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5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche (Die Ikea- Leiche)
5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche (Die Ikea- Leiche)
in Studiofälle 12.08.2026 02:40von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle aus Aktenzeichen xy
5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche
Die Ikea- Leiche von Nieder-Eschbach
Mord an Gabriele „Gabi“ L.
Teil 1
Viele Kriminalfälle verlieren wir ja aus den Augen, wenn diese in Aktenzeichen xy ausgestrahlt wurden. Dabei wird das Schicksal der Opfer, welches hinter diesen Verbrechen steckt, erst erkennbar, wenn der Fall aufgeklärt wird. Dann erst werden die Qualen und die Leiden der Opfer offensichtlich. Dies ist so ein Fall, dessen Hintergründe für viele Menschen unfassbar sind. In diesem Kriminalfall geht es nicht nur um die Tötung selbst, sondern auch um die Frage, warum sich ein Mensch ohne äußeren Zwang einem anderen ausliefert. Warum lässt sich eine Frau, die früher fest im Leben stand, Erniedrigung und Misshandlung gefallen? Das Opfer wurde von ihren Peinigern geradezu gemästet, dass sich ihr Aussehen so verändert hat, dass sogar Verwandte die Tote auf Fotos nicht wiedererkannt haben. Da das Opfer gegenüber einer Ikea- Filiale gefunden wurde und erst über 3 Jahre später identifiziert werden konnte, erhielt die unbekannte Tote in den Medien den Namen „Ikea- Leiche.“
Nieder-Eschbach ist ein nördlicher Stadtteil von Frankfurt am Main und grenzt im Norden an die Bad Homburger Stadtteile Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach, im Süden an Bonames, im Westen an Kalbach-Riedberg und im Osten an Nieder-Erlenbach. Der Stadtteil hat ca. 12000 Einwohner und es gibt wirklich- meine Meinung nach als Frankfurter Bub- schönere Ecken in Frankfurt.
Am 10.8.2016 finden Gärtner bei Mäharbeiten im Gewerbegebiet Am Bügel in einem Regenrückhaltebecken am frühen Morgen gegen 8.30 Uhr eine weibliche Leiche. Die tote Frau weist beim Auffinden zunächst keine äußerlichen Verletzungen auf, auch Anzeichen für ein Unfall sind nicht ersichtlich. Um die Todesursache zu klären, ordnet die Kripo eine Obduktion an.
Neben dem Leichnam wird eine bunte Damenhandtasche der Marke „Oilily“ entdeckt. Es werden jedoch keine Papiere gefunden, daher kann die Kripo die Identität des Opfers zunächst nicht klären. Ein Abgleich mit der Vermisstendatenbank ergibt keinen Eintrag- die Tote wurde nicht als vermisst gemeldet. Da die Frau gegenüber dem Parkplatz des Möbeleinrichtungshauses Ikea nahe der Züricher Straße gefunden wird, erhält sie in der Presse den Namen „Ikea- Leiche“.
Um die Identität des Opfers zu klären, wird bereits wenige Stunden nach dem Auffinden der Leiche die Öffentlichkeit informiert- sogar das Foto der unbekannten Toten wird veröffentlicht. Die Frau soll zwischen 40 und 65 Jahre alt sein, grau melierte Haare haben und mit 100 kg auffällig korpulent sein. Auffällig ist eine Tätowierung im Nackenbereich der Frau in Form eines Tribals. Die Farben sind jedoch verblasst, Konturen und Ränder unscharf. Bei dem Tattoo handelt es sich um keine Profi-Arbeit.
Die Obduktion in der Rechtsmedizin der Uni Frankfurt ergibt keine Hinweise auf die Todesursache. Jedoch werden am ganzen Körper Spuren von stumpfer Gewalt festgestellt. Obwohl diese Verletzungen nicht zum Tod geführt haben, geht die Kripo Frankfurt von einem Tötungsdelikt aus. Auch eine toxikologische Untersuchung wird veranlasst, aber Spuren von Alkohol, Drogen oder Gift im Blut der Verstorbenen werden nicht gefunden. Auch ein Zahnstatus wird erhoben: Im Oberkiefer fehlen fünf Zähne, weitere sind verfault und mit Karies befallen.
(Anm: Die Todesursache wurde bei der Leichenuntersuchung festgestellt, jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt)
Die unbekannte Frau wurde am Vorabend ihres Auffindens getötet und dann zum Ablageort gebracht. Bekleidet war sie mit einem hellgrauen T-Shirt mit dem Aufdruck „New Mexico“ und einer billigen, grauen Jogginghose in Größe XL. Eigentlich ist sie zu leicht bekleidet, am Abend zuvor war es mit 17 Grad eher kühl in Frankfurt. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich sehr wahrscheinlich um zwei Täter handelt. Sie müssen ihr Opfer zu dem Wasserauffangbecken gebracht haben, denn es finden sich Schleifspuren auf dem Rücken der Leiche. Die Gutachter stellen auf der Kleidung Tierhaare von zwei unterschiedlichen Hunden fest- die Tote muss also zu Lebzeiten Umgang mit Hunden gehabt haben. Nach der Obduktion ist anzunehmen, dass die Frau aus dem Obdachlosen- Milieu kommt.
Die Öffentlichkeitsfahndung in den lokalen Medien bringt keinen Erfolg, die unbekannte Tote kann nicht identifiziert werden. Die Kripo Frankfurt/M. entscheidet sich daher, zwei Monate nach dem Auffinden der Leiche den Fall in Aktenzeichen xy vorzustellen. Im Vordergrund steht die Identifizierung der unbekannten Leiche, Hintergründe zum Tathergang erfährt der Zuschauer nicht.
Insgesamt gehen 44 Hinweise ein, eine heiße Spur ist jedoch nicht dabei. Ungewöhnlich für die Kripo ist, dass kaum Hinweise eingehen, die auf die Identität des Opfers schließen lassen. Trotzdem wird diese Ausstrahlung am 5.10.2016 später noch eine Rolle spielen.
Die Jahre vergehen, der Fall wird zu einem Cold- Case. Insgesamt wurden über die letzten Jahre über 400 Frauen in Frankfurt und Bad Homburg angeschrieben, die aufgrund ihres Alters und ihrer Herkunft in das Profil der unbekannten Toten passen könnten. Die Frauen wurden gebeten, sich bei der Polizei zu melden, um ihre Identität abzugleichen. Jede Frau, die sich bei der Polizei meldete, konnte so als Opfer ausgeschlossen werden. 3 Jahre nach dem Fund der Leiche übernimmt eine neue gebildete Cold-Case- Unit der Kripo Frankfurt mit neuen Beamten die Ermittlungen. Alle Spuren werden noch mal kriminaltechnisch untersucht. Es gelingt den Gutachtern, eine DNA-Spur unter den gesicherten Fingernägeln der Toten zu isolieren, die mit neuen Methoden ausgelesen werden können. Die Proben werden an das LKA Hessen nach Wiesbaden geschickt.
Erneut beschließen die Beamten mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. In den darauffolgenden Tagen bittet die Polizei mit Steckbriefen an Bäumen in Parks in Bonames und Nieder-Eschbach um Hinweise auf das Gewaltverbrechen. Und tatsächlich meldet sich ein Zeuge und nennt den Ermittlern einen Namen: Die unbekannte Tote soll die damalige 56-jährige Martina Gabriele L. sein. Zuletzt wohnte sie in der Theodor-Thomas-Straße 9 in Frankfurt- Bonames, die nur knapp zwei Kilometer vom Leichenfundort entfernt liegt. Dort war sie bis 2011 gemeldet. Sie soll oft mit ihrem Hund Amos auf der Hundewiese im Frankfurter Niddapark unterwegs gewesen sein. Der Hund starb jedoch 2010. Zuletzt wurde sie oft am Ben-Gurion-Ring beim Gassigehen mit anderen Hunden beobachtet.
