung, die Opfer der Tat in ein schlechtes Licht zu rücken, sei haltlos und ein Versuch, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Die Verteidigung fordert Freispruch. Der Angeklagte kann aufgrund der Tatortspuren und der Gutachten nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden. Anklage und Gericht verschließen die Augen vor den wahren Tatsachen. Es gibt keinerlei Beweise gegen seinen Mandanten. Die gemachten Geständnisse seien falsch und wurden teilweise auf Druck der Polizei gemacht.
Der Angeklagte beteuert in seinem letzten Wort noch mal seine Unschuld und bekräftigt, dass er nicht an der Tat nicht beteiligt war.
Am 5.10.1998 spricht das LG Hamburg das Urteil: 7,5 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Einen Mord sieht die Kammer nicht. Nicht der Angeklagte, sondern der weiterhin unbekannte zweite Täter habe die tödlichen Messerstiche geführt - ein sogenannter Exzeß des Haupttäters, die unmittelbare Tötung könne dem Angeklagten nicht zugerechnet werden. Für diese Annahme spreche auch, dass die blutige Kleidung mit eindeutigen Tatortspuren, die in der Nähe des Lotto-Ladens gefunden wurden, nicht Christian K. gehöre.
Die Möglichkeit, daß die Eheleute Hansen bei dem Überfall verletzt würden, habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Daß die dabei innewohnende Gefahr des Todes sich verwirklichen könne, sei vorhersehbar für den Angeklagten gewesen. Vom versuchten Raub mit Todesfolge seien die Täter strafbefreiend zurückgetreten, weil sie ohne Beute flüchteten.
Wir haben keinen Zweifel, daß der Angeklagte einer der beiden Täter ist. Die Kammer stützt sich auf die zahlreichen Schilderungen des Tathergangs des Angeklagten, seiner Tatbeteiligung - gegenüber der Polizei, Eltern, der Verlobten, der Schwester, Freundinnen. Daß der Angeklagte vorbrachte, er habe damit nur imponieren wollen, überzeuge nicht. Strafmildernd sei unter anderem, daß die Tat offenbar unvorhersehbar eskaliert ist. Strafschärfend sei das große Maß an Brutalität uns daß die Tat von langer Hand geplant war.
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision in Karlsruhe beim BGH ein. Im Juli 1999 bestätigt der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch der Hamburger Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der zweite Täter ist bis heute unbekannt.
17 Seiten umfasst die Anklage, u.a. auch Mord aus Habgier und Verdeckung einer Straftat. Der Angeklagte verweigert vor Gericht die Aussage.
Die Witwe sagt aus und schildert zunächst ihren Tagesablauf am Tattag. Von ihren Weihnachtseinkäufen am Nachmittag und den Stammkunden an diesem Tag. Sogar der Präsident des Uhlenhorster Polizeipräsidiums und der Uhlenhorster Abgeordneter im Hamburger Senat waren am 10. Dezember Gast im Tabakladen von Helmut Hansen. Dann kurz von Ladenschluss der Überfall. Beide Täter hätten sofort auf ihren Mann eingestochen, ohne Vorwarnung. Auch Gisela Hansen wurde damals schwer verletzt: Sie erlitt einen Stich in die Brust und eine Augereizung wegen eines Schusses aus einer Gaspistole. Aus den medizinischen Gutachten geht hervor, dass der Messerstich in die Brust durchaus als lebensgefährlich eingestuft werden kann, da durch die Verletzung innere Blutungen aufgetreten sind. Aber sie stand so unter Schock wegen ihres Mannes, sie habe gar nichts gespürt, gibt die Zeugin an. Der Schreck war zu groß, sie sei wie gelähmt gewesen. Nach der Tat sei ins Nachbargeschäft gerannt und habe Hilfe geholt. Ihr Mann habe sich noch zur Tür geschleppt und sei dann zusammen gebrochen. Frau Hansen bricht in Tränen aus.
