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S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 03.08.2025 04:19von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 1
Bei keinen anderen Verbrechen hat Deutschland so mitgelitten wie bei diesem. Kaum eine Stadt ist so sehr mit dem Schicksal eines kleinen Mädchens verbunden, dass 2001 deutschlandweit Schlagzeilen machte. Ein junges Mädchen wollte eigentlich nur zum Sporttraining, doch ein Zufall wird für sie zur tödlichen Falle- sie hatte keine Chance erwachsen zu werden. 14 Tage nach dem Verschwinden einer 12-Jährigen werden die schlimmsten Befürchtungen wahr- das Mädchen wird tot aufgefunden. Über Stunden gequält, brutal vergewaltigt und mit ihrem eigenen Schal erdrosselt. Die Nation ist entsetzt über den Fall, tausende Menschen wollen bei einem Gedenkgottesdienst für Ulrike beten. Der Fall wird aber auch von vielen Polizeipannen begleitet: der Täter hätte eigentlich im Frühjahr 2001 nicht in Freiheit sein dürfen.
Der Vermissten- bzw.- Mordfall Ulrike Brandt aus Eberswalde.
Eberswalde, im 13. Jahrhundert entstanden, ist seit 1990 die Kreisstadt des Landkreises Barnim im Nordosten des Landes Brandenburg und hat um die Jahrtausendwende ca. 35000 Einwohner. Die Stadt liegt circa 40 Kilometer nordöstlich der Berliner Stadtgrenze und etwa 22 Kilometer westlich der Oder- unmittelbar nördlich der Stadt verläuft der Oder-Havel-Kanal. Eberswalde ist umgeben von viel Natur und Waldgebieten. Der Zoo in der Stadt gehört zu den schönsten in Deutschland.
Ulrike ist 12 Jahre alt und besucht die 6. Klasse. Das Mädchen wohnt mit ihren Eltern und ihrer älteren Schwester in Eberswalde im Stadtteil Finow. Die Brandts haben sich erst vor 3 Jahren dort ein schönes Einfamilienhaus gebaut. Ein eigenes Häuschen, in der Nähe viel Wald und Grün – für diesen Traum verzichtet die Familie sogar auf ihren Urlaub. Ulrike schwärmt für die Girls- Group No Angels, ist tierlieb und spielt in ihrer Freizeit leidenschaftlich Handball bei dem Jugendverein Stahl Finow. Es ist Donnerstag, der 22. Februar 2001- ein ungemütlicher, kalter Tag mit leichten Schneefällen. Als Ulrike mittags aus der Schule kommt, macht sie zuerst ihre Hausaufgaben. Danach isst die Familie zu Mittag- es gibt Fischstäbchen mit Kartoffelpüree.
Wie jeden Donnerstag will Ulrike auch an diesem Tag zum Handballtraining. Die Mutter will ihre Tochter zunächst wegen dem kalten Wetter mit dem Auto zum Training fahren, aber die 12-jährige will lieber das Fahrrad nehmen. Gegen 15.30 Uhr verlässt daher das Mädchen die elterliche Wohnung an der Straße "Zum Samithsee" und macht sich auf den Weg zur Sporthalle, welche im Brandenburgischen Viertel liegt. Zum Abendbrot um 18 Uhr will das Mädchen, das als pflichtbewusst gilt, pünktlich wieder zu Hause sein. Ulrike kennt die Strecke gut und braucht für die 2 km mit dem Fahrrad gut 10 Minuten. Ein großer Teil der Strecke führt durch den Wald.
Ulrike ist ein ruhiges, bescheidenes Mädchen und gilt als zuverlässig und pünktlich. Auch deshalb machen sich die Eltern gegen 18 Uhr sofort Sorgen, als Ulrike noch nicht nach Hause zurückgekehrt ist. Die Mutter ruft daher die Handballtrainerin an und erfährt, dass Ulrike gar nicht zum Training erschienen ist. Auch Anrufe bei Schulkameraden, Freundinnen und eine Nachfrage im Krankenhaus bleiben erfolglos.
Sofort macht sich die Familie auf die Suche nach Ulrike- mittlerweile ist es dunkel und es schneit. Die Eltern und die Schwester gehen den Fahrweg von dem Einfamilienhaus in Finow bis zur Sporthalle ab. Gegen 20.30 Uhr findet die Mutter im Wald- nur 400 Meter von dem Elternhaus entfernt- das Fahrrad von Ulrike. Das metallic-grüne Tourenrad liegt auf dem unbefestigten, schmalen Waldweg zwischen dem alten Friedhof an der Biesenthaler Straße und dem sich anschießenden Waldstück- in der sogenannten Telekomstraße.
Jetzt verständigt die Familie Brandt sofort die Polizei und gibt eine Vermisstenanzeige auf. Noch am selben Abend bis tief in die Nacht durchkämmt eine Hundertschaft der Polizei das Waldgebiet Finow. Auch eine Hundestaffel der Berliner Polizei wird angefordert. Insgesamt 80 Beamten sind an der Aktion beteiligt und das zu Fuß. Ein Hubschrauber mit einer Wärmebildkamera kann wegen eines Schneetreibens zunächst nicht eingesetzt werden.
In unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus der Familie Brandt liegt das Gelände eines ehemaligen Militärflugplatzes, in der früher sowjetische Fliegeroffiziere untergebracht waren. Seit Kriegsende hatten die russischen Streitkräfte dort ein zusätzliches großes Geflecht aus ober- und unterirdischen Gebäuden angelegt. Die teilweise über 70 Jahre alten Militäranlagen - von der Radarstation über ein Munitionslager bis zur Soldatenbäckerei - könnten sich nach Ansicht als ideales Versteck eignen. Seit dem Abzug der russischen Truppen vor fast zehn Jahren hat sie kaum ein Mensch betreten. Das nicht eingezäunte Gelände ist sehr weiträumig. Dort befinden sich noch etwa 50 große alte Flugzeughallen und viele alte Ruinen. Die Beamten und Helfer des THW suchen dort bis in die frühen Morgenstunden - erfolglos. Zwar wird eine Kinder- Winterjacke auf dem Gelände gefunden, allerdings eine blaue. Ulrike hatte an diesem Tag allerdings einen schwarzen Anorak an.
5 Stunden nach dem Verschwinden von Ulrike wird an einer Bahnstrecke in Bernau- ca. 30 km von Eberswalde entfernt- ein brennender weißer VW Polo entdeckt. Es herrschen Minustemperaturen an diesem Februar- Abend, so dass das Löschwasser gefriert. Eine kriminaltechnische Untersuchung ist daher zunächst nicht möglich, auch ein Zusammenhang zum Fall Ulrike wird zunächst nicht hergestellt.
Das Fahrrad wird kriminaltechnisch untersucht- es ist stark beschädigt. Zwei Speichen sind zerbrochen, der Lenker ist verbogen, der Fahrradrahmen zerkratzt. Die Polizei geht davon aus, dass Ulrike auf den Weg zur Sporthalle angefahren wurde. Obwohl die Polizei ein Verbrechen nicht ausschließt, hat sie die Hoffnung, dass hier nur ein Unfall vertuscht werden soll und Ulrike aus Angst vor Entdeckung ins Auto gezerrt wurde.
Aus diesem Grund wird bereits 12 Stunden nach dem Verschwinden des Mädchens die Öffentlichkeit informiert und ein Zeugenaufruf gestartet. Und tatsächlich meldet sich ein Zeuge, dessen Beobachtungen für den weiteren Verlauf der Ermittlungen entscheidend werden. Er berichtet, dass er bei einem Spaziergang durch den Wald gegen halb 4 ein lautes Kindergeschrei wahrgenommen hatte. Er habe sich zunächst nichts dabei gedacht und sei weitergegangen, habe dann aber Mitten auf den Waldweg einen weißen VW Polo beobachtet. Als er sich den Wagen langsam nähert, erkennt er, wie ein junger Mann- zwischen 20 und 30 Jahre alt- um den Wagen rennt, einsteigt und rückwärts aus dem Wald fährt.
Die Beobachtung des Zeugen deckt sich auch mit den kriminaltechnischen Untersuchungen. Am Fahrrad von Ulrike werden Spuren eines weißen Acryllack sichergestellt, der zwischen 1977 und 1999 vornehmlich an Fahrzeugen der Marke Volkswagen- speziell für die Modelle Polo und Golf- verwendet wurde. Die Spuren deuten darauf hin, dass Auto und Fahrrad zusammengestoßen sind. Es kann aber kein schwerer Unfall gewesen sein- Blutspuren werden an dieser Stelle nicht entdeckt. Das Auto sei etwa im Schritttempo gegen das Rad gefahren oder geschlittert. Die Polizei schließt weiterhin einen unvorsätzlichen Zusammenstoß bzw. einen Unfall mit Fahrerflucht nicht aus, da zum Zeitpunkt des Verschwindens schlechte Witterung herrschte und die Straßen zum Teil vereist waren.
48 Stunden nach dem Verschwinden wird die Suche nach dem jungen Mädchen weiter verstärkt. Die Beamten gehen davon aus, dass der Unfallverursacher Ortskenntnisse haben muss, da der Waldweg in Finow nur von Anwohnern benutzt wird. Die Personenfahndung nach dem Polo- Fahrer konzentriert sich deshalb auf einen Radius von 50 bis 60 Kilometern um den Fundort von Ulrikes Fahrrad. Bereits über 250 Hinweise sind zum Vermisstenfall eingegangen, daher richtet die Kripo Eberswalde die Soko Finow mit zunächst 25 Mitarbeitern ein, die allen Hinweisen aus der Bevölkerung nachgeht. Auch die Öffentlichkeit wird weiterhin informiert, die Kripo Eberswalde hält täglich Pressekonferenzen ab und regionale TV- Sender berichten in Sondersendungen.
In Hamburg wird durch eine Zeugin ein Mädchen in einem Auto an der Tankstelle gesehen, das so aussieht wie die vermisste 12-Jährige. Sofort wird der Wagen von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Das Mädchen weist in der Tat eine große Ähnlichkeit mit Ulrike auf, kommt aber aus Schleswig-Holstein und ist mit ihrem Vater Richtung Nordsee unterwegs.
3 Tage nach dem Verschwinden von Ulrike verabschiedet sich die Präsidentin des Eberswalder Polizeipräsidiums in den Urlaub nach Spanien- ein Umstand, der später noch für Gesprächsstoff sorgen wird.
Auch das Suchgebiet wird auf weitere Waldgebiete in Eberswalde und Biesenthal ausgedehnt. Die Fahnder vermuten weiterhin, dass Ulrike in einem Erdloch oder einem alten Gebäude versteckt sein könnte. Ein Großaufgebot konzentriert sich dabei auf ein zwei bis drei Hektar großes Gebiet in Richtung Biesenthal. Die Brandenburger Kräfte werden durch Einheiten aus Berlin, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern verstärkt. Zudem beteiligen sich auch Nachbarn, Mannschaftskameraden aus dem Handballverein Stahl Finow und Schulfreunde des Mädchens an der Suche. Mit Wärmebildkameras ausgerüstete Hubschrauber fliegen die Umgebung ab.
Auch eine große Plakataktion wird gestartet. Über 100 Polizisten verteilen in Eberswalde und Umgebung Flyer mit dem Bild von Ulrike- ein Bild, dass bald ganz Deutschland kennt. Das hübsche Mädchen mit Sommersprossen auf der Nase ist 1,50 Meter groß und sehr schlank. Sie trägt eine lilafarbene Brille mit schwarzen Bügeln, eine dunkelblaue Jeans und eine schwarze Jacke. Außerdem hat sie einem grauen Rucksack bei sich, in dem sich ihre roten Turnschuhe der Marke New Balance befinden.
Jetzt wenden sich auch die Eltern von Ulrike öffentlich an „die Person, die unsere Ulrike hat. Wir vermissen sie so sehr und hoffen auf ein Zeichen von ihr. Ulrike, wenn du uns hören oder sehen kannst, in Gedanken sind wir bei dir. Halte durch. Wir werden dich finden, wo immer du auch bist. Denke einfach an unsere gemeinsamen Abende.“ Die Eltern bitten den Entführer, Ulrike an einem Krankenhaus oder einer Kirche freizulassen. Die Einwohner von Eberswalde beten in einem Gottesdienst für Ulrike, ihre Klassenkameraden legen an ihrem Sitzplatz im Klassenraum selbstgemalte Bilder und Plüschtiere nieder.
Teil 2: Die Suche nach dem Mädchen geht weiter. Was hat der ausgebrannte VW Polo mit dem Verschwinden zu tun? Einer der größten Suchaktion der brandenburgischen Polizei startet.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 07.08.2025 02:13von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 2
Eine Woche nach dem Verschwinden von Ulrike rückt der ausgebrannte VW- Polo ins Visier der Ermittler der Soko Finow. Der Wagen wurde 5 Stunden nach dem Zusammenstoß mit dem Mädchen an einen Bahndamm in Bernau angezündet, konnte jedoch nach der Löschung durch die Feuerwehr aufgrund der Witterung nicht genauer untersucht werden. Da ein Zusammenhang zum Fall Ulrike nicht angenommen wird, wird der VW- Polo zur Verschrottung freigegeben. Dann meldet sich jedoch ein Mitarbeiter einer Schrottverarbeitungsfirma bei der Kripo Eberswalde und sagt aus, dass er in diesem Polo Gegenstände gefunden habe, die den vermissten Mädchen gehören könnten. Er habe in der Zeitung von dem Fall und von dem Polo erfahren und habe sich deshalb gemeldet, weil ihm das Schicksal des jungen Mädchens nicht unberührt lässt.
Die Kripo lässt den Wagen kriminaltechnisch untersuchen und findet in dem Wrack eine Haarspange, eine Trinkflasche und die Reste einer Sporttasche. Die Gegenstände werden von der Familie Brandt als die Sachen von Ulrike identifiziert. Damit steht fest, dass Ulrike in diesem Wagen gesessen hat. Es ist jedoch auch sicher, dass in dem Auto kein Mensch verbrannt ist. Anhand der Identifikationsnummer können die Spezialisten die Farbe des Autolacks ermitteln- die Spuren an Ulrikes Fahrrad stimmen mit dem Acryllack des VW überein. Spuren vom Täter werden aber im Wagen nicht gefunden.
Die Gegenstände aus dem Auto werden auf Genmaterial untersucht. Auf der Haarspange können Hautpartikel einer zweiten Person sichergestellt und separiert werden. Das Material wird zum BKA nach Wiesbaden gebracht und dort mit der Gen-Datei abgeglichen- leider ohne Erfolg. Das vorgefundene Spurenmaterial kann keiner Person zugeordnet werden.
Die Polizei kann jetzt den Weg des VW Polos nach Bernau rekonstruieren. Der Fahrer muss zunächst die L293 zwischen Finow und Biesenthal benutzt haben. Sie führt durch den märkischen Wald, vorbei an Kiefern, Birken und Seen. Auf der Landkarte hat sie einen dicken grünen Strich, den bekam sie für ihren landschaftlichen Reiz. Am Friedhof in Finow- in der sogenannten Telekomstraße- muss es dann zum Zusammenstoß mit Ulrike gekommen sein. Nach dem der Fahrer das Mädchen in sein Auto gezerrt hat, fuhr er 400 Meter zur Biesenthaler Straße und bog dann links ab vorbei an den Betonmauern des Flugplatzes Finow. 700 Meter weiter tauchen die alten russischen Flugzeugbunker auf, dann führt der Weg hinein in den Wald. Nach 5,2 km schimmert rechts der große Samithsee durch die Bäume. Schlaglöcher kennzeichnen den Weg, die mit Geröll aufgefüllt sind, spitze Steine, die wie kleine Alpen aus dem Asphalt ragen. Daher wird dieser Weg auch nur von Einheimischen und Anwohnern zur Abkürzung genommen. Dann erreicht man Biesenthal und eine Tankstelle. An diesem Donnerstag sind die Überwachungskameras der Tankstelle jedoch ausgeschaltet. Nach 13,3 km erreicht man den Ort Wullwinkel. Hier befindet sich ein Blitzer-Kasten. Gut versteckt, aber seit zwei Jahren schon außer Betrieb. Nach 16 km kommt man nach Rüdnitz: Pferdekoppel, Weiher, das Denkmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges. Noch knapp 4 km bis Bernau. Links in die Pankebornstraße, durchs Gewerbegebiet und man ist an der Bahnlinie. Bei einer Weggabelung hat Ulrikes Entführer das Auto angezündet. Die Polizei hofft, dass sich der Täter dann mit seinem Opfer gemeinsam aus Bernau entfernt hat und Ulrike noch lebt.
Der in Berlin ansässige Besitzer des Polos wird von der Kripo Eberswalde verhört. Der VW Polo wurde am frühen Morgen am Bahnhof in Strausberg im Landkreis Märkisch- Oderland entwendet. Für die Tatzeit kann der Berliner ein einwandfreies Alibi vorweisen und mehrere Zeugen benennen. Nach der Arbeit stellt er am 22. Februar 2001 in den Abendstunden den Diebstahl fest und erstattete Anzeige bei der Polizei Strausberg.
Jetzt wird die Suche von Ulrike auch auf den Fundort des VW Polos in Bernau ausgedehnt. 350 Beamte aus vier Bundesländer suchen die Umgebung rundum den Bahndamm in Bernau ab. Zudem setzt die Polizei auch Tornado-Jets der Bundeswehr zwischen Eberswalde und Bernau ein, um gezielt nach Spuren zu suchen. Die Flugmaschinen mit einer hochsensiblen Technik an Bord lokalisieren in dem rund 50 Quadratkilometer großen Gebiet insgesamt 24 verdächtige Stellen, an denen die Vermisste möglicherweise versteckt sein könnte. Die Sensoren registrieren jegliche Veränderungen, dabei handelt es sich insbesondere um Orte mit einer anderen Temperatur als in ihrer Umgebung. Im Fall Ulrike suchen die Beamten konkret nach abgeschnittenen oder abgerissenen Zweigen, mit denen möglicherweise etwas abgedeckt worden ist- totes Gehölz weist i.d.R. eine andere Wärme auf als lebende Pflanzen. Auch Stellen, an denen möglicherweise gegraben wurde, werden auf den Fotos signalisiert, da gerade bei Frost tiefer liegende Erdschichten eine andere Temperatur haben als die unmittelbare Oberfläche. Allerdings findet die Kripo trotz der intensiven Suche keinen Hinweis auf den Verbleib von Ulrike. Die auffälligen Stellen erweisen sich als Wildlager, Feuerstellen von Jagdpächtern, einem toten Fuchs, Spuren von Waldarbeitern und mehrere Fuchsbauten.
Auch der Bahnhof in Strausberg wird nach Spuren abgesucht. Tatsächlich findet die Kripo nach einer Woche ein Teil der Türklinke des VW Polos, die beim Aufbruch des Autos wohl unbemerkt vom Täter zurückgelassen wurde. Zudem melden sich zwei Zeugen, die einen Mann in den Polo in Strausberg gesehen haben wollen- einen weiteren Insassen hätten sie in dem Fahrzeug jedoch nicht wahrgenommen. Mit der Hilfe der Zeugen kann ein neues Phantombild erstellt werden. Die Polizei fahndet mit diesem Phantombild bundesweit nach einem schlanken Mann, der etwa 1,75 Meter groß, 20 bis 30 Jahre alt ist und längeres, lockiges Haar hat. Die zweite Zeugin beschreibt den Mann ähnlich, lediglich die Haare waren kürzer. Auch mit dieser Beschreibung geht die Polizei an die Öffentlichkeit.
Das Hinweisaufkommen nach der Veröffentlichung der Bilder ist groß. Seit dem Verschwinden von Ulrike sind insgesamt 700 Hinweise auf das Mädchen, auf den VW- Polo und auf die Phantombilder eingegangen.