Jetzt hat die Kripo neue Ermittlungsansätze. Die Ermittler machen die Familie von Gabriele L. ausfindig und bitten um eine DNA- Probe. Der Abgleich des Genprofils der Toten mit den Proben der Angehörigen geben der Ikea- Leiche nach 4 Jahren endlich einen Namen- es ist Gabi L. aus Frankfurt- Bonames.
Das die unbekannte Tote erst 4 Jahre später identifiziert wird, hat einen unglaublichen Grund. Auf den Bildern der Leiche, die 2016 veröffentlicht worden, sieht Gabi L. deutlich anders aus als auf den Fotos, die sie weit vor ihrem Tod zeigen. Insbesondere das ungepflegte Aussehen und die extreme Gewichtszunahme fallen auf. Selbst ihre Schwester und ihre Kinder erkannten die zum Zeitpunkt ihres Todes sehr korpulente Frau nicht wieder.
Dann geht es Schlag auf Schlag. Anfang Mai meldet sich das LKA Hessen und berichtet, dass die Proben, die an der Leiche unter den Fingernägeln gesichert wurden, zu einem Treffer in der Datenbank geführt haben. Das DNA- Profil kann dem 23-jährigen Dennis L. aus Büttelborn im Landkreis Groß- Gerau zugeordnet werden. Der Kleinkriminelle war wegen Diebstähle und Unterschlagungen vorbestraft und war deshalb in der DNA- Kartei vermerkt. Zudem stammt er aus dem persönlichen Umfeld des Opfers. Am 6. Mai 2020 wird Dennis L. in Büttelborn verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Dennis L. verweigert zunächst die Aussage und streitet eine Beteiligung an dem Verbrechen ab. Jetzt wird für die Kripo ein Hinweis interessant, der kurz nach der Ausstrahlung des Falles in Aktenzeichen xy im Oktober 2016 bekannt wurde. Aufgrund der Sendung hatte sich eine Zeugin bei der Kripo gemeldet und den Hinweis auf die Familie U. gegeben, die unmittelbar in der Nähe des Leichenfundortes im Ben-Gurion-Ring wohnt. Sie behauptet, Manuela U. hätte ihr erzählt, dass sie diese Frau, die sie öfter beim Gassigehen gesehen habe, seit längere Zeit nicht mehr gesehen habe. Sie hätte einen neuen Freund gefunden und sei mit ihm bestimmt „abgehauen.“ Der neue Freund sei gewalttätig und sie könne sich vorstellen, dass der Frau etwas zugestoßen sei. Manuela U. wurde zwar von der Polizei nach dem Zeugenhinweis vernommen, konnte (oder wollte) keine weiteren Angaben machen.
Der Hinweis ist deshalb so interessant für die Kripo, da Dennis L. zum damaligen Zeitpunkt bei der Familie U. gewohnt hatte. Die Ermittler entscheiden daher, mit Bildern von Gabriele, die sie zu Lebzeiten um 2008/09 zeigen, erneut an die Öffentlichkeit zu gehen.
Der Beschuldigte wird nach seiner Festnahme dem Haftrichter beim Amtsgericht Groß-Gerau vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnet. Dem 23-jährigen wird von den Richtern Totschlag vorgeworfen.
(Anm: Der Beschuldigte war mit 19 Jahren zum Zeitpunkt des Todes von Gabriele L. noch Heranwachsender. In derartigen Fällen richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Wohnort des Beschuldigten, weshalb die Staatsanwaltschaft Darmstadt das Verfahren übernehmen wird.)
Nach der erneuten Öffentlichkeitsfahndung melden sich tatsächlich Zeugen, die Gabriele mit ihrem Aussehen um 2008/09 rundum den Ben-Gurion-Ring gesehen haben. Auch eine Bewohnerin des Ben-Gurion-Ring meldet sich und sagt aus, dass Gabi um 2010 in der Nachbarwohnung gewohnt hat, dann aber plötzlich verschwunden war. Der Name der Nachbarin ist Manuela U., die in der Wohnung mit ihrem Sohn wohnt.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse wird auch weiter Dennis L. verhört, der um die fragliche Zeit bei der Familie U. gemeldet war. Er wird jetzt auch mit den DNA- Befunden, die bei der Leiche unter den Fingernägeln sichergestellt wurden, in den Vernehmungen konfrontiert. Tatsächlich gesteht der 23-jährige, dass Gabi L. damals mit ihm in der Wohnung von Manuela U. gelebt hat. Bei den weiteren Vernehmungen offenbart er eine unglaubliche Geschichte. Gabi L. musste über Jahre hinweg in der Wohnung von Manuela U. ein Martyrium durchleiden, bis sie im August 2016 von der Fünfzigjährigen und ihrem älteren Sohn mit einer Plastiktüte erstickt worden sein soll. Bei der Tötung habe er mitgeholfen und das wehrende Opfer festgehalten.
Kennengelernt haben sich L. und Manuela U. um 2005 oder 2006 beim Ausführen ihrer Hunde. Kurz darauf habe sich laut Aussage von Dennis L. eine intime Beziehung zwischen den Frauen entwickelt. Gabi hatte sich gerade von ihrem Ehemann getrennt und befand sich in einer persönlichen Krise. Manuela U. soll das Vertrauen von Gabrielle L. gewonnen haben und die ihr hörige Gabi daraufhin sukzessiv von deren familiärem und sozialem Umfeld isoliert haben. Obwohl Gabi L. nach Erkenntnissen der Kripo schon von 2009 an wiederholt von Manuela U. und ihrem Sohn körperlich attackiert worden sein soll, sei sie 2011 in deren Wohnung gezogen.
Gabriele L. soll hauptsächlich in der Küche auf einer Hundematte gelebt haben und sei dort auch stundenweise eingesperrt worden. Nur zu Toilettengängen habe sie hinausgedurft. Außerdem soll das Opfer von Manuela U. und ihrem Sohn geradezu gemästet worden sein. Körperpflege dagegen sei ihr untersagt worden. Die einst gepflegte Frau mit den dunklen, schulterlangen Haaren muss sich über Jahre hinweg in eine stark übergewichtige Person gewandelt haben, die sich nicht regelmäßig waschen, Zähne putzen und ihre Haare färben konnte. Bis zu ihrem Tod soll Gabi durch Manuela U. und ihrem Sohn jahrelang sexuell, physisch und psychisch misshandelt worden sein.
Aufgrund der Aussage von Dennis L. werden am 28. Mai 2020 die 50-jährige Altenpflegerin Manuela U. und ihr 25-jährige Sohn Patrick in ihrer Wohnung im Ben-Gurion-Ring in Nieder- Eschbach wegen Mordverdacht festgenommen. Bereits vor ihrer Verhaftung läuft gegen die Altenpflegerin ein Ermittlungsverfahren wegen Medikamenten- Diebstahl. Manuela U., die in einem Altenheim in Oberursel angestellt ist, soll in ihrer Position als Altenpflegerin Medikamente gestohlen und für eigene Zwecke verwendet haben. Diese waren schwer erkrankten Patienten zur Linderung ihrer Schmerzen verschrieben worden. Bei der Hausdurchsuchung durch die Kripo nach der Festnahme der Familie U. wird eine Mehrzahl von verschreibungspflichtigen Medikamenten gefunden.