Identifizieren kann Gisela Hansen den Angeklagten als Täter jedoch nicht. Er war maskiert mit einem Palästinensertuch, berichtet die Zeugin, stets peinlich darauf bedacht, nur das zu schildern, was sie exakt erinnert. Nur wenige Stunden nach der Tat hatte die Zeugin damals bei der Polizei von den angeblich „strahlend weißen und gleichmäßigen Zähnen“ des Messerstechers berichtet. Der Angeklagte dagegen ist nahezu zahnlos, moniert die Verteidigung. Der Schock, so ganz frisch nach der Tat, müsse sie damals zu einer derartigen Behauptung verleitet haben, erklärt die Zeugin jetzt und korrigiert, daß sie wegen der Vermummung den Mund des Täters überhaupt nicht habe erkennen können. Nur die Augenpartie habe sie gesehen. Auf die Frage, ob sie eine Ähnlichkeit zwischen dem Täter und dem Angeklagten erkennen könne, beantwortet sie mit Ja, die Augen. Am Ende der Aussage bedankt sich Gisela Hansen für die Unterstützung des Weißen Rings.
Die Ex-Freundin und ehemalige Verlobte des Angeklagten sowie ein Mithäftling sagen aus und geben an, daß der Ex-Junkie ihnen gegenüber eine Beteiligung an dem Verbrechen vom 10. Dezember 1996 eingeräumt hatte. Der Angeklagte habe ihr zunächst andeutungsweise während einer Busfahrt erzählt, daß in Hamburg etwas gewesen sei, berichtet die Exfreundin. Sie habe ihm dann alles aus der Nase ziehen müssen. Der andere sei total abgedreht, als er den Hund sah. Christian habe wie unter Schock danebengestanden und nicht gewußt, was er machen sollte. . Dann seien sie abgehauen. Den Mittäter habe er nicht benennen wollen. Sein Komplize sei jedoch der Messerstecher gewesen.
Dem Mithäftling gegenüber hatte er allerdings angedeutet, daß er sogar der Mann mit dem Messer war. Er habe geweint, weil ihm die Frau und der Hund leid getan haben, berichtete der Zellengenosse vor Gericht.
Die Ex- Verlobte, die nach der TV- Fahndung die Polizei informierte, berichtet, der Angeklagte habe ihr gestanden, dass er bei der Tat dabei war, aber nicht der Messerstecher sei. Der Ehemann hat sich gewehrt, der andere Typ habe dann zugestochen. Sie könne sich auch nicht vorstellen, daß der Angeklagte bei dem Überfall eine Waffe gehabt habe, erzählt die Zeugin weiter. Er sei nicht gewalttätig. Wenn es mal Streß gab, war er immer ganz unten.
Auch der Mann, den K. nach seiner Festnahme fälschlicherweise als Komplize beschuldigt hatte, wird vorgeladen. Er habe im Hamburg mit dem Angeklagten 1,5 Jahre auf Platte gelebt. Eine Pistole habe Christian nie gehabt, aber ein Messer führte er damals immer bei sich. K. habe ihm auch mal vorgeschlagen, ein Ding zusammen zudrehen. Er hatte alles genau geplant, der Plan wurde aber fallengelassen. Dass ihn der Angeklagte fälschlicherweise belastet habe, liegt wohl daran, dass sie sich kannten und Christian Ruhe vor der Polizei haben wollte.
Das Fasergutachten der KTU wird verlesen. Die blutverschmierte Kleidung, die in der Nähe des Lottoladens in einem Container gefunden worden war, muss einem der Täter gehören- höchstwahrscheinlich dem Messerstecher. Allerdings ergibt sich weder aus den Faserspuren noch aus einer Blutuntersuchung ein Hinweis, der Christian K. mit dem Tatort in Verbindung bringt. Es sei möglich, daß der Angeklagte der andere Täter sei, heißt es im Gutachten.
Nach der Verlesung des Fasergutachtens erteilt der Richter den rechtlichen Hinweis, dass gegen den Angeklagten statt einer Verurteilung wegen Mordes nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt. Ein Grund für diese Abweichung von der Anklage sei neben dem Fasergutachten auch unter anderem eine Aussage von Gisela Hansen bei der Polizei. Damals hatte sie gemeint, der Messerstecher habe auffallend weiße und gleichmäßige Zähne gehabt. Christian K.´s Gebiss indes ist auffallend lückenhaft.
Dann platzt im Mordprozeß die Bombe. Die Verteidigung beschuldigt die Witwe, den Mord an ihrem Mann in Auftrag gegeben zu haben. Verantwortungslose, diffamierende Effekthascherei nennt der Anwalt von Gisela Hansen das Vorgehen der Verteidigung. Der Anwalt von K. bezieht sich auf Hinweise eines Bürgernahen Beamten, der im Umfeld des Lottoladens ermittelt hatte. Dort heißt es, der Beamte habe mit der neuen Besitzerin des Geschäftes und einer Kundin gesprochen, die erzählt hätten, Helmut Hansen habe seit mehreren Jahren eine Freundin gehabt. Diese Frau, Birgit B., sei von ihm schwanger, zudem hätten sie gemeinsam eine Wohnung in Holland gekauft. Helmut Hansen habe geplant, sich scheiden zu lassen.
