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SF 7 (Kripo München) Sendung vom 05.11.1999 Fahndung nach Manfred I.
in Studiofälle 27.08.2026 13:46von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle aus Aktenzeichen xy
Mord an Diana Kubasch in Oberschleißheim (und Patricia Szitnick in Hahnstätten)
Fahndung nach Manfred I.
Ende 1999 fahnden Sabine Zimmermann und Butz Peters nach einem Mörder, der einige Tage zuvor eine 19-jährige Auszubildende brutal getötet hat. Zwei Wochen nach der Ausstrahlung wird der Gesuchte nach einem Zeugenhinweis festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Doch erst nach der Festnahme des Verbrechers und seinem Geständnis stellt sich seine ganze Gefährlichkeit heraus. Er selbst fordert vor Gericht, dass er für immer weggesperrt werden muss. Die Gutachter sind sich sicher: Dank der Festnahme wurde die Gesellschaft vor einem potenziellen Serienmörder geschützt. Der Fall genoss wegen der ausführlichen Schilderungen des Täters über seine Taten eine hohe mediale Aufmerksamkeit und wird bis heute in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert.
Straßgräbchen ist ein Dorf in der Oberlausitz und seit 2007 ein Ortsteil der Stadt Bernsdorf im sächsischen Landkreis Bautzen (1999 noch im Kreis Kamenz). Eine von den ca. 1000 Einwohner des Örtchens ist die 19-jährige Diana Kubasch- hier ist sie im September 1980 geboren und mit 3 Geschwistern aufgewachsen, zur Schule gegangen und hat viele Freundschaften geschlossen. Seit ihrer Kindheit spielt sie leidenschaftlich Fußball und kickt im örtlichen Verein in einer Frauenmannschaft. Diana Kubasch möchte im Hotel- und Tourismusgewerbe arbeiten, daher zieht sie nach dem Schulabschluss nach Oberschleißheim in den Landkreis München- obwohl sie auch ein Jobangebot aus Dresden hat. In Bayern macht sie seit einem Jahr eine Ausbildung zur Hotelkauffrau im Hotel am Schlosspark zum Kurfürst und wohnt in einer eigenen Wohnung in dem Hotel, die ihr von ihrem Chef vermittelt und vermietet wurde. Sie hat zu der Zeit große Pläne. Im Rahmen ihrer Ausbildung plant sie bereits mehrere Auslandsaufenthalte in Spanien und England. Um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, besucht sie auch regelmäßig eine Sprachschule in München.
Mitte Oktober hat Diana ein paar Tage frei und ist auf Heimatbesuch in Sachsen. Am 17. Oktober - einem Sonntag - steht die Heimreise an. Mit einer Mitfahrgelegenheit fährt sie zunächst von Dresden nach München und danach vom Hauptbahnhof München mit der S- Bahn nach Oberschleißheim. Dort will Diana dann mit ihrem Fahrrad, dass am S- Bahnhof Oberschleißheim vor dem Haus einer Freundin und Kollegin in der Mittenheimer Straße abgestellt ist, in ihre 2 km entfernte Wohnung fahren. Dort wird sie spätabends gegen 23.30 Uhr ein letztes Mal lebend gesehen, wie sie mit ihrem Fahrrad davonfährt.
Diana gilt als loyal und zuverlässig bei ihren Arbeitskollegen- vermisst wird die junge Auszubildende jedoch erst am Donnerstag. Ihr Chef und ihre Kollegen- v.a. ihre Freundin- wundern sich zwar an diesem 21.Oktober, dass Diana nach ihrem Kurzurlaub nicht zur Arbeit erschienen ist und auch nicht in ihrer Wohnung im Hotel ist - obwohl sie nach ihrer Rückkehr das Fahrrad mitgenommen hat - unternehmen jedoch zunächst nichts. Als die Freundin, bei der das Fahrrad abgestellt war, am Abend mit dem Bus von der Arbeit nach Hause fährt, entdeckt sie am Waldrand das Fahrrad von Diana. Nachdem die Freundin nochmal zu der Fundstelle des Fahrrads zurückgekehrt ist, um zu prüfen, ob es wirklich Dianas Fahrrad ist, informiert sie sofort die Polizei und erstattet eine Vermisstenanzeige.
Die Polizei nimmt die Anzeige von Anfang an sehr ernst und startet unverzüglich eine großangelegte Suchaktion nach Diana. Nur wenige Stunden nach der Vermisstenanzeige und 4 Tage nach ihrer Ankunft in München wird die 19-jährige in dem Waldgebiet in Sichtweite ihrer Arbeitsstätte ermordet aufgefunden- identifiziert wird die Tote durch ihren Personalausweis, der bei der Leiche gefunden wird. Sofort wird der Tatort durch die Polizei weiträumig abgesperrt und mit der Spurensicherung begonnen. Bereits bei Auffinden der Leiche ist für die Ermittler klar, dass Diana Opfer eines Sexualmordes wurde. Der Täter hatte das Mädchen mehrfach missbraucht, dann wahrscheinlich zunächst mit einem Seil erdrosselt und dann mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten. Die Kripo München richtet noch am selben Tag mit 41 Kriminalbeamten die SoKo „Diana“ ein.
Die 19-jährige wird zur Obduktion in die Rechtsmedizin der Uni München gebracht. Hier bestätigt sich, dass Diana mehrfach auf brutale Weise vaginal und anal vergewaltigt wurde- es werden schwere Verletzungen im Intimbereich diagnostiziert. Jedoch stellen die Mediziner u.a. auch eine hohe Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille im Blut fest. Dieser Umstand stellt die Kripo zunächst vor ein Rätsel, da Diana nach Aussagen ihrer Kollegen kaum Alkohol getrunken hat. Als Todeszeitpunkt kann der Montag, der 18.10.1999 in den frühen Abendstunden festgestellt werden. Das Mädchen wurde zudem am Leichenfundort getötet. Als Todesursache wird Erdrosseln mittels eines Tatwerkzeuges ermittelt, zudem wurden dem Opfer mit einem scharfkantigen Werkzeug mehrere Stiche am Hals zugefügt.
Auch ein weiterer Umstand ist ungewöhnlich: Diana hatte beim Auffinden der Leiche andere Oberbekleidung an als bei ihrer Ankunft. Aufgrund der Beschreibung des Fahrers, der Diana von Dresden nach München mitgenommen hat, muss Diana in der Nacht ihrer Ermordung die Oberbekleidung gewechselt haben. Da das Mädchen Opfer einer Sexualstraftat wurde und für ein Auffinden in einem Waldstück am Körper ungewöhnlich „sauber“ war- es wurden z.B. keine Erdanhaftungen gefunden-, gehen die Beamten der Kripo und der Operativen Fallanalyse, die in die Ermittlungen miteinbezogen werden, von einem zweiten Tatort aus, an dem die sexuellen Handlungen vorgenommen wurden.
Die Beamten der Operativen Fallanalyse unter Leitung des Profilers Alexander Horn sind von Anfang an in dem Fall involviert. Es ist das erste Sexualdelikt in München überhaupt, in dem die OFA bei den Ermittlungen beteiligt ist. Erst 1998 wurde die Dienststelle für Operative Fallanalyse auf Initiative des Leiters des Morddezernats Udo Nagel (später Innenminister von Hamburg und RTL2- Moderator und in diesem Fall Leiter der SoKo Diana) beim Kommissariat am Polizeipräsidium München eingerichtet. Bekannt wurde die Dienstelle insbesondere bei den NSU- Morden, dem Fall Gustl Mollath und den Pokémon- Morden.
