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25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M) Fahndung Safet A.- Der Zeilkiller
in Studiofälle 22.03.2025 00:34von bastian2410 • 1.693 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M)
Fahndung Safet A.- Das Blutbad auf der Zeil
Teil 1
In Aktenzeichen xy ist es nur die Suche nach einem Ausbrecher- der Fall, der aber hinter dieser Fahndung steckt, gehört zu den aufsehenerregendsten Verbrechen der Frankfurter Kriminalgeschichte. Am helllichten Tag ermordet ein Kosovo- Albaner auf einer belebten Einkaufspassage einen Landsmann und schießt sich seinen Fluchtweg mit einer Maschinenpistole frei. Er kann festgenommen werden, ihn gelingt jedoch am Tag der Urteilsverkündung die Flucht. Der Ausbrecher kann in Lissabon gefasst werden, aber damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Der Fall entwickelt sich zum Politikthriller, da Portugal den Verbrecher nicht ausliefern will.
Die Fahndung nach dem Zeil-Killer- der Fall Safet A.
Die Zeil in der Frankfurter Innenstadt gehört zu den bekanntesten und umsatzstärksten Einkaufsstraßen in Deutschland. Sie ist geprägt von Einzelhandelsgeschäften, Cafés, Boutiquen, Gastronomiebetrieben, aber auch von Büros. Am 2. April 1968 wurden der Kaufhof und das Kaufhaus Michael Schneider Ziel von politisch motivierten Brandanschlägen durch die späteren Begründer der Rote-Armee-Fraktion – Andreas Baader und Gudrun Ensslin. 1992 baut Jürgen Schneider dank der „Peanuts der Deutschen Bank“ die Zeilgalerie. Über 10000 Menschen flanieren im Durchschnitt pro Stunde über die Zeil.
Es ist Freitag, 24.6.1994, kurz nach 13 Uhr. Tausende nutzen den schönen Sommertag für einen Einkaufsbummel oder einen Imbiss auf der Zeil. Am Rande einer aufgestellten Budenstadt auf der Konstablerwache ist in diesen Tagen eine riesige Leinwand aufgestellt- hier werden u.a. Fußballspiele der WM 1994 gezeigt.
Nur wenige Meter weiter an der Kurt-Schumacher-Straße geraten zwei Männer in einen Streit- Safet A. und Hazim H. Hazim H. war erst wenige Minuten vorher in einem Berufungsprozess wegen Diebstahls und Rauschgiftdelikten freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen worden- das Frankfurter Landgericht befindet sich nur 200 Meter entfernt von der Konstablerwache. Plötzlich fallen Schüsse. Safet A. hatte aus einer mitgeführten Plastiktasche eine Maschinenpistole der tschechischen Marke „Scorpio" herausgeholt und mehrmals auf Hazim H. geschossen. Obwohl er das ganze Magazin leerschießt, ist H. nicht sofort tot. Er kann sich sogar schwer verletzt aufraffen und zu einem Taxistand flüchten. Safet A. verfolgt sein Opfer, lädt seine Maschinenpistole nach und feuert die zweite Salve auf Hazim H. ab. H. stirbt auf dem Beifahrersitz eines Taxis, er wird insgesamt von 14 Vollmantelgeschossen getroffen.
Hunderte von Zeil- Besuchern werden Augenzeugen dieser Tat, auch wenn viele von ihnen erst gar nicht realisieren, was geschehen ist. Erst als sie merken, dass kein Film gedreht wird, bricht Panik aus. Gerade in der Budenstadt, wo zur Einstimmung auf die WM 1994 ein Tennisspiel aus Wimbledon übertragen wird, werfen sich die Passanten auf den Boden oder laufen in die Geschäfte, um Schutz zu suchen.
Safet A. flüchtet nach den Schüssen über die Konstablerwache und Große Friedberger Straße in die Schäfergasse- mehrere Passanten verfolgen den Zeilschützen, verlieren in dem Getümmel aber seine Spur. Zeugen berichten auch, dass A. auf seiner Flucht weitere Schüsse abgegeben hatte.
In der Schäfergasse betretet A. das Ledergeschäft „Leder- Stoll“, gibt sich als Kunde aus und lässt sich Lederbekleidung zeigen. Eine Verkäuferin berät ihn und gibt ihm Kleidung zum Anprobieren. Die Freundlichkeit der Verkäuferin ist jedoch nur gespielt- sie bemerkte nämlich beim Betreten des Ladens von Safet A. dessen Waffe unter dem Hemd. Als der Kunde in der Umkleidekabine verschwindet, informiert die Verkäuferin ihren Chef- der lässt sofort den Laden räumen und informiert die Polizei.
Die Polizei, die bereits eine Ringfahndung eingeleitet hat, trifft nur wenige Minuten später am Ladengeschäft ein und ein SEK umstellt den Laden. Noch während die Einsatzleitung darüber berät, wie man weiter vorgehen soll, erkennt A. offenbar die Aussichtslosigkeit seiner Lage. Um 14.35 Uhr verlässt er das Ledergeschäft mit erhobenen Händen und lässt sich ohne Widerstand festnehmen. Die Waffe, eine Maschinenpistole mit kurzem Lauf, wird später im Geschäft sichergestellt.
Welchen Hintergrund die tödlichen Schüsse an der Konstablerwache gehabt haben können, ist für die Polizei zunächst nicht ersichtlich. Vermutet werden Streitigkeiten unter Mitgliedern rivalisierender Verbrecherbanden. Sowohl Täter als auch Opfer gehören in Frankfurt Verbrecherbanden an, die auf dem Gebiet der Rauschgiftkriminalität tätig sind.