Die neue Geschäftsinhaberin erzähle demnach weiter, Frau Hansen habe auf ihre Frage, ob sie denn abgesichert sei, wenn etwas passiert, von einer Risiko-Lebensversicherung gesprochen. Auch in Akten findet sich eine Notiz, daß Frau Hansen den Überfall eventuell initiiert habe.
Die Nebenklage erwidert, die Kripo sei sämtlichen Spuren nachgegangen. Es gibt nicht die entferntesten Anhaltspunkte, Frau Hansen so etwas andichten zu wollen. Dies sei Rufmord und an den Haaren herbeigezogen. Das Gericht entscheidet, Birgit B. und die Geschäftsinhaberin Heidi Z. als Zeuginnen zu laden.
Heidi Z., die jetzt den Tabakladen betreibt, berichtet von finanziellen Unstimmigkeiten zwischen ihr und Gisela Hansen über den Verkauf des Lottoladens nach der Tat. Bei diesem Gespräch habe Frau Hansen gesagt, sie sei bei der Bluttat vom 10. Dezember 1996 noch vor den beiden Tätern aus dem Laden gerannt. Und eine andere Frau habe berichtet, Frau Hansen habe unmittelbar nach dem Überfall nur um ihren Schäferhund getrauert. Und über die Ehe wurde erzählt, daß Herr Hansen sich sowieso scheiden lassen wollte. Es hieß, er habe gesagt: „Ich bin froh, wenn ich die Alte los bin.“ Außerdem habe eine gewisse "Biggi" über die Tat gesagt, das sei alles ein abgekartetes Spiel gewesen und das sie schwanger von Herr Hansen sei. Sie habe mit ihm bereits eine Eigentumswohnung erstanden und erwarte Zwillinge. Bei der Überlegung, wer die Bluttat begangen haben könnte, wurde sehr viel von Kunden rangetragen, daß Frau Hansen dahinterstecke. Dann habe sie die Polizei angerufen und von den Merkwürdigkeiten berichtet.
Birgit B., die schon nach dem Verbrechen von der Polizei verhört wurde, wiederholt ihre damals gemachte Aussage vor Gericht: daß es nie eine sexuelle Beziehung zwischen ihr und Helmut Hansen gegeben habe. Der Inhaber des Lottoladens habe ihr allenfalls mal einen Kuß auf die Wange gegeben.
Als das Gericht ihr vorhält, Heidi Z. habe sie mit den Worten zitiert: "Jetzt bin ich auch noch schwanger", fragt sie entgeistert: „Das soll ich gesagt haben?“. Birgit B. kündigt im Gerichtssaal eine Klage gegen die Geschäftinhaberin Heidi Z. an.
Auch habe sie niemals gesagt, der ganze Raubmord sei „ein abgekartetes Spiel“ gewesen. Im Gegenteil, Frau Hansen täte ihr leid. Und an der Behauptung, Helmut Hansen und sie hätten ein gemeinsames Leben geplant, sei ebenfalls nichts dran. Dies seien Gerüchte der neuen Ladeninhaberin.
Durch die Aussage von Birgit B. wird Frau Hansen umfassend entlastet. Nach der Aussage der vermeintlichen Geliebten wird klar, daß es nie ein Verhältnis gab und es keinerlei Hinweis auf eine Beziehungstat gibt. Es waren lediglich Gerüchte und Geschichten vom Hörensagen, die die Geschäftsnachfolgerin im Tabakladen ausgebreitet hatte.
Die Zeugin, die auch im Filmfall zu sehen war, hatte die Täter beim Verlassen des Ladens beobachtet. Sie berichtet, dass zuerst die Täter den Laden verlassen haben, dann erst Frau Hansen. Auch habe sich Frau Hansen zuerst zu ihren Mann gekümmert.
Damit waren die Aussagen von Heidi Z. widerlegt. Auch der Angeklagte hatte bei einen seiner insgesamt drei geschilderten Tatabläufe u.a. angegeben, dass Frau Hansen zuerst den Laden verlassen hatte. Dies sagte die Ex- Verlobte aus. Nach Ansicht der Nebenklage und Staatsanwaltschaft bleibe jetzt nur der Angeklagte übrig.