Die kriminaltechnische Untersuchung ergibt, dass auch Gen- Material von Patrick U. an der Leiche vorhanden ist. Beide Festgenommene schweigen in den Vernehmungen und streiten eine Beteiligung am Mord von Gabi L. ab. Gegen Mutter und Sohn wird wegen Mordverdacht Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Die Tatverdächtigen werden in der JVA Preungesheim inhaftiert.
Teil 2: Die weiteren Ermittlungen und der Prozess bringen das unfassbare Martyrium des Opfers zum Vorschein. Die kranke und sadistische Welt der Manuela U. schockt sämtliche Prozessbeobachter. Bereits vor der Tat manipulierte und demütigte sie ihre Familie und ihr persönliches Umfeld. Gutachter stellen sogar ein inzestuöses Verhältnis zwischen Mutter und Sohn fest.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche (Die Ikea- Leiche)
in Studiofälle 13.08.2026 01:19von bastian2410 • 1.758 Beiträge
5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche
Die Ikea- Leiche von Nieder- Eschbach
Mord an Gabriele „Gabi“ L.
Teil 2
Während Manuela U. in den weiteren Vernehmungen schweigt, gesteht Patrick U. einige Tage später dann seine Beteiligung an dem Verbrechen. Der Initiator für die Tat sei seine Mutter gewesen, sie habe den Befehl für den Mord an Gabi L. gegeben. Dem Tod sei ein unsägliches Martyrium des damals 55 Jahre alten Opfers vorausgegangen. Immer wenn seine Mutter Alkohol (am Tag 3-4 Flaschen Rotwein) getrunken hatte, habe sie Gabriele L. geschlagen oder getreten, ihr Haare ausgerissen und sie unflätig beschimpft. Wenn Gabi nach der Ansicht seiner Mutter bestraft werden musste, musste sie vor ihnen entweder nackt in die Badewanne mit kaltem Wasser und Eiswürfeln steigen oder ihr wurden mit heißem Wasser aus dem Wasserkocher die Brustwarzen verbrüht. Auch bei winterlichen Minustemperaturen sei sie dann „zum Trocknen" auf den Balkon gesperrt worden.
Am Tattag sei er zunächst einkaufen gewesen bei Penny, der nicht weit entfernt ist von der Wohnung seiner Mutter. Als er zurückkam, habe Gabi bereits auf allen Vieren auf dem Küchenboden gekauert, seine Mutter habe daneben auf einen Küchenstuhl gesessen und habe Wein getrunken. Als er die Einkäufe auf den Tisch gelegt hatte, habe seine Mutter ihm befohlen, die Penny- Einkaufstüte über den Kopf von Gabi zu stülpen und mit beiden Händen zuzuziehen. Aber das Opfer habe sich heftig gewehrt und die Tüte zerrissen. Auf Befehl seiner Mutter habe er dann eine zweite Plastiktüte geholt und diese dann wieder über den Kopf von Gabi L. gezogen. Dennis L. sei dann später auch in die Küche gekommen und habe das Opfer an den Händen festgehalten. Er habe dann auf Geheiß seiner Mutter so lange die Tüte zugezogen, bis Gabi L. tot war.
Die Leiche habe man später gemeinsam unter Aufsicht der Mutter an einem Regenrückhaltebecken zwischen einer Kleingartenanlage und dem Ikea-Parkplatz der Filiale in Nieder-Eschbach einfach aus dem Auto gezerrt und in ein Gebüsch geworfen.
Mitte Dezember 2020 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die drei Tatverdächtigen. Gegen Manuela U. und ihrem Sohn Patrick wird wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verhandelt. Gegen den Bekannten und Exbewohner der beiden Haupttäter Dennis L. erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Prozess wird für April 2021 terminiert. Zuständig für das Verfahren ist die Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt, da der jüngste Angeklagte zur Tatzeit noch als Heranwachsender galt.
(Anm: Eine Jugendkammer kann im selben Verfahren sowohl gegen erwachsene als auch gegen heranwachsende Angeklagte verhandeln. Voraussetzung ist, dass die angeklagten Taten sämtlicher Beteiligter in Zusammenhang stehen. Auf das Strafmaß für erwachsene Angeklagte hat das Verfahren vor einer Jugendkammer keinen Einfluss.)
Ende April beginnt vor der 2. Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Darmstadt der Prozess gegen Manuela U., Patrick U. und Dennis L. Die Anklage wirft der Altenpflegerin und ihrem Sohn Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Drei Menschen haben am 9.8.2016 in Frankfurt eine Frau mit einer Tüte auf grausame Weise erstickt. Der Staatsanwaltschaft zufolge haben sie das Opfer jahrelang gequält und misshandelt. So habe der Sohn von Manuela U. das Opfer zu Boden gezwungen und ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen. Das Opfer habe um sich geschlagen und sich heftig gewehrt- sogar die Plastiktüte über ihren Kopf habe sie zunächst zerreißen können. Manuela U. habe dabeigesessen und zugesehen. Dann sei der Bekannte dazugekommen. Manuela U. soll ihm befohlen haben, die Handgelenke des Opfers festzuhalten, dann habe sie der Frau in die Rippen getreten. Irgendwann war Gabriele L. tot. Manuela U. habe die ganze Zeit mit Freude zugesehen, wie ihr Sohn die Frau getötet habe. Danach haben die Angeklagten ihr Opfer entsorgt und „wie Müll weggeworfen.“
Der Anklage zufolge hat Gabriele L. vorher fünf Jahre bei Manuela U. gewohnt und wurde von ihr und ihrem Sohn mehrmals in der Woche misshandelt, etwa durch Schläge mit der Faust ins Gesicht. Ihr Kopf sei gegen die Küchentür geschlagen worden, sie sei verbrüht und kalt abgeduscht worden. Gabriele L. habe an unterster Stelle in der Hackordnung gestanden. Sie habe in der Küche eingesperrt auf einer Hundematte schlafen müssen. Immer wenn die Angeklagte ihre drei abendlichen Liter Rotwein getrunken hatte, habe die Altenpflegerin ihr Opfer geschlagen oder getreten, ihm Haare ausgerissen und es ungebührlich beschimpft. Der Frau wurden Zähne ausgeschlagen, sie wurde an den Haaren durch die Wohnung geschleift und kalt abgeduscht, man verbrühte ihre Haut oder zwang sie, ihr eigenes Erbrochenes zu essen. Nachdem die Frau den Haushalt der Angeklagten nicht mehr versorgen konnte und sie von beiden Angeklagten aufgrund ihres körperlichen Verfalls nur noch als Störfaktor empfunden wurde, wurde sie getötet.
Bei Dennis L. ist ein Vorsatz in Bezug auf die Tötung von Gabi nicht erkennbar. Er habe höchstwahrscheinlich aus Eigenschutz bei der Tat mitgewirkt. Jedoch hat er die Verletzungen des Opfers billigend in Kauf genommen. Sein Tatbeitrag sei daher nicht als Totschlag zu qualifizieren, sondern zu seinen Gunsten als Körperverletzung mit Todesfolge.
Manuela U. sagt lediglich aus, sie könne sich an nichts mehr erinnern. Sie sei an diesem Tag ziemlich betrunken gewesen und habe daher keine Erinnerung mehr über diesen Abend. Infolgedessen habe sie wohl einen „Filmriss“ gehabt.
Patrick U. verweigert aus Angst vor seiner Mutter die Aussage. Obwohl sie beide im Gefängnis keinen Kontakt mehr hätten, habe er trotzdem weiterhin große Angst vor dem Einfluss seiner Mutter. Er verweist auf sein Geständnis bei seinen Vernehmungen- vor Gericht möchte er aber nicht nochmal aussagen und beruft sich auf sein Schweigerecht.