Die Tat an der Konstablerwache hat zudem zwei weitere Opfer gefordert. Zwei Passanten werden durch Schüsse aus der Maschinenpistole von Safet A. lebensgefährlich verletzt. Beide werden in einem kritischen Zustand in das Universitätsklinikum Frankfurt eingeliefert und notoperiert.
Safet A. macht in seinen Vernehmungen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. 24 Stunden nach der Tat erlässt das Amtsgericht Frankfurt Haftbefehl gegen den 24-jährigen wegen Mordes und mehrfachen Mordversuch. Zudem liegen zwei weitere Haftbefehle gegen Safet A. wegen Mordes und versuchten Mordes vor- auch diese werden vollstreckt. Safet A. wird in der JVA Preungesheim in Untersuchungshaft genommen.
Diese zwei weiteren Taten werden A. vorgeworfen:
Am 25.1.1994 kommt es vor dem English Theatre auf der Kaiserstraße in Frankfurt zu einer Messerstecherei, bei der der 25 Jahre alte albanische Asylant Artur A. stirbt, drei weitere Albaner werden schwer verletzt. Grund für die Auseinandersetzung waren Schulden aus Drogengeschäften, die nicht bezahlt wurden und deshalb ein „Bahnhofsviertelverbot“ für die säumigen Schuldner ausgesprochen wurde. Auch Safet A. wird bei der Auseinandersetzung durch Messerstiche in Rücken und Hals schwer verletzt. Nach der Tat wird gegen Safet A. Haftbefehl wegen Mordes erlassen, der jedoch am 29. April aufgehoben wird.
Gut 4 Wochen nach seiner Entlassung aus der U-Haft soll A. versucht haben, seinen Landsmann Lekim L. zu ermorden. Am 22. Mai 1994 soll er bei einem Spaziergang sein Opfer in der Nähe der Konstablerwache erst freundschaftlich umarmt und einige Worte mit ihm gewechselt haben, dann aber mit einem Messer mehrmals auf ihn eingestochen haben. Ein Stich verletzt die Lunge- nur eine Notoperation rettet L. das Leben.
Ein Begleiter von L. identifiziert den Messerstecher nach der Tat als Safet A. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erwirkt gegen den 24- jährigen erneut einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes- ab diesem Zeitpunkt wird nach Safet A. aufgrund von zwei Haftbefehlen international gefahndet.
Kurz vor Weihnachten 1994 erhebt die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Mordes und dreifachen Mordversuch. Der Vorwurf des dritten Mordversuchs bezieht sich auf eine Messerattacke am 21. Mai in der Elefantengasse, als Safet A. dem 22 Jahre alten türkischen Staatsbürger Lekim L. eine schwere Lungenverletzung beibrachte. Als Motiv für die Verbrechen nimmt die Anklage Rivalitäten zwischen Untersuchungshäftlingen an. A. und seine beiden späteren Opfer waren im April 1994 in der JVA Preungesheim inhaftiert und aneinandergeraten. Daher beschloss der Beschuldigte, sich für die Prügel, die er bezogen hatte, blutig zu rächen.
Am 17.5.1995 wird vor der Großen Strafkammer des LG Frankfurt der Prozess gegen den 24jährigen eröffnet. Die Anklage wirft ihm Mord, Mordversuch und versuchten Totschlag vor. Der Anklage zufolge hat der Angeklagte am 24. Juni 1994 gegen 13.15 Uhr in der Frankfurter Innenstadt seinen Landsmann Hazem H. mit 20 bis 30 Schüssen aus einer Maschinenpistole getötet und auf seiner Flucht zwei Passanten an der Konstablerwache schwer verletzt. Gegen Mittag des 24. Juni 1994 hatte A. vor dem Gericht auf seinen Landsmann Hazim H. gewartet, der nach einer Berufungsverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Der Angeklagte hatte sich für die Tat eine Maschinenpistole vom Typ "Scorpio" mit zwei Magazinen besorgt. Als H. nahe der Konstablerwache die Kurt-Schumacher-Straße überquerte, feuerte der Täter eine Salve auf das Opfer, das sich verletzt aufraffen und bis zum nahen Taxistand flüchten konnte. Kaum hatte H. den Beifahrersitz im Taxi erreicht, gab der Täter weitere Schüsse auf das Opfer ab, das sofort starb. Die Bluttat an dem Taxistand kam Zeugen zufolge einer Hinrichtung gleich. Auf der Flucht schoss der Täter in die Menschenmenge, die sich vor einer Filmleinwand in der aufgebauten Budenstadt auf der Konstablerwache eingefunden hatte.
Dem Angeklagten wird außerdem ein Mordversuch an einem türkischen Staatsangehörigen vorgeworfen. Am 22. Mai 1994 soll Safet A. gegen 1 Uhr nachts auf der Zeil einen Arm um den neben ihm gehenden Bekannten gelegt und ihm mit einem Messer zwei Mal in die Brust gestochen haben. Das Opfer konnte nur dank einer Notoperation gerettet werden.
Der Angeklagte will zunächst nicht aussagen, gibt jedoch an, auf die zwei Passanten und auf seine Verfolger nicht geschossen zu haben. Dafür wolle er sich entschuldigen.