Den Rechtsmediziner gelingt es auch, eine DNA- Spur im Intimbereich des Opfers zu sichern. Das Genmaterial wird sofort mit der Datenbank des BKA abgeglichen. Der Täter ist nicht erfasst, jedoch kann die Spur einem anderen Verbrechen zugeordnet werden. Einem Monat vor der Tat- am 13.9.1999- wurde ebenfalls in Oberschleißheim eine Frau überfallen. Die 34- jährige war mit dem Fahrrad in einem Waldstück unterwegs und wurde plötzlich von einem anderen Radfahrer gerammt. Die Frau fällt dabei zu Boden und wird mit Reizgas angegriffen. Der Täter zieht sein Opfer hinter ein Gebüsch, fesselt es mit Daumenschellen und versucht es zu vergewaltigen. Sein Vorhaben wird jedoch gestört- als Spaziergänger vorbeikommen flieht er in den Wald. An den zurückgelassenen Gegenständen (Mountainbike, Handschellen und ein Messer) findet die Kripo dann Genmaterial des Täters- es ist die DNA des Mörders von Diana. Mit Hilfe der Beteiligten kann ein Phantombild angefertigt werden, eine Identifizierung des Angreifers gelingt jedoch zunächst nicht. Außerdem wird dem Angreifer von Oberschleißheim auch ein weiterer Überfall auf eine Frau in Ismaning Anfang August 1999 vorgeworfen, in diesem Fall wurde ebenfalls eine DNA – Spur gesichert.
Die Polizei schaltet sofort die Öffentlichkeit ein- aufgrund des hohen Medieninteresses wird fast täglich zu einer Pressekonferenz in das Polizeipräsidium München geladen. Die Beamten gehen von einem gefährlichen Serientäter aus und befürchten weitere Straftaten- auch wegen der kurzen Zeit zwischen den Verbrechen. In den ersten zwei Wochen gehen über 600 Hinweise ein. Zudem leiten die Beamten die Vorbereitungen für einen Massengentest ein, da die Mitglieder der OFA davon ausgehen, dass der Mörder aus der näheren Umgebung von Oberschleißheim kommt. Danach sollen männliche Personen, die ihren Wohnsitz in Oberschleißheim haben und bestimmte Kriterien erfüllen, angeschrieben werden und zunächst freiwillig zu einer Speichelprobe gebeten werden.
Dann meldet sich der Chef von Diana bei der Polizei und meldet ein zerbrochenes Fenster in einem seiner Mietshäuser. Für die SoKo Diana ist der Hinweis deshalb so interessant, weil sich das Mietshaus in der Mittenheimer Straße befindet- es ist das Haus, an dem das Fahrrad von Diana abgestellt war und in dem ihre Freundin wohnt. Der Mieter der Wohnung ist seit 2 Monaten der 25-jährige Dachdecker Manfred I.
Die Kripo stellt fest, dass Manfred I. wegen eines Sexualdelikts vorbestraft ist. Er hatte im März 1993 in Söcking bei Starnberg ein Au-pair-Mädchen mit einer Eisenkette auf den Kopf geschlagen, um sie zu missbrauchen. Passanten griffen ein und retteten das Opfer. I. wird festgenommen, aber wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Eine internationale Abfrage der Kripo München ergibt, dass der Dachdecker auch in Spanien vorbestraft ist und zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Im April 1996 überfällt er in Palma de Mallorca eine Spanierin und würgt sie mit einer Schnur. Auch hier schreiten Passanten ein und retten der Frau das Leben. I. wird gefasst und wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er flieht bei einem Hafturlaub aus der Anstalt Saragossa und versteckt sich u.a. auch in Deutschland, wird nach seiner Rückkehr nach Spanien im Februar 1999 aber erneut verhaftet. Von den 6 Jahren Haft muss I. keine 3 Jahre absitzen, er wird kurz nach seiner Verhaftung freigelassen und nach Deutschland abgeschoben.
Obwohl nicht sicher ist, ob das zerbrochene Fenster im Zusammenhang mit dem Mord steht, erwirkt die SoKo Diana einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von Manfred I. In der Wohnung findet die Polizei unzählige Dosen und Flaschen von Alkohol. Es werden Zigarettenkippen sichergestellt und für die kriminaltechnische Untersuchung ans LKA München geschickt. Auch Fremd- DNA einer weiblichen Person wird im Schlaf- und Badezimmer gefunden. Die kriminaltechnische Untersuchung ergibt, dass es die DNA von Diana Kubasch ist. Die 19-jährige Auszubildende wurde in dieser Wohnung eine längere Zeit festgehalten und vergewaltigt- Spermaspuren, Speichel, Hautschuppen, Fingerabdrücke Blut und Haare von Diana belegen dies. Die Kripo hat somit den zweiten Tatort gefunden. Jetzt hat die SoKo auch eine Erklärung für den hohen Alkoholwert von Diana in ihrem Blut und die „saubere Haut“ des Opfers: Dem Opfer wurde Alkohol verabreicht und sie wurde regelmäßig in der Badewanne gewaschen.
(Anm: Die Vermutung der Polizei, dass Diana das Fenster eingeschlagen hat, um eventuell zu fliehen, bestätigt sich nicht. Der Vorfall fand schon Wochen vor dem Verbrechen statt, steht also nicht im Zusammenhang mit dem Mord an Diana)
Manfred I. ist jedoch bereits flüchtig. Die Polizei geht davon aus, dass der 25-jährige die Wohnung fluchtartig verlassen hat, wahrscheinlich auch aus dem Grund, dass die Kripo einen Massengentest angekündigt hat. Nach Manfred I. wird jetzt öffentlich gefahndet und ein internationaler Haftbefehl ausgestellt- auch Zivilfahnder des LKA München werden eingesetzt. Zudem wird für eine Personenfahndung eine recht hohe Belohnung in Höhe von 10000 DM ausgesetzt. Die SoKo vermutet I. im Rotlichtmilieu des Grenzgebiets zu Polen, da er gegenüber Freunden gesagt haben soll, er wolle nach Polen fahren, um „Spaß mit Frauen“ zu haben. Die ersten Hinweise aus der Bevölkerung deuten in der Tat auf eine Flucht nach Polen hin- dann fallen der SoKo jedoch Fotos aus mehreren Überwachungskameras in Österreich in die Hände. Der Gesuchte hatte am 31.10.1999 etwas über 1000 DM von Geldautomaten im österreichischen Schwaz in Tirol und in Schwarzach im Pongau abgehoben und wurde bei diesen Vorgängen von Kameras aufgenommen. Danach hat I. den Zug nach Villach genommen, denn auch hier wird er wenige Stunden später am Hauptbahnhof von Villach von einer Videokamera aufgenommen. Auf den Aufnahmen ist zu erkennen, dass der Dachdecker einen großen grünen Rucksack mit sich trägt und mit einem grünen Mountainbike unterwegs ist. Nachdem sich ein Zeuge gemeldet hat, der I. auf dem Gelände seiner Firma gesehen haben will, wird das Betriebsgelände in der Kärntener Stadt in einer großangelegten Suchaktion mit 50 Polizisten durchkämmt- ohne Erfolg. Villach ist auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für den Süden Österreichs und den Alpen-Adria-Raum. Die SoKo vermutet daher, dass sich I. nach Italien absetzen will, da er in Kalabrien und Sardinien Bekannte hat. Es wird zudem angenommen, dass I. auf seiner Flucht hauptsächlich unter freien Himmel übernachtet. Übernachtungen unter freiem Himmel oder in Heuschuppen stellen für ihn kein Problem dar, da er bereits als Kind mit seinem Vater oft in der freien Natur übernachtet hat.
