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08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermisstenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermisstenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 24.04.2010 03:38von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Dieser Fall führt zu einen der spektakulärsten Mordprozeße nach dem Doppelmord der Monika Weimar(Böttcher) an ihren Töchter 1986, welcher die Gerichte noch bis ins Jahre 2000 beschäftigte.
Ähnlich ist dieser Fall. Zwei Mal kassiert der BGH die Urteile der Vordistanzen und weist das Verfahren an andere Landgerichte zurück. Der dritte Prozeß findet z.Zt. seit fast einem Jahr vor dem Landgericht Freiburg statt. Der Fall wird immer mysteriöser. In erster Instanz vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen wurde der Ehemann bzw. Vater wegen Totschlags zur lebenslange Haft verurteilt. U.a.wegen Verfahrensfehler hob der BGH (fehlende Belehrung als Beschuldiger- das lernt man im 1. Semester Jura) das Urteil auf und verwies an das Landgericht Freiburg.
In Freiburg wurde der Ehemann dann erneut wegen Totschlag zu 10 Jahren verurteilt. Auch hier hatte die Revision Erfolg und zwar für die Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (Erfolg für beide Seiten-- sehr selten). Erstens wurden bzgl. der Tötung an der Tochter keine Mordmerkmale geprüft, zweitens wurden Hilfsbeweisanträge vom Gericht nicht berücksichtigt, welche zur Unschuld des Angeklagten hätten führen können.
Die Cronik:
Mai 2002 Verschwinden von Gabriele und Jacqueline Hutter, kurze Zeit später wird das Auto von G. Hutter gefunden
März 2003 ein Kartenmäppchen von Gabriele und Jacqueline Hutter wird in einem Wald gefunden.
Mai 2003 sollen die beiden Vermissten in Frankreich gesehen wurden sein
August 2005 Die skelettierten Leichen der beiden Personen werden in einem Waldstück bei Bürchau im Kleinen Wiesental gefunden. Sind in einem Teppich gewickelt, der vermutlich aus dem Haus der Familie stand.(dies ist aber in der dritten Instanz nicht mehr sicher).
Wenige Tage später wird der Ehemann in Waldshut-Tiengen verhaftet.
Quelle zu den Revisionsgründen
http://www.badische-zeitung.de/wehr/drit...reinhold-hutter
Seit April 2009 findet der dritte Prozeß vor dem Schwurgericht Freiburg statt. Und der Fall wird immer mysteriöser. Der Prozeß sollte eigentlich bis Juni 2009 gehen, wurde dreimal verlängert. Mehrere Zeugen melden sich im dritten Prozeß, die Gabriele und Jacqueline Hutter nach ihrem Verschwinden noch gesehen haben. (Obwohl sie nach Obduktion schon tot waren). Der Verteidigung wird ein Geständnis zugespielt, in dem ein angeblicher Geliebter von Gabriele den Mord gesteht.
Und es gibt weitere Ungereimtheiten. Der Teppich soll schon vor der Tat verschwunden sein, ein Motorfahrer, der sich vor dem Verschwinden mit Gabriele getroffen hat, wird immer noch gesucht; eine Wahrsagerin soll das Mäppchen an Fundort versteckt haben(eine DNA Analyse läuft gerade)
Eine Auflistung sämtlicher Artikel der badischen Zeitung unter
http://www.badische-zeitung.de/suche.htm...er&sa=Suche#934

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 06.05.2010 18:39von bastian2410 • 1.685 Beiträge
http://www.badische-zeitung.de/wehr/scheidung-waere-teuer-gekommen--30621515.html
Die Verteidigung wirft der Polizei schlechte Ermittlungsarbeit vor

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 29.06.2010 18:58von Haddock • 99 Beiträge
Die Tötung Frau Hutters hat er als Totschlag, die der zwölfjährigen Tochter als Mord gerwertet.
Das Urteil soll am 15. Juli verkündet werden.
Ist ja schon die dritte Instanz, weil Karlsruhe die ersten beiden Urteile kassiert hat.
Quelle: dpa

Re[2]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 29.06.2010 20:20von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Haddock>Die Tötung Frau Hutters hat er als Totschlag, die der zwölfjährigen Tochter als Mord gerwertet.
Haddock>Das Urteil soll am 15. Juli verkündet werden.
Haddock>Ist ja schon die dritte Instanz, weil Karlsruhe die ersten beiden Urteile kassiert hat.
Haddock>Quelle: dpa
wenn man sich das Revisionsurteil des BGH durchliest, ist das wohl das Urteil, welches der BGH will. Totschlag bei der Mutter, Verdeckungsmord an der Tochter. Da auch der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, ist ein lebenslang möglich. (wenn nur der Revision des Angeklagten stattgegeben wird, darf nicht höher geurteilt werden als in der Vorinstanz- hier also 10 Jahre).
Am 5. 7 wird das Plädoyer der Verteidigung gehört. Sie wird sich auf die schlampige Polizeiarbeit und einen dritten Mann als Mörder berufen. Von dem Mörder der 15j. Melanie Bektas könnte (!!!!), der auch als Zeuge gehört wurde, ein Haar am Teppich stammen.
sollte der BGH das Urteil zum dritten Mal bei einer Verurteilung kassieren, wäre das das erste Mal nach dem zweiten Weltkrieg in der Rechtsgesichte, dass das Urteil bei jeweils "Schuldig" in den Vorinstanzen nicht durchgeht.
Quelle zum Plädoyer der StA
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Wende-im-Hutter-Prozess-;art372624,3827993