Anfang März meldet sich eine Bewährungshelferin aus Fürstenwalde bei der Kripo Eberswalde und sagt aus, dass einer ihrer Klienten eine große Ähnlichkeit mit den Phantombildern aufweist: es ist der 25-jährige Stefan J. aus Fürstenwalde, der wegen Autoaufbrüche und KFZ- Diebstähle vorbestraft ist. Die Polizei geht dem Tipp der Bewährungshelferin zwar nach, trifft J. aber nicht in seiner Wohnung an. Er ist zu der Zeit nur einer von vielen, die in diesem Zusammenhang genannt werden.
Die Kripo Eberswalde und die SoKo Finow sehen sich nach dem Fund der Gegenstände von Ulrike in dem VW Polo wachsender Kritik ausgesetzt: Viel zu spät sei der Zusammenhang zwischen dem ausgebrannten Wrack und dem Verschwinden des Mädchens erkannt worden, fast wären die Beweisstücke zerstört worden. Jetzt erfährt die Bevölkerung auch, dass die Polizeipräsidentin von Eberswalde 3 Tage nach dem Verschwinden in den Urlaub gefahren ist, obwohl die großangelegte Suche nach Ulrike zu diesem Zeitpunkt bereits lief. Nach heftiger Kritik aus der Bevölkerung beordert das Innenministerium Brandenburg die Beamtin aus ihrem Urlaubsort in Spanien zurück. Ihr Verhalten sei „nicht sachgerecht“. Unter diesen Umständen in Urlaub zu fahren, sei unangemessen gegenüber den Eltern, den Beamten, dem Amt und der Öffentlichkeit, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Erneut wenden sich die Eltern in einer Pressekonferenz an die Täter und bitten, ihre Tochter freizulassen. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. appelliert an den Entführer und sichert im Fall einer Freilassung eine mildere Strafe zu, es lohne sich bei jeder Straftat, diese vor einem schlimmeren Ende zu beenden, Die Lieblingsgruppe von Ulrike, die No Angels, bitten bei einem Konzert ebenfalls um die Freilassung des Mädchens und widmen ihr ein Lied.
Ein großes Problem stellt für die Polizei die vielen Hinweise von Trittbrettfahrern dar. Viele Anrufer geben an, dass Ulrike in ihrer Gewalt bzw. schon tot sei. Auch viele Hinweise von Wahrsagern, Hellsehern oder Hobby- Kriminologen aus der ganzen Bundesrepublik gehen ein. Ein besonders perfider Fall: Am 2. März meldet sich über die Notrufzentrale ein Mann und gibt an, dass er Ulrike in seiner Gewalt habe. Insgesamt meldet sich der angebliche Entführer drei Mal bei der Polizei und fordert für die Freilassung des Mädchens 55000 Euro. Die Polizei kann den Mann jedoch beim letzten Telefonat in ein Gespräch verwickeln und den Anruf über sein Mobilfunkgerät zurückverfolgen. Als Anrufer kann ein 42 Jahre alter Kraftfahrer aus Calau (Oberspreewald-Lausitz) identifiziert und festgenommen werden. Als Täter im Zusammenhang mit dem Vermisstenfall Ulrike kann er jedoch schnell ausgeschlossen werden. Der „Trittbrettfahrer“ gibt als Grund für sein Verhalten Geldprobleme an. Er wird später von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. wegen versuchter räuberischer Erpressung, Androhung einer Straftat und Missbrauch des Notrufs angeklagt.
Erneut werden nach Abtauen des Schnees Tornados- Jets der Bundeswehr eingesetzt. Die Suche konzentriert sich dabei auf ein sieben Quadratkilometer großes Gebiet- erneut abgesucht werden der Stadtteil Eberswalde, der Flugplatz Finow, ein westlich angrenzendes Gebiet bis zur Autobahn 11 Berlin-Prenzlau und erneut auch das ehemalige russische Militärgelände. Unterstützt werden die Piloten am Boden durch über 300 Beamte, dem THW und einer Hundestaffel aus Berlin.
Am 3. März wird dann 16 km von Eberswalde entfernt in einem Wald eine männliche Leiche gefunden- ein Zusammenhang zum Fall Ulrike wird aber schnell ausgeschlossen. Der 48-jährige Berliner hatte sich an einem Baum in Tiefensee erhängt. Am 4. März besuchen Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) Ulrikes Eltern in Eberswalde und versprechen der Familie, dass weiterhin mit allen verfügbaren Mitteln nach Ulrike gesucht wird.
Am 6. März meldet sich ein Zeuge aus Berlin, der in den Gartenkolonien Bornholm 1 und Bornholm 2 an der Bornholmer Straße im Berliner Ortsteil Pankow einen Mann mit einem Mädchen beobachtet haben will, das Ulrike ähnlich sah. Der Mann will Ulrike vom Bahnsteig des S-Bahnhofs Bornholmer Straße aus in 20 Meter Entfernung gesehen haben. Er habe auch die dunklen Jeans und die Jacke wiedererkannt, die Ulrike bei ihrem Verschwinden getragen hat. Zudem habe er gesehen, dass ein Glas der Brille des Kindes gesprungen war. Die Berliner Polizei durchsucht daraufhin mehrere Stunden die über 200 Gartenlauben, ohne jedoch das Mädchen zu finden. Zeitgleich durchsuchen die Beamten Keller und Dachböden in den Gebäuden rundum der Bornholmer Straße, weil nicht auszuschließen ist, dass sich der Mann mit dem Kind in einem der Gebäude versteckt hält- nach 7 Stunden Suche brechen die Beamten den Einsatz ab.
Als nach 12 Tagen das Tauwetter einsetzt, beginnen die Beamte mit Hilfe von Tauchern, die vielen Bäche und Seen in dem Waldgebiet zwischen Eberswalde und Bernau abzusuchen- auch hier ohne Erfolg.
Teil 3: Zwei Wochen ist Ulrike jetzt verschwunden, dann werden die schlimmsten Befürchtungen wahr: Das Mädchen ist tot. Aus der Suche nach einem Entführer wird jetzt die Suche nach einem Kindermörder.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 11.08.2025 22:32von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 3
Seit zwei Wochen wird nun nach der vermissten Ulrike gesucht, an ein normales Leben im Ortsteil Finow ist kaum zu denken. Überall bestimmten Polizeifahrzeuge die letzten 14 Tage das Bild. Gemeinsam mit Hunderten von Einwohnern machten sich über 600 Beamte täglich auf die Suche nach dem Mädchen- sie krochen durch unterirdische Gänge des früheren Militärflughafens Finow, in verlassene Keller einer einstigen Soldatenbäckerei oder stiegen in unheimlich wirkende Brunnen. Beinahe jeder Zentimeter zwischen Eberswalde und Bernau wurde abgesucht, manche Gebiete sogar nach Abtauen des Schnees zwei Mal, die Suchmannschaften füllten täglich große Säcke mit Zigarettenkippen, Taschentüchern, Stoffresten, Kugelschreibern, Armbanduhren und anderen Utensilien. Alles wanderte in die Labore des LKA Brandenburg, die Hoffnung auf eine brauchbare Spur erfüllte sich aber nicht.
Auch an Ulrikes Schule wirkt sich das Verschwinden der 12-jährigen aus, ein normaler Unterricht ist nicht möglich. Eltern begleiten ihre Schützlinge aus Sorge vor einem Serientäter zur Schule und holen sie auch wieder ab. In der Klasse 6d bleibt Ulrikes Platz seit zwei Wochen leer. Die Kinder fragen immer wieder, was sie noch für Ulrike oder ihre Eltern tun können. Zwei Wochen nach dem Verschwinden ist die Hoffnung bei Polizei und Bevölkerung stark gesunken, das Mädchen noch lebend zu finden. Die Großfahndung zwischen dem Ortsteil Finow, Biesenthal und Bernau, an der sich weiterhin täglich über 600 Polizisten beteiligen, wird dennoch fortgesetzt. Dann werden leider die schlimmsten Befürchtungen wahr.
Donnerstag, 8. März 2001: Eine Frau meldet sich bei der Polizei und gibt an, dass ihr Mann bei einem Spaziergang in einem Feld eine Leiche entdeckt hat, als dessen Hund plötzlich an einem Erdhügel anschlug. Der Ehemann steht so unter Schock, dass er nicht in der Lage ist, selbst mit der Kripo zu sprechen und muss sogar medizinisch versorgt werden.
An diesem Donnerstag um 15.04 Uhr hat die Suche nach Ulrike ein trauriges Ende gefunden: Ulrike ist tot. Die Leiche des Mädchens liegt in einem einsamen Waldstück in der Nähe des russischen Militärflugplatzes Werneuchen (Kreis Barnim) – ca. 30 Kilometer von Eberswalde entfernt- in einer Mulde und ist mit Holz und Ästen abgedeckt. Das Gebiet um das Flughafengelände wurde bereits wenige Tage vorher aufgrund von Zeugenhinweisen von der Polizei durchkämmt, da sich ein anonymer Anrufer bei den Ermittlern gemeldet hatte. Er gab ihnen den Tipp: „Sucht doch nicht nur am Flugplatz in Finow. Sucht mal am Flugplatz in Werneuchen.“ Zudem hatte eine Zeugin kurz nach dem Verschwinden von Ulrike an der Stelle Kindergeschrei gehört- der Leichenfundort wurde allerdings nicht abgesucht. Auch der Mann, der die Leiche entdeckt hat, sagt später aus, dass er bereits am 24.2 – zwei Tage nach dem Verschwinden der 12-jährigen- auffällige Gegenstände in der Nähe des späteren Fundortes gesehen hätte, die er damals nicht habe zuordnen können und daher der Polizei nicht gemeldet habe.
Sofort sperrt die Polizei den Leichenfundort ab und sichert bis in die Nachtstunden Spuren. Für die Beamten ist aufgrund der Auffindesituation sofort klar, dass Ulrike gewaltsam zu Tode kam, die Leiche ist aufgrund der kühlen Witterung sehr gut erhalten. Auch ein Sexualverbrechen ist bereits am Fundort erkennbar, da im Slip von Ulrike Blut festgestellt wird.
Für die Ermittler ist jetzt sicher, dass Ulrike in dem weißen VW Polo verschleppt wurde, der wenige Stunden nach ihrem Verschwinden im Bernau ausgebrannt gefunden wurde. Es können nach der Spurensicherung eindeutige Verbindungen zwischen dem Fundort von Ulrikes Leiche und dem ausgebrannten Polo hergestellt werden. An dem Fundort werden mehrere Gegenstände gefunden, die nicht Ulrike gehören und eventuell aus dem Polo stammen. Es werden eine Decke und Teile aus einem Verbandskasten aus dem Polo am Leichenfundort gefunden- die Gegenstände, die der Zeuge bereits am 24.2. gesehen hatte.
Das ganze Flughafengelände wird von den Technikern der Spurensicherung mehrere Tage abgesucht. Jede Zigarettenkippe, Trinkdose, Taschentuch, Feuerzeuge werden eingesammelt und zu den Laboren nach Eberswalde und Brandenburg gebracht, um sie auf Genmaterial zu untersuchen. Eine Arbeit, die mehrere Wochen dauern wird.
Zwei Funde wecken jedoch die Neugier der Beamten: In unmittelbarer Nähe des toten Mädchens wird eine 1 Liter- Glasflasche gefunden, auf der Cremeanhaftungen festgestellt werden. Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme der Flasche am Tatort fällt ein Fingerabdruck auf, der sich in der Creme abzeichnet. Es gibt allerdings ein Problem: Die Flasche kann nicht spurensicher verpackt werden, ohne dass der Fingerabdruck auf der Flasche verschmiert wird. Deshalb wird die Flasche unverpackt- von einen Beamten vorsichtig in Händen gehalten- mit einem Streifenwagen von Werneuchen zum LKA Brandenburg gebracht.
In der Tat gelingt es den Beamten vom LKA, den Fingerabdruck zu sichern. Die Techniker hatten eine Glasfaser in die Flasche gegeben, um die von dem Licht ausgehende Wärme zu absorbieren, ansonsten wäre der Fingerabdruck zerstört worden. Leider wird der Abdruck jedoch nicht eindeutig durch das Computersystem Afis erfasst- ein Abgleich ist nicht möglich.
Ebenfalls in der Nähe wird im schmelzenden Schnee ein weinrotes T- Shirt der Größe L gefunden. Auf schwarzem Untergrund ist in weißen Buchstaben der Herstellername „HOME BOY“ aufgedruckt. Darunter stehen die Worte "Loud-Couture". Kleidungsstücke dieser Marke sind in Skater- und Hip-Hop-Kreisen stark verbreitet. Das T-Shirt (Preis: 89 Mark) gibt es bundesweit in Sportgeschäften und Kaufhäuser zu kaufen. Auffallend bei „Home Boy“-Artikeln: Die Shirts fallen optisch ein bis zwei Nummern größer aus, sind weit geschnitten. Nach Aussagen der Firma "Home Boy" soll es sich bei dem T-Shirt jedoch um ein Imitat handeln, das man billig auf Märkten im Ausland kaufen kann. Das T- Shirt kann nach einer Untersuchung durch die KTU den Mörder zugeordnet werden. Auch auf den Fahndungsplakaten wird auf das T- Shirt hingewiesen, insgesamt gehen über 100 Hinweise zu dem Shirt ein.
Das tote Mädchen wird zur Obduktion in das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin nach Potsdam gebracht. Ulrike wurde bereits am Tag ihres Verschwindens getötet- die Obduktion ergibt, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den fünf Stunden nach ihrem Verschwinden starb. Am Nacken werden Verletzungen festgestellt, Ulrike starb demnach durch „Kompressionen im Halsbereich“- sprich durch Erdrosseln oder Erwürgen. Auch wurde die 12-jährige zu Lebzeiten mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Intimbereich weist schwere Verletzungen und Einblutungen auf, zudem werden Spuren eines Gleitgels gefunden. Die Unterleibsverletzungen seien dabei so stark gewesen, dass das Mädchen nach Ansicht der Mediziner kurz darauf höchstwahrscheinlich verblutet wäre.
An Ulrikes Kleidung und Körper – insbesondere unter ihren Fingernägeln und im Intimbereich- werden Spuren gefunden, aus denen ein genetischer Fingerabdruck des Mörders erstellt werden kann. Eine kleine Schürfwunde am Knie wird festgestellt, die sich das Mädchen höchstwahrscheinlich bei dem Zusammenstoß mit dem VW Polo zugezogen hat. Die Eltern identifizieren ihre Tochter.
Jetzt sucht die Kripo Eberswalde einen Sexualmörder. Die SoKo Finow wird auf über 150 Beamte vergrößert. Nach dem Fund von Ulrike erhöht sich die Belohnung für Hinweise auf den Täter auf 200.000 Euro. Insbesondere vom Axel- Springer- Verlag und der Deutschen Bahn AG, aber auch von privater Seite, wird Geld zur Ergreifung des Täters zur Verfügung gestellt. Bei der Höhe der Belohnung erhofft sich die Kripo auch Hinweise aus dem Täterumfeld und aus dem Milieu, in denen i.d.R. Kindermorde verachtet werden.
Auch die Öffentlichkeit wird jetzt wieder verstärkter in die Ermittlungen miteinbezogen. Tatsächlich melden sich zwei Zeugen, denen der Polo- Fahrer in Werneuchen aufgefallen ist. Mit Hilfe der Zeugen wird ein neues Phantombild angefertigt. Demnach wird ein Mann im Alter zwischen 25 und 35 Jahren mit dunkelblonden, schulterlangen Haaren, dunklen Augen und schlanker Gestalt gesucht. Diese Person soll am 22. Februar mit einem weißen VW Polo zwischen 7 und 21 Uhr im Raum Strausberg, Eberswalde, Bernau und Werneuchen unterwegs gewesen sein.
Zudem sind sich die Beamten sicher, dass der Polo- Fahrer sich auch in Werneuchen sehr gut auskennt und daher kein Ortsfremder ist. An die Stelle des Leichenfundortes können eigentlich nur Einheimische gelangen, eine Straße ist fast 1 Kilometer weit entfernt. Der Mörder muss einen Bezug zu den Hauptorten in diesem Fall haben: Eberswalde, Strausberg, Bernau und Werneuchen. Ein Einheimischer kann daher als Täter nicht ausgeschlossen werden.
Eberswalde steht nach dem Leichenfund unter Schock. Ulrikes Tod bewegt die Bewohner von Eberswalde zutiefst. So wird unter anderem auf einer Veranstaltung gegen rechtsextreme Gewalt auch des toten Mädchens gedacht; in der Stadt läuten Glocken zum Gedenken. Viele Einwohner legen Blumen und Stofftiere an der Stelle nieder, an der das Mädchen angefahren worden war. Die Klassenkameraden erinneren an Ulrike mit einem großformatigen Bild, umrahmt von Papierschmetterlingen. Ulrike galt für die Eberswalder als „die kleine Schwester von nebenan“
Am Sonntag nach dem Leichenfund nehmen über 1000 Menschen in einem bewegenden Gottesdienst Abschied von Ulrike. Der Gottesdienst wird per Lautsprecher auf den Platz vor der Kirche übertragen. Schulkameraden der Schule Finow, Freunde und Freundinnen von Ulrike und ihr Handballteam versammeln sich, um an Ulrike zu gedenken. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe und Innenminister Jörg Schönbohm nehmen teil. Die Predigt hält der evangelische Landesbischof Wolfgang Huber.
Drei Wochen nach ihrer Ermordung wird Ulrike auf dem Friedhof Eberswalde- Finow, nur 300 Meter von der Stelle entfernt, an der das Mädchen am 22. Februar mit dem Auto angefahren wurde, beigesetzt. Der Trauergottesdienst wird per Lautsprecher auf den Vorplatz der Trauerhalle übertragen- insgesamt nehmen 800 Menschen Abschied von Ulrike.
Über 3000 Hinweise aus der Bevölkerung sind nach dem Verschwinden von Ulrike eingegangen und obwohl die Hinweise als größtenteils seriös eingestuft werden, haben die Ermittler keine heiße Spur, die zum Täter führen könnte. Da es der Kripo Eberswalde gelingt, den genetischen Fingerabdruck des Mörders – der in der zentralen Gendatenbank beim Bundeskriminalamt aber nicht erfasst ist- zu analysieren, wollen die Beamten ein Gentest mit Hilfe der Rasterfahndung durchführen. Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt. 1998 wurde im niedersächsischen Cloppenburg die elfjährige Christina Nytsch sexuell missbraucht und ermordet. Auf die Spur des Täters kam die Polizei damals durch den bislang größten Gen-Massentest in der deutschen Kriminalgeschichte. Rund 15000 Männer aus der Region waren aufgerufen worden, Speichelproben abzugeben. Die Polizei nahm schließlich den 30-Jährigen Ronny R. fest, der freiwillig zum Test gekommen war und auch für den Mord an Ulrike Everts 2 Jahre zuvor verantwortlich war.
Da die Polizei davon ausgeht, dass der Täter aus der Umgebung von Eberswalde, Bernau oder Werneuchen kommt, werden in der ersten Stufe der Rasterfahndung vorbestrafte Gewalt- und Sexualverbrecher zur Speichelprobe auf freiwilliger Basis vorgeladen. Ferner werden zudem auch Männer zum Gentest aufgefordert, die aufgrund von Bürgerhinweisen als verdächtig benannt wurden. Die Proben werden von Kriminaltechnikern entnommen und an das Landeskriminalamt in Basdorf gegeben. Von dort werden die Ergebnisse an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden zur Abgleichung weitergeleitet.
Insgesamt gibt eine vierstellige Zahl an vorbestraften Sexual- und Gewaltverbrechern eine Speichelprobe ab. Eine Übereinstimmung mit dem genetischen Fingerabdruck des Mörders gelingt jedoch nicht. Daher weitet die Kripo den Kreis der zu Überprüfenden auch auf Autodiebe und auf Täter, die wegen KFZ- Einbrüche vorbestraft sind, aus. Insgesamt werden jetzt über 10000 Leute aus der Umgebung rundum Eberswalde zur Speichelprobe gebeten.