Teil 2: Kurzer Überblick über den Prozess. Das Gericht wird zum Hochsicherheitstrakt, sogar Anwälte, Staatsanwalt und Richter werden durchsucht. Die Drogen-Unterwelt von Frankfurt ist geladen- wissen aber von nichts. Dann der Knaller: der Angeklagte flieht drei Stunden vor der Urteilsverkündung aus dem Gefangenentransport.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M) Fahndung Safet A.- Der Zeilkiller
in Studiofälle 28.03.2025 00:00von bastian2410 • 1.693 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M)
Fahndung Safet A.- Das Blutbad auf der Zeil
Teil 2
Der Prozess findet unter sehr hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, sämtliche Prozessbeteiligte werden durchsucht- auch Richter, Anwälte und Staatsanwaltschaft. Dies dient nicht nur, eine Flucht des Angeklagten zu verhindern, sondern auch zu dessen Schutz. Es wird befürchtet, dass Safet A. auch ein Ziel von Racheakten aus dem Drogenmilieu darstellt. Zudem ordnet das Gericht an, dass A. auf den Weg ins Gericht besonders gesichert und fixiert sein muss.
Die Polizeibeamten, die den Angeklagten in der Innenstadt gestellt haben, sagen aus, dass sich der Angeklagte bei seiner Festnahme geradezu auffällig ruhig verhalten habe. Die Tatwaffe, die sichergestellt wurde, ist in der damaligen Tschechoslowakei für Fallschirmjäger und die Polizei entwickelt und später in Jugoslawien nachgebaut worden. Die relativ kleine Maschinenpistole besitzt zwar eine Reichweite von 1300 Metern, doch wird sie vor allem für kurze Distanzen von 25 bis 75 Metern genutzt. Sie gibt bei einem geübten Schützen 100 Schuss in der Minute ab.
Der Angeklagte hatte nach Aussagen der Beamten drei Magazine bei sich. Bei seiner Festnahme waren zwei Magazine mit jeweils 20 Schuss leer, und im kleinen Magazin befanden sich noch sechs Patronen. Insgesamt 28 Patronenhülsen habe die Polizei am Tatort sichergestellt, darunter ein Projektil im Büro des dritten Stockwerks des Hochhauses „Bienenkorb“ an der Konstablerwache.
Auch die beiden verletzten Passanten sind vorgeladen. Beide standen mit dem Rücken zum Täter und hatten, wie offensichtlich die meisten Besucher der Budenstadt, zunächst von dem dramatischen Geschehen nichts mitbekommen. Die 25 Jahre alte Sonja Z. erklärt vor Gericht, sie habe zwar ein Knallen gehört, aber eher an Knallfrösche gedacht. Nach einem Schlag in den Rücken habe sie gesehen, wie Blut aus ihrer Hose gelaufen sei. Und doch habe sie noch nicht realisiert, dass sie angeschossen wurde. Dann habe sie das Bewusstsein verloren. Sie habe noch heute Schwierigkeiten mit der Atmung, Angst allein zu sein, fühle sich unsicher in der Stadt und leide unter Albträumen und Depression.
Der 60jährige Karl H. sagt aus, dass er einen Schlag im Rücken gespürt habe. „Ich griff mir an die Brust und sah, dass mein Hemd blutig war.“ Schmerzen hatte ich keine. Ich hätte tot sein können und hätte es gar nicht gemerkt." Was dann folgt, seien die längsten 30 Minuten in seinem Leben gewesen. Während er blutend am Boden kauert, bricht um ihn herum das Chaos aus. Panik, Schreie. Entsetzt flüchten die Menschen von der belebten Zeil in die nahen liegenden Geschäfte. Die nur wenige Meter von ihm entfernt liegende Sonja Z. habe vor Schmerzen und Angst geweint, doch niemand habe es zunächst gewagt, den beiden Schwerverletzten zu helfen. Nach drei Tagen auf der Intensivstation und insgesamt elf Tagen in der Universitätsklinik sei er nach Hause entlassen worden. Doch schon bald stellen sich Komplikationen ein. Er sei erneut operiert worden und habe noch einmal zwei Wochen im Krankenhaus verbringen müssen.
Ein Rechtsmediziner sagt aus, dass bei Hazem H. bei der Obduktion insgesamt 52 Wunden festgestellt wurde. 14 Vollmantelgeschosse seien im Körper gefunden worden. Alkohol und Rauschgift, so haben die Untersuchungen ergeben, haben weder bei dem Getöteten noch bei dem Angeklagten während der Tatzeit eine Rolle gespielt.
Über die beiden schwerverletzten Passanten berichtet der leitende Oberarzt an der Universitätsklinik. Die 25 Jahre alte Sonja Z., die zufällig die Mittagspause in ihrem Umschulungskursus mit anderen Schülern für einen Imbiss auf der Konstablerwache genutzt hatte, war in den Rücken getroffen worden und mit einem Brustdurchschuss in einem kritischen Zustand in die Universitätsklinik gebracht worden. „Sie hatte so viel Blut verloren, dass wir acht Konserven benötigten, um sie zu stabilisieren“, sagt der Mediziner. Sie sei dem Tod nahe gewesen. Karl H. war ebenfalls in den Rücken getroffen worden. Ihm durchschlug das Geschoß die Lunge. Beide Opfer, so der Arzt, hätten mit funktionellen Einschränkungen ihres Körpers und Schmerzen als Folgeschäden zu leben.