Dennis L. sagt aus, betont jedoch, am Anfang der Tat nicht dabei gewesen zu sein und erst später, als Gabi L. bereits die Plastiktüte über den Kopf gezogen wurde, dazu gekommen zu sein und ihr lediglich die Hände und Beine festgehalten habe, um ihren Widerstand zu minimieren. Den Tod habe er zu keiner Zeit gewollt. Er sei damals in die Wohnung der Familie U. gezogen, weil er mit der Tochter von Manuela U. zusammen war und diese schwanger war. Dennis L. beschreibt die Angeklagte als diejenige, die in der Wohngemeinschaft das Sagen hatte. Auch er habe während dieser Zeit regelmäßig Gewalt und Demütigungen erdulden müssen.
Die Schwester des Opfers ist als Zeugin vorgeladen. Warum sie ihre Schwester auf den Fotos nicht habe wiedererkennen können, kann sie nicht beantworten. Die Fotos hätten überhaupt keine Ähnlichkeit mit dem Aussehen ihrer Schwester zu Lebzeiten gehabt. Die Zeugin sagt vor Gericht aus, dass ihre Schwester zu Lebzeiten eine sehr gepflegte, schlanke Frau gewesen sei. Sie habe sehr auf sich geachtet. Als Kind habe sie trotzig reagiert und sich auch durch Schläge vom Vater nicht unterkriegen lassen. Als sich jedoch ihr Mann von Gabi getrennt habe, sei sie in eine tiefe Krise geraten. Ihr Leben sei dann nach der Trennung komplett aus dem Ruder gelaufen und sie habe sich von ihrer Familie zurückgezogen. Dann habe ihre Schwester eine "Freundin" kennengelernt. Diese, die jetzige Angeklagte, habe schnell die komplette Kontrolle über ihre Schwester übernommen, ihre Kontokarte einkassiert und ihr Handy stillgelegt- sie sei nicht mehr erreichbar gewesen. Einmal hätte Manuela U. sogar von der Zeugin Geld für einen Autounfall gefordert. Das Auto der 50-Jährigen sei dabei stark beschädigt worden. Sie habe natürlich nicht gezahlt und von dem Tag an ihre Schwester nicht mehr sprechen können. Als Gabi sich mit Manuela U. angefreundet habe, sei sie mehr und mehr auf diese Frau "fixiert" gewesen. Schließlich sei der Kontakt zur Schwester abgerissen.
Der Sohn beschreibt die Situation seiner Mutter nach der Trennung vor Gericht ähnlich. Nach der Trennung von ihrem Ehemann sei sie „völlig am Boden" gewesen. Nach dem Verlust ihrer Stelle als Kauffrau habe sie als schlecht bezahlte Aushilfe in der Pflege gearbeitet. Sie und Manuela U. seien enge Freundinnen geworden, doch es habe „eigenartige Dinge" gegeben. So habe Manuela U. „Magie betrieben", "Dinge verbrannt, um etwas zu beschwören", und seiner Mutter weisgemacht, sie müsse Rotwein als Heilmittel gegen einen Tumor trinken. Wie die Schwester des Opfers berichtet auch der Sohn davon, wie sich ihre Mutter immer mehr von ihren Kindern entfernt habe: „Ich sei frustriert darüber gewesen, dass ich nicht mehr an meine Mutter herankam.“ Nach 2010/11 sei der Kontakt dann zu seiner Mutter abgebrochen, ein telefonischer Kontakt war seit dem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Am nächsten Verhandlungstag wird die Kripobeamtin geladen, die später als Leiterin der „Cold Case Unit“ die Ermittlungen im Fall der unbekannten Toten übernahm. Offenbar hat niemand die tote Frau gekannt, niemand vermisste sie, niemand wusste um ihre Identität. Auch die Veröffentlichung eines Polizeifotos konnte nicht helfen. Bei den Mordkommissionen sei es üblich, dass neu versetzte Kollegen ungeklärte, alte Fälle übernehmen, sagt die Polizistin vor Gericht. Denn die Erfahrung lehre, „dass ein neuer, unverstellter Blick oft zu neuen Wegen oder Spuren führt". So wurden alle Asservate erneut einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen, mit dem Ziel, Gen- Material eines möglichen Täters zu sichern. Die Rechtsmedizin hatte nach der ersten Obduktion die Fingernägel des Opfers gesichert und archiviert. Bei der ersten kriminaltechnischen Untersuchung konnte zwar DNA- Spuren gesichert, jedoch konnten die Mischspuren nicht isoliert werden. Mit neuen und weiterentwickelten Methoden konnten 3 Jahre später dann tatsächlich zwei männliche DNA- Spuren extrahiert werden.
Nach einem Abgleich mit der Gen- Datenbank konnte das Material dann Dennis L. zugeordnet werden, der kurz zuvor eine DNA- Probe abgeben musste. Der junge Mann war als „kleiner Eierdieb" vorbestraft und in der DNA-Kartei des Landeskriminalamtes vermerkt. So kam man auch schnell auf die Spur der Angeklagten und ihren Sohn. L. wohnte nämlich zum Zeitpunkt des Auffindens der Leiche bei der Familie U. Manuela U. wurde bereits kurz nach der Öffentlichkeitsfahndung und der Ausstrahlung in Aktenzeichen xy vernommen, nachdem sie einer Person gegenüber Andeutungen über eine mögliche Identität der unbekannten Toten gemacht hatte. Bei ihrer Vernehmung als Zeugin zwei Monate nach der Tat hatte die Angeklagte gesagt, sie kenne das Opfer nur vom Sehen her beim Gassigehen in Nieder- Eschbach und könne keine weiteren Angaben in Bezug auf den Namen oder Wohnort machen. Zwar wurden damals weitere Ermittlungen im Umfeld von Manuela U. eingeleitet, aber selbst Nachbarn von Manuela U. erkannten das Opfer nicht.
Erst durch die Festnahme und dem Geständnis von Dennis L. konnte die Verbindung zu Familie U. hergestellt werden und das Opfer mit Hilfe von Verwandten identifiziert werden.
Der Pflegevater von Dennis L. sagt aus und auch er berichtet, dass sein Pflegesohn von Manuela U. komplett eingenommen wurde und auf ihren Drängen hin der Kontakt zu der Familie abgebrochen wurde. Der Diplom-Ingenieur, der mit seiner Frau nicht nur den 24-Jährigen, sondern auch dessen Schwester - beide waren ihren alkoholabhängigen Eltern vom Jugendamt weggenommen worden - großgezogen hat, zeichnet vor Gericht zunächst ein positives Bild von seinem Pflegesohn auf. Dennis habe immer Probleme in der Schule gehabt und sei auch mehrmals sitzengeblieben. Er sei richtig stolz gewesen, dass sein Pflegesohn trotz seiner Schwierigkeiten immerhin die Sonderschule abgeschlossen hat und eine Lehrstelle in Aussicht hatte. Doch das sei in „die Binsen gegangen“, als Dennis die Hauptangeklagte und ihre knapp 14-jährige Tochter kennenlernte.
Das junge Mädchen sei nach seiner Ansicht auf Drängen der Mutter auf seinen Sohn regelrecht angesetzt worden. Als das Mädchen dann schwanger wurde, habe es für ihn nur das Kind und die Familie U. gegeben. Er habe Tag und Nacht auf dem Bau gearbeitet und das ganze Geld sei dann nur in die Taschen der Mutter der Schwangeren geflossen. Er sei der Familie hörig gewesen und habe sich untergeordnet. Er kenne seinen Sohn, so eine Tat würde er allein nie begehen. Der Pflegevater sei sich sicher, dass sein Sohn bei der grausamen Tat als Werkzeug benutzt wurde und auch aus Angst gegenüber der Angeklagten vor persönlichen Strafen mitgewirkt hat.