Am 16. März wird Stefan J. auf frischer Tat bei einem Autodiebstahl in Fürstenwalde- rund 70 km von Eberswalde entfernt- erwischt und festgenommen. Bei seiner Festnahme werden routinemäßig Fingerabdrücke abgenommen und abgeglichen. Jedoch versagt das Computersystem Afis, mit dem Fingerabdrücke aus weiteren Straftaten verglichen werden können- das Ergebnis ist negativ. Eine Zuordnung zum Mordfall Ulrike kann daher nicht hergestellt werden, Stefan J. wird trotz offener Bewährungsstrafe auf freien Fuß gesetzt.
Am 22.03.2001 verkündet die Kripo Eberswalde die erste Festnahme im Fall Ulrike. In Stralsund wird um halb 6 Uhr morgens der 47-jährige Berliner Klaus- Dieter W. in der Wohnung seiner Halbschwester Heidemarie R. festgenommen. Den entscheidenden Tipp auf Klaus- Dieter W. hatte sein Bruder gegeben. Er rief die Polizei in Pirna an: "Mein seit zehn Jahren verschollener Bruder ist in Stralsund aufgetaucht. Ich kann nicht ausschließen, dass er mit dem Mord an Ulrike etwas zu tun hat. Das Fahndungsfoto weist Ähnlichkeiten auf.“
In der Tat weist W. eine große Ähnlichkeit mit dem Phantombild auf, allerdings passt sein Alter nicht. Obwohl die Kripo pessimistisch ist, wird Klaus- Dieter W. aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Berlin festgenommen und in die JVA Stralsund gebracht. Obwohl er ein Alibi vorweisen kann, wird ihm routinemäßig eine DNA- Probe entnommen, die er freiwillig abgibt. W. wird seit 1994 per Haftbefehl von Behörden in Berlin gesucht, da er im Januar 1994 eine Frau in Reinickendorf sexuell genötigt haben soll. Aufgrund der Gen- Analyse und der Alibiüberprüfung kann Klaus- Dieter W. im Fall Ulrike als Täter ausgeschlossen werden.
Am 20. März erhält die Bewährungshelferin Renate J. einen Anruf von der Kripo. Sie wird von den Beamten gebeten, Stefan J. zur einer Speichelprobe zu überreden. Es ist die Bewährungshelferin, die bereits Anfang März aufgrund des Phantombildes einen Hinweis auf Stefan J. als den mutmaßlichen Mörder von Ulrike gab. Aufgrund der Rasterfahndung fällt der vorbestrafte Autodieb jetzt ins Täterprofil und soll eine Speichelprobe abgeben. Obwohl sich J. wochenlang nicht bei seiner Bewährungsstelle gemeldet hat und einem Prozess wegen Autodiebstahl am 8. März fernblieb, erreicht Renate J. ihren Klienten. Stefan J. verspricht zwar zur Kripo zu gehen, taucht jedoch nicht bei der Kripo auf.
Am 23.3.2001 bittet die Kripo Eberswalde die Zuschauer von Aktenzeichen xy ungelöst um Mithilfe. Der Fall Ulrike wird noch vor dem Rückblick als 1. Studiofall am Anfang der Sendung vorgestellt. Bevor auf den Fall eingegangen wird, erklärt der im Studio anwesende Beamter, dass der kürzlich in Stralsund festgenommene Mann wahrscheinlich nicht der Täter ist.
Im Mittelpunkt bei der Fallbesprechung stehen die Sachen von Ulrike, die sie am Tattag bei sich hatte, aber bis heute nicht gefunden wurden. Der Beamte fragt vor allem nach dem Verbleib der roten Turnschuhe der Marke New Balance in Größe 38 und nach einer orangefarbenen No- Name- Uhr, die in vielen Baumärkten gekauft werden kann. Bis heute ist zudem die violette Brille von Ulrike verschwunden. Auch das neue Phantombild wird gezeigt und um Hinweise gebeten.
4,2 Millionen Zuschauer schauen die Sendung, insgesamt gehen in den ersten 24 Stunden nach Ausstrahlung über 70 Hinweise zum Mordfall Ulrike ein. Aber wie bereits in der Sendung gesagt wird, ergibt sich eine heiße Spur zum Verbleib der Gegenstände und zum Phantombild nicht.
Am 27. März 2001 erscheint Stefan J. in Begleitung seiner Bewährungshelferin dann doch bei der Kripo Eberswalde zur Speichelprobe. Die Bewährungshelferin Renate J. hatte den Vorbestraften dann doch überreden können, eine DNA- Probe abzugeben. Obwohl Stefan J. während der Abgabe nervös wirkt und zittert und Renate J. erneut auf die Ähnlichkeit auf das Phantombild hinweist, darf Stefan J. nach der Abgabe der Speichelprobe nach Hause gehen.
Teil 4: Das dritte Mal darf der Täter nach einer Überprüfung der Polizei nach Hause gehen. Doch die Schlinge zieht sich langsam zu. Ein Beamter gleicht jetzt die Fingerabdrücke von J. visuell ab- ganz old school. Und tatsächlich hat er Erfolg: 5 Wochen nach dem Verschwinden ist Ulrikes Mörder gefasst und wird vor Gericht gestellt.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 16.08.2025 04:00von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 4
Allerdings fällt jetzt auch den Beamten die Ähnlichkeit zum Phantombild auf. Da die Gen- Analyse bis zur Auswertung 72 Stunden dauert, beschließen die Beamten die Fingerabdrücke von Stefan J. mit denen zu vergleichen, die auf der Flasche und den Verbandskasten am Leichenfundort sichergestellt wurden. Die Kripo besorgt sich die Abdrücke aus der Jugendakte von Stefan J. und vergleicht diese jetzt visuell- ganz old school. Nach einer kurzen Nacht können die Beamten insgesamt 12 Übereinstimmungen feststellen- der juristische Beweis dafür, dass die Fingerspuren auf der Glasflasche bzw. dem Verbandskasten von Stefan J. verursacht wurden.
Sofort fahren die Beamten nach Fürstenwalde im Kreis Oder-Spree in Brandenburg und observieren die Wohnung von Stefan J. Obwohl das Ergebnis der DNA- Analyse noch aussteht, wird der 25-jährige am 28. März 2001 um 14.04 Uhr- genau 34 Tage nach dem Verschwinden von Ulrike- vor seiner Wohnung in der Georgi-Dobrowolski-Straße widerstandslos festgenommen und zur SoKo Finow zum Verhör nach Eberswalde gebracht. J. hatte gerade auf das Kind einer Bekannten aufgepasst. Der Mann war der Kripo bisher nicht als Sexualstraftäter bekannt, jedoch ist er wegen Autoaufbrüchen bzw. -diebstählen aktenkundig. In einer ersten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft heißt es, die Beweislage sei erdrückend und es handele sich um eine „sehr heiße Spur". Zudem habe der Festgenommene mehrere Spuren an der Leiche hinterlassen, die noch kriminaltechnisch ausgewertet werden müssen. Es spreche jedoch alles dafür, dass Ulrikes Mörder gefasst sei. Im Zuge der Ermittlungen habe die Kripo mit Hilfe der Rasterfahndung von vornherein drei Personengruppen überprüft: Strafgefangene und Insassen des Maßregelvollzuges, Sexualstraftäter sowie Autodiebe. Im Ergebnis habe die Kripo mit ihrer These richtig gelegen, dass es sich nicht um einen gutbürgerlichen Täter mit Tarnkappe handelt, sondern um einen Allgemeinkriminellen. Im Zuge dieser Ermittlungen war der mehrfach vorbestrafte, erkennungsdienstlich behandelte 25-jährige Stephan J. zum ersten Mal aufgefallen. In den engeren Kreis der Verdächtigen geriet er, als er auf eine Vorladung, in das Polizeirevier Fürstenwalde zu kommen, nicht reagierte.
Im Verhör bestreitet Stefan J. zunächst den Mord und den Missbrauch an Ulrike. Als ihm die Beamten jedoch auf die erdrückende Beweislast hinweisen, gesteht der Festgenommene nach 7 Stunden Verhör die Tat und offenbart dabei auch Täterwissen.
Nach den Aussagen von J. war Ulrike vom Zeitpunkt ihrer Entführung gegen 15.40 Uhr bis zu ihrem Tod in den Abendstunden des 22. Februar bei vollem Bewusstsein, weinte, schrie und wehrte sich verzweifelt. Den Polo habe er nur so zum Rumfahren gestohlen, dabei sei er nach Eberswalde gekommen. Er gibt an, durch Zufall auf die zwölfjährige Schülerin gestoßen zu sein, als er mit dem VW Polo in einen Waldweg einbog. Das Mädchen sei bei der Kollision mit dem Auto- das Auto sei bei dem Glatteis an diesem Tag unbeabsichtigt bei einem Unfall mit Ulrikes Fahrrad zusammengestoßen- von ihrem Rad gestürzt und habe sich leicht am Knie verletzt. Zunächst habe er den Fahrradlenker zurechtbiegen wollen, dann habe Ulrike ihn aber gegen das Bein getreten und geschrien. Da habe er sich aus Panik entschlossen, das Kind mit Gewalt in den Wagen zu zwingen, um auch nicht wegen dem Diebstahl entdeckt zu werden.
Um eine Flucht zu verhindern, habe er unter anderem den Verriegelungsknopf der Beifahrertür abgebrochen und die Hände des Mädchens zeitweilig mit Heftpflaster gefesselt. Für die 57 Kilometer lange Fahrt vom Entführungsort bei Eberswalde-Finow nach Werneuchen habe er vorwiegend menschenleere Nebenstraßen gewählt. In einem Waldstück vergewaltigte er das Mädchen mehrfach und brachte ihr stark blutende Verletzungen bei, die er mit Hilfe des Verbandskastens zu versorgen versuchte. Anschließend habe er das weinende Mädchen mit einem Fleece-Schal erdrosselt und den Leichnam mit Laub und Zweigen bedeckt. Er habe in dem Auto einen Brandsatz gefunden, mit dem er den gestohlenen Wagen in Brand gesteckt habe. Dann sei er mit einem Fahrrad, das sich ebenfalls im Auto befunden haben soll, nach Fürstenwalde zurückgefahren Das Autoradio habe er dann zwei Tage später einem Freund geschenkt. Das rote T-Shirt, das am Tatort gefunden wurde, will J. in Berlin entwendet haben.
In den Wochen zuvor hatte sich der mutmaßliche Mörder offenbar versteckt gehalten - aus Angst vor Bekannten, denen er Geld schuldete. Er habe auf Berliner Bahnhöfen oder in S-Bahn-Waggons übernachtet Am Tattag will J. schließlich mehr als 0,7 Liter hochprozentigen Alkohol getrunken haben. Später habe er von der Suchaktion der Polizei erfahren, die tagelang hoffte, Ulrike lebend retten zu können. Auch die verzweifelten Appelle der Eltern an den mutmaßlichen Entführer waren ihm bekannt.
Trotz des Geständnisses gibt es für die Kripo noch viele Fragezeichen. So behauptet Stefan J. in seinem Geständnis, dass er seinem Opfer nicht gezielt aufgelauert habe. Vielmehr will er es nahe Eberswalde versehentlich angefahren und in Panik in das gestohlene Fahrzeug gezerrt haben. Erst auf der Fahrt will ihm der Gedanke gekommen sein, die Schülerin zu missbrauchen und zu töten. Es wird auch geprüft, ob J. weitere Sexualstraftaten begangen hat. Bei Stefan J. wurden u.a. bei einer Hausdurchsuchung der Ausweis einer 13-Jährigen aus Eberswalde für die Bücherei, ein Jugendschwimmpass und auch Fotos von kleinen Mädchen gefunden. Die Papiere können der 13-jährigen Sandra P. zugeordnet werden. Die Kripo geht davon aus, dass J. das Mädchen als mutmaßliches Opfer ausspioniert hatte. Er hatte die Ausweise im Spätsommer 2000 gestohlen. Auf den Ausweisen standen ihr Geburtsdatum und die Adresse. Allerdings war die Familie Ende 1999 umgezogen und hatte die Adresse auf den Büchereiausweis nicht geändert.
24 Stunden nach der Festnahme bestätigt auch die Gen- Analyse, dass die Sperma- Spuren am Körper der Leiche mit dem DNA- Muster des Sozialhilfeempfängers übereinstimmen. Schweiß auf dem roten T-Shirt, der Daumenabdruck auf der Flasche und dem Verbandskasten und der genetische Fingerabdruck im Sperma stammen von Stefan J. Nach fünfwöchigen Ermittlungen ist der Mord an der 12-jährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde aufgeklärt: Die Staatsanwaltschaft erwirkt daraufhin einen Haftbefehl wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs gegen den 25 Jahre alten Stefan J. aus Fürstenwalde. J. wird in die JVA Cottbus an der Bautzener Straße gebracht und in Untersuchungshaft genommen.
Nach der Festnahme von Stefan J. geraten die Ermittlungsbehörden erneut in die Kritik, da der Festgenommene wegen neuer Straftaten während seiner Bewährungszeit und Verstöße gegen Auflagen schon vor dem Verbrechen an der Schülerin aus Eberswalde in Haft hätte sitzen müssen. 1998 wurde J. zu einer 3-jährigen Haft verurteilt. Er wird im Januar 2000 von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Cottbus auf freien Fuß gesetzt, nachdem er zwei Drittel seiner Haftstrafe wegen Autodiebstahls abgesessen hatte. Schon im März 2000 soll er erneut ein Auto aufgebrochen, einen Ladendiebstahl begangen und ein weiteres Auto gestohlen haben. Anfang April 2000 übergibt die Polizei das Verfahren wegen der neuen Straftaten an die Staatsanwaltschaft, die im Oktober 2000 Anklage erhebt. Eine Verhandlung ist für den 8. März 2001 geplant. Trotzdem bleibt der Mann in Freiheit. Zudem habe sich J. nicht regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin gemeldet. Außerdem habe er sich wiederholt in Berlin aufgehalten, obwohl er die örtliche Auflage hatte, Fürstenwalde nicht zu verlassen.
Zudem wird bekannt, dass der Täter erst über drei Wochen nach den ersten Hinweisen auf ihn als mutmaßlicher Mörder gefasst wurde. Bereits Anfang März wurde die Polizei von einer Zeugin auf die Ähnlichkeit des Verdächtigen mit einem Phantombild hingewiesen. Zudem hatten Polizisten am 16. März 2001 den Mann in einem gestohlenen KFZ wegen eines Autodiebstahls festgenommen und später wieder laufen lassen.
Ein früherer Zugriff auf den mutmaßlichen Täter war laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht möglich. Die Hinweise seien keine heiße Spur gewesen, daher könne von Fahndungspannen keine Rede sein. Die Kripo und Staatsanwaltschaft sprechen von „entschuldbaren Unebenheiten“ bei der Fahndung. Der Hinweis der Bewährungshelferin sei viel zu dünn gewesen, um etwa eine Fahndung nach J. auszuschreiben. Eine Überprüfung des 25-jährigen habe ergeben, dass dieser nicht wegen Sexualdelikten vorbestraft war. Laut Staatsanwaltschaft hatte die Kripo zu diesem Zeitpunkt keine Handhabe gegen den Mann. Sie wusste noch nichts über die Tat und hatte keine Spuren vom Täter.
Obwohl die SoKo Finow nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters auf 24 Beamte reduziert wird, wird weiter ermittelt. Auch die Affinität des Festgenommenen zu sehr jungen Mädchen scheint sich zu bestätigen. Die Ermittlungen ergeben nämlich, dass sich J. während seiner Haftzeit in der JVA Spremberg zwischen 1998 bis 2000 über Kontaktanzeigen im TV-Videotext mit jungen Mädchen in Verbindung gesetzt hat. Einer Zehnjährigen aus Baden-Württemberg gegenüber gibt sich J. als 13-Jähriger aus, der Briefkontakt suche und sich für Biologie, Turnen und Schwimmen interessiert. In Kinderhandschrift schreibt er: "Du siehst wirklich süß, sexy, einfach perfekt für mich aus." Und weiter heißt es: „weil ich schon zu lange keine Freundin hatte".
Zudem ordnet die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O. eine psychologische Begutachtung an, da geprüft werden soll, ob Stefan J. pädophile Neigungen aufweist. Dieses Vorgehen ist notwendig, da die Staatsanwaltschaft bei einem geplanten Vorgehen des Täters bei der Tat die besondere Schwere der Schuld und bei entsprechender Gefährlichkeit die Sicherungsverwahrung beantragen will. Die Untersuchung ergibt, dass der Sozialhilfeempfänger in einer total verwahrlosten Wohnung gehaust hat. ein Einzelgänger und bekannt dafür ist, 13 und 14 Jahre alte Mädchen um sich zu scharen. Die letzte Freundin des 25-Jährigen vor der Tat ist 16 Jahre alt gewesen.
Das Gutachten beschreibt Stefan J. als „randständigen Konflikttäter.“ Der Tatverdächtige stehe am Rande der Gesellschaft und sei mit Konflikten beladen. Diese Charakterstruktur sei in gewisser Weise typisch für Sexualstraftäter. Wenn er sexuelle Befriedigung sucht, verbindet er das mit Gewalt, weil Gewalt zu seinem gesamten Handeln gehört. Sexualität sei aber nicht sei Motiv für die Gewalttaten.
Offenbar hatte Stefan J. die brutalen sexuellen Misshandlungen vorsätzlich geplant: Bei der Tat hatte er mehrere Gleitmittel bei sich. Fest steht, dass er zeitweise Kontakt zur rechtsextremen Szene suchte. Auf die Knöchel seiner rechten Hand ließ er sich das Wort Hass tätowieren. Er habe ein „ziemlich ungezügeltes Leben" geführt, sei aber nicht in einen festen Freundeskreis eingebunden gewesen. Deshalb erkannte ihn auch niemand auf dem Fahndungsbild. Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen Untersuchung ist der mutmaßliche Täter uneingeschränkt schuldfähig.
Wer ist dieser Mann, der zum Kindermörder wurde? Stefan J. ist Ende 1975 in Strausberg geboren und wächst mit seiner Mutter und Stiefvater in Werneuchen auf. Der leibliche Vater gilt als unbekannt. Im Herbst 1981 kommt er in die erste Klasse der Polytechnischen Oberschule Jurij Gagarin. Stefan bleibt bereits in der ersten Klasse sitzen und erscheint oft grün und blau geschlagen zum Unterricht. Stefan beginnt zu stehlen. Zunächst sind es Kleinigkeiten wie Bleistifte und Radiergummis seiner Mitschüler. Als die Lehrerin die Eltern informiert, bekommt der Sohn noch mehr Prügel. Der Sportlehrer wird angewiesen, beim Duschen auf Gewaltspuren an Stefans Körper zu achten. Als Stefans Mutter an Krebs stirbt, will der Stiefvater den 9-Jährigen nicht bei sich behalten. Stefan kommt in ein Kinderheim nach Eberswalde. Schon seit 1990 ist er polizeibekannt – Diebstähle, Autoaufbrüche und Fahren ohne Führerschein. Er ist ein sehr schlechter Schüler und schafft nur den Abschluss der 6. Klasse. Nach dem Heimaufenthalt kommt der 16-jährige in eine betreute Jugendgruppe nach Bernau. Stefan J. beginnt dort eine Berufsausbildung in der Fachrichtung Holzbearbeitung und bricht diese nach kurzer Zeit- wie drei weitere Ausbildungen- ab. In dieser Zeit wird J. wieder und wieder wegen Autodiebstahls, KFZ- Aufbrüche und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Einen Führerschein macht er nie.
Auf einer Grillparty in Eberswalde lernt er 1994 Sabine kennen. Das Mädchen ist damals dreizehn, Stefan 19 Jahre alt. Sie werden ein Paar – vier Jahre bleiben sie zusammen. 1998 kommt Stefan in die Justizvollzugsanstalt Spremberg (Niederlausitz): Er war in ein Eberswalder Autohaus eingebrochen, hatte einen Porsche geknackt. Urteil: Drei Jahre Haft. Doch Anfang 2000 wandelt das Landgericht Cottbus den Rest der Haft in eine Bewährungsstrafe um. Am 20. Januar 2000 wird er entlassen und zieht nach Fürstenwalde. Er begeht weiterhin Straftaten, wird jedoch nie festgenommen.