Dann der nächste Versuch der Anklage, den Prozeß zugunsten des Angeklagten zu beeinflussen. Sie stellen gegen den Richter einen Befangenheitsantrag. Der Vorsitzende Richter sei abzulehnen, da er nicht die Einzelheiten der Tat aufklären wolle und Druck auf die Verteidigung ausübe. Die objektiven Befunde stimmten mit Angaben, die der Angeklagte in Vernehmungen gemacht habe, nicht überein. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Polizei wendet sich in einem offenen Brief an das Gericht und kritisiert das Vorgehen der Verteidigung. Der Anwalt des Angeklagten hatte, nachdem die Entlastungszeugin Heidi Z. umgekippt war, die Polizei wegen der schlechten Ermittlungsarbeiten angegriffen. Bei gewissenhaftem Studium der Akten hätte der Verteidigung auffallen müssen, daß die Mordkommission die gegen die Witwe erbrachten Vorwürfe bereits abschließend durchermittelt hat. Es hätten sich keine Verdachtsmomente ergeben.
Am elften Prozeßtag bricht K. erstmals sein Schweigen und sagt überraschenderweise aus. Er sei bei der Tat nicht dabei gewesen. Er habe aber aus dem Drang, sich aufzuspielen und wichtig zu machen, die Tat so geschildert, als wäre er dabei gewesen. Um seiner früheren Freundin irgendwie mit einer gelogenen Geschichte zu imponieren, habe er dieser Frau gegenüber ein erfundenes Geständnis abgelegt. Auch seiner damaligen Freundin Natascha habe er schließlich die Geschichte aufgetischt. Später habe er es dann beibehalten, um nicht als Aufschneider und Lügner dazustehen. Wissen über die Tatabläufe habe er aus der Zeitung. Bei seinen Vernehmungen bei der Polizei sei er dann von dem Kripobeamten geführt worden. Unter anderem habe der Polizist ihn angeschrien, er solle aufhören zu lügen, es gäbe Zeugen. Er habe Angst bekommen, weil er dachte, Menschen können sich irren. Er wollte auch seine Ruhe haben. Er habe zehn Jahre auf der Straße gelebt. Wer gut rumtönen könne, sei interessant und angesehen.
Die Verteidigung stellt nach dieser Aussage den Antrag, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen, um den Wahrheitsgehalt der Geständnisse und der Widerrufe zu untersuchen. Dies lehnt die Schwurgerichtskammer ab mit der Begründung, das Gericht habe genügend eigene Sachkunde.
Dann folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Beide fordern lebenslange Haft für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten schweren Raubes, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Nach der Beweisaufnahme sei sicher: Der ehemalige Drogenabhängige habe am 10. Dezember 1996 mit einem Komplizen das Lotto-Geschäft am Mundsburger Damm überfallen und den Inhaber Helmut Hansen sowie den Hund getötet. Er stach dem Mann zweimal in Tötungsabsicht in die Schultern - Mord aus Habgier, um an die Tageseinnahmen zu kommen. Dann habe er den Schäferhund getötet. Ehefrau Gisela Hansen verletzte er mit dem Messer schwer.
Objektive Beweise gibt es nicht, keine Fasern oder Blutspuren etwa, die auf den Angeklagten als Täter weisen. Entscheidend für die Anklage ist: Einem Zellengenossen habe der Angeklagte gestanden, er habe den Lottoladen überfallen, den Mann und den Hund erstochen. Christian K. soll frohlockt haben, es gebe keinen einzigen Beweis. Der Angeklagte hatte bei der Polizei eine Tatbeteiligung in drei unterschiedlichen Versionen zunächst gestanden, dann jedoch diese Geständnisse widerrufen. Nach Ansicht der Anklage eine Schutzbehauptung. Niemand, der dabei ist, sein Leben zu ordnen, wird riskieren, sich einer Tat zu bezichtigen, die er nicht begangen hat. Der Angeklagte litt so unter dem Geschehen der Tat, daß er sich seinen nächsten Menschen anvertrauen mußte, so groß war der Druck. Das Vorgehen der Verteidigung, die Opfer der Tat in ein schlechtes Licht zu rücken, sei haltlos und ein Versuch, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Die Verteidigung fordert Freispruch. Der Angeklagte kann aufgrund der Tatortspuren und der Gutachten nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden. Anklage und Gericht verschließen die Augen vor den wahren Tatsachen. Es gibt keinerlei Beweise gegen seinen Mandanten. Die gemachten Geständnisse seien falsch und wurden teilweise auf Druck der Polizei gemacht.