Dann werden Zeugen gehört, die zumindest teilweise die Tat beobachten konnten. Ein 28 Jahre alter Fachlehrer war auf dem Weg zur Stadtbibliothek an der Zeil. Als er die Schüsse gehört habe, habe er zunächst gedacht, es handele sich um einen Scherz von Kindern. „Da sah ich einen Mann zu Boden fallen und wie ein junger Mann mit einer Waffe weiterging. Er drehte sich um, als er bemerkte, dass der Mann, der auf dem Boden gelegen hatte, wieder aufstand und zum nahen Taxistand lief. Der Mann mit der Waffe eilte ihm hinterher und gab aus kurzer Entfernung wieder einen Feuerstoß ab. Als ich merkte, dass sich nun der Mann in meine Richtung bewegte, bekam ich Angst und ging in Deckung.“ Auf die Frage der Kammer, welchen Eindruck der Bewaffnete damals auf ihn gemacht habe, sagt der Fachlehrer: „Für mich war das ein eiskalter Typ, der das ganz locker gemacht hat, ohne jede Hektik. Der hat das Magazin gewechselt, bevor er zum Taxistand lief, und auch nach der Tat rannte er nicht weg, sondern ging zügig, so wie einer der weiß, dass er seine Arbeit gemacht hat.“
Eine 31 Jahre alte Bankangestellte, die wie viele andere an diesem schönen Sommertag die Mittagspause für einen Gang über die Zeil genutzt hatte, erinnert sich vor Gericht: „Als ich Schüsse hörte, ganze Garben, da war ich überrascht und dachte, die werden doch hier keinen Film drehen. Dann sah ich zwei Männer über die Kurt-Schumacher-Straße rennen. Der Verfolger verlor das Magazin aus seiner Maschinenpistole.“ Dann habe sie Angst bekommen und sei ins nächste Geschäft gerannt. Die Leute seien wie sie verwirrt durch die Gegend gelaufen. „Niemand wusste richtig, was los ist. Es war chaotisch“, schildert die Zeugin ihre Eindrücke.
Eine Justizwachtmeisterin erinnert sich, dass im nur knapp zweihundert Meter entfernten Gerichtsgebäude sich der Angeklagte auf dem Flur sehr auffällig für die Verhandlung des Hazim H. interessiert habe. Der Rauschgiftprozess endete mit einem Freispruch, Hazim H. konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das Opfer habe sich sogar noch von ihr verabschiedet und wenige Minuten später sei er tot gewesen.
Der Taxifahrer Uwe M., der an diesem Sommertag mit seinem Wagen am Taxistand der Konstablerwache auf Kundschaft wartete, erinnert sich an die Schüsse: „Für mich hörte es sich wie Fehlzündungen an. Da schaute ich hoch und sah, wie ein Mann auf dem Zebrastreifen lag, aufstand und auf mein Taxi zulief.“ Als der Mann vor ihm stand, etwas sagte, was er nicht verstand, und er dahinter einen Mann mit einer Waffe sah, floh der Zeuge. Dann hörte er eine zweite Feuersalve hinter sich. Auch er sagt aus, wie kühl sich der Todesschütze verhalten, dass Magazin gewechselt habe und relativ ruhig davongeeilt sei.
Eine 25 Jahre alte Arzthelferin, deren Aussage vor Gericht mehrmals unterbrochen werden muss, war dem Schützen fast in die Arme geradelt. Sie hatte einen Walkman auf, die Schüsse nicht gehört und sich gewundert, weshalb sich die Leute auf die Erde legten und wegliefen. Als sie in die Kurt-Schumacher-Straße einbog, um nach Sachsenhausen zu fahren, stand sie plötzlich vor dem Angeklagten, der ihr den Rücken zudrehte und vor dem ein anderer Mann lag. Sie sah „die Funken aus der Maschinenpistole schlagen“. Kurz danach habe sich der Schütze zu ihr umgedreht und sei an ihr ganz ruhig vorbeigegangen. Auf dem Boden lag Hazim H.: „Das Gesicht von dem Mann war total deformiert. Als ich versuchte, ihn auf die Seite zu legen, ist mir das Blut entgegengesprudelt.“
Eine Zeugin, die zum Zeitpunkt an einer Ampel stand, sagt aus, dass der Angeklagte nach den Schüssen auf das Taxi, auch auf seiner Flucht in die Innenstadt auf Passanten geschossen hätte.
Auch das Opfer Lekim L. wird von der Kammer vorgeladen. Er sagt aus, dass er von der Tat nicht mehr viel wisse bzw. sich nicht mehr erinnern könne. Er hege auch keinen Groll mehr gegen A. Auf die Frage der Anklage, ob er für den Überfall auf den Angeklagten am 18. April in der JVA Preungesheim, als A. auf den Weg zur Freistunde mit zwei zusammengebundenen Flacheisen am Kopf schwer verletzt wurde, verantwortlich sei, antwortet Lekim L. mit einem klaren Nein.
Auch der junge Türke, der die beiden während der Tat begleitet hatte, kann sich an nichts mehr erinnern. Er sei damals „voller Haschisch“ gewesen.
Viele Personen, die dem Drogenmilieu zugeordnet werden, werden zwar vorgeladen, sagen jedoch nicht aus. In einem Fall ordnet das Gericht sogar Beugehaft an. Ein Kosovo Albaner sagt aus, der Angeklagte habe nichts mit Drogen zu tun. Bei der Auseinandersetzung mit dem Opfer sei es um eine deutsche Frau gegangen.