Am 5.11.1999 wird die Fahndung der Kripo München als 7. Studiofall in Aktenzeichen xy ausgestrahlt und richtet sich insbesondere an die Zuschauer in Österreich. Es werden die aktuellen Bilder aus den Überwachungskameras aus Österreich gezeigt und um Hinweise gebeten. Auch wird die Vermutung der Kripo geäußert, dass sich I. in Italien aufhalten könnte.
Teil 2: Die Fahndung nach dem Mörder läuft auf Hochtouren- mit Erfolg. Dann wird erst die ganze Gefährlichkeit des Täters sichtbar- mit einem unglaublichen Geständnis. Wurde ein potenzieller Serienmörder gefasst?
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Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: SF 7 (Kripo München) Sendung vom 05.11.1999 Fahndung nach Manfred I.
in Studiofälle 28.08.2026 22:49von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle aus Aktenzeichen xy
Mord an Diana Kubasch in Oberschleißheim (und Patricia Szitnick in Hahnstätten)
Fahndung nach Manfred I.
Teil 2
Die Resonanz auf die TV- Ausstrahlung ist gut und es scheint, dass sich die Vermutung der Kripo München bestätigt. Viele Zuschauer wollen den Gesuchten in Norditalien gesehen haben, insbesondere im Raum Friaul nahe Udine und Venedig. Die Soko Diana weitet die Öffentlichkeitsfahndung auf Italien aus und bittet die italienischen Behörden um Mithilfe. Die Polizei in Norditalien intensiviert daraufhin die Fahndung nach dem Deutschen und italienische Medien veröffentlichen ein Foto des Gesuchten in den Printmedien.
Der Tod der jungen Frau löst große Betroffenheit in ihrem Heimatort Straßgräbchen aus, gerade das Verhältnis zu ihren 3 Brüdern war auch nach dem Umzug nach Bayern sehr eng. Diana war an den Wochenenden immer der „Party- Autofahrer“ für ihre Brüder, als sie zu dritt die Disco besuchten. Am 13. November wird sie in Straßgräbchen beigesetzt, fast 400 Trauergäste nehmen an der Beerdigung teil.
Die Polizei kann den Weg von Manfred I. bis nach Casarsa in Oberitalien rekonstruieren, danach verliert sich aber seine Spur.
Was zu der Zeit keiner weiß: I. war tatsächlich für eine kurze Zeit in Norditalien, seine weitere Flucht führt ihn jedoch in die italienische Stadt Bari in der Region Apulien. Als die Hinweise eingehen, dass er sich in Venedig aufhält, befindet er sich schon längst in der griechischen Hauptstadt Athen. In Athen geht er dann am 15.11 1999 in die deutsche Botschaft, stellt sich mit seinem richtigen Namen vor und fragt aufgrund seiner finanziellen Situation nach einer Arbeit. Er wird schließlich an ein deutsches Unternehmen an die Großbaustelle des Athener Flughafen Eleftherios Venizelos vermittelt.
Die Fahndungsmaßnahmen von 1999 sind nicht zu vergleichen mit heutigen Standards. Zu der Zeit wurden alle 4 bis 6 Wochen CDs mit gesuchten Personen an die Botschaften geschickt, die deutsche Botschaft in Athen hatte damals leider noch eine ältere Version. Heute wäre Manfred I. wahrscheinlich schon in der Botschaft gefasst worden.
Am 17. November beginnt Manfred I. seine Tätigkeit als Hilfsarbeiter auf der Baustelle am Athener Flughafen. Die Arbeiten auf der Baustelle werden durch ein Konsortium unter der Führung des deutschen Bauunternehmens Hochtief AG durchgeführt, daher befinden sich auch viele deutsche Arbeiter auf der Baustelle- dementsprechend werden auch deutsche Zeitungen gelesen.
Bereits am ersten Abend erkennt ein Bauarbeiter aus Deutschland den Gesuchten. Er hatte in der Münchener Zeitung tz ein Fahndungsfoto von Manfred I. gesehen. Am nächsten Morgen informiert er seinen Chef, der sofort die Polizei verständigt. Am 18. November 1999 wird Manfred I. vier Wochen nach der Tat in Oberschleißheim festgenommen. Um keine weiteren Menschen zu gefährden, wendet die griechische Polizei einen Trick an. Zivilbeamte fahren zu dem 5 Kilometer langen Tunnel auf den Flughafen, in dem Manfred I. arbeitet. Unter dem Vorwand eines drohenden Stromausfalls werden alle Arbeiter aus dem Tunnel gebeten. Der Gesuchte läuft den Beamten so quasi in die Arme und lässt sich widerstandslos festnehmen.
Identifiziert wird Manfred I. anhand seiner Fingerabdrücke. Beamte der SoKo Diana fliegen nach der Festnahme des 25-jährigen nach Griechenland und führen die ersten Vernehmungen durch. Bereits in der ersten Befragung gesteht I. den Mord an Diana Kubasch und schildert die Tat emotionslos und kaltblütig bis ins kleinste Detail.
Über den Mord an Diana sagt I., er habe das Mädchen gegen Mitternacht vom S-Bahnhof Oberschleißheim zu ihrem Fahrrad gehen sehen. Er sei ihr nachgefahren, habe sie vom Rad gestoßen, mit Kabelbindern gefesselt und durch den Wald zu seiner Wohnung geführt. Diana habe bei dem Angriff ihre Brille verloren und sei so eingeschüchtert gewesen, dass sie sich nicht wehrte. 17 Stunden lang habe er sie dann in seiner Wohnung in Oberschleißheim festgehalten, vergewaltigt und misshandelt. Am folgenden Nachmittag musste sie drei Gläser Wodka mit Sirup trinken, dann führte er die nun völlig Willenlose durch den Wald zurück zum Ort des Überfalls. Mit einer Wäscheleine strangulierte er sie zwei Mal und schnitt ihr mit einem Teppichmesser die Kehle durch. „Die Tötung ist ihm schlichtweg gleichgültig. Er hat keinerlei Mitleid", sagt er vor den Beamten aus. Er habe nur Mitleid mit Tieren.
Jetzt wird ein Hinweis für die Kripo interessant, der in den ersten Tagen nach dem Mord von einer Zeugin gemeldet wurde. Diana und ihr Mörder wurden wahrscheinlich am 18.10. um kurz nach 17 Uhr in Nähe des Waldgebiets- dem späteren Leichenfundort- gesehen. Der Autofahrerin fiel die junge Frau deshalb auf, weil sie sich gewundert hatte, dass man nachmittags als Jugendliche schon so betrunken sein kann.
Auch die versuchte Vergewaltigung einer 34-jährigen Radfahrerin im September 1999 in Oberschleißheim gesteht er sofort bei der ersten Vernehmung. Er habe sie vergewaltigen und töten wollen, sei aber von einem nahenden Radfahrer gestört worden und geflüchtet.
Dann macht I. auch Angaben über seine Flucht. Als die Polizei ihm mit einem großangelegten Speicheltest auf der Spur war, wollte er zuerst nach Indien flüchten. Er wollte zunächst eine falsche Spur legen und erwähnte gegenüber seinen Arbeitskollegen und Freunden eine Fahrt nach Polen. Mit dem Rad fuhr er jedoch von Garmisch nach Innsbruck, dann mit dem Zug nach Villach und über die slowenischen Berge nach Italien. Mit Bus und Fähre gelangte er über Rijeka, Split, Dubrovnik und Bari schließlich nach Griechenland. Dort radelte er nach Athen und fragte in der deutschen Botschaft nach Arbeit. Er legte sogar seinen Personalausweis und seinen Sozialversicherungsschein vor.