Re[2]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 29.06.2010 21:02von bastian2410 • 1.685 Beiträge

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 02.07.2010 07:58von Astrid • 149 Beiträge
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hoffen-auf-Schlussstrich;art372624,4357567
Ich dachte immer das es gilt wenn nach der Beweisaufnahme
Zweifel noch vorhanden sind, oder verstehe ich als Laie etwas falsch?

Re[2]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 02.07.2010 09:55von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Astrid>http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hoffen-auf-Schlussstrich;art372624,4357567
Astrid>Ich dachte immer das es gilt wenn nach der Beweisaufnahme
Astrid>Zweifel noch vorhanden sind, oder verstehe ich als Laie etwas falsch?
das ist sogar ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Bei Zweifel muss ein Gericht einen Angeklagten freisprechen. Im schlimmsten Fall ist das sogar eine Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung, was aber in Wirklichkeit nie zu beweisen ist.
das liegt auch daran, dass ein "dubio pro reo" eine subjektive Meinung darstellt. Jeder hat eine andere Sicht auf die Ergebnisse der Beweislage. Die Nebenklage meinte in diesem Fall, dass bei ihnen(!!!) nach der Beweisaufnahme keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen, deshalb auch kein in dubio. Die Verteidigung wird das anders sehen am 5.7...

Re[3]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 02.07.2010 10:26von Astrid • 149 Beiträge
Astrid>>http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hoffen-auf-Schlussstrich;art372624,4357567
Astrid>>Ich dachte immer das es gilt wenn nach der Beweisaufnahme
Astrid>>Zweifel noch vorhanden sind, oder verstehe ich als Laie etwas falsch?
bastian2410>das ist sogar ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Bei Zweifel muss ein Gericht einen Angeklagten freisprechen. Im schlimmsten Fall ist das sogar eine Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung, was aber in Wirklichkeit nie zu beweisen ist.
bastian2410>das liegt auch daran, dass ein "dubio pro reo" eine subjektive Meinung darstellt. Jeder hat eine andere Sicht auf die Ergebnisse der Beweislage. Die Nebenklage meinte in diesem Fall, dass bei ihnen(!!!) nach der Beweisaufnahme keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen, deshalb auch kein in dubio. Die Verteidigung wird das anders sehen am 5.7...
Na dann hat sich die Nebenklage sehr schlecht ausgedrückt
(oder ist sehr schlecht von der Zeitung zitiert worden.).
Es müßte dann in etwa heißen : " Die Schuld des Angeklagten ist zweifelsfrei erwiesen, weil... "
Unabhängig gilt der Grundsatz: "in dubio pro reo" immer und würde bei vorhandenen Zweifeln auch für diesen Angeklagten gelten und darf nicht ausgeschlossen werden.

Re[4]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 02.07.2010 10:49von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Astrid>(oder ist sehr schlecht von der Zeitung zitiert worden.).
Astrid>Es müßte dann in etwa heißen : " Die Schuld des Angeklagten ist zweifelsfrei erwiesen, weil... "
Astrid>Unabhängig gilt der Grundsatz: "in dubio pro reo" immer und würde bei vorhandenen Zweifeln auch für diesen Angeklagten gelten und darf nicht ausgeschlossen werden.
so sind Juristen. Deshalb braucht man bei Probleme auch Juristen, weil nur Juristen Juristen verstehen.
Ich bin zwar kein Strafrechtsexperte bzw -verteidiger, aber ein Freispruch wegen dubio pro reo habe ich von STAATSANWALT noch nie gehört. In über 90% der Fälle sind Verteidigung und Anklage unterschiedlicher Meinung, in weiteren 5% Fällen sind die Verteidigung und Anklage gleicher Meinung, egal in welche Richtigung.
Die Anklage wird meistens nur ein Freispruch fordern, wenn sie 100% von der Unschuld überzeugt ist. Wenn die Beweisaufnahme evt. Zweifel hervorruft, fordern die StA meistens trotzdem eine Verurteilung.
Ich weiß, die Gerichtshows im TV zeigen ein anderes Bild, das entspricht aber nicht der Wirklichkeit