Der Angeklagte beteuert in seinem letzten Wort noch mal seine Unschuld und bekräftigt, dass er nicht an der Tat nicht beteiligt war.
Am 5.10.1998 spricht das LG Hamburg das Urteil: 7,5 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Einen Mord sieht die Kammer nicht. Nicht der Angeklagte, sondern der weiterhin unbekannte zweite Täter habe die tödlichen Messerstiche geführt - ein sogenannter Exzeß des Haupttäters, die unmittelbare Tötung könne dem Angeklagten nicht zugerechnet werden. Für diese Annahme spreche auch, dass die blutige Kleidung mit eindeutigen Tatortspuren, die in der Nähe des Lotto-Ladens gefunden wurden, nicht Christian K. gehöre.
Die Möglichkeit, daß die Eheleute Hansen bei dem Überfall verletzt würden, habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Daß die dabei innewohnende Gefahr des Todes sich verwirklichen könne, sei vorhersehbar für den Angeklagten gewesen. Vom versuchten Raub mit Todesfolge seien die Täter strafbefreiend zurückgetreten, weil sie ohne Beute flüchteten.
Wir haben keinen Zweifel, daß der Angeklagte einer der beiden Täter ist. Die Kammer stützt sich auf die zahlreichen Schilderungen des Tathergangs des Angeklagten, seiner Tatbeteiligung - gegenüber der Polizei, Eltern, der Verlobten, der Schwester, Freundinnen. Daß der Angeklagte vorbrachte, er habe damit nur imponieren wollen, überzeuge nicht. Strafmildernd sei unter anderem, daß die Tat offenbar unvorhersehbar eskaliert ist. Strafschärfend sei das große Maß an Brutalität uns daß die Tat von langer Hand geplant war.
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision in Karlsruhe beim BGH ein. Im Juli 1999 bestätigt der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch der Hamburger Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der zweite Täter ist bis heute unbekannt.
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#3
von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 04:18von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
137 mal beim Schwarzfahren erwischt worden??? Der muß doch die Kontrolleure mit Handschlag und Vornamen begrüßt haben, wenn die eingestiegen sind. Und umgekehrt natürlich auch.
Jedenfalls allerbesten Dank für die grandiose Aufarbeitung des Prozeßes!!!War superspannend zu lesen. Werde mir sofort die Folge nochmal ansehen!!!
Lg, Ricky
Jedenfalls allerbesten Dank für die grandiose Aufarbeitung des Prozeßes!!!War superspannend zu lesen. Werde mir sofort die Folge nochmal ansehen!!!
Lg, Ricky
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#4
von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Re[2]: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 06:20von bastian2410 • 1.678 Beiträge
Rickybaby1977>Jedenfalls allerbesten Dank für die grandiose Aufarbeitung des Prozeßes!!!War superspannend zu lesen. Werde mir sofort die Folge nochmal ansehen!!!
Rickybaby1977> Lg, Ricky
danke, Ricky. Aber um halb 6 Uhr morgens Aktenzeichen angucken. Du?! Die Gewaltszenen der Tat sind ziemlich hart nachgestellt. Und es fließt Blut! Nicht, dass du den ganzen Tag unter der Bettdecke verbringst.
Rickybaby1977> Lg, Ricky
danke, Ricky. Aber um halb 6 Uhr morgens Aktenzeichen angucken. Du?! Die Gewaltszenen der Tat sind ziemlich hart nachgestellt. Und es fließt Blut! Nicht, dass du den ganzen Tag unter der Bettdecke verbringst.
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#5
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 11:05von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Wieder ein tolles Review von Bastian zu einem legendären XY Fall. Er wurde in Butz Peters erster Sendung(ohne Ede) ausgestrahlt und blieb wegen der drastischen Darstellung des Gewaltexzesses immer in meinem Gedächtnis haften. Ansonsten möchte ich noch anmerken, daß ich der Frau die den Lottoladen von Frau Hansen gekauft hat nichts gutes wünsche. Sie hat wohl gehofft durch diese Verleumdungskampagne die Ehefrau ins Gefängnis zu bringen um dadurch vielleicht noch finanzielle Vorteile für sich herauszuschlagen. widerlich sowas. Der mache in disem Fall keinen Vorwurf. Wenn sich was ergibt um den eigenen Mandanten zu entlasten, mag es auch noch so hanebüchen sein, muß man diese Chance versuchen zu nutzen. Schließlich gibt es ja dann noch die Richter die entscheiden was glaubwürdig ist und was nicht. Ich bin übrigens sicher, daß bei uns in Mainz bei einem vergleichbaren Fall die Strafe höher ausgefallen wäre. Abschließend ist natürlich noch ein Dankeschön an Bastian zu richten für den spannenden Report.