Da der 25-jährige Dachdecker keine Rechtsmittel gegen seine Auslieferung stellt, wird er 6 Tage nach seiner Verhaftung nach Deutschland überstellt. Der Haftrichter ordnet wegen Mordverdacht zur Verdeckung einer Straftat Untersuchungshaft für I. an. Manfred I. wird in der JVA München-Stadelheim inhaftiert.
In Polizeipräsidium München werden die Befragungen fortgesetzt- mit einer Überraschung für die Beamten. Manfred I. gesteht einen weiteren Sexualmord an einer Frau, der bereits 7 Jahre zurückliegt. Die 20-jährige Hauswirtschaftsschülerin Patricia Szitnick habe er im September 1992 in Hahnstätten ertränkt, weil er „einfach sehen wollte, wie es ist, wenn jemand stirbt." Er habe damals als 18-jähriger in dem Ort im Rhein-Lahn-Kreis gewohnt, die junge Frau aber nicht gekannt. Er sei an diesem Tag sauer gewesen, weil er mit dem Auto seiner Schwester einen Unfall verursacht hat. Die Polizei habe ihm den Führerschein wegen diesem Alkohol-Unfalls weggenommen. Er konnte daher nicht schlafen und sei losgegangen. Nicht weit von der Aar entfernt sei er gegen 7 Uhr auf Patricia getroffen. Er habe das Mädchen niedergeschlagen und vergewaltigt. Nach der Vergewaltigung habe er sein Opfer gezwungen, sich das blutige Gesicht in der Aar zu waschen. Als sie sich vorbeugte, habe er ihren Kopf so lange unter Wasser gedrückt, bis sie tot war. Nach der Tat habe er sich neben die Leiche gesetzt und erstmal „eine Kippe geraucht.“
Die Leiche von Patricia, die an diesem Morgen auf den Weg zum Friseur war und eine Abkürzung durch ein Waldstück genommen hatte, wurde drei Wochen später von einem Angler entdeckt. Der Täter hat das Opfer zusätzlich auf grausame Weise verstümmelt. Im Intimbereich des Opfers wurde bei der Obduktion ein 17 cm langes Holzstück von einem abgebrochenen Ast gefunden. Durch die lange Liegezeit des Opfers im Wasser konnten damals keine Spuren gesichert werden. Ohne das Geständnis von Manfred I. wäre der Mord wahrscheinlich nie aufgeklärt worden.
Manfred I. gesteht zudem vier weitere Überfälle auf Frauen. So griff er unter anderem im Jahr 1995 eine Frau in Herrsching an, um sie zu vergewaltigen. Er ließ nur von ihr ab, weil sich andere Menschen näherten. Das Opfer -eine blonde Frau- konnte die Polizei bis heute nicht ermitteln. Auch während seiner Flucht aus Spanien soll er in Deutschland Frauen überfallen, die Vergewaltigung aber nicht vorgenommen haben, weil er von der Gegenwehr der Opfer überrascht war.
Der erste Mord an Patricia Szitnick hat auch juristische Folgen. Da Manfred I. zum Zeitpunkt des ersten Mordes 1992 erst 18 Jahre und 9 Monate alt war, wird das Gerichtsverfahren zwingend vor einer Jugendstrafkammer eröffnet. Damit droht I. insgesamt nur 10 Jahre Jugendstrafe für beide Morde. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht den ersten Mord, den der Täter noch als Heranwachsender beging, als den eigentlichen Auslöser für die späteren Taten -also den Mord an Diana- ansehen würde. Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH. Daher veranlasst die Staatsanwaltschaft eine psychiatrische Untersuchung des Festgenommenen, um zu klären, ob auf Grund des Entwicklungsstandes von Manfred I. die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht kommt. Aufgrund der Brutalität der Taten sollen Gutachter auch die Schuldfähigkeit des 25-jährigen überprüfen.
Auch gegenüber dem Gutachter spricht I. offen und detailreich über seine Taten. Nach der fehlgeschlagenen Vergewaltigung in Oberschleißheim sei er „auf der Pirsch“ gewesen und habe nach einem Opfer gesucht. Er habe die Opfer als Objekt angesehen, mit denen man experimentieren kann, um herauszufinden, wie viel Schmerz sie aushalten. Bei den Taten habe er seine Fantasie und seinen Traum ausgelebt, eine Frau als „Sexsklavin zu besitzen.“ Er wollte Frauen überfallen, er wollte Macht über sie ausüben und Dinge mit ihnen anstellen, die ihm dann gerade in den Sinn kommen. Er sei in erster Linie von sexuellen Motiven geleitet worden, aber auch die Tötung seiner Opfer war ihn von Anfang an klar. „Die Frauen hätten auch sterben müssen, damit sie den Täter nicht verraten konnten.“ Nach Ansicht der Gutachter ist I. ein Mensch ohne Mitleid und Schamgefühl, ein eigentlich ganz gutaussehender Mann ohne schlechtes Gewissen. Er habe weder für andere Gefühle noch für sich selbst. Emotionen, Empathie und Loyalität sind ihm fremd. Seine Taten kamen nicht aus einem inneren Zwang, sondern weil er die Situation beherrschen und so seine Dominanz unter Beweis stellen wollte. Er drückt so seine Verachtung gegenüber anderen Menschen – insbesondere gegenüber Frauen- aus. Mit niemandem etwas zu tun haben, von keinem sich beeindrucken zu lassen - das seien seine Ideale.
Ungewöhnlich für einen Mörder ist nach Ansicht der Gutachter seine „erschreckende Offenheit“, die er bei der Schilderung seiner Taten an den Tag legt. Er sucht die Schuld für die Taten nicht beim Opfer und verfällt auch nicht in Selbstmitleid, wie es Serientäter gewöhnlich tun. Er schildert seine Taten nüchtern und akkurat in allen Einzelheiten, aber ohne Einfühlvermögen und kaltblütig.
Im Rahmen der Vernehmungen lassen die Kripobeamten den Tathergang am Tatort rekonstruieren. Manfred I. schildert den Beamten, wie er sein Opfer zunächst erdrosselt und durch Messerstiche in den Hals getötet hat. Die Rekonstruktion wird gefilmt und wird später Gegenstand einer Dokumentation, die nach dem Prozess auch im Privatfernsehen gesendet wird.
Im Juli 2000 erhebt die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen Manfred I. wegen zweifachen Mordes, versuchte und vollendete Vergewaltigung und Körperverletzung in insgesamt acht Fällen. Das Verfahren wird am 23.10.2000 vor der Jugendkammer des Landgerichts München eröffnet und ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.
Teil 3: Das Verfahren vor der Jugendkammer- ein kurzer Prozess für zwei Morde. Aber was sagen die Gutachter? Auch das Gericht nutzt der Angeklagte als Plattform, um sich mit seinen Taten zu rühmen. Wird der Serientäter jemals wieder aus der Haft entlassen? Und ein Zivilprozess sorgt für Verwunderung.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: SF 7 (Kripo München) Sendung vom 05.11.1999 Fahndung nach Manfred I.
in Studiofälle 29.08.2026 22:49von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle aus Aktenzeichen xy
Mord an Diana Kubasch in Oberschleißheim (und Patricia Szitnick in Hahnstätten)
Fahndung nach Manfred I.