Anfang August 2001 wird gegen Stefan J. Anklage wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung mit Todesfolge, Autodiebstahl sowie Brandstiftung erhoben. Der Prozess soll am 10.10.2001 vor dem Landgericht Frankfurt/O. beginnen. Als Anwalt der Nebenklage beauftragt die Opferfamilie den damaligen Bundestagsabgeordneten der PDS- Partei Gregor Gysi.
Teil 5: Es passieren 2 weitere Kindermorde, die erneut erschüttern. Die Fälle werden politisch ausgeschlachtet, es herrscht Wahlkampf. Es fallen die berühmten Worte des Bundeskanzlers: Kindermörder- wegschließen für immer und den Schlüssel wegschmeißen. Inmitten der politischen Diskussion beginnt dann der Prozess gegen Stefan J.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 20.08.2025 04:28von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 5
Während die Ermittlungen im Fall Ulrike laufen, passieren drei weitere Verbrechen, die die Bevölkerung erneut erschüttern. Am 7. Mai 2001 verschwindet die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg (FF 3 XY-Spezial: Wo ist mein Kind? vom 03.06.2015) auf dem Heimweg von der Schule. Sie wurde zuletzt kurz nach 13 Uhr gesehen, gerade einmal 50 m von ihrem Elternhaus entfernt. Ihre sterblichen Überreste werden erst 15 Jahre später, am 2. Juli 2016, in einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen gefunden- rund zwölf Kilometer Luftlinie von Lichtenberg entfernt.
Die 10-jährige Adelina Pismak (SF 4 Sendung vom 13.07.2001/ SF 1 Sendung vom 18.01.2002) aus Bremen-Kattenturm wird zuletzt am 28.06.2001 gegen 17:30 Uhr gesehen, als sie auf dem Rückweg von ihrem Großvater in die elterliche Wohnung war. Am 07.10.2001 wird der Leichnam von Adelina in einem blauen Plastiksack verpackt von einer Pilzsammlerin gefunden. Fundort ist das sogenannte Pastorenwäldchen in der Leester Marsch in der Gemeinde Weyhe-Leeste bei Bremen.
Am frühen Abend des 29. Juni 2001 verschwindet die achtjährige Julia (SF 1 Sendung vom 13.07.2001) aus ihrem Heimatort in Rodheim-Bieber in der Gemeinde Biebertal im Landkreis Gießen in Mittelhessen. Am späten Abend des 3. Juli 2001 wird die völlig verbrannte Leiche des Mädchens in einem Waldstück nahe der Bundesstraße 45 in der Gemarkung Niddatal zwischen den Ortsteilen Kaichen und Ilbenstadt gefunden.
Diese drei Fälle lösen eine breite öffentliche Diskussion um Verschärfungen in Strafmaß und Maßregelvollzug bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern aus. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder äußert sich am 8. Juli 2001 gegenüber der Bild am Sonntag und erklärt, er komme immer mehr zu der Überzeugung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergingen, nicht therapierbar seien. Dabei sagt er den oft und auch Jahre nach der Tat zitierten Satz: „Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: wegschließen - und zwar für immer.“
Zudem entwickelt sich nach den Morden von Eberswalde, Lichtenberg und Biebertal eine anhaltende Debatte, die sich um Maßnahmen wie Einführung einer Sexualstraftäterkartei, Speicherung genetischer Fingerabdrücke sowie Anwendung und Ausdehnung der Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter dreht. Politiker aller Parteien sprechen sich nach dem erfolgreichen DNA- Treffer im Fall Ulrike für eine Ausweitung der Gen-Datei beim BKA aus. 2001 sind lediglich ca. 90000 Straftäter und an Tatorten festgestellte unbekannte Spuren in der bundesweiten DNA-Datei festgehalten, obwohl nach Schätzungen von Kriminologen 900000 Straftäter aufgrund ihrer Straftaten und Gefährlichkeit registriert sein müssten. Nach damaligem geltendem Recht konnte eine DNS-Probe nur bei schweren Straftaten und Sexualdelikten angeordnet werden. Zudem musste vor jeder Speicherung der DNA-Analyse ein Richter eine sogenannte Negativprognose über den Täter ausstellen, das heißt, er muss den Täter als besonders rückfallgefährdet einstufen. Daher sollen jetzt alle Täter, die zu Haftstrafen verurteilt wurden, nach Ansicht vieler Politiker in die Gen-Datei. Nur ein Drittel der Sexualstraftäter sei einschlägig vorbestraft. 44,7 Prozent der Kinderschänder seien jedoch zuvor durch Eigentumsdelikte und Normverletzungen wie etwa notorisches Schwarzfahren aufgefallen. Mehr als die Hälfte der Vergewaltiger hatten zuvor Gewalttaten wie Raub und Körperverletzung begangen. Daher soll der genetische Fingerabdruck dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgestellt werden und die Abgabe von Speichelproben zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Verdächtigen werden. Unionspolitiker fordern sogar die Speicherung der genetischen Daten aller in Deutschland lebenden Männer beim Bundeskriminalamt.
Am 9. Oktober 2001 beginnt der Prozess gegen Stefan J. vor dem Landgericht Frankfurt/O.- zum Schutz des Angeklagten unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gerichtsgebäude fordern viele Demonstranten- vor allem aus dem rechten Spektrum-, den Angeklagten als Kindermörder vor die Wand zu stellen.
Die Familie Brandt tritt als Nebenkläger auf und wird von dem PDS- Bundestagsabgeordneten Gregor Gysi vertreten. In einem Interview vor dem Prozess sagt der Politiker: „Die Erinnerungen an Ulrike sollen lebendig bleiben, auch im Gericht. Sie soll nicht nur eine Nummer in einem Prozess sein. Es ist den Eltern wichtig, hier aufzutreten. Was können sie denn sonst noch für ihre Tochter tun?"
Die Anklage wirft dem 25-jährigen Mord, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung mit Todesfolge, Autodiebstahl sowie Brandstiftung vor und schildert den Tatablauf in der Anklageschrift wie folgt:
Der 22. Februar ist ein nasskalter Donnerstag. Morgens regnet es, abends fällt Schnee in Brandenburg. 7 Uhr. Ulrike erwacht in ihrem Zimmer im Obergeschoss des Einfamilienhauses ihrer Eltern in Finow: Poster von den No Angels an den Wänden, Plüschtiere im Regal. Frühstückt mit ihrer Mutter. Sie nimmt kurz vor 8 Uhr ihr grünes Mountainbike, fährt zur Schule.
Nur eine Autostunde entfernt schläft Stefan J. auf einer verdreckten Matratze. Porno-Videos, ein Buch über Gynäkologie auf dem Tisch. Er lebt von Stütze. Als er die 47-qm-Wohnung im Tiefparterre des Plattenbaus in Fürstenwalde verlässt, trägt er ein rotes T-Shirt, Jeans und alte graue Sportschuhe.
Ulrike sitzt da schon in der Schule, Klasse 6d. Unterricht bis 13.30 Uhr: Mathe, Deutsch, Bio. Ulrike ist eine gute Schülerin, viele Einsen, nur in Mathe eine 3. Sie hat nur einen Tag vor ihrem Verschwinden ein Malwettbewerb gewonnen und eine Urkunde erhalten- Thema: „Ich mag meine Stadt ohne Gewalt.“
Stefan J. fährt mit der Bahn nach Strausberg. Hier ist er geboren. Auf dem Bahnhofs-Parkplatz bricht er einen weißen VW Polo auf, wie schon so viele. Er steht zwar unter Bewährung, aber deshalb hat ihn noch nie einer zurück ins Gefängnis geschickt.
Ulrike hat es eilig. Isst schnell zu Hause zu Mittag, packt ihre Sporttasche: Um 16 Uhr muss sie beim Handballtraining sein. Bis zur Sporthalle braucht sie mit dem Rad sechs Minuten. „Tschüs“, sagt sie, „bis später.“ Die letzten Worte, die die Mutter von ihr hört.
Stefan J. biegt gegen 15.40 Uhr in den Waldweg an der Landesstraße 293 ein. Es ist eine verhängnisvolle Entscheidung. Viele Kinder der Siedlung nutzen diesen einsamen Weg, wenn sie ins benachbarte Plattenbauviertel wollen. Hier ist die Unfallgefahr wesentlich geringer als auf der parallel verlaufenden Bundesstraße 167. Er muss gewusst haben, dass Ulrike dort entlang kommen würde. Sie ist hübsch, „perfekt“. Einem zehnjährigen Mädchen schrieb er einmal: „Du siehst so süß, so sexy, so perfekt aus.“
Auf Höhe der Friedhofskapelle, 400 Meter vom Elternhaus entfernt, begegnet Ulrike ihrem Mörder. J. rammt mit voller Absicht ihr Rad mit dem Polo, packt sie, stößt sie ins Auto. Er bricht den Verriegelungsknopf der Beifahrertür ab, fesselt ihr die Hände mit Heftpflastern. 57 Kilometer fährt er mit ihr herum, bis er die richtige Stelle findet. Gegen 17 Uhr kommt er in Werneuchen an. Er sucht sich ein Versteck im Wald, unweit des Flugplatzes und seines einstigen Elternhauses.
Im Wald bei Werneuchen beginnt Ulrikes Martyrium. J. nutzt die Abgeschiedenheit und die Angst Ulrikes, um das Kind gefügig zu machen. Er fordert das Kind auf, sich gänzlich zu entkleiden und auf eine Decke zu legen. Aus Angst kommt das Kind den Aufforderungen nach. Sie weint, schreit, wehrt sich verzweifelt: Der Mann vergewaltigt das zierliche Mädchen mehrfach – stundenlang. Er benutzt dabei Gleitmittel. Er verletzt sie schwer- es kommt zu mehreren stark blutenden Zerreißungen im Intimbereich. Der Täter verbindet sie, damit sie ihm nicht so schnell wegstirbt.
Als die Mutter um 18.30 Uhr ihre Tochter sucht, findet sie nur das grüne Mountainbike im Schnee. Da lebt Ulrike noch. Als J. das blutende Kind zum Auto zurückschleppt, wird ihm klar, dass Ulrike ihn anzeigen könnte. Erst jetzt erdrosselt der Angeklagte sein Opfer mit ihrem Fleece-Schal auf dem Beifahrersitz. Er verscharrt sie unter Laub. Wirft sein rotes T-Shirt und eine Bierflasche daneben. Fährt weiter nach Bernau, zündet das Auto an. Mit einem Fahrrad fährt J. anschließend zurück in seine Plattenbauwohnung in Fürstenwalde.
Das Verbrechen wurde an Orten begangen, die J. kennt. An denen der Angeklagte selbst gelebt hat, an seinem Geburtsort, beim Stiefvater, später im Heim. Strausberg, Eberswalde und Werneuchen heißen die Stationen seines Lebensweges, die nun zu Stationen des Verbrechens an der kleinen Ulrike wurden. Die Anklage betont, dass sie bei entsprechendem Verlauf der Beweisaufnahme die besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung beantragen will.
Der Angeklagte will sich zwar zu den Vorwürfen äußern, allerdings beantragt die Verteidigung bei der Erörterung von J.s Sexualleben die Öffentlichkeit auszuschließen, Das Gericht lehnt dies zum Teil ab. Die Details von Ulrikes Vergewaltigung sollen jedoch nicht öffentlich verhandelt werden; ansonsten sei das allgemeine Informationsinteresse wichtiger als ein Schutz der Privatsphäre des Angeklagten.
(Anm.: Die Befragung des Angeklagten fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grundsätzlich hält mich sowas nicht vom Schreiben ab. Aber auf die eigentliche Tat werde ich hier nicht im Detail eingehen. Das Mädchen musste Qualen ausstehen, die ich hier nicht wiederholen möchte. Bei diesen Prozesspassagen beziehe ich mich lediglich auf die Prozessmitteilungen des Gerichts.)
Ein glückliches Familienleben habe er nur bis zur Grundschule erfahren, sagt der Angeklagte aus. Seine Hobbys seien schon immer Fahrradfahren gewesen, und „lesen tue ich eigentlich auch sehr viel.“ Den leiblichen Vater hat er nie kennengelernt, sein Stiefvater hat ihn immer verprügelt und zum Bierholen geschickt. „Ich war ihm zu dämlich in der Schule. Wenn die schulischen Leistungen schlecht waren, hat er mich oft mit dem Lederriemen geschlagen." Leider sei er ein Kind ohne Freunde und ein Einzelgänger gewesen. Er läuft mehrmals von zu Hause weg, übernachtet dabei tagelang auf dem Heuboden eines Bauernhofs von Verwandten, um sich vor seinem Stiefvater zu verstecken. Als seine Mutter an Krebs stirbt (sein Stiefvater gibt ihm dafür die Schuld und will ihn nicht mehr haben), kommt J. ins Kinderheim, bricht die Schule nach der sechsten Klasse ab, beendet auch alle Lehren vorzeitig, die ihm vermittelt wurden. „Kein Bock gehabt, zu arbeiten, außerdem hatte ich beim Rechnen Probleme und kam mit den Kollegen nicht zurecht.“ Mal ist es beim VEB Tiefbau eine Ausbildung zum Maurer, die er schon nach sechs Monaten abbricht, dann wieder eine Lehre im Kranbau Eberswalde und eine als Tischler, die er beide vorzeitig beendet. Auch eine Anstellung als Maler bricht er nach ein paar Monaten ab, seitdem ist er arbeitslos. Zum Schluss habe er von 1300 Mark vom Amt gelebt. „Ob er nicht auch etwas damit zu tun habe, dass so viele Chancen in seinem Leben vertan worden seien?“, fragt die Richterin. Vom Angeklagten kommt keine Antwort.
Im Heim zieht er mit anderen Jugendlichen „durch die Gegend und bricht Autos auf - um rumzufahren, nicht, um Geld zu verdienen". In dieser Zeit wird Alkohol für ihm immer wichtiger. „Bier, Schnaps. Wein nur, wenn Frauen da waren." In der Zeit vor der Tat habe er täglich schon frühmorgens Alkohol getrunken. Stefan J. fährt oft betrunken Auto, einen Führerschein hat er nie gemacht. Auch bei dem Verbrechen an Ulrike will J. betrunken gewesen sein. Doch von der Staatsanwaltschaft gefragt, sagt er im Prozess aus, dass er betrunken keinen Geschlechtsverkehr haben könne. "Ich schlafe dann immer ein", sagt J.
Mit vierzehn wird er von einem Mann sexuell missbraucht, der ihm Zigaretten und Alkohol dafür gibt, dass er sexuelle Handlungen an ihm vornehmen kann - ein Erlebnis, das ihm noch heute „nachgeht". Er wechselt die Heime, nicht die Gewohnheiten: er bricht immer wieder Autos auf, wird von der Polizei erwischt, feiert Partys, verlobt sich mit einer Vierzehnjährigen. Mehrfach wird er zu Jugendstrafen verurteilt, zuletzt 1998 zu 3 Jahren Haft. Die Beziehung mit seiner Freundin sei wegen dieser erneuten Verhaftung dann zerbrochen.
Dann wird der Angeklagte nach seinen sexuellen Vorlieben gefragt. „Kann ruhig ’ne Strammere sein, die gefallen mir ganz gut. Hauptsache zwei Mal Sex am Tag, aber das reiche ihm dann auch. Den letzten Verkehr hatte ich 14 Tage vor der Sache hier.“ Auf die Frage, ob er schon einmal Sex mit Kindern gehabt beziehungsweise, ob er sich Sex mit Kindern als besonders schön vorgestellt habe, verweigert er die Aussage. Allerdings räumt J. ein, er habe in seinem Wohnort Fürstenwalde mehrfach auf die kleinen Kinder von Bekannten aufgepasst. „Es gab keine Probleme dabei." Auch räumt er ein, während seiner Inhaftierung vor dem Mord an Ulrike Briefkontakte mit Kindern gesucht und sich dabei als 14-Jähriger ausgegeben zu haben – „weil ich Spaß haben wollte".
Die Nebenklage möchte wissen, was es mit der Tätowierung auf der Hand auf sich hat. Der Angeklagte sagt aus, er habe sich die Tätowierung in der Haft machen lassen, weil andere auch Tätowierungen hatten.“ Der Anwalt: „Was steht denn da?“ J.: „Hass.“ Mit der rechten Szene habe die Tätowierung aber nichts zu tun.
Am zweiten Verhandlungstag wird die Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt. Der Angeklagte schildert, wie er vor der Tat mit der S-Bahn aus Berlin nach Strausberg fuhr, um sich aufzuwärmen. Weil Kumpels 800 Mark wiederhaben wollten, die er ihnen schuldete, sei er schon vierzehn Tage vor dem Mordtag nicht mehr in seiner Wohnung in Fürstenwalde gewesen. „Ich habe mich in Berlin rumgetrieben“, sagt der Angeklagte. Er habe auf Bahnhöfen geschlafen oder sei mit der S-Bahn gefahren, um sich aufzuwärmen- so auch am Mordtag.
In Strausberg habe ihn ein Kontrolleur rausgeworfen. In einem Laden habe er Brot, Cola und eine Schnapsflasche geklaut. "Dann habe ich den VW Polo gesehen und mir gedacht, dass ich mich dort aufwärmen und schlafen könnte." Eigentlich habe er zu Freunden nach Neu Golm fahren wollen, dann aber doch den Weg nach Eberswalde eingeschlagen. Im Gegensatz zu früheren Vernehmungen gibt der Angeklagte an, schon auf dieser Strecke anderthalb Flaschen Schnaps und drei Flaschen Bier getrunken zu haben. „Erste Büchse hatte ich in Gilsdorf leer, die zweite in Seefeld und die dritte in Bernau. Und zwischendurch immer wieder ne Klaren. Dann habe ich auf der Fahrt irgendwo eine Kaufhalle gesehen, angehalten und eine große Flasche Schnaps und vier, fünf Büchsen Bier geholt." Das Geld für den Alkohol habe er in dem gestohlenen Polo gefunden.
Der Mord an der zwölfjährigen Ulrike aus Eberswalde sei nach Aussage des mutmaßlichen Täters nicht geplant gewesen. In Finow sei er dann von der Biesenthaler Straße in den kleinen Weg hinterm Friedhof eingebogen: „Ich musste mein Geschäft machen, pullern. Zehn Meter vor mir sah ich hinten das lange Haar – ein Mädchen.“ Wegen seines Alkoholpegels und der glatten Straßen habe er vor der Kollision mit Ulrike die Kontrolle über sein Auto verloren, weil er nach einer Flasche Schnaps auf der Rückbank greifen wollte. Er sei beinahe gegen einen Baum gefahren. „Ich habe ruckartig nach rechts gelenkt, bis der Unfall mit dem Mädchen kam", sagt J. „Ich bin ausgestiegen. Fragte, was passiert ist. Sie hat bloß geguckt, gab keine Antwort. Ist dann aufgestanden.“
Nach dem Unfall mit dem radelnden Mädchen habe er es aus Wut verschleppt – mit der Absicht, es „nach einer Runde um Eberswalde“ wieder freizulassen. Er sei in Rage geraten, als er nach dem Zusammenstoß mit Ulrike das Lenkrad ihres Fahrrads zurechtbiegen wollte und sie ihn ans Schienbein getreten hat. „Sie hat mich weggeschubst und gesagt, ich soll abhauen. „Das Mädel versuchte, mir in den Daumen zu beißen. Ich habe vor Wut das Auto aufgemacht, sie in den Schwitzkasten genommen und reingedrückt.“ Auf die Frage der Nebenklage, warum er nicht einfach weggefahren sei, antwortet der 25-jährige: „War wütend, weil sie mir wehgetan hat. Ich wollte sie bestrafen.“
Danach habe er die Beifahrertür verriegelt und den Verriegelungsknopf abgebrochen, „weil ich Angst hatte, dass sie rausspringen tut, wenn ich langsam fahre. Und ihr noch was passiert. Ich bin daher immer schnell gefahren.“ Zunächst sei er vom Stadtteil Finow Richtung Eberswalder Innenstadt gefahren. Erst dort will er beschlossen haben, die Schülerin zu missbrauchen. Er habe das Auto gewendet und sei nach Werneuchen gefahren, um dort das Mädchen zu vergewaltigen. Fast eine Stunde rast J. mit dem Kind auf dem Beifahrersitz durch Brandenburg, wählt wenig befahrene Straßen. Ulrike habe während der ganzen Fahrt gesagt, dass sie nach Hause will und geweint. Die Richterin fragt, warum er das Mädchen dann nicht freigelassen hat. Der Angeklagte: „Durcheinander, Alkohol, aufgebracht, nicht dran gedacht.“ Bei Werneuchen habe er das Kind dann mehrmals vergewaltigt.