Am 10. Verhandlungstag bricht der Angeklagte dann sein Schweigen und lässt durch seinen Anwalt ein zehn Manuskriptseiten umfassendes Geständnis verlesen. Er gesteht die angeklagten Taten.
Danach sei er das Opfer von Bandenkämpfen unter seinen Landsleuten geworden. Von seinem Landsmann L. habe er sich verraten und von H. verfolgt gefühlt und bei Auseinandersetzungen mit ihnen einfach „rotgesehen“. Mit den Schüssen auf die Passanten habe er sich nicht den Weg freischießen wollen. Die Schüsse hätten sich zufällig gelöst, als er gestolpert sei, nachdem er seinen Landsmann H. erschossen hatte.
Er habe sich Anfang 1989 einer Guerrillagruppe für die „Befreiung des Kosovo gegen die serbische Unterdrückung“ angeschlossen. In dieser Gruppe sei er zu einem Sprengstoffspezialisten ausgebildet worden, und dort habe er auch den Umgang mit der Maschinenpistole der Marke Scorpio gelernt. Die Tatwaffe habe er sich erst am Morgen der Tat beschafft. Anschließend habe er in Zagreb, in der Schweiz und seit 1991 auch in Deutschland auf Baustellen gearbeitet. Bis zu der blutigen Auseinandersetzung der feindlichen Kosovo-Gruppen am 25. Januar 1994, die sich gegenseitig „Stadtverbot“ erteilt hätten, habe er, im Gegensatz zu allen anderen an diesem Verfahren beteiligten Landsleuten, nichts mit der Polizei zu tun gehabt.
Am 25. Januar 1994, so der Angeklagte, seien er und seine Freunde von der anderen Gruppe in der Kaiserstraße überfallen worden. Bei dieser Messerstecherei wurde Artur A., ein Mitglied der anderen Gruppe, tödlich verletzt. Er selbst habe damals mit sieben Messerstichen in Nacken, Rücken und im Gesicht schwerste Verletzungen erlitten und sei wegen Mordverdachts festgenommen worden. In der Justizvollzugsanstalt habe sich unter den zahlreichen Landsleuten auch Hazim H. befunden, der, vielfach vorbestraft, als besonders brutal galt und sich als Exekutor der Rachepläne der Familie des getöteten Arthur A. empfunden habe. Bandenmitglieder H.`s hätten ihn auf dem Weg zum Freigang umstellt und mit zwei Eisenstangen lebensgefährlich verletzt. Dabei habe H. noch gerufen: „Schlag fester, du Idiot.“ Diesen Überfall habe er als eine große Demütigung empfunden und das Mitwirken von Lekim L. bei diesem Überfall als Verrat.
Am 24. Juni 1994 habe er sich von einem Kosovo- Albaner eine Maschinenpistole der Marke Scorpio besorgt. Dann habe er H., der gerade in einer Berufungsverhandlung freigesprochen worden war, auf dem Weg aus dem Gericht auf der Zeil angehalten und gebeten, gegen Zahlung einer großen Summe von weiteren Verfolgungen und Racheplänen Abstand zu nehmen. H. soll geantwortet haben, es sei sein Problem, wenn er sich „als Milchbübchen vor Angst in die Hose“ mache. Danach sei alles wie im Rausch geschehen.
Dann wird das psychiatrische Gutachten vorgetragen- Safet A. ist voll schuldfähig. Die Untersuchungen haben ergeben, dass bei dem Angeklagten trotz der massiven und mehrfachen Verletzungen keine hirnorganischen Schäden und keine seelischen und geistigen Krankheiten vorlägen. „Der Angeklagte hatte vielleicht aus seiner Sicht gute, aber keine krankhaften Gründe, sich so zu verhalten.“
Am 4. Juli 1995 werden die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert für den Mord an Hazim H. eine lebenslange Haft. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft waren sowohl die Messerstiche, mit denen der Angeklagte im Mai 1994 einen Türken lebensgefährlich verletzt hatte, als auch die Schüsse auf seinen Landsmann gezielte Aktionen. Als der Angeklagte am 24. Juni 1994 gegen 13.15 Uhr vor der Konstablerwache seinen Landsmann mit einer Maschinenpistole förmlich „durchsiebte“, habe er die Qualifikationsmerkmale für den Tatbestand des Mordes erfüllt. Safet A. habe aus niedrigen Beweggründen, nämlich aus Rache gehandelt und durch die Verwendung einer Maschinenpistole ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt.
Für den versuchten Mord an seinem Landsmann L. am 21. Mai 1994 in der Nähe der Zeil, den der Angeklagte erst freundschaftlich umarmt hatte, um ihm dann plötzlich zweimal ein Messer in den Körper zu rammen, fordert die Anklage eine Haftstrafe von neun Jahren. Die Schüsse auf die zwei Passanten an der Konstablerwache, die lebensgefährlich verletzt wurden, sollen nicht mehr als versuchter Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Man gehe zugunsten des Angeklagten davon aus, dass es sich bei diesen Kugeln um Irrläufer gehandelt haben könnte. Dass A. sich nach der Tat den Weg habe freischießen wollen, wie einige Zeugen berichtet hatten, sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Strafe für die gefährliche Körperverletzung sei bereits in der Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe enthalten.