Teil 3
Am 23.10.2000 beginnt der Prozess gegen Manfred I. vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts München. In dem für Mordfälle zugegeben recht kurzen Prozess kommen hauptsächlich die Gutachter zu Wort, da für eine mögliche lebenslange Haftstrafe die Frage beantwortet werden muss, ob der Angeklagte schuldfähig ist und ob Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Obwohl Manfred I. beim zweiten Mord 25 Jahre alt war, könnte das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, nämlich dann, wenn die Gutachter zu dem Ergebnis gelangen, das der erste Mord an Patricia der eigentliche Auslöser für den Mord an Diana war und der Angeklagte aufgrund seiner geistigen Reife nicht einem Erwachsenen gleichzustellen ist.
Die Anklage wirft dem Dachdecker zweifachen Mord zur Verdeckung einer Straftat und aus Mordlust vor, zudem vollendete und versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung in acht Fällen.
Laut Anklageschrift hat I. am 19. September 1992 im Alter von 18 Jahren die 20-jährige Patricia Szitnick in Hahnstätten bei Limburg ermordet. Das junge Mädchen war gerade auf dem Weg zum Friseur. Zwischen 7.00 und 8.00 Uhr begegnete ihr I. zufällig auf einem Feldweg. Er habe sie geschlagen, vergewaltigt und ihr befohlen, ihr blutiges Gesicht in einem Fluss zu waschen. Dann habe er ihren Kopf unter Wasser gedrückt, bis sie tot war. Nach der Tat rammte der Angeklagte dann dem Opfer auf grausame Weise auch noch einen Ast in den Unterleib. Dieses Verbrechen hat der Angeklagte in seinen Vernehmungen gestanden.
Am 17. Oktober 1999 lauerte der Angeklagte Diana Kubasch auf, die gerade von einem Besuch in Sachsen-Anhalt zurückkehrte und ihr vor I.`s Haus abgestelltes Fahrrad abholen wollte. Manfred I. beobachtete das Mädchen aus seiner Erdgeschosswohnung, folgte ihr mit dem Rad und überfiel sie. Danach begann ein mehr als 17 Stunden dauerndes Martyrium: Der Angeklagte brachte die 19-Jährige laut Anklage in seine Wohnung, missbrauchte sie mehrfach, brachte sie dann in einen Wald und ermordete sie dort durch Erdrosseln. An der Leiche wurden DNA- Spuren isoliert, die mit Speichel an Zigarettenstummeln des Angeklagten abgeglichen wurden- die Spuren stammen vom Angeklagten.
Einen Monat vor der Tat an Diana passte er ebenfalls in Oberschleißheim eine 34-Jährige ab, stieß sie vom Fahrrad und versuchte, sie zu vergewaltigen. Als Passanten kamen, floh er. Auch in diesem Fall wurden DNA -Spuren des Angeklagten sichergestellt.
Manfred I. sagt aus und gesteht alle Taten. Er stimme der Anklage im vollen Umfang zu. Er schildert die Taten detailliert. Auf die Frage nach Motiven erklärt er wiederholt: „Ich kann Ihnen das nicht erklären." Zugleich betont er: „Das war nicht in Ordnung, was ich gemacht habe, und ich stehe dafür gerade."
Zum Mord an Patricia sagt er aus, dass er das Mädchen zufällig getroffen habe. Die Polizei habe ihm damals gerade den Führerschein wegen eines Alkohol-Unfalls mit dem Wagen seiner Schwester weggenommen. Er habe sie gepackt, ihr die Faust ins Gesicht geschlagen, dann die Böschung runtergeschoben, ausgezogen und das willenlose Opfer dann in einer Wiese vergewaltigt. Dann habe er ihr befohlen, sich anzuziehen und in der Aar ihr blutiges Gesicht zu waschen. Dann habe er ihren Kopf unter Wasser gedrückt, bis sie tot gewesen sei. Es sei über ihn gekommen. Er habe sehen wollen, wie es ist, einen Menschen zu töten. Auch habe er ausprobieren wollen, ob er fähig sei, jemanden umzubringen. Dies seien aber nicht die einzigen Motive. Er verstehe sich oft selbst nicht. Und weil er seinen Vater, einen raubeinigen Holzarbeiter, endlich beeindrucken wollte. Der habe ihn früher immer als „Weichei" beschimpft. Nachdem Patricia tot war, habe er sich zu ihr gesetzt und eine „Kippe geraucht.“
Im Oktober 1999 habe er dann Diana nachts vor seinem Fenster in Oberschleißheim gesehen. Zunächst sei er ihr nur aus Interesse an ihrer Person gefolgt. Er habe Diana vom Sehen gekannt, sich zwei Mal kurz mit ihr unterhalten und sie hübsch gefunden. Dann habe er sie vom Rad „geschubst", mit Schlauchbindern gefesselt und in einem nahen Wald sexuell misshandelt. Danach habe er das Opfer in seine Wohnung gebracht, es mindestens sechs Mal vergewaltigt und es bis nächsten Nachmittag festgehalten. Nach den Vergewaltigungen musste sich das Mädchen immer im Badezimmer waschen. Am Morgen habe er ihr Frühstück und Kaffee angeboten, selbst etwas gegessen und fern geschaut- dann sei er eingeschlafen. Am folgenden Nachmittag musste sie drei Gläser Wodka mit Sirup trinken, dann habe er die nun völlig Willenlose durch den Wald zurück zum Ort des Überfalls gebracht. Er habe Diana zunächst an einem Baum gefesselt, dann mit einer Wäscheleine zwei Mal stranguliert und ihr mit einem Teppichmesser mehrmals die Kehle durchgeschnitten. „Die Tötung ist ihm schlichtweg gleichgültig. Er hat keinerlei Mitleid- nur Mitleid mit Tieren." Erst später habe er „für seine Verhältnisse" aber doch etwas für sie empfunden.
Einen Monat vor dieser Tat habe er ebenfalls in Oberschleißheim eine andere Frau abgepasst, sie vom Fahrrad gestoßen und versucht, sie zu vergewaltigen. Als Passanten kamen, sei er geflohen. „Ich gehe davon aus, dass ich sie ermordet hätte, wenn ich nicht gestört worden wäre", sagt der 25-Jährige aus.
Seine Persönlichkeit beschreibt der Angeklagte vor Gericht als „relativ aggressiv". Seit seiner Kindheit sei er ein „absoluter Einzelgänger". In Beziehungen wolle er, auch sexuell, dominieren. Außerdem sei er Alkoholiker. Die Beziehung zu seiner Mutter schildert er als sehr schlecht. „Ich hatte das Gefühl, ich bin nicht das Kind, das sie sich gewünscht hat." Seine Mutter habe vor gut 15 Jahren die Familie verlassen, das habe er ihr sehr übelgenommen. Zudem habe er ihre Lügen über seinen Vater nie geglaubt. Der Vater, gelernter Automechaniker und zeitweise Tierpfleger, habe auf einem Einödhof gelebt. Er habe viel Alkohol getrunken und sich um ihn nicht ausreichend gekümmert. Er sei dann freiwillig ins Jugendheim gezogen, habe sich der Skinhead-Szene angeschlossen, verübte Straftaten wie Drogenbesitz, Diebstahl, Trunkenheitsfahrten und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Aus der Bundeswehr wurde er nach einem Disziplinarverfahren wegen einer Schlägerei entlassen. Die Fremdenlegion, der er sich 1995 andiente, habe abgewunken.
Sich selbst schätzt er als hoch gefährlich ein, als einen Mann, den man „wegsperren" müsse. Er hätte auch die vier anderen Frauen ermordet, wäre er nicht gestört worden. „Ich bin jetzt im Gefängnis besser aufgehoben." Selbst im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim haben die Mithäftlinge „ängstlichen Respekt" vor ihm.