Edit: Der Mord Scheib (Feinkost Dittmann o.s.ä.) war so ein anderer Fall. StA fordet wegen Zweifel Freispruch, die Verteidigung fordert Freispruch aus Mangel an Beweisen (Freispruch erster Klasse) und was passiert?
Der Angeklagte kriegt 12 oder 13 Jahre. So kann es auch kommen

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 08.07.2010 21:37von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Die Nebenklage fordert ebenfalls wie die StA lebenslange Haft wegen Totschlag an der Ehefrau und Mord an der Tochter. Auch die besondere Schwere der Schuld soll festgestellt werden
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hoffen-auf-Schlussstrich;art372624,4357567
Die Verteidigung sieht die Schuld des Angeklagten nicht als erwiesen an und fordert wie erwartet Freispruch. "Im Zweifel für den Angeklagten"
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Plaedoyers-im-Hutter-Prozess-Verteidiger-fordern-Freispruch;art372624,4362723
Reinhold Hutter beteuerte in seinem letzten Wort seine Unschuld. „Gabi und Jacqueline wissen, dass ich nicht die Schuld an ihrem Tod trage“. Kurz vor dem Plädoyer der Verteiddigung wurde nochmal auf Antrag der Verteidigung die Beweisaufnahme eröffnet. Drei Richter wurden über einen angeblichen One- Night Stand der Gabriele Hutter befragt.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/wehr/Hutter-beteuert-Unschuld;art372624,4367356
Sollte der BGH den Urteilsspruch des LG Freiburg (egal wie er lautet) erneut aufheben, würde dieser Mordfall Rechtsgeschichte schreiben. Am 15.7 verkündet die Große Strafkammer das Urteil.

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 15.07.2010 14:25von Astrid • 149 Beiträge
Das Landgericht folgt also der "Vorgabe" des Revisionsurteils des BGH.
http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1256840/index.html?ROOT=1160273

Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 15.07.2010 14:31von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Hutter soll laut Gericht seine Frau nach einem Streit umgebracht haben. Dann kam zufällig die Tochter hinzu. Sie musste sterben, um die Tat an der Mutter zu vertuschen.
Der BGH hat bis jetzt 2mal das Urteil der Vorinstanz kassiert. Wenn man aber zwischen den Zeilen beim Urteilstenor der Karlsruher Richter liest, ist das wohl das Urteil, welches der BGH für richtig hält. Der BGH bemängelte vor allem, dass in den Vorinstanzen bzgl. der Tochter keine Mordmerkmale geprüft wurden.
Zwar wurde der Revision auch seitens der Verteidigung stattgegeben, allerdings bezogen sich die Aufhebungsgründe lediglich auf formelle Fehler. In der ersten Instanz wurde Hutter nicht ordnungsgemäß belehrt, vor dem zweiten Gericht wurden Beweisanträge der Verteidigung nicht berücksichtigt. Der BGH bemängelte hier also "nur" Verfahrensfehler, an der Schuld des Angeklagten ließ der BGH (wenn zwischen den Zeilen liest, der BGH muss sich neutral ausdrücken) keine Zweifel aufkommen.
Natürlich wird die Verteidigung erneut Revision einlegen, dieses Rechtmittel ist natürlich auch jetzt zulässig. Aber diesmal glaube ich, dass Urteil geht durch. Wenn nicht, wird der Fall Hutter Rechtsgeschichte schreiben.

Re[2]: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 15.07.2010 14:39von bastian2410 • 1.685 Beiträge
Astrid>Das Landgericht folgt also der "Vorgabe" des Revisionsurteils des BGH.
Astrid>http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1256840/index.html?ROOT=1160273
da haben sich unsere Postings überschnitten. Aber Deine Ausdrucksweise finde gut: "Das Gericht folgt der "Vorgabe"....". Genauso ist es, auch wenn es offiziell natürlich nicht so ist, der BGH darf eigentlich keine Empfehlungen aussprechen, lediglich nur materielle(bzw. formelle) Fehler der Vorinstanz hervorheben.
Aber du hast recht, wenn man zwischen den Zeilen liest, hat das Landgericht nach dem Willen der Karlsruher Richter entschieden


Re: 08.08.2003 FF1 (Kripo Waldshut-Tiengen) Vermißtenfall Gabriele & Jacqueline Hutter (inzw. Mordfall)
in Filmfälle 15.07.2010 15:19von Astrid • 149 Beiträge
Erstes der BGH hat, wie wir feststellten, das gewünschte Urteil und zweitens wurde während des Verfahrens wohl vom Gericht und der Staatsanwaltschaft hart daran gearbeitet mögliche neue Revisionsgründe zu vermeiden.
Dafür bekommt der Angeklagte keine "schwere der Schuld" und für die lange Verfahrensdauer einen kleinen Rabatt auf die abzusitzende Strafe.

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