Auch der Bericht der Gerichtsmedizin wird gehört. Durch das schnelle Auffinden der Leiche konnte der genaue Todeszeitpunkt bestimmt werden. Gabriele L. ist ca. 12 Stunden vor ihrem Auffinden getötet worden- also am späten Nachmittag oder am frühen Abend des 9. August 2016. Todesursache sei Ersticken gewesen, dadurch sei die Versorgung mit Sauerstoff für Lunge und Gehirn unterbrochen worden. Der Gerichtsmediziner geht von einem langen Todeskampf von ca. 30 Minuten bis zum Eintritt des Todes aus. Das Opfer habe sich heftig gewehrt, es wurden Abwehrspuren und Hämatome an Händen, Armen und Beinen festgestellt. Ein Sexualdelikt konnte ausgeschlossen werden An der Leiche und unter den Fingernägeln konnten Genspuren isoliert werden, die später den Angeklagten Patrick U. und Dennis L. zugeordnet werden konnten.
Die Obduktion habe auch ergeben, dass das Opfer vor der Tat- mit einer großen zeitlichen Spanne- misshandelt wurde. Es konnten nicht vollständig verheilte Verletzungen und auch ältere Brüche- z.B. eine gebrochene Rippe und Finger- festgestellt werden. Zudem hat das Opfer durch Gewalteinwirkung mindestens 5 Zähne verloren.
Das Gericht hat mehrere psychiatrische Gutachten über die Angeklagten angefordert. Laut einem Gutachten ist Patrick U. für seine Tat voll schuldfähig. Er sei Vater von zwei Kindern und mit deren Mutter verheiratet, er lebte jedoch weiterhin bei seiner Mutter. Zudem besteht ein inzestuöses Verhältnis zwischen Mutter und Sohn- Patrick U. hatte regelmäßig Geschlechtsverkehr mit seiner Mutter auf ihr Verlangen hin. Mildernde Umstände und Entlastungsgründe für die grausame Tat gebe es nach Einschätzung des Gutachters aber nicht. Zwar sei auch er seiner Mutter gegenüber unterwürfig gewesen und habe auch Gewalt erfahren, er sei auch nicht als Initiator der Tat anzusehen. Er habe jedoch gewusst, was er tat und habe – zwar auf Befehl seiner Mutter- den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses zu seiner Mutter ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Auch Dennis L. wurde psychiatrisch untersucht. Ihm bescheinigt der Gutachter einen Intelligenzquotienten zwischen 50 und 70 Prozent, damit weit unter der Durchschnittsintelligenz, was zu einem fehlenden Schulabschluss ebenso wie eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung führte. Im Gegensatz zu dem 26-jährigen Mittäter, der es immerhin zum Ausbildungsabschluss als Kfz-Mechatroniker und festem Job schaffte. Seine intellektuellen Defizite zusammen mit seiner verminderten Steuerungsfähigkeit, machten den 24-Jährigen nach Meinung des Gutachters zum idealen Opfer der 50-jährigen Hauptangeklagten. Der junge Mann hatte die damals 13-jährige Tochter der Hauptangeklagten geschwängert. Zum Tatzeitpunkt 2016 befand sich das Mädchen mit dem Kind in einer betreuten Wohngruppe in Norddeutschland- dort lebt sie heute noch. Auch mit Manuela unterhielt der Mitangeklagte ein sexuelles Verhältnis, außerhalb der Wohnung wurde er sogar als ihr Liebhaber vorgestellt. Dennis L. sei nicht in der Lage, solch eine grauenvolle Tat allein zu begehen. Er teile daher die Einschätzung der Anklage, dass Dennis von der Hauptangeklagten manipuliert wurde und als „nützliches Werkzeug“ für die Tatbegehung benutzt wurde.
Die Angeklagte Manuela U. habe laut psychiatrischen Gutachten sadistische Züge in ihrer Persönlichkeit und somit Freude daran, andere Menschen seelisch oder körperlich zu quälen. Immer wieder hätten sich bei Manuela U. die Neigung zur Gewalt und der Wunsch gezeigt, andere Menschen zu kontrollieren- dies haben Bekannte der Angeklagten bei der Befragung angegeben. Sowohl die beiden jungen mitangeklagten Männer, wie auch weitere, wechselnde Liebhaber der 50-jährigen haben in einer emotionalen und finanziellen Abhängigkeit von der Frau gelebt. Immer wieder hätte sie Personen- sie war ja schon 5-mal verheiratet gewesen- aus ihrem Umfeld geschlagen und mit "Psychospielchen" drangsaliert. Manuela U. habe Talent für Manipulationen und sei, wenn sie das wolle, in der Lage, auf andere einzugehen und als gewinnende Persönlichkeit zu erscheinen. So sei sie während ihrer Arbeit als Pflegerin in einem Altenheim bei den Bewohnern beliebt gewesen. Zu Hause dagegen habe sie ihre sadistische Seite ausgelebt. In der Wohnung sei sie die Dominierende gewesen, nicht nur bei ihren beiden Kindern, sondern auch gegenüber wechselnden Partnern und Frauen, die zeitweise mit in der Wohnung lebten. Als Gabriele L. in der Wohnung umgebracht wurde, habe Manuela U. „bestimmt, was passiert" und habe gegenüber ihren Mitangeklagten die Befehle gegeben. Die sadistischen Neigungen von Manuela U. seien schon vor der Tat stark ausgeprägt gewesen. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass sie einen anderen Menschen der Qual des Erstickens ausgesetzt habe. Selbst ihren eigenen Sohn Patrick habe sie in Todesangst versetzt, indem sie ihn gewürgt habe. Ihre Macht führe sie sogar aus dem Gefängnis aus, wie das Verhalten von Dennis und Patrick zeige- beide hätten sogar hier vor Gericht Angst vor der Frau. Eine krankhafte Veranlagung lege jedoch aus Sicht des Gutachters nicht vor.
Auch der familiäre Hintergrund der Hauptangeklagten wurde durch die Gutachter hinterfragt. Ob Manuela U. wirklich gelernte Altenpflegerin ist, konnte nicht festgestellt werden. Denn weder ließen sich Nachweise für die von der Angeklagten behauptete Ausbildung als Altenpflegerin noch als Krankenschwester aufspüren. Angeblich habe sie sogar in führender Position als Krankenschwester in den Unikliniken Frankfurt gearbeitet. Einen Arbeitsvertrag unter ihrem Namen fanden die Ermittler jedoch nicht. Ebenso fanden sich keine Belege für eine Ausbildung als Floristin. Dies hatte sie gegenüber Nachbarn gesagt.
Manuela U. kommt jedoch aus schwierigen Familienverhältnissen. Nachdem ihre Mutter nach dem Tod ihres Vaters, eines Frankfurter Truckers, der sich in einer Polizeiwache in Kassel nach seiner Festnahme wegen Hehlerei zu Tode stürzte, erneut heiratete, bekam die Angeklagte mehrere Halbgeschwister. Ihr leiblicher Bruder sitzt zu diesem Zeitpunkt in Sicherungsverwahrung im Gefängnis in Schwalmstadt nach einer Verurteilung wegen mehrerer Vergewaltigungen von Kindern und Frauen. Unter diesen familiären Bedingungen entwickelte die Angeklagte laut Gutachter eine dissoziale Persönlichkeit mit grenzwertigem sozialem Verhalten. Im Klartext ohne nennenswerte soziale Werte oder Bindungsfähigkeiten.