Nach Bericht der Rechtsmedizin wurden beide Mordopfer mehrmals auf verschiedene Arten schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt- entsprechende schwere Verletzungen im Intimbereich belegen dies. Zudem wurden bei beiden Mordopfer Hämatome und Blutergüsse durch massive Gewaltanwendung im Gesicht und auf dem Körper festgestellt. Todesursache im Fall Patricia Szitnick sei Ertrinken gewesen, infolge des Sauerstoffmangels sei es zu einem Organversagen gekommen, welches schließlich zum Kreislaufstillstand geführt hat. Durch die lange Liegezeit von 3 Wochen im Wasser seien keine DNA – Spuren mehr festgestellt worden. Zudem wurde bei der Obduktion im Unterleib von Patricia ein ca. 17 cm langes, abgebrochenes Holzstück gefunden. Aufgrund des Verletzungsmuster ist davon auszugehen, dass das Opfer mit einem 40 bis 50 cm langen Ast nach ihrem Tod missbraucht wurde, welches durch die massive Gewalteinwirkung beim Tathergang abgebrochen ist.
Bei Diana Kubasch sei der Tod durch Erdrosseln mittels eines Tatwerkzeuges- wahrscheinlich durch eine Schnur oder Leine- eingetreten. Zudem wurden bei dem Opfer insgesamt „acht parallel gleichlaufende Schnitte“ in der Halsregion obduziert, welche zusätzlich zu einer Kollum-Dissektion mit einem Einriss der inneren Gefäßwandschicht der hirnversorgenden Halsschlagader geführt hat. Auch bei diesem Opfer wurden massive Verletzungen im vaginalen und analen Intimbereich obduziert, welche durch mehrere Vergewaltigungen entstanden sind. Bei der Untersuchung konnte auf dem Körper der Toten eine Genspur gesichert werden, welche dem Angeklagten zugeordnet werden konnte. Das Opfer habe nur wenige Stunden vor ihrem Tod Alkohol getrunken, da ein Alkohol- Blutwert von 1,02 Promille festgestellt wurde. Der Todeszeitpunkt kann auf die frühen Abendstunden des 18.10.1999 taxiert werden.
Dann wird die Radfahrerin als Zeugin gehört, die kurz vor dem Mord an Diana in Oberschleißheim vom Angeklagten überfallen wurde. Sie schildert den Angriff aus ihrer Sicht und berichtet, dass sie das Gesicht ihres Angriffs noch immer vor sich habe und damals aufgrund ihrer Angaben eine Phantombildzeichnung angefertigt werden konnte. Die Zeugin identifiziert dann den Angeklagten als den Angreifer. Auch der Passant, der bei diesem Angriff dem Opfer zu Hilfe kam, identifiziert den Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als den Täter, der den Überfall verübt hat.
Teil 3: Die Gutachter werden gehört. Ist der Angeklagte schuldfähig? Kommt er aufgrund seiner Persönlichkeit mit einer Jugendstrafe von 10 Jahren davon? Wie lautet das Urteil des LG München?
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: SF 7 (Kripo München) Sendung vom 05.11.1999 Fahndung nach Manfred I.
in Studiofälle 03.09.2026 23:06von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle aus Aktenzeichen xy
Mord an Diana Kubasch in Oberschleißheim (und Patricia Szitnick in Hahnstätten)
Fahndung nach Manfred I.
Teil 4
Am zweiten Verhandlungstag werden die Gutachter gehört. Alle drei Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass Manfred I. zum Tatzeitpunkt der beiden Morde und des Überfalls auf eine Frau in Oberschleißheim voll schuldfähig war. Der Angeklagte habe seine Verbrechen als Unrecht erkannt und wäre fähig gewesen, sich zurückzuhalten.
Das psychologische Gutachten beschreibt den jetzt 26-jährigen Angeklagten vor der Jugendstrafkammer als einen menschenverachtenden Einzelgänger mit krankhaftem Sexualtrieb, der Normen und Konventionen strikt ablehne und zu Empfindungen unfähig sei. Er fühle zwar Schuld wegen der beiden Morde, nicht aber hinsichtlich der vorangegangenen Vergewaltigungen. „Das machen Menschen seit Jahrtausenden, es gehört zur menschlichen Natur", zitiert der Psychologe aus dem Gutachten.
Konventionen lehne der Angeklagte strikt ab. Er mag keine anderen Menschen, er mag aber auch sich selbst nicht und rühmt sich dabei mit seiner Bindungslosigkeit. Als Vorbilder habe er Gandhi, Mutter Teresa und Hitler genannt. Hitler freilich habe "nicht geschnallt, wie man etwas macht, ohne die Welt gegen sich aufzubringen," wird der Angeklagte durch den Gutachter zitiert. In den Gesprächen wurde der Angeklagte dazu eingeladen, sich zu irgendwelchen fürchterlichen Bildern eine Geschichte auszudenken, dabei verfiel seine Fantasie stets auf Personen, die über Not und Missgeschick leicht hinwegkommen. Es ist anzunehmen, dass I. auch über die Unannehmlichkeiten der Strafhaft verhältnismäßig leicht hinwegkommen werde.
Dies sei auch der Grund, warum die Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung gegeben sind. Die negative Sozialprognose sei „im Individuum des Angeklagten begründet." Auch sei von einem hohen Rückfallrisiko auszugehen, da eine Therapie in der Haft kaum Aussicht auf Erfolg hätte.
Zu diesem Ergebnis kommt auch der zweite Gutachter. Die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, die den Taten zu Grunde liege, könne nicht im Wege einer Therapie geheilt werden. Der psychiatrische Gutachter bescheinigt dem Angeklagten „ein nahezu vollkommenes Fehlen zwischenmenschlicher Empfindungen". Wegen selbstverliebter Ichbezogenheit und Gefühlsarmut sei seine Persönlichkeit schwer gestört. Zudem trenne er Sexualität gänzlich von Gefühlen.
Der Angeklagte habe bei den Untersuchungen kooperativ mitgewirkt - er sprudelte über vor Geständnisbereitschaft – und habe sich selbst in seltener Selbsterkenntnis als hoch gefährlich eingeschätzt. Der Gutachter gibt aber zu, dass die Ehrlichkeit und Offenheit des Angeklagten Seltenheitswert besitzen. „Kein reuiger Sünder, aber eine brauchbare Auskunftsperson. Wenn die Justiz von diesem Mann etwas hören möchte, schaltet er sein Mikrophon ein und gibt mit seiner fast weichen Stimme die erwünschte knallharte Antwort.“ Rhetorisch möchte er sich nicht in den Vordergrund drängen, doch da er aufgefordert wird, zu schildern, wie er die Taten begangen habe, so schildert er es eben. Der 1973 geborene Angeklagte ist eiskalt, ein Mensch ohne Mitleid und Schamgefühl. Er kennt kein Mitleid, aber Selbstmitleid ist ihm genauso fremd. Mildernde Umstände für seine Taten zu finden oder auch zu erfinden, sind ihm fremd- dies sei sehr ungewöhnlich für Schwerverbrecher, die sehr oft die Schuld bei ihren Opfern suchen. Nichts wird zu beschönigen versucht, auch nicht die Ausführlichkeit, mit der er sich an Frau Kubasch oral, anal und vaginal verging. Was Diana in den 18 Stunden vor ihrem Tod durchgemacht hatte, sei einem Martyrium gleichzusetzen.