Nach Ansicht der Anklage spreche vieles dafür, dass ein Bandenkrieg im Milieu Hintergrund der Tat gewesen sei. Doch sei das in der Verhandlung nicht eindeutig zu klären gewesen. Sicherlich habe der Angeklagte in dem später von ihm getöteten H. einen Feind gesehen. Die Anklage vertritt jedoch die Ansicht, dass A. die Spannungen mit H. nicht durch ein Gespräch und das Angebot einer größeren Summe habe beseitigen wollen. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der Angeklagte sein Opfer H. für den Regisseur hielt, der in der Untersuchungshaft einen lebensgefährlichen Überfall auf ihn inszeniert hatte. Um Rache zu nehmen, habe er sich am Tattag von einem Landsmann eine Maschinenpistole mit über 50 Schuss Munition gekauft und auf der Zeil auf H. gewartet.
Der Staatsanwalt betont in seinem Plädoyer nochmal, dass viele Zeugen übereinstimmend erklärt hätten, dass der Angeklagte sich kaltblütig und geradezu professionell verhalten habe. So habe der Todesschütze in Ruhe nachgeladen und sich nur zügig, aber keineswegs rennend vom Tatort entfernt. Bei den vielen Menschen, die sich an jenem Freitagmittag auf einem der belebtesten Plätze Frankfurts befunden hätten, hätte es bei dem Maschinenpistolen-Einsatz zu einer noch größeren Katastrophe kommen können.
Die Verteidigung sieht in den Taten keinen Mord, sondern nur einen Totschlag. Sie plädiert dafür, dass bei dem vom Staatsanwalt benannten Mordversuch an dem Landsmann L. keineswegs das Mordmerkmal der Heimtücke nachzuweisen sei. Deshalb komme in diesem Fall nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung in Frage. Bei den Schüssen auf H. könne die Verteidigung keinen niedrigen Beweggrund erkennen. Mit dieser Tat sei A. seinem Gegner zuvorgekommen und habe aus seiner subjektiven Sicht sich das Leben gerettet. Der Angeklagte habe sich mit H. auf der Zeil aussprechen und so etwas wie ein Friedensangebot unterbreiten wollen, sei aber brutal und beleidigend abgewiesen worden.
Dass A. zu dem Gespräch eine Waffe mitgenommen hatte, habe etwas mit der Mentalität der Männer aus dem Kosovo zu tun. Sie sei nur zur Demonstration der Macht mitgenommen worden und dann in höchster Erregung und Wut benutzt worden. Und das sei nur als Totschlag zu werten. Im Gegensatz zum Staatsanwalt benennt die Verteidigung kein Strafmaß.
Am 11. Juli soll das Urteil verkündet werden. Als die ersten Zuschauer im Gerichtssaal Platz nehmen, platzt eine Nachricht in die Runde herein: Safet A. ist am Tag der Urteilsverkündung die Flucht gelungen.
Teil 3: Das Gericht setzt die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten mit dem Urteilsspruch fort. Die Flucht, ermöglicht durch gravierende Sicherheitsmängeln auf dem Transport zum Gericht, wird politisch aufgearbeitet. Die Flucht von Safet A. wird nach seiner Festnahme zum Politikum auf EU- Ebene.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M) Fahndung Safet A.- Der Zeilkiller
in Studiofälle 11.04.2025 05:27von bastian2410 • 1.693 Beiträge
Die spektakulärsten Studiofälle in Aktenzeichen xy
25[.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M)
Fahndung Safet A.- Das Blutbad auf der Zeil
Teil 3
Trotzdem setzt das Gericht das Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten fort und spricht am 11. Juli das Urteil. Wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen verhängt das Schwurgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 22. Mai 1994 Lekim L. in der Nähe der Zeil mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt und am 24. Juni 1994 in den Mittagsstunden an der Konstablerwache sein Landsmann Hazim H. mit einer Salve aus seiner Maschinenpistole getötet und zwei Passanten dabei lebensgefährlich verletzt hat.
„Wenn das Geschehen vom 24. Juni vergangenen Jahres bei den Menschen in dieser Stadt Angst und Schrecken ausgelöst hat, so liegt die Ursache hierfür sicher nicht nur in der Tatsache, dass am helllichten Tag in der Innenstadt drei Menschen durch Salven aus einer Maschinenpistole niedergeschossen worden sind, sondern wohl auch in dem Umstand, dass offensichtlich organisierte ausländische Straftäter-Gruppen in dieser Stadt rücksichtslose Machtkämpfe austragen.“ Erschreckend für das Gericht sei auch das Ausmaß des Drucks gewesen, der auf Zeugen und Verfahrensbeteiligte ausgeübt worden sei und das Gericht gezwungen habe, Gerichtssaal und Eingänge unter Polizeischutz zu stellen. Viele Zeugen hatten Angst auszusagen und das Gericht angefleht, nicht im Zeugenstand erscheinen zu müssen.
Am 24. Juni 1994 hatte Safed A. auf seinen Landsmann Hazim H. mit einer angeblich erst an diesem Tag erworbenen Maschinenpistole in der Plastiktasche vor dem Gericht gewartet. Er wusste, dass H. eine Berufungsverhandlung wegen Diebstahls hatte und damit rechnen konnte, aus der Haft entlassen zu werden. „Der Entlassungsschein war zugleich der Totenschein des H..“ Dass damals in einigen Medien von einem Amokschützen auf der Zeil die Rede war, hält das Gericht für falsch. Aus Sicht der Kammer hat der Angeklagte einen Menschen, den er für seinen Todfeind hielt, auf offener Straße hingerichtet. Dabei schoss er ohne Hektik zwei Magazine leer, geradezu professionell, wie die Zeugen übereinstimmend schilderten.