In fünf Ehen drangsalierte sie bereits kurz nach der Hochzeit ihre Männer. Sie erniedrigte sie mit Beschimpfungen und wurde auch körperlich gewalttätig. Wie auch die diversen Liebhaber, mit denen sie in der Frankfurter Sozialwohnung Tisch und das Bett teilte. Alle in der Wohnung mit der 50-jährigen Lebenden mussten ihre Kontokarten abgeben, ihr Geld floss nur auf das Konto der Hauptangeklagten. Sie bestimmte auch, wer wo mit wem schlafen durfte. So hatte Gabriele L. auch intime Beziehungen zu allen drei Angeklagten. Wieso Männer wie Frauen, die in die Fänge der „Frau mit den zwei Gesichtern" gerieten, sich diese Behandlung gefallen ließen, können auch die Gutachter nicht erklären.
Auch der Alkoholkonsum der 50-jährigen Altenpflegerin wird durchleuchtet. Manuela U. hatte über ihre Verteidiger ausgesagt, dass sie an diesem Tag sehr betrunken war und sich an diesen Tag nicht mehr erinnern könnte. Laut ihrer Verteidiger würde die Angeklagte fast täglich mehrere Flaschen Wein trinken. Auch bei anderen Gelegenheiten habe sie schon vor der Tat nach dem Genuss von Alkohol mehrmals einen „Blackout" gehabt. Nach der Ansicht der Gutachter hat der regelmäßige Alkoholkonsum von Manuela U. bei der Tötung von Gabriele L. keine Rolle gespielt- im Vordergrund habe die sadistische Freude gestanden, andere Menschen zu quälen.
Teil 3: Der Prozess wird fortgesetzt. Auch die Ex- Männer und Liebhaber der Angeklagten sagen aus. Nachbarn sehen in der Hauptangeklagten den „Teufel in Menschengestalt.“
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche (Die Ikea- Leiche)
in Studiofälle 16.08.2026 01:43von bastian2410 • 1.758 Beiträge
5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche
Die Ikea- Leiche von Nieder-Eschbach
Mord an Gabriele „Gabi“ L.
Teil 3
Um sich ein Bild von der Persönlichkeit der Angeklagten zu machen, hat das Gericht auch viele Personen aus dem persönlichen Umfeld von Manuela U. als Zeugen geladen. U. war insgesamt 5-mal verheiratet und hatte mehrere Beziehungen in den letzten Jahren gehabt. Ein Mann, ein 51-jähriger Monteur aus Hessen, hatte die Angeklagte im Internet kennengelernt. Dort habe die 50-jährige Altenpflegerin eine Beziehung zu ihm aufgebaut und er habe ihre Geschichten zunächst bedingungslos geglaubt. Doch dann seien ihm immer stärkere Bedenken gekommen, ob die Geschichten wirklich stimmen. Besonders wie die Angeklagte mit ihrer in der Wohnung lebenden „Freundin" umging, die in der Küche auf einer dreckigen Hundematte lebte, habe ihn verstört. Immer öfter habe sie Gabriele L. nackt durch das Wohnzimmer gejagt, und habe einmal zu ihm gesagt, als er sie nach der Arbeit im Ben-Gurion-Ring besuchte: „Hier kannste nackte Weiber angucken, dafür brauchste nicht außer Haus zu gehen.“
Auch einer der Ex- Ehemänner ist als Zeuge geladen. Einige Jahre vorher hatte Carsten U. die Angeklagte kennengelernt, wie er berichtet. Nach seinen Worten erschien sie zunächst als fröhlicher und offener Mensch mit positiver Ausstrahlung. Doch das habe sich bald geändert. In der nächsten Phase sei sie unzugänglich gewesen, habe sich eingemauert, bevor sie mit den Machtspielen begonnen habe. Direkt nach der Hochzeit habe seine Frau immer weniger Lust auf Sex gehabt, ihn aber „wie einen Sklaven gehalten". Der Ehemann berichtet, er habe von ihr „Taschengeld bekommen", sein Gehalt sei auf ein Konto gegangen, auf das er keinen Zugriff gehabt habe. Privater Kontakt zu anderen, etwa ein Feierabendbier mit Kollegen, sei ihm untersagt worden. Zu Hause habe die Frau ihn als „Blitzableiter" bei schlechter Laune benutzt. Anderen Bewohnern sei es noch schlechter ergangen. Ein weiterer Mann, angeblich ein Halbbruder von Manuela U., habe in der Küche schlafen müssen, sei von ihr „wie Dreck“ behandelt, beleidigt und niedergemacht worden.
Der Zeuge sei auch Gabriele L. in der Wohnung der Angeklagten begegnet. Gabriele L. sei abhängig von Manuela U. gewesen, „sie war ihr hörig, sie hat gemacht, was Manuela ihr gesagt hat". Nach den Worten des Zeugen wurde Gabriele L. von ihr "wie eine Leibeigene behandelt" und dabei nicht nur mit rabiaten Worten erniedrigt, sondern auch körperlich misshandelt. Auch auf Carsten U. sei die Frau „wie eine Furie" losgegangen. Daraufhin habe er die Wohnung fluchtartig verlassen, einige Monate nach dem Einzug.
Auf die Frage des Gerichts, wie die Angeklagte, eine kleine und unscheinbar wirkende Person, es immer wieder schaffte, Männer wie Frauen so zu manipulieren, dass sie sich Erniedrigung und Misshandlung gefallen ließen, erklärt der Ehemann damit, dass er lange gehofft habe, „dass es besser, dass es wieder harmonisch wird- wie zu Anfang der Beziehung".
Am 6. Verhandlungstag kommt es zu einer Überraschung. Der mitangeklagte Sohn der Altenpflegerin erklärt sich bereit, doch vor Gericht auszusagen. Der 26-jährige berichtet, wie er auf Anweisung seiner Mutter das Opfer jahrelanger Martyrien an diesem Abend im August 2016 zusammen mit Dennis L. mit einer über den Kopf gezogenen Tüte in zwei Versuchen erstickte. Den Tod von Gabi L. habe er nicht gewollt. so was ähnliches hätte er zusammen mit anderen Mitbewohnern schon vorher mit ihr gemacht, sagt der Quäler der Frau vor Gericht. „Ich wollte nur, dass es schnell Ruhe gab." Detailliert berichtet er davon, wie er und andere Mitbewohner in der Wohnung die unterworfene psychisch und körperlich missbrauchte Frau quälte.
Auch Nachbarn aus dem Ben-Gurion-Ring sagen aus. Manuela U. habe oft über ihre Arbeit gesprochen. Sie sagte, sie habe als Oberkrankenschwester in der Uniklinik Frankfurt gearbeitet und habe geschwärmt von ihren Aufgaben. Mehrmals habe sie auch Leben „in letzter Sekunde“ von älteren Menschen gerettet. Auffällig sei gewesen, dass sie häufig Männerbekanntschaften hatte, die bei der Familie „ein- und ausgingen.“ Schließlich sei Manuela U. bereits 5-mal verheiratet gewesen, die Ehen hielten jedoch nicht lange.
Streitigkeiten in der Wohnung der Angeklagten habe es täglich gegeben- der Streit sei wegen den dünnen Wänden in dem Sozialbau sogar in den anderen Wohnungen und im Treppenhaus zu hören gewesen. Dennis L. habe auch immer mal kleinere Verletzungen im Gesicht oder an den Armen gehabt.
Das Opfer Gabi L. kannte die Zeugin bereits seit Jahren vom Gassigehen im Niddapark- ihre beiden Hunde hätten sich sehr gemocht. Bei ihren Ausflügen mit ihrem Hund Amos sei sie wohl auch in Kontakt mit der Angeklagten gekommen. Ebenfalls wurden das Opfer und die Angeklagte danach sehr oft zusammen gesehen. Um 2011 sei Gabi L. zur Überraschung aller Bewohner dann in die Wohnung von Manuela U. gezogen. Nach dem Einzug wurde Gabi L. noch ab und zu gesehen, dann sei sie jedoch von einen Tag auf den anderen verschwunden.