I`s Mutter, eine Kindergärtnerin, hat seinen Vater vor gut 15 Jahren verlassen. Sie beschuldigte ihn, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Der damals zehnjährige Manfred glaubte das nicht und verübelte seiner Mutter, dass auch sie ihn im Stich ließ - ein möglicher Grund für seinen Hass auf Frauen. Danach begann seine kriminelle Karriere, die ihn sogar ins Nazi-Milieu führte. In all diesen Entwicklungsjahren hatte der Angeklagte, unerkannt von seiner Umwelt, sexuelle Gewaltfantasien. Er habe darunter nicht gelitten, sondern sie genossen, vertraute er später auch den Vernehmungsbeamten in seinen Befragungen an. Sein Wunschtraum: Er wollte sich eine „Sexsklavin" halten. Weil das nicht funktionierte, überfiel er Frauen.
Auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ist als Gutachterin geladen, um die Frage zu beantworten, ob der Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Nach Ansicht der Zeugin ist die Frage entscheidend, ob es beim Angeklagten Reiferückstände gibt, die seine Entwicklung der eines Minderjährigen gleichzusetzen ist. Dies wird von der Gutachterin verneint. Der Angeklagte sei zwar unter schlechten Bedingungen aufgewachsen. Sie unterschieden sich aber nicht wesentlich von denen, mit denen eine Jugendstrafkammer regelmäßig konfrontiert werde. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe plädiert daher dafür, auch die an Patricia Szitnick begangenen Untaten nach dem Erwachsenenstrafrecht zu sühnen. Das Jugendstrafrecht verfolge pädagogische Zwecke, die bei dem Angeklagten wohl kaum noch zu erreichen seien.
Bereits am dritten Verhandlungstag werden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage sehen den Angeklagten nach der Beweisaufnahme als überführt an. Sie beantragen daher für Manfred I. eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zudem seien auch die Voraussetzungen der dauerhaften Sicherungsverwahrung gegeben. Die angeklagten Taten habe der Angeklagte vor der Polizei und vor Gericht in vollem Umfang eingeräumt, zudem zeigen die am Tatort vorgefundenen DNA – Spuren, dass nur Manfred I. der Täter von Hahnstätten und Oberschleißheim sein kann.
Auch die Verteidigung sieht den Tatvorwurf durch das Geständnis ihres Mandanten als erwiesen an und fordert eine lebenslange Haft für den Angeklagten. Die Verteidiger bitten jedoch das Gericht, auf die dauerhafte Sicherungsverwahrung zu verzichten. Der Angeklagte müsse die Chance haben, bei guter Führung und Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach 20 oder 30 Jahren wieder auf freien Fuß zu kommen.
Als Schlusswort sagt der Angeklagte: „Ich bin schuldig, ich verdiene Strafe und hoffe, dass durch meine Bestrafung wenigstens die Eltern der Opfer etwas Genugtuung erhalten."
Am 26. Oktober 2000 verurteilt das Landgericht München Manfred I. zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Sicherungsverwahrung soll gewährleisten, dass der Angeklagte auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafe nicht freigelassen wird, sofern er weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Das Urteil spiegelt die Einschätzung der Richter und Sachverständigen wider, dass von ihm eine außerordentlich hohe Gefahr weiterer schwerer Sexual- und Gewalttaten ausgehe- seine Sozialprognose sei äußerst negativ. Die beiden getöteten Frauen hätten ein Martyrium erlitten, das die schlimmsten Albträume übertrifft. Mit Schlägen, Erniedrigungen und Vergewaltigungen seien die beiden jungen Frauen vor ihrem gewaltsamen Tod auf brutalste Art gequält worden. Nur weil sie großes Glück hatte, sei einer dritten Frau ein gleiches Schicksal erspart geblieben.
Der Angeklagte habe 1992 bei Limburg die 20-jährige Patricia Szitnick vergewaltigt und ertränkt, danach die Leiche mit einem Ast geschändet. Er habe gegen seine wehrlosen Opfer grenzenlose Brutalität gezeigt und mit erheblicher krimineller Energie gehandelt. I. habe mit dem Mord nicht nur die vorangegangene Straftat verdecken wollen, sagt der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe vielmehr in klarer Mordlust auch sehen wollen, „wie ein Mensch stirbt" und ob er selbst zur Tötung eines Menschen fähig sei. Bei seinem Geständnis habe der 26-Jährige eine „erschreckende Offenheit" an den Tag gelegt. Der erste Mord sei nur durch seine Angaben aufgeklärt worden. Das der Angeklagte das Opfer nach dem Mord und dessen Tod noch mit einem Ast geschändet hat, beweist die Brutalität der Tatbegehung.
Im Oktober 1999 überfiel der Angeklagte in Oberschleißheim in der Nähe von München die 19-jährige Diana Kubasch aus Sachsen und verschleppte sie in seine Wohnung. Er vergewaltigte die junge Frau mehrfach, drosselte sie dann und schnitt ihr die Kehle durch. Um sie willenlos zu machen und die Macht über sie zu kontrollieren, habe er seinem Opfer Alkohol verabreicht. An der jungen Diana habe der Angeklagte mehr als 17 Stunden lang „seine perversen Fantasien einer Sex-Sklavin ausgelebt.“ Durch DNA- Spuren im Intimbereich wurde der Angeklagte überführt.
Der genetische Fingerabdruck überführt ihn auch der versuchten Vergewaltigung an einer 34-Jährigen, bei der er durch einen Radfahrer an der Tatausführung gehindert wurde. Das Opfer hat nur überlebt, weil vorbeikommende Passanten zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort waren.
Reue habe der Angeklagte im Prozess kaum erkennen lassen. Entlastend wertet der Vorsitzende dagegen das schonungslose Geständnis des Angeklagten, seine Alkoholprobleme und seine Persönlichkeitsstörung. Angesichts der Schwere der Taten könne sich dies aber nicht strafmildernd auswirken. Das Gericht bezeichnet den 26-Jährigen als „gemeingefährlichen Serientäter". Der Angeklagte habe selbst eingestanden, dass die Öffentlichkeit wohl nur wirksam geschützt werden könne, wenn man ihn dauerhaft einsperre. Man teile die Einschätzung der Gutachter, dass der Angeklagte nicht therapierbar sei, daher sind die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegeben. Laut Gutachter zeige die Persönlichkeit des Angeklagten Züge von Sadismus und Narzissmus auf, die der Angeklagte durch seine Taten ausleben würde. Er sieht seine Opfer als reine Objekte zur Verwirklichung seiner zum Teil perversen Fantasien an und spielt mit den Opfern das Spiel der Katze mit der Maus. Er stellt sich in den Mittelpunkt des eigenen Denkens, so dass andere Personen in seiner narzisstischen Denkweise keine Rolle spielen. Dies zeigt die Tat an Diana. Er habe das Mädchen 17 Stunden lang festgehalten, sie gewaschen und mit ihr gegessen und sogar rasiert. Trotzdem habe er zu seinem Opfer keine Beziehung aufgebaut, keine Gespräche geführt- Diana sei ihm einfach egal gewesen. Er sei geprägt gewesen von einem übertriebenen Anspruch auf Sonderstatus und einem tiefen Mangel an Empathie für andere- insbesondere Frauen gegenüber.
Schonungslos habe er über die Details der Morde berichtet und zur Aufklärung des Mordes an Patricia beigetragen. Doch seine Gefühle habe er nicht preisgegeben. „Wie ein Unbeteiligter“ habe er gesprochen. Manfred I. sei „offen gewesen, ohne sich zu öffnen, seine Beweggründe konnte und wollte er nicht erläutern." Seine Handlungen und seine Taten deuten auf eine Ausgereiftheit seiner Reife hin, sodass der Angeklagte auch beim ersten Mord an Patricia unter das Erwachsenenstrafrecht fällt.