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#6
von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
Re[3]: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 02.01.2011 14:50von Rickybaby1977 • 299 Beiträge
bastian2410>danke, Ricky. Aber um halb 6 Uhr morgens Aktenzeichen angucken. Du?! Nicht, dass du den ganzen Tag unter der Bettdecke verbringst. :wink
Ich bin durchschaut!!!Habe mir unseren Polizeihund dazugeholt und mich dann doch nicht getraut, die Folge anzusehen... Ich glaub, ich schaff das nur mit einem Gläschen Wein vorher. Und um sechs Uhr Morgens Wein - das gibt Nachfragen von meinen Mitbewohnern hier... Oder ich muß doch bis Sommer warten, und wir gucken den Fall alle zusammen. Mit euch würd ich mich das trauen.
Alles Liebe von eurer alten Memme Ricky
Ich bin durchschaut!!!Habe mir unseren Polizeihund dazugeholt und mich dann doch nicht getraut, die Folge anzusehen... Ich glaub, ich schaff das nur mit einem Gläschen Wein vorher. Und um sechs Uhr Morgens Wein - das gibt Nachfragen von meinen Mitbewohnern hier... Oder ich muß doch bis Sommer warten, und wir gucken den Fall alle zusammen. Mit euch würd ich mich das trauen.
Alles Liebe von eurer alten Memme Ricky
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#7
von Kuni • 5 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 11.02.2011 12:39von Kuni • 5 Beiträge
Leider ist dieser Fall nachwievor ungelöst...denn auch wenn es so unwahrscheinlich ist und es keiner glauben mag...ich hab mich damals zu einer Tat bekannt,die ich nicht begangen habe!!! Ich weiss,dass mag keiner hören....aber a.) seht euch mal die ganzen Ungereimtheiten an und b.) ist es so abwegig,dass Menschen sich zu etwas bekennen,dass nicht stimmt...!!!
M.f.G
Christian Kunischewski
M.f.G
Christian Kunischewski
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#8
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Re[2]: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 11.02.2011 16:21von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
bastian2410>Wir haben keinen Zweifel, daß der Angeklagte einer der beiden Täter ist. Die Kammer stützt sich auf die zahlreichen Schilderungen des Tathergangs des Angeklagten, seiner Tatbeteiligung - gegenüber der Polizei, Eltern, der Verlobten, der Schwester, Freundinnen. Daß der Angeklagte vorbrachte, er habe damit nur imponieren wollen, überzeuge nicht.
@Kuni:
Dass man auch nach seiner Haftverbüßung bei seiner vor Gericht schlußendlich behaupteten Unschuldsversion bleibt, kann ich menschlich gesehen durchaus nachvollziehen.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, zumal es ja nun nicht grad um einen vergleichsweise harmlosen Eierdiebstahl ging: Sich selbst zu belasten, um einer Frau zu imponieren, finde ich schon ziemlich schräg. Wenn überhaupt, dann aber nur einmal und nicht wiederholt und dann auch noch verschiedenen Leuten gegenüber.
@Kuni:
Dass man auch nach seiner Haftverbüßung bei seiner vor Gericht schlußendlich behaupteten Unschuldsversion bleibt, kann ich menschlich gesehen durchaus nachvollziehen.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, zumal es ja nun nicht grad um einen vergleichsweise harmlosen Eierdiebstahl ging: Sich selbst zu belasten, um einer Frau zu imponieren, finde ich schon ziemlich schräg. Wenn überhaupt, dann aber nur einmal und nicht wiederholt und dann auch noch verschiedenen Leuten gegenüber.
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#9
von Kuni • 5 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 11.02.2011 18:52von Kuni • 5 Beiträge
Es ist zwar menschlich total nachvollziehbar,da gebe ich recht...aber das paradoxe ist,dass ich dafür gesessen habe(im umkehrschluss also rechtlich schuldig bin)! Ich also sagen könnte...ich war dabei!!! Aber genau dass der selbe Fall wäre,wie vor meiner Verhaftung...nämlich gelogen!!!