Auf den ersten Fotos nach ihrem Tod habe die Zeugin das Opfer Gabi L. aufgrund ihrer Körperfülle nicht erkannt. Erst als gut 3 Jahre später Plakate im Niddapark aufgehangen wurden, sei ihr der Verdacht gekommen, dass das Opfer ihre Nachbarin sein könnte. Nach einem kurzen Zögern habe sie dann ihren Verdacht der Polizei mitgeteilt.
Die Nachbarin sagt weiter, dass sie immer Angst vor Manuela U. hatte. „Die hatte einen stechenden, bösen Blick. Alle Nachbarn haben Angst vor ihr gehabt, bis wir wussten, sie sitzt im Gefängnis. Wie muss die erst mit den Alten in dem Heim in Oberursel umgegangen sein?“
Ein weiterer Bewohner aus dem Sozialbau im Ben-Gurion-Ring sagt aus, dass die Angeklagte „gelogen hat wie ein Pastor.“ Mal hat sie gesagt, sie wäre Floristin, dann Krankenschwester und so weiter. Von den Vorgängen in der Wohnung habe er zwar nichts gewusst, aber geahnt, dass es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen ist. Auf die Frage des Gerichts, warum er nicht früher etwas unternommen habe, berichtet der Zeuge, dass er Angst gehabt hätte, etwas zu sagen. "Wir hatten in dem Haus alle Angst vor dieser Frau. Sehen Sie sich doch den Sohn an, der zittert sogar hier im Gerichtssaal vor ihr.“ Die Frau sei der „Teufel in Menschengestalt.“
Am 14.7.2021 werden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem „Mutter-Sohn-Duo“ die Haupttäter für den Mord an Gabriele L. und fordert für die beiden Hauptangeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Für die Angeklagte Manuela U. fordert die Anklage zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Für den Angeklagten Dennis L. sieht die Anklage den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an und beantragt eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Die drei Angeklagten seien für den Tod der 55 Jahre alten Frankfurterin verantwortlich und Manuela U. sei als Initiatorin für den Mordkomplott anzusehen. Manuela U. habe den Tod der Mitbewohnerin gewollt und am Tatabend im August 2016 die Situation in der Wohnung kontrolliert. Sie habe „genüsslich“ zugesehen, wie ihr Sohn der Frau eine Plastiktüte über den Kopf gezogen habe. Als es Gabriele gelungen sei, die Tüte zu zerreißen, habe der Sohn auf Geheiß der Angeklagten eine zweite Tüte genommen und damit das Opfer erstickt. Über deren Leiden habe Manuela U. gegrinst und gelacht und dabei ihren Rotwein genossen. Anschließend sei die Leiche mit dem Auto weggebracht und in einem Straßengraben abgelegt worden.
Die Angeklagte habe an Gabriele L. ihre „sadistische Seite“ ausgelebt, nicht erst bei der Ermordung, sondern schon jahrelang vorher. Fast täglich sei die Mitbewohnerin von Manuela U. und ihrem Sohn misshandelt worden. Wenn sie „Strafe nötig hatte“, sei die Frau, die auf einer Hundematte in der Küche der Wohnung schlafen musste, entweder von ihnen nackt in die Badewanne mit kaltem Wasser und Eiswürfeln gesteckt oder verbrüht worden. Der Frau wurden Zähne ausgeschlagen, sie wurde an den Haaren durch die Wohnung geschleift und kalt abgeduscht, man verbrannte ihre Brustwarzen oder zwang sie, ihr eigenes Erbrochenes zu essen.
Jahre zuvor habe Manuela U. sich mit ihr angefreundet und sie zum Einzug bewegt. Die Angeklagte sei eine „exzellente Schauspielerin" und in der Lage, sich als fürsorglich darzustellen oder wie auf Knopfdruck zu weinen. Manuela U. sei dann der Mitbewohnerin überdrüssig geworden und habe im August 2016 deshalb ihren Tod gewollt.
Auf Patrick U. wiegt ebenfalls schwere Schuld, auch wenn er nicht als Initiator anzusehen ist. Jedoch hat sein Tatverhalten unmittelbar zum Tod von Gabriele L. geführt. Durch seine Mitwirkung hat er den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen und daher vorsätzlich den Tod von Gabi L. herbeigeführt. Und dies sei als Mord zu qualifizieren. In ihrem Plädoyer stützt sich die Staatsanwaltschaft auf die Geständnisse der beiden jungen Männer, die zu den Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche passen. Dennis L. sei Helfer gewesen, ohne einen eigenen Tötungsvorsatz gefasst zu haben. Sein Tatverhalten sei als Körperverletzung mit Todesfolge zu qualifizieren. Da Dennis L. zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war, hält die Anklage- auch wegen seiner Vorstrafen- eine Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monate für tat- und schuldangemessen. Für Patrick U. sieht das Gesetz nur eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor. Da er jedoch nicht als Hauptinitiator der Tat anzusehen ist, verzichtet die Anklage auf die Beantragung der besonderen Schwere der Schuld für Patrick U.
Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, schließt sich den Ausführungen der Anklage an und fordert für die beiden Haupttäter eine lebenslange Haft. Die Nebenklage spricht von „menschlichen Abgründen bei einem gewaltbereiten und unberechenbaren Mutter-Sohn-Duo“ mit Lust am Quälen und Erniedrigen. Manuela U. verfüge über einen „untrüglichen Instinkt" dafür, schwache und konfliktscheue Menschen zu manipulieren. Auch nach Ansicht der Nebenklage wurde die Angeklagte schließlich der Mitbewohnerin überdrüssig und wollte ihren Tod, entledigte sich ihrer „wie eines Spielzeugs, das man nicht mehr will". Die Feststellung der Schwere der Schuld sei daher für die Angeklagte zwingend.
Die Verteidigung fordert dagegen für Manuela U. Freispruch. In der Darstellung der Verteidigung erscheint die Angeklagte als Opfer ihrer eigenen Hilfsbereitschaft. Gutmütig habe sie hilfsbedürftige Mitbewohner wie Gabriele L. aufgenommen. Dennis L. sei als Freund von Manuela U.s Tochter eingezogen und habe bleiben dürfen, als die Tochter ausgezogen sei. An den Abenden nach ihrer anstrengenden Arbeit als Altenpflegerin habe die Angeklagte wegen Stress in der chaotischen Wohngemeinschaft das Trinken angefangen.
Betrunken werde sie aggressiv, besonders gegen Lebensgefährten oder männliche Mitbewohner. Das liege am unverarbeiteten sexuellen Missbrauch, den sie in der Kindheit erlebt habe. Wegen des massiven Alkoholkonsums sei sie für den Tatabend nicht schuldfähig. Im Übrigen habe sie keinen Grund gehabt, Gabriele L. nach dem Leben zu trachten. Die Verteidigung beschuldigt stattdessen Patrick U. und Dennis L., denen sie unterstellt, von der Mitbewohnerin genervt gewesen zu sein. Durch ihr Verhalten sei der Tod von Gabi L. eingetreten, Manuela U. habe an der Tat überhaupt nicht mitgewirkt.