Da J. bereits öfter in Eberswalde – sowohl mit Auto und mit Fahrrad- unterwegs war, möchte die Nebenklage wissen, ob der Angeklagte vielleicht auch schon zwei Tage vor dem Unfall an der Stelle gewesen war. Das könne er nicht ausschließen, da er das Wochenende dort bei Freunden verbracht habe. „Dann kennen sie doch auch genau die Straße, von der der Weg abgeht, auf dem Ulrike mit dem Fahrrad unterwegs war?“ fragt die Nebenklage nach. Der Fürstenwalder antwortet: „Bin dort schon öfter gewesen.“
Dann habe der Angeklagte nach Meinung der Nebenklage Ulrike bereits vorher gekannt oder sei ihr zumindest mal auf dem Waldweg begegnet. Ulrike habe den Weg mehrmals die Woche benutzt, um zum Handballtraining zu fahren oder Schulfreunde zu besuchen, führt die Nebenklage aus. Ulrike war dem Angeklagten jedoch unbekannt, er habe sie vorher noch nie gesehen und nie mit ihr gesprochen. Auch auf dem Waldweg am Friedhof sei ihm Ulrike nie vorher begegnet. Erst nach dem ungewollten Zusammenstoß mit dem Fahrrad habe er das Mädchen das erste Mal gesehen.
Der Vater von Ulrike, bezichtigt den Angeklagten bei seiner Aussage mehrmals der Lüge. Auch das Gericht hält die Aussagen für „schwer verständlich“. Denn zuvor hatte J. bei der Polizei ausgesagt, Ulrike sei nach dem Unfall bewusstlos gewesen. "Da war ich durcheinander, weiß nicht, was ich sagte", erwidert der Angeklagte. Die Verteidigung fordert ein „Beweismittelverbot“ für das Geständnis des Angeklagten vom 28. März: Weil er unter Kopfschmerzen (hervorgerufen von einigen ausgerissenen Haaren für die Spurensicherung) ausgesagt habe und gestresst gewesen sei, sei das Protokoll nicht beweistauglich. Gewisse Akten könnten die Schöffen beeinflussen, was die Verteidigung für problematisch halte. Jetzt verliert Ulrikes Vater erneut die Fassung: „Das Problem ist, dass Ulrike tot ist, du Blödmann!" Die Vorsitzende ermahnt ihn und lehnt den Antrag der Verteidigung ab, da die Protokolle längst Gegenstand des Verfahrens seien.
(Anm: Der Angeklagte hat kaum ganze Sätze gesprochen und mit starkem Berliner Dialekt ausgesagt. Auch die wörtlichen Zitate sind daher „übersetzt“, also kein Icke oder uffgmacht.)
Teil 6: Die Vernehmung des Angeklagten wird fortgesetzt- er zeigt keine Reue und seine Aussagen sind von Selbstmitleid gekennzeichnet. Dann wird es ruhig im Saal: Die Mutter sagt aus und lässt ihre Tochter wieder lebendig werden.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 24.08.2025 02:55von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 6
Am Nachmittag wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Hier wird die eigentliche Tat, die Quälerei und die Vergewaltigung des Kindes in Werneuchen behandelt. Stefan J. räumt die Vergewaltigung ein und erklärt auch, den Tod der Zwölfjährigen „verursacht, jedoch nicht gewollt zu haben." Er habe den Wagen, mit dem er das Kind anfuhr und verschleppte, nicht gestohlen, um damit einen Menschen zu entführen.
In Werneuchen sei er mit dem völlig verängstigten Kind im Auto gegen 17 Uhr angekommen. Er sucht sich ein Versteck im Wald, unweit des Flugplatzes und seines einstigen Elternhauses. Er holt eine Decke, die sich im Polo befindet, aus dem Wagen und fordert Ulrike auf, sich auszuziehen und auf die Decke zu legen. Das Mädchen habe geschrien und geblutet. Um die Blutung zu stoppen, habe er versucht, sie mit Binden aus dem Verbandskasten zu versorgen.
Das Mädchen habe gefroren, nachdem er sich sexuell an ihr vergangen hatte. Daher habe er sie in sein Auto gesetzt und sei herumgefahren, bis die Heizung im Auto warm wurde. Sie seien am Friedhof von Werneuchen vorbeigekommen, wo Js Mutter beerdigt wurde. Er sei mit Ulrike auf den Friedhof gegangen und habe ihr erzählt, „dass seine Mutter eine gute Frau war und dass er sie sehr lieb hatte, der Vater aber böse war.“ Danach habe er Ulrike nach Hause bringen wollen, sie habe jedoch geschrien. Daher sei er mit ihr wieder in den Wald zurückgefahren. Dort habe sie erneut einen Schreikrampf bekommen. „Ich habe ihr einen Schal um den Hals gezogen, um sie zur Ruhe zu bringen."
Gregor Gysi, der Anwalt der Nebenklage, schenkt dieser neuen Version jedoch keinen Glauben. „Die Verletzungen durch die Vergewaltigungen waren so gravierend, dass Ulrike nur schwerlich hätte zu Fuß gehen können." Nach Ansicht der Nebenklage hätte der Angeklagte doch merken müssen, was für Verletzungen er durch sein Verhalten herbeigeführt hat. „Warum haben sie nicht aufgehört? Nein, sie haben dann sogar Gleitgel benutzt und ihr Opfer weiter zu vergewaltigen. J. hat keine Antwort auf diese Frage. Auf Nachfrage der Richterin räumt der Angeklagte dann ein, verschiedene Cremes bei sich gehabt zu haben. Damit will sich der Mann, der zuvor mehrere Wochen auf der Straße lebte, gepflegt haben. Doch welche Cremes genau in seiner Reisetasche waren, die er auf der Fahrt dabei hatte, daran kann er sich laut seiner Aussage nicht mehr erinnern.
Stefan J. erklärt, er habe Ulrike nicht töten wollen. Damit sie nicht schreie, habe er ihr nach der Vergewaltigung den Schal um den Hals zugezogen. Ob er die Tat im Nachhinein bedauert, will das Gericht wissen. "War Scheiße, was ich gemacht habe, hätte ja nicht sein müssen. „Die Leiche wegzuschaffen, ist mir schwer gefallen - weil ich betrunken war." Auch habe er sein Opfer nach der Tat nach Geld durchsucht, jedoch keins gefunden.
Anschließend schildert J., dass er nach den Taten mit dem gestohlenen Auto nach Bernau fuhr und dort seine Bier- und Schnapsflaschen aus dem Wagen nahm. Er sei so betrunken gewesen, dass er am späten Abend, nachdem er Ulrikes Leiche im Wald zurückgelassen hatte, mit dem Auto mehrfach beinahe in den Straßengraben gefahren wäre. Dann habe er das Auto „wegen der Fingerabdrücke" angezündet. Den Turnbeutel des Mädchens habe er im Auto gelassen, weil er lediglich an seine Sachen gedacht hat. Das T-Shirt, welches er vor der Tat in Berlin gestohlen hatte, habe er weggeworfen.
(Anm: Teile des 2. und 3. Verhandlungstag sind stark gekürzt. Details zur Tat in Werneuchen habe ich weggelassen. Diese wirklich schrecklichen Einzelheiten will ich hier nicht wiederholen. Diesen Teil der Vernehmung des Angeklagten habe ich nur aus Pressemitteilungen zusammengefasst.)
Dann beginnen die ersten Zeugenaussagen. Der erste Zeuge im Prozess ist der 49-jährige Schlosser Manfred J., der zum Zeitpunkt des Verschwindens von Ulrike im Waldgebiet in Finow mit seinem Hund unterwegs war. "Ich habe einen kurzen, lauten Schrei gehört. Nach dem, was ich heute weiß, würde ich sagen, es war eindeutig der Angstschrei eines Kindes", sagt der Zeuge. „Wissen Sie, auf diesem Waldweg am Friedhof laufen ständig Kinder rum und schreien, da denkt man sich nichts Schlimmes." Den Schrei habe er exakt um 15.35 Uhr gehört, er habe auf die Uhr gesehen. Drei Minuten später habe er einen weißen Wagen gesehen. „Normalerweise stehen dort keine Autos rum", sagt der Zeuge aus. Ein junger Mann sei von der Beifahrertür zur Fahrerseite gerannt, in das weiße Auto eingestiegen und in hohem Tempo davongefahren. Dort, wo man normalerweise wegen der schlechten Fahrbahn nur Schritttempo fahren könne. „Ich habe mir nichts dabei gedacht". Doch am nächsten Tag sei ihm klar geworden, dass er Zeuge einer Entführung wurde. Der Fahrer habe auf ihn nicht den Eindruck gemacht, betrunken gewesen zu sein. „Er taumelte nicht, stürzte auch nicht, er hatte es nur ziemlich eilig." Seine Beobachtungen aus der Ferne haben aber nicht für ein brauchbares Phantombild ausgereicht. Allerdings hatte der Fahrer nach Aussage des Zeugen längere lockige Haare- Stefan J. hatte zur Tatzeit jedoch die Haare kurz geschoren.
Nach Ansicht der Nebenklage ist es jetzt offensichtlich, dass der Angeklagte hier die Masche mit dem Betrunkensein vorspielen will.
Ein 42-jähriger Mann aus Eberswalde hat ebenfalls den weißen Polo zum Zeitpunkt von Ulrikes Verschwinden gesehen. Auch er war gegen 15.45 Uhr im Waldgebiet in Finow unterwegs. Dabei sei ihm ein weißer VW Polo mit hoher Geschwindigkeit entgegengekommen und in den Wagen hätten ein Mann und eine junge Frau oder Mädchen gesessen. Er habe sich nichts dabei gedacht, nur die hohe Geschwindigkeit sei ihm wegen den glatten Straßen aufgefallen. Auf dem weiteren Weg habe er am Wegesrand ein Fahrrad liegen sehen. "Auch da habe ich nicht gewusst, was es bedeutet. Wer denkt denn da sofort an ein Verbrechen. Das erfuhr ich erst am Tag darauf aus Zeitung und Fernsehen", sagt der Zeuge aus.
Ein 61 Jahre alter Maschinenbauingenieur schildert, wie er das Fahrrad des Mädchens kurz nach der Tat auf einem Sandweg in der Nähe von Ulrikes Elternhaus entdeckte. Er war am Tattag den Schleichweg entlanggefahren, den auch Ulrike nur 30 Minuten zuvor benutzt hatte. Es habe schon angefangen zu schneien. „Eine Bremsspur hat gezeigt, dass ein Autofahrer das Kind geschnitten haben muss", erklärt der 61-jährige. Und dort seien noch frische Fußspuren gewesen. Er habe angenommen, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe und das Kind in ein Krankenhaus gebracht worden sei. „Darum habe ich auch die Polizei nicht alarmiert. Was hätte ich auch sagen sollen, dass hier ein Kinderrad liegt?"
Auch ein 23 Jahre alter Arbeitsloser sagt aus, er habe das Rad zwar gesehen, ihm jedoch keine weitere Bedeutung beigemessen. „Da liegt immer was rum." Spuren eines Unfalls habe er jedoch nicht bemerkt. Vielleicht seien diese Spuren bereits verwischt worden durch den starken Neuschnee.
Am fünften Verhandlungstag sorgt ein Fax für Aufsehen im Mordprozess. Das Schreiben war am Abend zuvor bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und stammt von einer Lehrerin aus Fürstenwalde. Die Frau teilte in dem Fax mit, sie habe in einem Gespräch unter Schülern gehört, dass Stefan J. die Tat nicht begangen habe. Die Lehrerin hatte mit ihrer Klasse über den Ulrike-Prozess diskutiert. Dabei meldete sich einer ihrer Schüler, der mit Stefan J. gut bekannt sein will, mit der Aussage: „Stefan habe ihm erzählt, da sei noch jemand dabei gewesen, aber er nehme jetzt allein die Schuld auf sich. Er deckt einen anderen.“ Das Gericht ordnet im Gerichtssaal sofort Stillschweigen über den Inhalt des Faxes an.
Trotzdem wird der Angeklagte noch kurz zu einem möglichen zweiten Täter befragt. Stefan J. beteuert jedoch, er habe die Tat allein begangen. Einen anderen Täter oder Komplizen gebe es nicht. Bereits am dritten Verhandlungstag hatte die Anklage den Angeklagten zu seinem Stiefbruder und einem Freund, der Mike L. heißt, befragt. "Mike ist ein Kumpel. Zu meinem Stiefbruder habe ich keinen Kontakt", sagte der Angeklagte und erklärte dann: „Ich habe die Tat allein begangen!“ Auch wird bekannt, dass in Bernau (dort wurde der Polo angezündet) ein Feuerwehrmann einen Mann gesehen hat, der nur 75 Meter von der Brandstelle entfernt in einem Auto saß und das Feuer beobachtete. Der Feuerwehrmann hatte sich die Nummer des KFZ gemerkt und an die Polizei weitergegeben. Der Hinweis erwies sich jedoch laut Polizei als haltlos.
Die Nebenklage hält von dem Fax-Hinweis und einem möglichen zweiten Täter nichts. „Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass es einen zweiten oder gar einen anderen Täter als den Angeklagten gibt". Die Spuren an der Leiche des Kindes und am Tatort seien eindeutig. „Es hat schon mal eine Zeugin aus Eberswalde gesagt, es gebe noch einen zweiten Täter. Diese Aussage erwies sich allerdings als haltlos." Auch die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an der Täterschaft des 25-Jährigen.
Nach einer Unterbrechung sagt die Richterin, man werde dem Fax-Hinweis nachgehen, aber das Schreiben dürfe nicht weiter in der Verhandlung besprochen werden. Der Prozess wird fortgesetzt. Als nächster Zeuge ist Rainer Sch. vorgeladen, der am 8. März Ulrikes Leiche im Wald bei Werneuchen entdeckt hatte. "Ich war mit meinem Hund unterwegs", sagt der 35-jährige Maschinist. Der Hund habe sich plötzlich seltsam verhalten und auf Pfiffe nicht mehr reagiert. "Ich wurde neugierig und bin hin". Dabei habe er zunächst den Verbandskasten eines Autos entdeckt. Etwa 20 Meter vom Waldweg entfernt habe er schließlich die Leiche eines Kindes gesehen. „Ich sah das Kind liegen, Laub und Äste auf dem Kopf. Ich wusste sofort, dass das nur die gesuchte Ulrike sein konnte", sagt der Zeuge. Die Decke und den Verbandskasten habe der Zeuge bereits am 24.2. das erste Mal dort liegen sehen. Ein Zusammenhang zum Fall Ulrike habe er jedoch nicht ziehen können. „Jeder schmeißt da sein Zeug hin, ist wie ’ne Müllhalde.“
Dann wird ein technischer Gutachter gehört. Er untersuchte den ausgebrannten Polo und das Rad von Ulrike. „Die Spurenlage ist eindeutig. Dem Kind ist der Weg abgeschnitten worden." Metallspuren verraten, dass der Angeklagte auf dem Waldweg Ulrike aufgelauert hat: „Der Angeklagte hat das Kind mit dem Auto überholt und dann das Lenkrad nach rechts gerissen. Für das Mädchen habe es keine Chance zum Ausweichen gegeben. „Sie fuhr ihm mit dem Rad in die Beifahrertür, stürzte über den Lenker auf das Auto. Ulrikes Fahrrad kippte nach links weg und wurde später auf die rechte Seite gedreht." Nach der Mordtat fackelte J. den Polo ab. Vorher kurbelte er noch ein Fenster herunter, damit das Feuer Luft bekommt. Er wollte so keine Spuren hinterlassen.
Am sechsten Verhandlungstag wird die Bewährungshelferin von Stefan J. gehört. Sie betreut den Angeklagten seit seiner Haftentlassung im Januar 2000. Von seiner Zukunft habe er eine sehr genaue Vorstellung gehabt: "Er wollte eine Familie haben, eine Wohnung und Arbeit. Er wollte ein neues Leben anfangen, nie wieder in den Knast.“ Aber die Wohnungssuche in Fürstenwalde bleibt lange ohne Erfolg. J. findet Unterschlupf bei einem früheren Freund, den er aus dem Gefängnis kennt. Im Mai sei er zu einer Bekannten nach Fürstenwalde gezogen. In allen Wohnungen lebten auch Kinder. „Er half im Haushalt, kaufte ein, betreute die Kinder", berichtet die 62-Jährige, die den Angeklagten als höflich, zurückhaltend und kinderlieb beschreibt. „Die meisten, die ich so kenne, kümmern sich eher um die jungen Frauen als um die Kinder", sagt sie. Stefan J. habe den Kindern gern Kleinigkeiten vom Einkaufen mitgebracht. "Er hat mir erklärt, es mache ihm Freude, wenn sich die Kinder freuen." Die Zeugin schildert auch, wie er mehrere ihm angebotene Jobs ausschlug. Im Mai 2000 etwa sei ihm eine Tätigkeit als Produktionshelfer in Bayern angeboten worden. „Er hat dem Arbeitsamt gesagt, er sei krank und könne nicht." J. sei in dieser Zeit regelmäßig zu ihr gekommen. Bis er Anfang Februar dieses Jahres spurlos verschwand.
Die Polizei hätte den Mörder Stefan J. schon vier Wochen eher schnappen können. Bereits auf dem ersten Phantombild vom 1. März will die Bewährungshelferin ihren Schützling als Täter erkannt haben. „Ich hatte ein entsetzliches Gefühl." Ihren Verdacht teilt sie der Kripo mit, will erreichen, dass Js. Wohnung durchsucht wird. Sie sagt der Beamtin, dass sie ihn erkannt habe und dass er sich gut in Eberswalde auskenne, auch oft Autos stiehlt. „Ich sagte, dass sie doch die Wohnung von J. durchsuchen sollten. Als Antwort bekam sie: „Geht nicht ohne Durchsuchungsbefehl.'“ Am nächsten Tag aber sei die Zeichnung zurückgezogen worden. „Seit mehreren Wochen hatte ich Stefan nicht gesehen. Ich ging zu ihm nach Hause. Er öffnete nicht. Die Rollläden waren heruntergelassen. Er hätte das Mädchen in seiner Gewalt haben können.“ Eine Woche später sei dann Ulrikes Leiche gefunden worden.
Von der Soko "Ulrike" zurückgerufen wurde die Zeugin erst am 20. März. Eine Polizistin hätte gefragt, ob J. bereit wäre, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben. An diesem Tag taucht J. dann plötzlich wieder bei seiner Bewährungshelferin auf. „Stefan versprach, zur Polizei zu gehen, tat es aber nicht.“ Es sei ihr aber gelungen, regelmäßigen Kontakt zu ihm zu halten, ohne ihn misstrauisch zu machen. Zum Gang ins Polizei-Labor ließ sich J. von seiner Bewährungshelferin erst eine Woche später überreden. Im Polizeipräsidium war an der Wand ein Fahndungsfoto von ihn und Ulrike angebracht. „Er sah sich das Foto nicht an, aber fing an, schrecklich zu zittern. Ich dachte, jetzt läuft er weg“, berichtet die Zeugin. Auch auf die Frage eines Beamten nach seinem Alibi habe J. zu „stammeln" begonnen. „Da war mir klar, dass er es war.“ Dennoch wurde er wieder nach Hause gelassen. Nach dem Besuch auf der Wache habe sie mit ihm noch über seine Mietschulden gesprochen, aber nicht mehr über den Fall.