Zum Schluss der Urteilsbegründung richtet das Gericht das Wort persönlich an den Angeklagten. Das Urteil sei zugegebenermaßen hart ausgefallen, aber die Kammer habe kaum eine andere Wahl gehabt.
Die Verteidigung legt fristgerecht Revision beim BGH in Karlsruhe ein und will insbesondere die ausgesprochene Sicherungsverwahrung höchstrichterlich überprüfen lassen. Im Juni 2001 verwirft der BGH jedoch die Revision- das Urteil des LG München vom Oktober 2000 ist somit rechtskräftig.
2003 verklagen die Angehörigen von Patricia Szitnick den verurteilten Mörder auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Im Juli 1998 wurde das Gesetz zur Sicherung von Opferansprüchen (offiziell: Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten) von der Bundesregierung erlassen. Es soll verhindern, dass Straftäter finanziell von der medialen Vermarktung ihrer Taten (z. B. durch Buchverträge oder Exklusiv-Interviews) profitieren, solange die Opferansprüche nicht beglichen sind. In der ersten Instanz wird den Eltern von Patricia 180000 Euro vom Landgericht München als Entschädigung zugesprochen. Ein psychiatrisches Gutachten hatte festgestellt, dass beide Eltern infolge des Mordes schwer traumatisiert sind. I. weigert sich jedoch, den Anspruch anzuerkennen und legt Rechtsmittel beim Oberlandgericht München ein. Begründet wird die Berufung damit, dass Patricia im Leben ihrer Eltern ohnehin nur ein Störfaktor gewesen sei, sie hätten sich für die Probleme der Tochter nie interessiert. Auch wird angedeutet, dass Patricia behindert gewesen sei und daher der Schmerzensgeldanspruch gar nicht so hoch sein könne.
Im Dezember 2003 weist das OLG München die Berufung als offensichtlich unbegründet zurück und bestätigt das Urteil des LG München. Im Urteilstenor heißt es, dass die Taten von Manfred I. für das Leben der Kläger von einschneidender Bedeutung war und die Folgen beide Kläger letztlich aus der Bahn geworfen hat.
Auf weitere Rechtsmittel verzichtet Manfred I., sodass die Zivilklage in Höhe von 180000 Euro rechtskräftig wird. Aus seiner Zelle lässt der verurteilte Mörder nur verlauten, dass er den Klägern etwas von seinem JVA- Essen abgeben könnte, wenn sie Wert darauf legen. Die Familie von Diana hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen und erklärten, dass sie keine erneute öffentliche Auseinandersetzung mit der Tat wollten.
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Die Fahndung nach Manfred I. und insbesondere der Mord an Diana genoss damals ein hohes Medieninteresse. Das lag zunächst daran, dass innerhalb der Münchener Bevölkerung die Angst herrschte, dass aufgrund der kurzen Abstände der Taten ein gefährlicher Serientäter in Oberschleißheim sein Unwesen trieb. Der zweite Grund war das Motiv für die Morde und die ausführlichen Schilderungen der Taten nach der Festnahme des Täters, welche bereits vor dem Prozess der Öffentlichkeit bekannt waren. Die Mordfälle Diana und Patricia sind auch heute noch im Internet sehr gut recherchierbar und Gegenstand vieler Podcasts und Veröffentlichungen, insbesondere wenn es um die Persönlichkeit des Täters geht.
Per Definition ist Manfred I. nach deutschem Verständnis kein Serienmörder, da das dritte (tote) Opfer fehlt. Er wäre aber nach der Prognose vieler Gutachter einer geworden. Zudem muss berücksichtigt werden, dass I. bereits vor dem Mord an Diana die Möglichkeit und nach eigener Aussage auch den Vorsatz hatte, weitere Opfer zu töten. Nur durch unheimliches Glück und der Gegenwehr der Opfer und zufällig aufgetauchten Passanten ist es zwischen dem Mord 1992 und der Tat im Oktober 1999 nicht zu weiteren Morden gekommen- dann wären vor der Kammer des Landgerichts München wohl ein oder zwei Morde mehr verhandelt worden. Den Übergriff auf die Radfahrerin in Oberschleißheim hat das Gericht übrigens richtigerweise nicht als versuchten Mord angesehen, weil der Täter mit der Tötungshandlung noch nicht begonnen hat- der Jurist sagt hier, dass der Täter die „Schwelle“ zur Tatvollendung noch nicht überschritten hat.
Manfred I. ist jedoch meines Erachtens einer bestimmten Kategorie von Mördern zuzuordnen. Die meisten Mörder - insbesondere Serienmörder – handeln in der Regel aus sexuellen Motiven oder töten auf eine grausame Art- Habgier ist selten das Motiv bei Serienmördern. I. hat aber auch aus Mordlust getötet- ein sehr seltenes Mordmerkmal. Aus Mordlust handelt ein Täter, ohne dass es einen äußeren Tatanlass für den Mord gibt, alleiniger Zweck der Tat ist die bloße Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens. Das Motiv dieser Art der Tötung erlaubt in diesen Fällen natürlich auch Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Täters. Und die Erfahrung zeigt, dass diese Mörder schwer oder überhaupt nicht therapierbar sind. Dieser Fall hat das sehr gut verdeutlicht.
Die Kripo München ermittelte auch, ob Manfred I. für weitere ungeklärte Vermissten- bzw. Mordfälle als Täter in Betracht kommt. Der damalige Vermisstenfall Sonja Engelbrecht aus München rückte insbesondere in den Fokus. Die 19- jährige Praktikantin einer Anwaltskanzlei wurde seit April 1995 vermisst, ihre sterblichen Überreste wurden erst 2020 und 2022 in einem Wald bei Kipfenberg gefunden. Die Beamten konnten jedoch zu diesen Vermisstenfall keine Verbindung zu Manfred I. herstellen. Es ist aus meiner Sicht sowieso davon auszugehen, da I. unter anderem auch aus Mordlust gehandelt hat und sich durch ein besonderes Mitteilungsbedürfnis ausgezeichnet hat, er weitere Morde gestanden hätte.
Es war auch der erste Mord, an dem die neue damals noch junge Ermittlungsgruppe der Operativen Fallanalyse des Polizeipräsidiums München mitgewirkt und eine umfassende Tat- und Täteranalyse erstellt hat. Die Annahmen, dass der Täter aus Oberschleißheim kommt, eine gestörte Psyche hat, es zwei Tatorte gibt und bereits mehrere gleichartige Verbrechen verübt hat, stellten sich als richtig heraus. Heute gehört diese Art der Ermittlungsarbeit zu den Standards bei der Fahndung nach Schwerverbrechern.
Manfred I. sitzt heute noch im Gefängnis ein, und zwar in der Sicherungsverwahrung in der JVA Straubing. Gutachter werden in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der Verurteilte immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Sollte Manfred I. sein Verhalten nach über 26 Jahren nicht geändert haben, dürfte eine Haftentlassung in naher Zukunft ausgeschlossen sein.
Diana wäre im September 2026 46 Jahre alt geworden und wäre heute 5- fache Tante. Auch wenn es nur ein sehr, sehr schwacher Trost ist für die Familie von Diana und Patricia: Beide Opfer haben wohl anderen Frauen das Leben gerettet. Nur durch ihren Tod konnte die Polizei eine tickende Zeitbombe entschärfen und einen potenziellen Serienmörder zur Strecke bringen.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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