Und um es nochmal zu verdeutlichen....dass Gericht war aufgrund meiner diversen (sehr verschiedenen) Äusserungen anderen gegenüber von meiner Schuld überzeugt...von allen Sachlichen Indizien hat nichts gepasst und da ich nicht dabei war auch nichts passen können...!!! Ich war zum damaligen Zeitpunkt ein psychisches und physisches Wrack,keine Zähne im Mund,keine 60 kg auf den Rippen und was meine geistige Reife betraf...naja,sonst hätte ich mich wohl nicht zu solchen Äusserungen hinreissen lassen!!!
Aber wie dem auch sei,...ich war es nicht!!! Was sich aber auch wohl nur raustellen werden sollte,wenn die wirklichen Täter gefasst werden sollten...!!!
Und um es nochmal zu verdeutlichen....dass Gericht war aufgrund meiner diversen (sehr verschiedenen) Äusserungen anderen gegenüber von meiner Schuld überzeugt...von allen Sachlichen Indizien hat nichts gepasst und da ich nicht dabei war auch nichts passen können...!!! Ich war zum damaligen Zeitpunkt ein psychisches und physisches Wrack,keine Zähne im Mund,keine 60 kg auf den Rippen und was meine geistige Reife betraf...naja,sonst hätte ich mich wohl nicht zu solchen Äusserungen hinreissen lassen!!!
Aber wie dem auch sei,...ich war es nicht!!! Was sich aber auch wohl nur raustellen werden sollte,wenn die wirklichen Täter gefasst werden sollten...!!!
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#10
von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 12.02.2011 00:14von xyzuschauerseit72 • 1.079 Beiträge
@ Kuni
Wir werden die Frage, wer nun tatsächlich den Mann getötet hat und wer als zweiter Täter dabei war, hier in diesem Forum nicht einvernehmlich klären können. Wenn Du Dich als ein Justizopfer siehst, steht es Dir frei, anwaltliche Beratung einzuholen, was man noch unternehmen könnte. Solange die zuständigen Behörden der Öffentlichkeit keine neuen Erkenntnisse vorlegen, gehe ich von dem aus, was bisher gerichtlich festgestellt worden ist.
Davon mal ab: Ich finde es völlig okay, dass Du Dich hier im Forum, wo Dein Name ja nun mal im Zusammenhang mit diesem Fall als einer der Täter geschrieben steht, gemeldet hast, um Deine Sichtweise darzulegen.
Was mich ganz allgemein interessieren würde: Ede Zimmermann hat mal gesagt, dass die xy-Sendungen gerade in den Gefängnissen sehr aufmerksam angeschaut werden. Stimmt das? Und wenn ja, wie muss man sich das vorstellen: 100 Mann in einem Fernsehraum (so war das bei mir vor langer Zeit bei der Bundeswehr) oder in kleinen Gruppen in den Zellen?
Wir werden die Frage, wer nun tatsächlich den Mann getötet hat und wer als zweiter Täter dabei war, hier in diesem Forum nicht einvernehmlich klären können. Wenn Du Dich als ein Justizopfer siehst, steht es Dir frei, anwaltliche Beratung einzuholen, was man noch unternehmen könnte. Solange die zuständigen Behörden der Öffentlichkeit keine neuen Erkenntnisse vorlegen, gehe ich von dem aus, was bisher gerichtlich festgestellt worden ist.
Davon mal ab: Ich finde es völlig okay, dass Du Dich hier im Forum, wo Dein Name ja nun mal im Zusammenhang mit diesem Fall als einer der Täter geschrieben steht, gemeldet hast, um Deine Sichtweise darzulegen.
Was mich ganz allgemein interessieren würde: Ede Zimmermann hat mal gesagt, dass die xy-Sendungen gerade in den Gefängnissen sehr aufmerksam angeschaut werden. Stimmt das? Und wenn ja, wie muss man sich das vorstellen: 100 Mann in einem Fernsehraum (so war das bei mir vor langer Zeit bei der Bundeswehr) oder in kleinen Gruppen in den Zellen?
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#11
von XY-Webmaster • 301 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 12.02.2011 00:34von XY-Webmaster • 301 Beiträge
Lieber xyzuschauerseit72 und lieber Kuni,
es liegt nicht in unserem Ermessen, Gerichtsurteile anzuzweifeln oder zu forcieren. Dieses Forum ist dafür auch nicht konzipiert; es ist schlichtweg der falsche Ort. Hier geht es nicht darum, Darstellungen, Gegendarstellungen oder juristische Zweifel zu behandeln. Das wollen wir nicht, und das können wir auch nicht.