In der Untersuchungshaft habe Stefan ihr ein Brief geschrieben. „Alle Leute werden kommen, die mich kennen. Und auch die Eltern des Mädels werden da sein. Ich traue mich nicht, ihnen in die Augen zu sehen wegen der Tat.“ Im Gefängnis habe sie Stefan besucht und gefragt, warum er das schreckliche Verbrechen begangen hat. Er habe regungslos und erstarrt dagesessen und gesagt, er wisse es nicht.
Dann werden zwei Freunde von Stefan J. gehört. Nicht nur die Bewährungshelferin hatte den Angeklagten erkannt. Auch Anja S., eine Freundin, sagt aus, sie sei durch ein Phantombild auf Stefan aufmerksam geworden. Freunde hätten ihr ausgeredet, dass J. etwas mit dem Mord an Ulrike zu tun hat. Sie selbst habe sich nicht getraut, ihn darauf anzusprechen. Obwohl sie sich oft unterhielten - und er sogar einen Unfall mit einem Radler am 22. Februar erwähnte. Über die Phantombilder der Kripo habe er sich „lustig gemacht und laut gelacht.“ Bis heute erhält sie noch regelmäßig Liebesbriefe von Stefan. Kurz nach der entsetzlichen Tat habe Stefan dann auch seine Flucht geplant, wollte in Frankfurt am Main untertauchen. Er hatte seine Möbel schon gepackt. Für die Flucht hatte J. sogar seinen Lebenslauf gefälscht. Mit seinem Freund Ricardo K. habe Stefan J. Fahrräder gestohlen. „Die beiden haben viel zusammengemacht", sagt die Zeugin.
Dann wird Ricardo K. gehört, bei dem J. ebenfalls noch nach der Tat aus und ein ging. Bei der Polizei sagte er aus, wie er und der Angeklagte damals die Fahndung nach Ulrikes Mörder im Fernsehen verfolgten. „Wenn ich den in die Finger kriegen würde - der könnte was erleben!", soll Stefan J. gesagt haben. Das hatte Ricardo K. nach der Festnahme J. bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Vor Gericht weiß er fast nichts mehr, weicht auf Nachfragen aus, verwickelt sich in Widersprüche. Obwohl der Angeklagte auch ihm gesagt habe, dass am 22. Februar ein Unfall mit einem Mädchen passiert sei, will Ricardo K. nicht geahnt haben, dass sein Freund der Täter sein könnte. Genauer könne er sich nicht erinnern. Nach Ansicht der Nebenklage lügt der Zeuge und weiß mehr über die Tat, als er sagt. Er wird auf Antrag der Nebenklage vereidigt.
Teil 7: Der Prozess wird fortgesetzt. Es sagt die Exfreundin des Angeklagten aus- 10 Tage vor der Tat hatte er ihr einen Heiratsantrag gemacht. Gutachter haben die Frage zu beantworten, ob es ein Totschlag oder Mord war. Und dann wird es emotional: Die Mutter von Ulrike tritt als Zeugin vor Gericht auf.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 01.09.2025 16:06von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 7
Am siebten Verhandlungstag sagt die im 4. Monat schwangere Ex- Freundin des Angeklagten vor Gericht aus, sie und der Angeklagte waren 4 Jahre ein Paar. Sabine war 13, als sie sich in Stefan J. verliebte. Sie lernten sich bei einer Grillparty kennen. „Da hat es schon gefunkt, ich fand ihn total schön, sexy und witzig.“ Nach einem Monat musste er jedoch ins Gefängnis, er kam in die JVA Prenzlau. Er habe ihr sehr innige Briefe geschrieben. „Ich sehne mich nach Berührungen von Dir. Dein Dich Liebender.“ Sie habe ihn im Knast regelmäßig im Gefängnis besucht. Jeden Sonnabend stand sie da, brachte Tabak mit, auch mal Kaugummis, Wäsche. Als er 1997 wieder freikam, waren sie sofort wieder zusammen. Im Sommer 1997 verlobten sie sich dann, obwohl sie noch keinen Sex hatten.
Stefan J. habe sich in ihre Familie gut integriert, sagt die Zeugin. Er sei aber mehr an ihrer damals siebenjährigen Schwester interessiert gewesen. Vier Jahre waren sie ein Paar, obwohl es ihr schon immer merkwürdig vorkam, „dass er sich viel mehr für meine Schwester Chrissie interessierte als für mich“. Eines Tages habe sie ihn auch deshalb zur Rede gestellt. Stefan habe sie frech angegrinst, dann gesagt: „Bist du etwa eifersüchtig?“ Die heute 19-jährige erinnert sich daran, dass Stefan ihr in all den Jahren nur einmal etwas mitbrachte. Es war eine einzelne Rose. Ihre Schwester bekam auch etwas. Ein nagelneues Barbieauto. Er schenkte der Kleinen oft etwas. Mal Barbies, mal Puppenkleider, einmal ein Puppenhaus. Stefan J. sei nur zum Schlafen zu seiner Verlobten gekommen, ansonsten habe er mit der kleinen Schwester gespielt. Dann legte er sich im Kinderzimmer auf den Teppich und starrte Chrissie stundenlang beim Spielen an. „Heute wird mir himmelangst, wenn ich mir vorstelle, dass er damals schon diesen kranken Trieb hatte.“ Dass Stefan keinen Sex mit ihr wollte, konnte sie nie verstehen. Aber sie war ja selbst noch jung und unerfahren. „Trotzdem macht man sich einen Kopf, wenn ein gesunder, junger Mann keine Zärtlichkeiten will. Er sagte, dass täte ihm vorne an der Eichel so weh. Einmal haben wir es versucht. Es war nicht schön. Er hat zum Beispiel nie mit mir auf der Hollywoodschaukel geknutscht, stattdessen half er meiner Mutter lieber im Garten. Er war immer nur hinter der Kleinen her.“ Bei seiner Festnahme wurde ein Foto von Chrissie bei ihm gefunden. Es zeigt die Schwester der Zeugin bei der Einschulung, als sie 7 Jahre alt war. Nicht mal Schluss habe er mit ihr machen können, vermutet die Zeugin vor Gericht. Er provozierte lieber seine Festnahme. Er brach in das Porsche-Autohaus in Eberswalde ein und wartete, bis die Polizei kam. Stefan saß im Knast, alle Träume von der Hochzeit und der gemeinsamen Wohnung waren geplatzt. Anfang 1998 habe sie die Verlobung dann gelöst.
Am 12. Februar 2001 habe er plötzlich wieder vor ihrer Tür in Eberswalde gestanden- genau 10 Tage vor dem Mord an Ulrike. Die Zeugin: „Er fasste mir an den Po, er wollte wieder was mit mir anfangen. Ich sagte ihm, vergiss es, ich bin schwanger von meinem neuen Freund. Von dir will ich nichts mehr wissen.“
Bei diesem Treffen habe Stefan J. auch die kleine Schwester wiedergesehen. "Gibt es Ähnlichkeiten zwischen ihrer Schwester und Ulrike?", fragt die Staatsanwältin. "Ja", sagt Sabine G. und bricht in Tränen aus. "Bis auf die Nase ist alles gleich, es könnten Zwillinge sein."
Danach wird eine weitere Exfreundin des Angeklagten gehört. In der Haftanstalt Spremberg lernt er über einen Insassen die 20-jährige Sabrina W. kennen. Mit ihrem Onkel, der ebenfalls wegen Autodiebstählen in Haft sitzt, teilte er sich dort eine Zelle. Nach seiner Haftentlassung habe sie ihm bei der Wohnungssuche geholfen und er habe oft auf ihrem 2-jährigen Sohn aufgepasst. „Stefan wollte immer helfen, er war zwar nicht mein Typ, aber man konnte sich super mit ihm unterhalten. Er hörte zu, er war anders als die anderen.“ Über sie lernt er die 13-jährige Tanja kennen. Schon beim ersten Treffen habe Stefan sie total verliebt angeschaut. Sie seien insgesamt vier Wochen zusammen gewesen. Nie habe er ihr an den Busen oder an den Po gefasst. Nur Händchen habe er gehalten, sie auch mal schüchtern am Bauch gestreichelt. Tanja habe diese Freundschaft dann beendet. Ihre Eltern haben es nicht gewollt. Wenige Monate später rief Stefan sie an. „Ich habe ein Problem“, sagte er ihr, „warum machen eigentlich immer alle Mädchen mit mir Schluss?“ Tanja antwortete ihm: „Bleib so, wie du bist. Es liegt nicht an dir, es liegt an den Mädchen.“
Auch das Mädchen, jetzt 15 Jahre alt, welches der Angeklagte in seiner Haftzeit in der JVA Spremberg angeschrieben hatte, sagt aus. Im November 1999 habe die intensive Brieffreundschaft angefangen. Er habe so getan, als sei er 13 Jahre alt. Sie habe ihm dann nach Spremberg zurückgeschrieben. Dass es die Adresse eines Gefängnisses war, habe sie nicht gewusst. Als Stefan J. im Januar 2000 entlassen wird, reißt der Kontakt nicht ab. Jetzt behauptet er, er habe umziehen müssen- nach Fürstenwalde. Sie habe ihn gefragt: „Ist es blöd umzuziehen? Und gibt es da, wo Du jetzt wohnst, auch Diddlmaus-Läden?“ Irgendwann sei der Kontakt jedoch abgebrochen. „In der Zeit hat er wohl die Tanja kennengelernt, wie ich heute hier vor Gericht erfahren habe.“
Am 8. Verhandlungstag wird eine Diplombiologin des LKA Brandenburg als Gutachterin gehört. Sie hat als Expertin die Blut- und Spermaspuren am Fundort der Leiche von Ulrike untersucht und das DNA-Profil dann mit Speichelproben von mehreren Verdächtigen im Fall Ulrike verglichen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass das Sperma vom Beschuldigten stammt, liegt bei 1 zu 55 Billiarden." In der zentralen Gendatenbank beim Bundeskriminalamt sei der Angeklagte bisher nicht erfasst gewesen. Der Gen-Code sei anhand winziger Spuren des Mörders identifiziert worden, die die Polizei im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens fand. Insbesondere die Unterwäsche des Opfers und ein rotes T-Shirt seien als Spurenträger identifiziert und dem Täter zugeordnet worden. Zum Vergleich seien zwei Speichelproben des 25-Jährigen herangezogen worden.
„Spur 680 war ein Treffer und diese Spur war die Speichelprobe des Angeklagten Stefan J.“. Doch nicht nur Blut- und Spermaspuren hat die Wissenschaftlerin untersucht. Am Strohhalm eines am Tatort weggeworfenen Trinkpäckchens mit Orangenlimonade habe sie Speichelspuren entdeckt. Auch davon konnte sie einen genetischen Fingerabdruck nehmen. Auch er stammt von Stefan J. Für die Nebenklage ein Indiz, dass Stefan J. während der Tat nicht nur Alkohol zu sich genommen hat. Ob er sich an das Trinkpäckchen erinnern könne, wird der Angeklagte gefragt. "Weiß ich doch jetzt nicht mehr", lautet die Antwort.
Der Besitzer des weißen VW Polo sagt ebenfalls aus. Alexander M. schildert, wie er am Morgen des 22. Februar den Wagen schon sehr früh am Bahnhof Strausberg-Vorstadt abgestellt hatte und mit der Bahn zur Arbeit nach Berlin gefahren ist. Am Abend sei das Fahrzeug weg gewesen. „Ich habe sofort bei der Polizei Anzeige erstattet. Schon am nächsten Tag kam ein Anruf, dass das Auto ausgebrannt bei Bernau gefunden wurde.“
Er sei dann zum Verhör gebeten worden und hatte den Eindruck, als Tatverdächtiger verhört zu werden. Er habe jedoch für diesen 22. Februar ein lückenloses Alibi vorweisen können, welches auch durch seine Arbeitskollegen bestätigt wurde.
Der Besitzer des von Stefan J. gestohlenen Tatautos widerspricht die Darstellung des Angeklagten, in dem Wagen habe sich Geld befunden. In dem Auto habe er nur etwas Kleingeld im Wert von unter einer Mark für die Parkuhr zurückgelassen, berichtet der Zeuge. Für eine Flasche Schnaps hätte das bestimmt nicht gereicht. Zudem sei er sich auch sicher, dass die beiden Benzinkanister im Kofferraum leer gewesen waren.
Am Nachmittag wird dann der Leiter der Mordkommission Eberswalde als Zeuge vernommen. Er hatte den Angeklagten bei seinem Geständnis vor der Kripo als Erstes verhört. Am 28. März sei der Angeklagte festgenommen worden, noch bevor das Ergebnis der Gen- Analyse vorgelegen habe. Einem Beamten sei bei der Abgabe der Speichelprobe die Ähnlichkeit zum Phantombild aufgefallen und habe sich die Fingerabdrücke aus einer alten Akte von Stefan J. besorgt. Da das Computersystem bereits bei vorherigen Abfragen kein Ergebnis erbracht hatte, habe der Beamte die Abdrücke in einer Nachtschicht visuell mit Lupe und Mikroskope untersucht. Am frühen Morgen habe er mitgeteilt, dass er insgesamt 12 Übereinstimmungen mit den Abdrücken auf einer Glasflasche vom Tatort festgestellt hat. Der Beamte sagt aus: „Wir haben uns dann entschlossen, den Täter sofort festzunehmen, da bereits vorher Hinweise auf Stefan J. vorlagen. Der Angeklagte wurde dann widerstandslos in Fürstenwalde festgenommen. „J. hatte bei der Festnahme noch immer dieselben Turnschuhe an, die er schon bei dem Mord getragen hatte- das konnte später kriminaltechnisch festgestellt werden.“
Das Gericht möchte wissen, wie sich der Angeklagte beim Verhör verhalten hat. „Bockig, als wäre es ihm peinlich. Er hat auch geheult. Aber nicht wegen dem armen Opfer, er tat sich selbst am meisten leid, weil er jetzt eingesperrt war. Das machte ihm zu schaffen. Über Nebenschauplätze wie den Autodiebstahl hat er geredet", sagt der Beamte aus: "Aber wenn es um die Hauptsache ging, wurde er bockig.“
Der Angeklagte habe in den Polizeivernehmungen jedoch ein umfangreicheres Geständnis abgelegt als vor Gericht. Er habe damals zugegeben, das Mädchen nach der Vergewaltigung ermordet zu haben, um nicht erwischt zu werden. „Ich habe das dann alles nur ausgesagt, weil ich meine Ruhe haben wollte", schreit der Angeklagte während der Vernehmung in Richtung Gericht.
Das Gericht, die Anklage und die Nebenklage wollen genau wissen, was er vor der Polizei ausgesagt hat. „Alles, in 20 Minuten. Auto geklaut. Ulrike gesehen. Angefahren. Viel getrunken. Mit nach Werneuchen genommen. Vergewaltigt. Getötet.“ J. habe das Vernehmungsprotokoll danach stundenlang gelesen, bevor er es unterschrieb. Sogar handschriftlich die Dauer der Vergewaltigung verbessert – von fünf auf zehn Minuten.“
Dann lässt das Gericht die wichtigen Passagen aus dem Protokoll vorlesen.
Frage: „Warum musste Ulrike sterben?“ J: „Ich wollte nicht erwischt werden. Das sie was sagen kann. Dass die Vergewaltigung rauskommt. Ich hab‘ sie im Auto erwürgt.“ Frage: „Wie?“ J: „Am Hals.“ Frage: „Wie?“ J: „Mit ihrem Schal. Sie saß neben mir. Hab an beiden Enden gezogen, dann bin ich nach hinten umgestiegen und habe an allen Enden gezogen und mich mit den Beinen dabei abgestützt.“ Frage: „Wie lange?“ J: „Ne ganze Weile.“ Frage: „Wehrte sie sich?“ J.: „Sie strampelte so mit den Füßen, dass die Autoscheibe kaputt ging.“
Erst später habe er die Version vorgebracht, dem Kind den Schal um den Hals gezogen zu haben, weil es ihm mit seinem Geschrei "auf den Wecker" gegangen sei- eigentlich habe er das Mädchen freilassen wollen. In der ersten Befragung habe der Angeklagte auch ausgesagt, die Vergewaltigung geplant zu haben. Laut der zweiten Vernehmung will er erst Lust auf Ulrike verspürt haben, nachdem er ihr beim Urinieren zugesehen hatte. Zudem habe J. immer stärker eine angebliche Alkoholisierung ins Spiel gebracht. Der Beamte sagt, der Beschuldigte wollte sich damit offenbar eine „innere Verteidigungsstrategie" aufbauen und beschreibt den Angeklagten als Egoisten. Die Äußerungen zum Tatvorgang gab er „weitgehend emotionslos" von sich.
Der Angeklagte hat kurz vor und auch nach dem Verbrechen eine ganze Serie von Straftaten begangen. Wenige Tage vor der Tat am 22. Februar sei der Angeklagte in einen Eberswalder Kindergarten eingebrochen. Kurz darauf habe Stefan J. mehrere Autos gestohlen. Mit einem der Fahrzeuge habe er einen Unfall verursacht und sei geflüchtet. Insgesamt habe der Angeklagte mit gestohlenen Fahrzeugen kurz vor und kurz nach dem Verschwinden von Ulrike insgesamt fünf bis sechs Unfälle mit Fahrerflucht begangen. Der Angeklagte gilt zudem als möglicher Verursacher von zwei schlimmen Autounfällen im Umland von Eberswalde. Dabei starben zwei Menschen. „Wir ermitteln in diese Richtung.“
Zudem wird bekannt, dass Stefan J. zwei Tage nach dem Verbrechen noch einmal an einem der Tatorte war. Er sei mit dem Fahrrad zu der Stelle gefahren, an der er das Mädchen mit dem gestohlenen Auto anfuhr und dann verschleppte. Sein Ziel sei allerdings Eberswalde gewesen.
Am neunten Verhandlungstag berichtet ein Gerichtsmediziner über die schweren Verletzungen, die das Mädchen erlitt. Ulrikes Todestag ist „identisch mit dem Tag ihres Verschwindens". Das Mädchen starb durch „Gewalteinwirkung und Kompression im Halsbereich mithilfe eines Strangulationswerkzeugs, das aktiv zugezogen worden ist und ist noch zur Lebenszeit sexuell missbraucht worden. Der Angeklagte habe Ulrike mit ihrem Fleece Schal erdrosselt, sagt der Gutachter. Dies müsse mehrere Minuten gedauert haben. „Nach gerichtsmedizinischer Auffassung handelte es sich um einen Verdeckungsmord, nicht um einen Lustmord.“ Sie hatte mit Sicherheit starke Schmerzen, muss geschrien haben", schlussfolgert er aus den Verletzungen, die das Mädchen bei der Vergewaltigung erlitten hatte. Bei der Obduktion wurden Gewebszerreißungen in der Vagina des Opfers festgestellt, die zu starken Blutungen geführt haben. Eine Decke, Hose, Pullover, Anorak und Unterwäsche des Mädchens seien mit Blut getränkt gewesen. „Das Mädchen wäre wahrscheinlich an den Verletzungen der Vergewaltigung gestorben. Am Körper und an der Kleidung konnten Spermaspuren gesichert werden und wurden an das LKA Brandenburg zur kriminaltechnischen Untersuchung und an das BKA weitergeben.“
Am Nachmittag sagt die Mutter von Ulrike aus und lässt ihre „Rike" wieder lebendig werden. Die Mutter malt das Bild einer glücklichen Kindheit: „Ulrike hatte eine glückliche Kindheit, wurde nicht von ihrem Vater verprügelt, sondern geliebt“, berichtet die Mutter mit Anspielung auf die Kindheit des Angeklagten. „Aber sie kann jetzt nichts mehr darüber erzählen, weil sie getötet und wie Abfall weggeworfen wurde.“ Sie sei ein Wunschkind gewesen. „Sie war so spontan. Wenn beim Essen ihr Lieblingslied im Radio kam, drehte sie auf volle Lautstärke, und wir haben getanzt! Heute steht niemand mehr auf und tanzt."