Die Verteidiger von Patrick U. und Dennis L. sehen in der Hauptangeklagten die treibende Kraft für die Tat, die die Kommandogewalt innehatte und die beiden jungen Männer als Werkzeuge benutzt habe. Beide Angeklagten hätten aus Angst vor persönlichen Strafen an der Tat mitgewirkt, sie seien an diesem Abend 2016 willige Helfer gewesen. Auch Patrick U. und Dennis L. seien jahrelang von der Angeklagten gedemütigt und misshandelt worden. Zudem würden bei Patrick U. auch keine Mordmerkmale vorliegen. Er habe den Tod von Gabi L. nicht gewollt und auch keinen Grund für ihr Ableben gehabt. Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Geständnisse der beiden Männer Widersprüche aufweisen. Daher beantragen die Verteidiger für Patrick U. wegen Totschlags sechs Jahre und fünf Monate sowie für Dennis L. eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Am 23. Juli 2021 spricht das Landgericht Darmstadt am 11. Verhandlungstag das Urteil und spricht gegen die beiden Hauptangeklagten Manuela U. und ihrem Sohn eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen aus. Für Manuela U. stellt die Kammer zudem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Für den mitangeklagten Dennis L. verhängt das Gericht eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil er das Opfer festgehalten hatte.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die 50-jährige Hauptangeklagte und ihr 26-jähriger Sohn für den Tod der 55 Jahre alten Gabriele L. im Jahr 2016 verantwortlich sind. Die Angeklagten haben mindestens drei Menschenleben außer ihrem eigenen zerstört. Bis zu ihrem Tod war das Opfer Mitbewohnerin im Apartment von Manuela U. am Ben-Gurion-Ring in Frankfurt gewesen, dort wurde sie mit einer Plastiktüte erstickt.
Die Mutter hatte die Kommandogewalt und wollte den Tod des Opfers, weil sie die Mitbewohnerin loswerden wollte. Der Sohn sei Vollstrecker ihres Todesurteils gewesen. Die Persönlichkeit der 50-jährigen Altenpflegerin weise sadistische Züge auf, dies haben Gutachter im Prozess festgestellt. In ihrer Wohnung habe sie ein „Regime" aufgebaut und über ihren Sohn, wechselnde Lebensgefährten und Mitbewohner geherrscht. Kern ihres Systems sei, dass die Frau vulnerable Persönlichkeiten, Menschen in einer schwierigen Lebensphase, „eingefangen und manipuliert“ habe. Ex- Männer und ehemalige Liebhaber sagten vor Gericht aus, die kumpelhaft, freundlich auftretende Altenpflegerin habe schnell verstanden, Interesse bei den Männern hervorzurufen. Doch kaum war man sich näher gekommen, wurden die Männer dazu bewegt, die Kontrolle ihrer Löhne oder Gehälter der Frau zu übertragen.
Die beiden Hauptangeklagten hätten Gabriele L. über mindestens fünf Jahre hinweg auf das Grausamste erniedrigt, entwürdigt und gequält, nur um ihre eigene Lust am Bösen zu befriedigen. Die Frau sei von den drei Angeklagten geprügelt, nackt an den Haaren durch die Wohnung gezerrt, mit Eiswürfeln in eine Wanne gesteckt und dann mitten im Winter zum Trocknen nackt auf den Balkon gesperrt worden.
Beim Spazierengehen habe die Haupttäterin ihr späteres Opfer kennengelernt. Gabriele L. habe sich, nach einer Trennung und dem Verlust der Arbeitsstelle, in einer schwierigen Lage befunden. Systematisch habe man ihr Selbstgefühl zerstört, sie von ihren Verwandten komplett isoliert und ausgenutzt. Vor allem am Geld ihres Opfers seien die beiden Haupttäter interessiert gewesen. Nach dem Einzug bei Manuela U. sei die Dreizimmerwohnung für sie schlimmer als das schlimmste Gefängnis gewesen. Ohne Einkommen und Kontakt zu anderen Menschen sei Gabriele L. völlig von Manuela U. abhängig gewesen. Schlimmer als das, was hier passiert ist, kann man einen Menschen nicht entwürdigen. „Sie war für die Täter weniger wert als ihr Hund.“ Anfang August 2016 soll der Angeklagten und ihrem Sohn der Gedanke gekommen sein, man solle sich des Opfers entledigen, denn die Frau koste nur Geld und könne die Wohnung nicht mehr richtig putzen. Außerdem war bereits ein neues Opfer in Sicht, das mehr Geld für die Kasse der Altenpflegerin zu versprechen schien.
Die Schwurgerichtskammer führt in der Urteilsbegründung über die 50-Jährige aus, sie habe für alle verwerflichen Taten an dem 56-jährigen Opfer ihren Sohn in einer Hörigkeit gehalten, die man sich als normaler Mensch nicht vorstellen könnte- trotz eines Schulabschlusses und einer Berufsausbildung. Sogar zum Geschlechtsverkehr sei es auf Verlangen der Mutter mit ihrem Sohn gekommen. Sie habe die Anweisungen gegeben, ihr Sohn sei den Anweisungen willig gefolgt. Deshalb sei er des Mordes schuldig, weil er dem Opfer eine Plastiktüte über den Kopf zog und sie erstickte, während seine Mutter zuschaute.
Als es dem 26-jährigen Angeklagten wegen der Gegenwehr des Opfers nicht gelang, Gabriele L. sofort zu ersticken, musste Dennis L. die Frau an den Beinen und Händen festhalten, bis das Opfer nach 30-minütigem Todeskampf nicht mehr zuckte. Die Leiche wurde von dem Trio „wie ein Stück Dreck in eine Müllablagestelle am Regenrückhaltebecken beim Ikea-Parkplatz in Frankfurt geworfen." Jedoch sei dem Mitangeklagten Dennis L. kein Tötungsvorsatz nachzuweisen, er sei erst dazugekommen, als das Opfer bereits von Patrick U. attackiert wurde. Zudem berücksichtigt das Gericht, dass Dennis L. selbst Erniedrigungen und Gewalt erdulden musste. Es sei nicht auszuschließen, dass er aus Angst vor Repressalien an der Tat mitgewirkt hat. Da der 24-jährige zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, gilt Dennis L. als Heranwachsender und wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Aufgrund der grausamen Tatausführung als Initiatorin der Tat, die jahrelangen Erniedrigungen und Demütigungen ihrer Opfer, das Ausnutzen der Mitangeklagten als Werkzeug bei der Tatausführung, ihre von sadistischen Zügen geprägte Persönlichkeit und die fehlende Reue sieht die Kammer die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Manuela U. als zwingend an.
Manuela und Patrick U. legen gegen das Urteil Revision beim BGH ein, Dennis L. akzeptiert das Urteil des LG Darmstadt. Im Juli 2022 bestätigt der BGH die Urteile aus der Vorinstanz und verwirft die Revision der Hauptangeklagten und ihres Sohnes. Die Urteile sind somit rechtskräftig.
Die beiden Haupttäter sitzen ihre Freiheitsstrafen in unterschiedlichen Haftanstalten in Hessen ab. Manuela U. wird mindestens 20 Jahre in Haft sitzen, Patrick U. kann 2035 einen Antrag auf Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung stellen. Dennis L. hat seine Haftstrafe verbüßt und befindet sich wieder in Freiheit.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 5.10.2016 SF 2 (Kripo Frankfurt/M.) Identifizierung einer unbekannten Leiche (Die Ikea- Leiche)
in Studiofälle 16.08.2026 01:57von bastian2410 • 1.758 Beiträge
Quelle Leichenfund
https://www.journal-frankfurt.de/journal...bach-27637.html
Quelle Identifizierung
https://frankfurt.t-online.de/region/fra...-nach-fund.html
Quelle Festnahme erster Verdächtiger (Bericht des HR auf YouTube)
https://www.youtube.com/watch?v=TLG_XajYc2o
Quelle Urteil (ein Bericht von Sat 1)
https://www.1730live.de/2021/07/23/urtei...a-mord-prozess/
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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