Drei Zeugen sagten aus, dass A. anschließend in die Menge geschossen habe, um sich den Weg freizumachen. Davon ist das Gericht allerdings nicht ausgegangen. Bei den Kugeln, welche die beiden Passanten von hinten trafen, vermutet das Gericht, es könne sich um Querschläger gehandelt haben. Ein Indiz dafür, dass A. sich den Weg nicht freischießen wollte, sieht das Gericht auch darin, dass er den Mann unbehelligt ließ, der ihn mit einer Geflügelschere verfolgte und ihm ein Bein zu stellen gedachte.
Für die Kammer liegt somit kein Mord vor und es lässt durchblicken, dass es sich seiner Ansicht nach bei den Bluttaten um Gruppenkämpfe der Kosovo-Albaner gehandelt habe und sicher auch Rachegedanken eine Rolle gespielt haben. Das Gericht sieht daher keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder Grausamkeit erfüllt und kann auch keine niedrigen Beweggründe erkennen. Ebensowenig halten die Richter die Maschinenpistole in den Händen eines ausgebildeten Sprengstoffspezialisten für ein gemeingefährliches Mittel.
Jedoch liege ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor, da der Angeklagte Hunderte von Menschen in Angst und Schrecken versetzt und die Unsicherheit der Bürger dieser Stadt gegenüber der Zunahme von Gewaltverbrechen vergrößert habe. Er habe mit dieser Tat eine neue Verbrechensdimension in Frankfurt eröffnet.
Safet A. bekommt das Urteil gar nicht mit. Der 25 Jahre alte Kosovo-Albaner war am Vormittag kurz nach 10 Uhr zwei Bediensteten auf den Weg zum Gericht davongelaufen, als sie bei einem Zwischenaufenthalt vor der Küche die Tür des Gefängniswagens öffneten. A. sollte- zusammen mit sieben weiteren Gefangenen- zum Landgericht zur Urteilsverkündung gebracht werden. Dass Safet A. entkommen konnte, liegt an den Umstand, dass eine Reihe von Sicherheitsvorschriften missachtet wurden. Die Anweisung der Schwurgerichtskammer, den Angeklagten, bei dem eine erhöhte Fluchtgefahr angenommen wurde, jeweils mit Handschellen gefesselt und in einer Einzelkabine zu Gericht zu befördern, wurde nicht befolgt. Zudem befand sich der 25jährige auch nicht in einer Einzelkabine, sondern im Vorraum des Wagens. Er habe über Unwohlsein geklagt und darum gebeten, deswegen nicht in die enge Zelle zu müssen. Wie die übrigen Gefangenen war er auf der Fahrt nicht gefesselt gewesen.
Auch der Zwischenstopp auf einem Nebengelände der JVA Preungesheim- auf dem Gelände des Gustav-Radbruch-Hauses, dem sogenannten offenen Vollzug- war ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften. Zwischen dem Untersuchungsgefängnis und dem Gericht sei es in der Regel nicht gestattet, anzuhalten bzw. den Wagen zu öffnen. Jedoch hatten die Bediensteten die Essenspakete für die Häftlinge vergessen. Ein Küchenmitarbeiter reichte den Proviant und wurde von Safet A. unterstützt, wobei dieser mit einem Bein innerhalb und mit dem anderen Bein außerhalb des Transportfahrzeugs stand. Während dieser Verrichtung hatte A. die Öffnung des Anstalttores bemerkt, da in diesem Moment ein Lieferwagen auf das Gelände fuhr, und diese Gelegenheit genutzt, sich zunächst langsam in Richtung des Tores zu begeben, in der Hoffnung, keine Aufmerksamkeit zu erregen. Nachdem er sich etwa 20 Meter entfernt hatte, habe einer der beiden Bediensteten A. bemerkt und „Halt, stehenbleiben!“ gerufen. Daraufhin sei A. losgelaufen. Der Bedienstete habe die Verfolgung aufgenommen, wobei sich die Entfernung zu dem Gefangenen von zunächst 20 Metern weiter vergrößerte. Außerhalb des Anstaltsgelände rannte der 25jährige in das angrenzende Wohngebiet, sprang über einen Zaun und verschwand im Gelände. Eine Bedienstete von der Außenpforte und der Transportbegleiter hatten den Gefangenen bis zum Zaun verfolgt, konnten dem Sprint des gut trainierten Fünfundzwanzigjährigen jedoch nicht mehr folgen und mussten die Verfolgung daher aufgeben.
Die Flucht des Zeilkillers führt zu politischen Spannungen zwischen der damaligen rot-grünen Landesregierung und der Opposition. Justizminister Rupert von Plottnitz (Bündnis 90/Die Grünen- der Verteidiger von Jan-Carl Raspe im Baader-Meinhof-Prozess) musste seinen Urlaub abbrechen und die Hintergründe der Flucht im Rechtsausschuss erklären. Im Rechtsausschuss erklärt der Justizminister die Flucht des Zeil-Schützen aus der Justizvollzugsanstalt Preungesheim mit Pflichtverletzungen, die allein dessen Bewachern zuzuschreiben seien. Sicherheitsdefizite bei der Organisation des Transports des Angeklagten zur Urteilsverkündung im Landgericht Frankfurt seien hingegen nicht zu erkennen. Nach den Ermittlungen bestehe nach Ansicht von Plottnitz der Verdacht, dass die beiden 28 und 34 Jahre alten Bediensteten ihre Dienstpflichten „in erheblichem Umfang“ verletzt hätten. Sie hätten gegen klare und eindeutige Anordnungen verstoßen: so gegen die Weisung, ein mit "Terminern" (täglich vorzuführenden Gefangenen) im Vorraum besetztes Fahrzeug außerhalb einer Hochsicherheitszone zu öffnen, sowie gegen das Verbot, mit Gefangenen, die nicht in Einzelkabinen des Fahrzeugs sicher untergebracht sind, Verpflegung im Gustav-Radbruch-Haus für die Zentrale Vorführstelle mitzunehmen, und schließlich gegen die Weisung, einen Häftling nicht außerhalb einer Einzelkabine zu transportieren, bei dem besondere Fluchtgefahr gegeben und vermerkt sei.