Ulrike sei nach der Geburt noch im Brutkasten künstlich ernährt worden. Erst einen Tag vor Heiligabend habe sie ihre Tochter mit nach Hause nehmen dürfen. „Rike war danach nie ernsthaft krank. Sie war ein freundliches Kind." Kerstin Brandt erzählt vom Tag der Einschulung Rikes vor sechs Jahren. Von dem Einfamilienhaus in Eberswalde, in das die Familie 1997 zog. "Rike hat mit mir beim Umbau alle Kachelöfen abgerissen", erinnert sich Kerstin Brandt. Jede ihrer zwei Töchter habe sich ein eigenes Zimmer ausgesucht. Rike habe oft am Wochenende bei ihrer jüngeren Schwester Susanne geschlafen. "Auf einer Luftmatratze vor Susis Bett."
Es sei abgemacht gewesen, dass die Kinder um 18 Uhr zu Hause zu sein hatten. An jenem 22. Februar sei Ulrike nicht mehr zurückgekommen. „Seitdem ist für uns alle nichts mehr wie vorher.“ Kerstin Brandt ist sich sicher, dass ihr Kind sich wehrte, solange es die Kraft dazu hatte. "Sie hätte jede Chance genutzt, wegzulaufen, wirklich jede." Am 1. Dezember wäre Ulrike 13 Jahre alt geworden, das Weihnachtsfest wird traurig verlaufen. "Wir müssen nun vor allem an unsere jüngere Tochter denken". „Ulrike war jeden Tag mit ihrer Schwester zusammen. Sie war zwölf Jahre, zwei Monate und 21 Tage alt, als sie angefahren, gequält, missbraucht und wie Abfall weggeschmissen wurde. Jetzt haben wir das einsamste Kind der Welt zu Hause und können nichts dagegen tun.“
Als auch die Anwälte des Angeklagten Fragen stellen wollen, weigert sich die Mutter. „Sie können mit mir machen, was sie wollen, Frau Vorsitzende. Aber ich finde es erniedrigend und demütigend, diesen Herren Fragen zu beantworten“, sagt sie und kehrt an die Seite ihres Ehemannes und ihrer Anwälte zurück. Dort kann sie die Tränen nicht mehr zurückhalten. Sie sei nur bereit zu antworten, wenn ihr eigener Anwalt die Fragen der Anwälte des Angeklagten wiederholt.
Auf die Frage, ob Ulrike jünger oder älter aussah als 12 Jahre, hält die Mutter zitternd ein großes Foto hoch in den Saal: „Gucken Sie doch selbst, so sah sie aus, altersgerecht, ein Kind!“ Frage: „Warum reagierte sie so aggressiv, nachdem sie mit dem Auto angefahren worden war?“ Die Mutter: „Da muss schon im Vorfeld was gewesen sein. Hätte sie erkannt, dass man ihr nur helfen will, hätte sie nicht so reagiert. Wenn sie wütend war, hätte sie rumgemeckert: ‚Verschwinde, du Idiot!'“ Nach Ansicht von Ulrikes Mutter hat der Angeklagte das Mädchen absichtlich angefahren. „Wenn sie aggressiv war, kann ich mir nur eines vorstellen: dass sie schon verfolgt wurde." Frage: „Wie reagierte sie auf große Schmerzen?“ Die Mutter: „Dann weinte sie, sie konnte lange weinen.“ Frage: „Was dachten Sie, als Sie das Fahrrad im Schnee liegen sahen?“ Die Mutter: „Ich habe sofort ihr Fahrrad erkannt, Rike ließ es niemals allein, ich wusste sofort, es ist was passiert. Dann sah mein Mann die Autospuren.“
An ihre Rike habe sie einen Brief geschrieben, bestimmt für einen Engel, erzählt die Mutter am Schluss ihrer Aussage. Die Zeilen erzählen vom weinenden Himmel bei Ulrikes Geburt, „weil er seinen schönsten Stern verlor", und von der strahlenden Sonne bei ihrem Tod, „weil der Himmel dich wiederhat".
Der Angeklagte hatte während der Aussage reglos nach unten geblickt. Als die Vorsitzende Richterin ihn nach einer Stellungnahme fragt, schüttelt er zunächst den Kopf. Dann sagt er leise und undeutlich: „Ich bereue, was ich getan habe.“ Da kann sich Ulrikes Mutter nicht mehr zurückhalten. „Dann steh zu deinen Taten und lüg' hier nicht ständig rum!"
Am neunten Verhandlungstag zeigt zudem ein Gutachter der Dekra einen Film von der Strecke, die der Angeklagte Stefan J. mit Ulrike im Auto gefahren ist. Der Gutachter schildert die Fahrt von Ort des Verschwindens von Ulrike bis Werneuchen, den Tatort der Vergewaltigung und Tötung des Mädchens.
Teil 8: Der Prozess geht auf die Zielgerade. Die letzten Zeugen werden gehört. Und wie entscheidet das Gericht: Totschlag oder Mord.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 08.09.2025 02:50von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 8
Am 10. Verhandlungstag lassen sich die Verteidiger von Stefan J. von ihrer Schweigepflicht entbinden und präsentieren dem Gericht einen Brief, der die Reue ihres Mandanten dokumentieren soll. Der Brief, den die Anwälte drei Tage nach der Festnahme des Angeklagten am 31. März erhalten haben, zeige, dass sich der Angeklagte der Schwere seiner Taten bewusst sei. Nach Angaben des Anwalts schrieb Stefan J., er komme mit dem „schlimmen Verbrechen“ nicht klar und könne es auch nicht verarbeiten. In den beiden Nächten nach seiner Festnahme sei er aufgewacht, weil er von der Tat geträumt habe.“ Er werde die Tat nie vergessen. „Ich sehe jeden Tag aus dem Fenster und finde keine Begründung", zitiert die Verteidigung aus dem Brief. J. schreibt, es gebe für die Taten keine Entschuldigung: „Dafür habe ich die Todesstrafe verdient, wenn es sie noch geben würde." Er wäre jetzt lieber an Ulrikes Stelle.
Die Nebenklage hält den Brief für wenig glaubwürdig. Darin steht auch, dass sich der Angeklagte in der Untersuchungshaft nicht mehr zum Hofgang traue. „Er wird wohl Angst haben, weil er mitbekommen hat, dass die Vergewaltigung von Kindern auch in der Knasthierarchie ganz unten angesiedelt ist. Auch wenn er sich schämen sollte, ändert das doch nichts an dieser außergewöhnlich brutalen Tat. In dem Prozess ist die Strategie der Verteidiger bisher nicht aufgegangen, Stefan J. nicht als Mörder, sondern nur als Totschläger darzustellen, erklärt die Nebenklage.
Ein weiterer Rechtsmediziner ist vorgeladen, der die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten während der Tat beurteilen soll. Der Gutachter geht davon aus, dass die Vergewaltigung und die Tötung des Kindes nach seinen Erkenntnissen keineswegs die Reflexion einer Rauschtat seien, so wie es Stefan J. vor Gericht beteuert habe. „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.“ Nach eigenen Angaben müsste der Täter 3,18 Promille im Blut gehabt haben. Dies sei unglaubwürdig. Der Mediziner erklärt vor Gericht, er vermute unter Berücksichtigung aller Tatumstände einen Alkoholpegel „von unter zwei Promille, wenn überhaupt.“ Die Erinnerungen an die Tat, insbesondere der Teil, in dem sich Stefan J. mit Alkohol zugeschüttet haben soll, sei vom Angeklagten "bierbüchsengenau" geschildert worden. Das könne man nicht im Vollrausch. Auch habe Stefan J. Spuren verwischt und die Leiche des Kindes „hoch qualifiziert“ versteckt. "So etwas kann man nur, wenn man klar im Kopf ist."
Ein als Zeuge geladener Bekannter des Angeklagten erklärt am 11. Verhandlungstag, das Tatfahrzeug am Nachmittag des 22. Februar 2001 auf dem Waldweg gesehen zu haben, wo Stefan J. gegen 15.40 Uhr das Mädchen angefahren und verschleppt hatte. Nach Angaben des 20-Jährigen saß ein kurzhaariger Mann in dem Auto, näher erkannt habe er ihn nicht. Ein Kind habe er nicht gesehen. „Offenbar war das dann vor dem Zusammentreffen mit Ulrike", sagt der Vertreter der Nebenklage. Die Nebenklage sieht darin ein Indiz dafür, dass der Angeklagte dem Kind gezielt auflauerte. „Es ist wahrscheinlich, dass er schon vorher am Tatort war", erklärt Gysi. Er weist darauf hin, dass in der Hosentasche des toten Kindes Gummibären und eine Tafel Schokolade gefunden worden. Diese soll das Kind nach Angaben der Eltern nicht von zu Hause aus bei sich gehabt haben. „Vielleicht wollte er Ulrike damit locken", vermutet die Nebenklage.
Der Staatsanwalt, der als Erstes für den Fall Ulrike zuständig war, wird ebenfalls vom Gericht gehört. Auch er bestätigt, dass der Angeklagte bereits am Abend seiner Festnahme den Mord gestanden hatte. In seiner ersten Vernehmung habe J. ausgesagt, er habe das Kind getötet, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Er habe Angst vor einer Entdeckung und einer erneuten Haftstrafe gehabt. Auch habe er gestanden, die Tat an Ulrike sei geplant gewesen. Erst im Verlauf der weiteren Vernehmungen in den darauffolgenden Tagen sei er davon abgewichen, hätte von einem Unfall gesprochen und eine starke Alkoholisierung am Tattag angedeutet. Zudem habe der Angeklagte Täterwissen offenbart- er habe Dinge gesagt, die nur der Täter wissen konnte, unter anderem, dass das Mädchen mit einem Schal erdrosselt wurde. Dieses Detail sei während der fünfwöchigen Fahndung nie an die Presse gegeben worden.
Auch die Möglichkeit eines zweiten Mittäters wurde nachgegangen. Der Angeklagte habe jedoch in seinen Vernehmungen betont, dass er die Tat allein begangen hat. Auch die Tatortspuren am Tatort ließen nur den Schluss zu, dass nur ein Täter in Frage kommt. Es seien lediglich Spuren vom Opfer und vom Täter gefunden wurden, erklärt der Jurist.
Am 12. Verhandlungstag am 7.11.2001 kommt es zu Beginn der Verhandlung zu einem Zwischenfall. Ein halbnackter Mann platzt in den Verhandlungssaal- nur in dunkelgrünen Boxershorts bekleidet- und schreit: „Der Angeklagte lügt so sehr, da wird einem ganz heiß.“ Wachmänner überwältigen den Mann und führen ihn ab- das Gericht verhängt ein Ordnungsgeld von 300 DM. Der Mann war bereits bei der Beerdigung von Ulrike mit einem Plakat aufgetaucht und hatte die Todesstrafe für den Mörder gefordert.
Nach einer kurzen Unterbrechung wird das psychiatrische Gutachten vorgetragen. Der mutmaßliche Mörder der zwölfjährigen Ulrike Brandt ist voll schuldfähig, der 25-jährige Stefan J. ist damit voll verantwortlich für seine schweren Verbrechen. Für die volle Schuldfähigkeit spreche, dass bei ihm keine schweren Persönlichkeitsstörungen feststellbar seien. Psychische Krankheiten wie Schwachsinn habe er auch nicht feststellen können. Der Gutachter beschreibt den Angeklagten als armselige, gefühllose Kreatur. „Er denkt nur an sich, ein Egozentriker. Er lässt sich von seinen Bedürfnissen leiten, lebt in den Tag hinein. Ein Einzelgänger mit einem schwachen Ich. Sein IQ liegt bei 80, damit liegt Stefan J. jedoch unter dem Durchschnitt. Er sei wenig gebildet, schwerfällig und in seiner Entwicklung durch Misserfolge gebremst sowie zu wenig gefördert worden. Die Ursachen dafür sind nach Ansicht des Psychiaters im sozialen Umfeld zu suchen, in dem Stefan J. aufgewachsen ist. Der Stiefvater prügelte ihn jahrelang wegen schlechter Schulnoten, die Mutter starb, als er noch sehr jung war. Dann kam der Junge ins Heim und begann seine kriminelle Karriere als Autodieb."
Auch für eine sexuelle Fehlentwicklung des Angeklagten wie etwa Pädophilie gibt es keine Hinweise. Dass sich Stefan J. zu jüngeren Mädchen hingezogen gefühlt habe, sei nicht krankhaft, sondern liege am fehlenden Selbstwertgefühl des Angeklagten. „Erwachsene Frauen erfordern eine höhere Konfliktfähigkeit", sagt der Gutachter. "Weniger Komplikationen gibt es bei Kontakten mit jüngeren Mädchen." Infolgedessen würde er sich für junge Mädchen interessieren, aber nur, weil er selbst schwach ist und sie ihn nicht in Frage stellen. Dass er Sex mit Minderjährigen gehabt habe, liege daher im Ergebnis an seiner unterentwickelten Persönlichkeit. Er habe extreme Angst vor erwachsenen Frauen. Beim sexuellen Kontakt habe es bei seinen Freundinnen nie einen Kontrollverlust gegeben. Mit seiner letzten Freundin habe er noch wenige Tage nach der Tat Verkehr gehabt.
Zudem widerlegte der Gutachter die Ausrede des Angeklagten, dass dieser während der Tat volltrunken gewesen sei. „Er kann sich noch detailliert an alle Handlungen des gesamten Tattages erinnern, sogar an jede einzelne Reaktion des Opfers. Das wäre nicht möglich im Vollrausch. Trotz persönlicher Besonderheiten und eines ungünstigen Milieus, in dem er aufwuchs, hätte er sich jederzeit anders verhalten können. Auch sei er nicht alkoholsüchtig, auch wenn von 419 Mark Stütze im Monat 140 Mark für Alkohol und Zigaretten draufgehen. „Bei den Leberwerten gibt es keine Auffälligkeiten.“
Auf Grund seines Gutachtens hält der Psychiater eine Entziehungskur für Stefan J. oder die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht für nötig. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen sprechen auch gegen eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten. "Er hat zwar durchaus einen Hang zu Autodiebstählen, aber nicht zu Vergewaltigung und Mord. Die Rückfallwahrscheinlichkeit sei eher gering." Obwohl Stefan J. seit zehn Jahren regelmäßig mit Straftaten aufgefallen war, ist eine Wiederholungstat seiner Auffassung nach ausgeschlossen. Aus den Persönlichkeitsmerkmalen des Angeklagten lasse sich nicht ableiten, dass er ein derartiges Verbrechen wie den Mord an Ulrike nochmals begehen werde. Aber die Gefahr ist hoch, dass er egozentrisch und bedürfnisgeleitet bleibt – auch nach 15, 18 oder 20 Jahren Haft. Aber der Angeklagte ist ein ganz normaler Mann und im strafrechtlichen Sinn uneingeschränkt schuldfähig.
Der Nebenklagevertreter Gregor Gysi beantragt, den Angeklagten auf die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung hinzuweisen. Seiner Auffassung nach sprechen die Eigenschaften des Angeklagten nicht dagegen, dass er eine solche Tat nochmals begehen könnte. Das Gericht erteilt diesen richterlichen Hinweis.
Nach diesem Verhandlungstag schließt die Kammer die Beweisaufnahme. Den Antrag der Nebenklage, eine Bekannte des Angeklagten zu hören, lehnt das Gericht ab. Sie sollte bestätigen, wie sich J. nach der Tat über die Phantombilder lustig machte.
In ihren Plädoyers beantragen sowohl die Staatsanwältin als auch der Anwalt von Ulrikes Eltern nicht nur lebenslange Haft für den 25-jährigen Stefan J., sondern betonen auch die besondere Schwere der Schuld, die eine mögliche Entlassung erschwert. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft fordert die Nebenklage zusätzlich Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Nebenklage und Anklage sehen es als erwiesen an, dass Stefan J. die zwölfjährige Ulrike am 22. Februar 2001 vorsätzlich mit dem Auto anfuhr, entführte, vergewaltigte und ermordete.
Die Staatsanwaltschaft hält J.s Reue für gespielt: „Hat er sich je Gedanken gemacht, welche Qualen dieses zarte Wesen litt?" Nein, ein Stefan J., 1,82 Meter groß, 85 Kilo schwer, jammert hier in der Hauptverhandlung rum, weil ihm vier Haare ausgerissen wurden. Welch ein Hohn muss das für die Eltern sein?"
Der Angeklagte habe sich als Herr über Leben und Tod aufgespielt. „Er hat das Mädchen auf dem Fahrrad entdeckt. Dabei fasste er den Entschluss, das Kind zu verschleppen, um es zu missbrauchen. Es war kein Unfall, wie es der Angeklagte geschildert hat." Das sich wehrende Mädchen habe er dann in den Wagen gestoßen und sei mit ihm nach Werneuchen gefahren. In einem Wald nutzte er seine körperliche Überlegenheit und die Angst Ulrikes für seine Verbrechen aus. „Er ließ ihr bis zum Schluss keine Chance." Er vergewaltigte Ulrike so brutal, dass sie auch an den dabei zugefügten Verletzungen gestorben wäre. Der Angeklagte habe gewusst, dass ihn Ulrike anzeigen und als Vergewaltiger identifizieren könnte. „Das Kind hatte schließlich zwei Stunden Zeit, sich sein Antlitz einzuprägen", sagt die Staatsanwältin. Um Ulrike zu töten, habe Stefan J. den Schal des Kindes minutenlang zugezogen. „Es war eine kaltblütige Tat. In keiner Weise geschah hier etwas im Affekt." Stefan J. habe die Vergewaltigung mit dem Tod des Kindes vertuschen wollen. Eine Verdeckungstat mache aus einem Totschlag einen Mord.
Es gebe keine Hinweise darauf, dass der vorbestrafte Autodieb bei der Tat alkoholisiert gewesen sei. Nach Ansicht der Anklage spricht nur wenig für den Angeklagten. Eine schwere Kindheit zähle dazu. Und sein Geständnis. Gegen ihn spreche, dass er keinerlei Reue gezeigt habe. Er habe es zwar versucht. „Doch das war eindeutig Zweckverhalten." Stefan J. bedauere nur sich selbst. Die Staatsanwaltschaft fordert daher für den Angeklagten wegen Mordes, Vergewaltigung, Brandstiftung und Diebstahl eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem beantragt sie, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Auch die Nebenklage nimmt die Reue dem Angeklagten nicht ab. Stefan J. habe nach dem Verbrechen gründlich alle Spuren beseitigt und kaltblütig sogar noch die Tasche seines Opfers nach Brauchbarem durchsucht. In den Wochen nach der Tat habe er wieder Autos gestohlen und Lebenspläne geschmiedet. „Sie müssen sich an jedem Geburtstag sagen, dass das Kind jetzt wieder ein Jahr älter wäre", fordert Gysi den Angeklagten auf. Schon im Moment der Vergewaltigung habe er das Leben des Mädchens zerstört. „Als Sie Ulrike anfuhren, hatten Sie nur ein Ziel: dieses Kind sexuell zu missbrauchen, um Ihre Bedürfnisse zu befriedigen". Die Behauptung des Angeklagten, er habe das Kind unter Alkoholeinfluss zufällig angefahren, seien widerlegt worden. „Sie wollten ein Kind vergewaltigen. Und sie waren nicht betrunken." Stefan J. habe das Mädchen zur Verdeckung des Sexualverbrechens ermordet.
Die Tat sei durch nichts zu entschuldigen - nicht durch die schwere Kindheit, nicht durch die Schläge oder den Suff des Stiefvaters. „Sie haben keine Straftat gegen Ihren Stiefvater begangen, sondern gegen Ulrike, die Ihnen nichts, aber auch gar nichts getan hat". Stefan J. habe rein egoistisch gehandelt. „Sie wollten Ihren sexuellen Druck abreagieren an einem beherrschbaren Objekt." Der Angeklagte habe nach der Entführung viele Möglichkeiten gehabt, seine Verbrechen zu beenden. Das habe er aber nicht getan, weil er bewusst einem Kind aufgelauert habe. „Sie hätten tausend Gelegenheiten gehabt, aufzuhören. Sie hätten das Kind einfach irgendwo rauslassen können. Aber Sie waren absolut gnadenlos."