Bitte haltet euch an die Regeln - und vergesst nicht, dass dies ein "Hobby"-Forum von interessierten XY-Freunden ist und kein Spielplatz für Bereiche, die wir nicht kennen, zu denen uns der Bezug fehlt oder die uns nicht interessieren.
In diesem Sinne.....
es liegt nicht in unserem Ermessen, Gerichtsurteile anzuzweifeln oder zu forcieren. Dieses Forum ist dafür auch nicht konzipiert; es ist schlichtweg der falsche Ort. Hier geht es nicht darum, Darstellungen, Gegendarstellungen oder juristische Zweifel zu behandeln. Das wollen wir nicht, und das können wir auch nicht.
Bitte haltet euch an die Regeln - und vergesst nicht, dass dies ein "Hobby"-Forum von interessierten XY-Freunden ist und kein Spielplatz für Bereiche, die wir nicht kennen, zu denen uns der Bezug fehlt oder die uns nicht interessieren.
In diesem Sinne.....
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#12
von DasMädchen • 2 Beiträge
Re[2]: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 12.02.2011 06:11von DasMädchen • 2 Beiträge
Rickybaby1977>137 mal beim Schwarzfahren erwischt worden??? Der muß doch die Kontrolleure mit Handschlag und Vornamen begrüßt haben, wenn die eingestiegen sind. Und umgekehrt natürlich auch.
Rickybaby1977>Jedenfalls allerbesten Dank für die grandiose Aufarbeitung des Prozeßes!!!War superspannend zu lesen. Werde mir sofort die Folge nochmal ansehen!!!
Rickybaby1977> Lg, Ricky
Die waren bestimmt per "Du" und haben sich abend auf ein Bier getroffen Prosit!!!
Rickybaby1977>Jedenfalls allerbesten Dank für die grandiose Aufarbeitung des Prozeßes!!!War superspannend zu lesen. Werde mir sofort die Folge nochmal ansehen!!!
Rickybaby1977> Lg, Ricky
Die waren bestimmt per "Du" und haben sich abend auf ein Bier getroffen Prosit!!!
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#13
von DasMädchen • 2 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 12.02.2011 06:15von DasMädchen • 2 Beiträge
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#14
von Kuni • 5 Beiträge
Re: 05.12.1997 FF 2 Kripo Hamburg- Mordfall Helmut Hansen
in Filmfälle 12.02.2011 09:00von Kuni • 5 Beiträge
OK!!! Um das Thema abzuschliessen....mir geht es nicht um rehabilitation!!! Ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen und habe spontan geschrieben...persönlich bin ich seit meiner Entlassung 2003 damit durch!!!
Was mich mehr betrübt ist die Tatsache,dass die wirklichen Täter sich wahrscheinlich vor Lachen weggeschmissen haben....!!!Aber Themawechsel....!!!
Im Knast habe ich selbstverständlich auch XY gucken können. Jeder Knacki kann sich heutzutage einen eigenen Fernseher in die Zelle stellen und TV gucken...so ist es auch ruhiger für die Beamten,wenn die Knackis an der Glotze hängen....Annekdote am Rande...XY wird umgamgssprachlich und ironisch im Knast als "Ede's Berufsberatung" bezeichnet ;) ;)
@ mädel ;)
Das was du sagst,hat Hand und Fuss...aber ich seh mich nicht als Justizirrtum...ich hab mit Gelabber etwas ausgelöst,was ich nicht mehr stoppen konnte als die Eigendynamik zu gross geworden war!!!
Shit Happens ;)
Was mich mehr betrübt ist die Tatsache,dass die wirklichen Täter sich wahrscheinlich vor Lachen weggeschmissen haben....!!!Aber Themawechsel....!!!
Im Knast habe ich selbstverständlich auch XY gucken können. Jeder Knacki kann sich heutzutage einen eigenen Fernseher in die Zelle stellen und TV gucken...so ist es auch ruhiger für die Beamten,wenn die Knackis an der Glotze hängen....Annekdote am Rande...XY wird umgamgssprachlich und ironisch im Knast als "Ede's Berufsberatung" bezeichnet ;) ;)
@ mädel ;)
Das was du sagst,hat Hand und Fuss...aber ich seh mich nicht als Justizirrtum...ich hab mit Gelabber etwas ausgelöst,was ich nicht mehr stoppen konnte als die Eigendynamik zu gross geworden war!!!
Shit Happens ;)
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