Zudem fordert Gysi, dass der Angeklagte zusätzlich zu der lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung genommen wird. Stefan J. stelle durchaus eine Gefährdung der Allgemeinheit dar. Auch wenn aus psychiatrischer Sicht keine Wiederholungsgefahr besteht, muss geprüft werden, ob der Angeklagte in einer ähnlichen Situation wieder so handeln würde, um seine egoistischen Ziele zu erreichen. Stefan J. habe nur an sich gedacht und für die Befriedigung seiner persönlichen Interessen den Eltern Ulrikes das Liebste genommen, was sie hatten. Die Gesellschaft müsse ein Zeichen setzen, dass solche kaltblütigen und brutalen Verbrechen nicht geduldet und hart bestraft werden.
Zum Ende seines Plädoyers kritisiert Gysi auch die Justiz, dass trotz neuer Straftaten zwei Mal Haftstrafen des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wurden. Längst sei bekannt und durch ein psychiatrisches Gutachten belegt gewesen, dass der Egoismus den Gewohnheitskriminellen Stefan J. zu immer neuen Straftaten treibe. Folglich hätte auch eine Haftstrafe Anfang 2000 nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen, weil J. schon nach früheren Entlassungen sofort wieder straffällig geworden war. Wäre seine Bewährung nach neuen Autodiebstählen widerrufen worden, hätte J. an jenem 22. Februar 2001, an dem er Ulrike tötete, im Gefängnis gesessen. Kein Urteil könne das Kind wieder lebendig machen, aber vielleicht den Eltern die Chance geben, mit dem Tod Ulrikes umzugehen.
Die Verteidigung fordert 15 Jahre wegen Totschlags, Kindesmissbrauchs und Freiheitsberaubung. „Es war kein Verdeckungsmord. Herr J. war in einem affektiven Erregungszustand, wusste nach der Vergewaltigung nicht, was er tun sollte". Durch ihr ständiges Flehen, sie freizulassen, hat Ulrike ihn in seinem Denkvorgang behindert. Das führte leider dazu, dass er sie tötete. " Ein Vorsatz zur Tötung des Kindes könne dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Der Verteidiger sieht eine Tat im Affekt. Stefan J. habe das schwer verletzte Mädchen nach dem Sexualverbrechen getötet, um Zeit zum Nachdenken zu gewinnen. Für Empörung unter den Zuschauern sorgt die Bemerkung der Verteidiger, dadurch habe das Mädchen nicht so lange leiden müssen.
Die Verteidigung vertritt die Ansicht, der Angeklagte habe das Kind versehentlich angefahren. Der Anwalt sagt in seinem Plädoyer, J. sei sowohl vor Ulrikes Vergewaltigung als auch vor ihrer Tötung „plötzlichen Versuchungen" erlegen: erst seinem sexuellen Verlangen und dann seinem Bedürfnis, Ruhe zu haben, als sie ihn um Gnade anflehte. Deshalb sei das Zuziehen ihres Schals kein Mord, sondern Totschlag. An den übrigen Verbrechen gebe es trotz der schweren Kindheit des Angeklagten "nichts zu deuteln"
In seinem Schlusswort bittet der Angeklagte die Angehörigen seines Opfers um Verzeihung. „Ich möchte mich bei den Eltern Ulrikes, für die Schmerzen, die ich Ihnen zugefügt habe, entschuldigen", liest Stefan J. aus einer schriftlichen Erklärung vor. Er habe eine sehr schlimme Tat begangen. Durch die Vergewaltigung habe er Ulrike wehgetan und auch den Eltern Schmerzen zugefügt, die nie wieder geheilt werden könnten. Nie vorher habe er einem Kind körperliche Schmerzen zugefügt. Es tue ihm sehr, sehr, leid.
Teil 9: Das Urteil des Landgericht Frankfurt/Oder: Fallen die Richter auf die Taktik der Verteidigung rein und beurteilen die Tat nur als Totschlag? Auch auf die vielen Nebenschauplätze neben den Prozess werden wir nochmal einen Blick drauf werfen.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 13.09.2025 00:11von bastian2410 • 1.728 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
SF 1 Sendung vom 23.03.2001
(Kripo Eberswalde)
Die Bestie von Eberswalde- der Vermissten- und später Mordfall Ulrike
Teil 9
Am 20.11.2001 spricht die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt/O. nach dreizehn Verhandlungstagen das Urteil und verurteilt den Angeklagten wegen Mordes, der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Freiheitsberaubung und der Brandstiftung zu lebenslanger Haft. Zudem stellt die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Kammer betont in der Urteilsbegründung die Erbarmungslosigkeit, Brutalität und Kaltschnäuzigkeit, mit der Stefan J. vorgegangen sei. Die Richterin charakterisiert den Verurteilten als bedürfnisorientierten Menschen mit hoher krimineller Energie, der sich bewusst ein Kind als wehrloses Objekt seiner Begierde ausgewählt habe. Er hat das Kind absichtlich angefahren, um es zu vergewaltigen, und er hat es auch gezielt umgebracht, weil er nicht erwischt werden wollte. Es ist nach Ansicht der Kammer eindeutig ein Verdeckungsmord. Die wimmernde und weinende Ulrike musste sich in der Apfel-Plantage trotz Temperaturen knapp über den Gefrierpunkt völlig entkleiden. Ungerührt fügte er ihr Schmerzen wie Messerstiche zu. Die mehrfachen Vergewaltigungen habe er trotz der offensichtlichen schweren Verletzungen und Qualen des Mädchens fortgesetzt. Die Verletzungen durch die Vergewaltigung waren so schwer, dass das kleine Mädchen wahrscheinlich an den Folgen gestorben wäre. Die Richterin zum Angeklagten: „Sie haben das Leben einer ganzen Familie zerstört. Alkohol darf in solch einem Prozess keine Rolle spielen, schon gar nicht strafmindernd sein." Das Schwurgericht sieht angesichts der Beweislage keinen Anhaltspunkt für eine Tat, die aus starkem Alkoholkonsum oder einem plötzlichen Verzweifelungs- oder Zornesausbruch herrühren könnte. Im Gegenteil. Auch sein angebliches Tötungsmotiv sei unglaubwürdig: Stefan J. habe den Mord „kaltblütig geplant" und das Opfer „gezielt umgebracht, weil er einer Bestrafung entgehen wollte". Schon als er Ulrike vom Pkw aus sah, habe J. beschlossen, sie zu missbrauchen. Nachdem er seine sexuelle Begierde gestillt hatte, sprach er ihr das Recht auf Leben ab und erdrosselte das Kind. Auch nach der Tat hat er kaltschnäuzig und berechnend Spuren vernichtet. Zudem lägen bei ihm keinerlei psychische Abartigkeiten vor, er sei bei der Tat voll steuerungsfähig gewesen.
Die Richterin erinnert zwar an die offenbar von Schlägen des Stiefvaters geprägten Kindheit des Angeklagten, erinnert aber gleichzeitig auch nachdrücklich an Ulrike: Sie sei ein lebhaftes, fleißiges, ehrgeiziges Mädchen gewesen, das gute Leistungen zeigte, gern tanzte und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn hatte. „Orientieren Sie sich an den Qualen dieses Kindes, wenn Sie die Sache ehrlich aufarbeiten wollen", er habe nicht nur das Leben eines kleinen Mädchens, „sondern das Leben der gesamten Familie Brandt zumindest auf lange Zeit zerstört".
Auf die besondere Schwere der Schuld entscheidet die Kammer unter anderem wegen der hohen kriminellen Energie des Täters und der Qualen seines Opfers. Die Verbrechen des Angeklagten seien ein geradezu klassischer Fall für eine besondere Schwere der Schuld. Eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren sei damit ausgeschlossen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Gericht über die Entlassung entscheiden. Die Kammer habe sich bei ihrer Urteilsfindung „vom Grundsatz der allgemeinen Abschreckung leiten lassen. Er nimmt sich rücksichtslos, was er braucht. Erst Autos. Dann das Mädchen. Es war ihm egal, dass Ulrike über Stunden weinte.“ Die Brutalität der Vergewaltigung habe deutlich über dem durchschnittlichen Maß solcher Fälle gelegen. „Er sah Ulrike als Objekt seiner Begierde und behandelte sie so.“
Die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die vom Gericht festgestellte Schwere der Schuld ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. J. ist nicht einschlägig vorbestraft. Bis zur Entführung, Vergewaltigung und Ermordung Ulrikes hat er vorwiegend Autodiebstähle begangen. Auch aus psychiatrischer Sicht besteht keine Wiederholungsgefahr.
Ulrike habe mit zwölf Jahren noch viel vor sich gehabt. „Sie können den Eltern das Kind nicht wiedergeben.“ Auch er selbst müsse ein Leben lang mit seinen Verbrechen leben. „Weihnachten und der Geburtstag des Kindes stehen Ihnen bevor- in elf Tagen wäre Ulrike 13 Jahre alt geworden", sagt die Richterin und blickt in Richtung der Eltern, "zum ersten Mal ohne Ulrike. Für diese schwierige Zeit wünscht Ihnen das Gericht ganz viel Kraft und Zusammenhalt.“
Die Verteidigung legt beim BGH in Karlsruhe Revision gegen das Urteil ein- die Nebenklage verzichtet auf Rechtsmittel. Am 10.12.2002 verwirft der BGH den Revisionsantrag als offensichtlich unbegründet- das Urteil ist mit diesem Beschluss rechtskräftig.
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Ein sehr trauriger Fall. Auch ich bin der Meinung, dass insbesondere die Justiz in diesem Fall versagt hat- Stefan J. hätte zum Tatzeitpunkt im Gefängnis sitzen müssen. Eine Haftentlassung nach 2/3 der Haftzeit ist nicht zu beanstanden, dass entspricht der Praxis. Dass jedoch die Behörden die Bewährung von J., nachdem er erneut bei mehreren Straftaten erwischt wurde, nicht widerrufen haben, ist für mich unbegreiflich. J. war einschlägig vorbestraft, ihn hätte bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von wahrscheinlich über 4 Jahren gedroht. Hier hätte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Cottbus sofort einen Haftbefehl ausstellen müssen. In diesem Fall wäre J. im Februar 2001 nicht auf freien Fuß gewesen und hätte die Tat von Eberswalde nicht begehen können.
Heftig diskutiert wurde nach den vielen Straftaten gegen Kinder und der Aussage des Bundeskanzlers die Einführung einer Gendatei, in der die genetischen Daten aller Männer in Deutschland erfasst werden sollten. Die Anlage dieser Datei stieß in der Öffentlichkeit auf breite Ablehnung und scheiterte daran, dass eine erkennungsdienstliche Erfassung von unbescholtenen Bürgern der Verfassung widerspricht. Zudem waren Experten einhellig der Meinung, dass Triebtäter nicht durch abschreckende Maßnahmen von ihrem Tun abgehalten werden können.
Trotzdem wurden in der Folgezeit die Anforderungen (insbesondere nach der schnellen Aufklärung im Mordfall Rudolph Moshammer) für die Speicherung in der Gen- Datei schrittweise gesenkt. Der Katalog der Straftaten, bei denen eine Speicherung möglich ist, wurde erweitert. So ist eine Registrierung vor allem dann möglich, wenn der Verdächtige wiederholt einfache Straftaten begangen hat und weitere wiederholte Delikte dieser Art zu erwarten sind. Davor war dies nur bei erheblichen Straftaten und allen Sexualdelikten zulässig. Verankert bei der Entnahme von Körperzellen ohne Einwilligung des Beschuldigten ist im Gesetz zwar immer noch der Richtervorbehalt, bei Gefahr in Verzug kann dies jetzt aber auch von der Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen (insbesondere Polizei) angeordnet werden. Seit Dezember 2019 ist in der StPO auch die sogenannte erweiterte DNA- Analyse bzw. DNA-Phänotypisierung verankert- dieses Verfahren erlaubt Rückschlüsse auf Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie auf das Alter. Es ist zwar kein Trost für den Fall Ulrike, aber mit Hilfe dieser Erweiterungen wurden viele Verbrechen in der Folgezeit aufgeklärt. So wurde u.a. der Würger von Aachen 2007 (Mord an Angelika Sehl aus der April- Sendung 1985) durch eine Speichelprobe überführt, die er wegen eines Diebstahls von Metallschrott abgegeben hatte. Auch der Kölner Salatbar- Mord (Mord an Anke Schäfer aus der Sendung vom 13.12.2007) konnte aufgeklärt werden, weil der Mörder eine Speichelprobe u.a. wegen Schwarzfahrens und Diebstahl abgeben musste.
Auch die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung wurden geändert. Bis 2002 konnte die Sicherungsverwahrung nur im Gerichtsurteil selbst angeordnet werden. Die Möglichkeit des Gerichts, die Sicherungsverwahrung im Urteil vorzubehalten, wurde vom Gesetzgeber eingeführt. Einige Bundesländer (z.B. Bayern und Baden- Württemberg) hatten jedoch gefordert, die Sicherungsverwahrung auch ohne Vorbehalt nachträglich anordnen zu können und verabschiedeten daraufhin eigene Gesetze, die eine generelle nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichten. (allerdings 2011 vom EuGH für menschenunwürdig erklärt- europarechtskonform erst mit Einführung des Therapieunterbringungsgesetz in Deutschland)
Stefan J. galt nach seiner Festnahme auch im Fall Sandra Wißmann (FF 1 aus der Sendung vom 09.11.2001) aus Berlin- Kreuzberg als tatverdächtig. Am späten Nachmittag des 28. November 2000 hatte sich das 12-jährige Mädchen an der Kreuzung Kottbusser Damm Ecke Bökhstraße von ihrer Mutter verabschiedet. Sandra wollte ein Geburtstagsgeschenk für sie kaufen. Wenig später sahen Mitschüler das Mädchen noch einmal am Kottbusser Damm. Dort verliert sich die Spur der Schülerin. Als Sandra am Abend nicht nach Hause kommt, alarmiert die Mutter die Polizei. In den folgenden Tagen lief eine groß angelegte Suchaktion an- das Mädchen wird heute noch vermisst. Ein Zusammenhang zum Mörder von Ulrike konnte bis heute nicht hergestellt werden.
Auch der Fall Jessica Kopsch wurde nach der Festnahme von J. neu aufgerollt. Die 11-jährige aus Reinickendorf verschwand im Oktober 1998, ihre Leiche wurde im Januar 1999 in einer Kiesgrube bei Halle gefunden. Ihr Mörder ist bis heute nicht gefasst.
Im Zuge der Ermittlungen im Fall Ulrike konnte die Polizei mehrere andere Fälle klären. So wurde im brandenburgischen Oderberg ein von der niederländischen Polizei gesuchter mutmaßlicher Mörder festgenommen. Zudem gelingt den Zielfahndern des LKA Brandenburg die Festnahme vom Axel L. (SF 6 vom 18.02.2000) in Rostock- Lichtenhagen. Der Gesuchte stand damals in Verdacht, im Juni 1995 seine Bekannte Jutta Seeliger aus Berlin-Rudow in einem Waldstück bei Eberswalde ermordet und die Leiche der Frau verscharrt zu haben. Zeugen hatten die als vermögend geltende Jutta Seeliger letztmalig am 10. Juni 1995 lebend gesehen, als sie auf dem Marktplatz von Eberswalde in den Mercedes von L. gestiegen war. Die Leiche der Frau wird am 2. September 1996 von Pilzsammlern in einem Wald bei Eberswalde gefunden. (L. wurde allerdings im Juli 2002 vom Mordvorwurf freigesprochen). Außerdem wurden weitere neun Personen wegen anderer Delikte festgenommen, sechs von ihnen kamen in Untersuchungshaft.
In Berlin wird der in Stralsund gefasste Sexualtäter Klaus- Dieter W. wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung Anfang 2002 zu 5 Jahren Haft verurteilt. Er hatte 1994 in Berlin eine 75-jährige Rentnerin auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik brutal sexuell genötigt. Die Frau wollte ihre Schwester besuchen, als der Angeklagte sie unter einem Vorwand hinter ein Gebäude lockte und sich an ihr verging. Zudem wurde ihm ein weiteres Verbrechen nachgewiesen. Im Dezember 2000 hat W. auf Mallorca eine Urlauberin vergewaltigt. Aufgrund seiner Vorstrafen und Gefährlichkeit wird W. vom Gericht in den Maßregelvollzug eingewiesen. Dort sitzt er 18 Jahre- im Juni 2020 wird W. von einem Mithäftling zu Tode geprügelt.
Der Trittbrettfahrer im Fall Ulrike wird im November 2001 vom Amtsgericht Frankfurt/O. wegen versuchter Erpressung, Missbrauch von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Im Prozess gesteht er, der Polizei vorgetäuscht zu haben, Ulrike sei in seiner Gewalt und so ein Lösegeld von 55000 DM zu erpressen.
Der damalige Bürgermeister von Eberswalde, der während der Suche nach Ulrike sehr medienpräsent und der Familie Brandt eine große Stütze war, wurde im November 2007 wegen Bestechlichkeit in einem Revisionsprozess (Vorinstanz 2 Jahre auf Bewährung) zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Juli 2006 wird er als Bürgermeister von Eberswalde mit über 90% abgewählt. 2011 wird der Politiker erneut vom Landgericht Frankfurt/O. wegen Vorteilsnahme und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.
Im November 2001 erhält die Kripo Finow die Goldene Kriponase (heute heißt die Auszeichnung Kater- Award) vom Bund deutscher Kriminalbeamter. Damit soll die außergewöhnliche Leistung der 78 in der Soko eingesetzten Kriminalbeamten sowie der insgesamt rund 8000 Einsatzkräfte in diesem Fall gewürdigt werden.
Stefan J. sitzt seine Strafe zunächst in der JVA Cottbus-Dissenchen ab, wird dann in die Sozialtherapeutische Anstalt der JVA Tegel nach Berlin verlegt. In der Haft wird Stefan J. immer wieder Opfer von Angriffen von Mitinsassen. Im Juli 2015 wird J. von einem anderen Kindermörder unter der Dusche verprügelt und erleidet schwere Kopfverletzungen. Aber auch er fällt mehrmals negativ auf- 2017 wird bei ihm bei einer Zellendurchsuchung ein Handy mit Kinderpornos gefunden. Ende 2016 stellt Stefan J. einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung und Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung. Das Landgericht Berlin lehnt den Antrag ab und spricht aufgrund der Schwere der Schuld eine Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren aus. Erst 2027 kann Stefan J. einen erneuten Antrag auf Haftentlassung stellen.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: S1 23.03.2002 (Kripo Eberswalde) Der Vermisste- bzw. Mordfall Ulrike (Review)
in Studiofälle 13.09.2025 04:49von bastian2410 • 1.728 Beiträge
auch die Tagesschau berichtet ungewöhnlich oft über diesen Fall
Februar-Tagesschau- Ausgabe (ein direkter und damit tagesgenau Link ist nicht möglich. Einfach unter auf den Link drücken und die entsprechende Sendung aufrufen)
26.02.2001 Suche nach Ulrike ab 11.40
27.02.2001 Fund des VW Polo ab 12.47
https://www.tagesschau.de/multimedia/tsv...jahren-329.html
März- Ausgaben der Tagesschau
01.03.2001 keine gezielte Entführung- Tornados angefordert ab 11.55
08.03.2001 Fund der Leiche ab 4.12 (vor dem Urteil im Reemtsma-Prozess gegen Drach)
09.09.2001 Ergebnis Rechtsmedizin ab 3.20
10.03.2001 Fahndung nach dem Täter ab 9.45
11.03.2001 Trauergottesdienst ab 9.58
16.03.2001 Beerdigung ab 12.45
28.03.2001 Festnahme eines Täters ab 15.27
29.03.2001 Geständnis des Täters ab 8.30
https://www.tagesschau.de/multimedia/tsv...jahren-333.html
10.10.2001 Prozessbeginn in Frankfurt an der Oder
https://www.tagesschau.de/multimedia/tsv...jahren-349.html
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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