Die Sicherheitsvorschriften reichten nach Meinung von von Plottnitz aus. Würden sie beachtet, sei ein Entkommen wie das des als besonders fluchtverdächtig eingestuften A. nicht möglich. Die Anordnungen seien auch nicht so kompliziert gewesen, dass eine zehnjährige Diensterfahrung nötig wäre, um sie zu verstehen und anzuwenden. Der Justizminister verteidigt sich damit gegen Vorwürfe der CDU/FDP-Opposition, der Transport eines derart gefährlichen Mannes hätte nicht zwei so unerfahrenden Bediensteten übertragen werden dürfen.
Angesichts einer erstaunlichen Häufung von Zufällen wird vermutet, A. sei schon im Justizkomplex bei seinem Vorhaben unterstützt worden. Die beiden 28 und 34 Jahre alten Justizbediensteten, die den Transport mit A. zum Gericht begleiten sollten, werden nach dem Vorfall suspendiert. Sogar die Wohnungen der beiden Beamten werden nach größeren Geldbeträgen durchsucht. Die Suspendierung der beiden Justizangestellten wird im März 1996 vom Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben.
Nach der Flucht von Safet A. beantragt die Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl und setzt eine Belohnung in Höhe von 20000 DM aus. Zwar gehen in den ersten Tagen nach der Öffentlichkeitsfahndung über 50 Hinweise ein, eine heiße Spur ist jedoch nicht dabei. Die Ermittler gehen davon aus, dass Safet A. aufgrund seiner Verbindungen ins Drogenmilieu mit Geld versorgt wurde und in seine Heimat ins ehemalige Jugoslawien geflohen ist.
Daher entscheidet sich die Kripo Frankfurt, die Fahndung nach dem Zeilkiller in Aktenzeichen xy vorzustellen. Am Abend der Sendung gehen 25 Hinweise ein. Es meldet sich ein Anrufer aus Holland und berichtet, dass der Gesuchte in Amsterdam bei anderen Kosovo- Albanern untergetaucht sei. Sofort werden über das BKA und Interpol die niederländischen Behörden eingeschaltet- die den Verdacht jedoch entkräften können. Ein weiterer Anrufer aus Hessen ist sich sicher, Safet A. noch vor kurzem in einer Metzgerei in Offenbach gesehen zu haben. Auch Hinweise auf einen möglichen Aufenthalt in Rumänien gehen nach der Sendung ein.
Ein Jahr fehlt vom Safet A. jede Spur. Im Juni 1996 wird die Revision des Gesuchten vom BGH verworfen, das Urteil vom 11. Juli 1995 wird rechtskräftig.
Nur wenige Tage nach der Entscheidung der Karlsruher Richter wird Safet A. in Portugal gefasst. Am 5.7.1996 wird der Zeilkiller gegen 17.30 Uhr vor einem Hotel in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon widerstandslos verhaftet- bei seiner Verhaftung werden 20000 DM in bar und ein gefälschter kroatischer Pass sichergestellt. Sofort beantragt die Frankfurter Staatsanwaltschaft über das Auswärtige Amt in Bonn die Auslieferung des Verurteilten aus Portugal.
Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden hatte im Dezember Zielfahnder auf Safet A. angesetzt. Durch Ermittlungen in Südosteuropa und in der „einschlägigen Szene“ in Frankfurt konnte das BKA eine Spur nach Portugal verfolgen, die dann zur Festnahme des Zeilschützen geführt haben- die Festnahme erfolgte durch die portugiesische Polizei und BKA-Beamte.
Nachdem die erforderlichen Auslieferungsunterlagen in Portugal eingereicht wurden, dann der Hammer: Portugal verweigert die Auslieferung des Kosovo- Albaners. Ein portugiesisches Gericht verweist in seiner Entscheidung darauf, dass die Höchststrafe in Portugal 15 Jahre betrage und eine Auslieferung in ein Land mit höheren Sanktionen nicht in Betracht komme- die einschlägigen portugiesischen Gesetze und die höchste Rechtsprechung seien eindeutig.
In Portugal wurden nach dem Ende der Diktatur Mitte der 70er die Strafgesetze mit ihren drakonischen Strafandrohungen liberalisiert und eine neue Höchststrafe eingeführt: Diese beträgt 15 Jahre, „lebenslang“ wurde abgeschafft. (dies wurde im Laufe der Jahre geändert und beträgt heute 25 Jahre). Die Folge ist, dass Portugal Rechtshindernisse sieht, einen Verdächtigen oder einen Verurteilten in ein Land auszuliefern, in dem es höhere Sanktionen für Verbrechen gibt.
(Anm: Auch die Bundesrepublik verfährt nach diesem Prinzip. Deutschland liefert nicht aus, wenn dem Beschuldigten die Todesstrafe droht. Im Rechtsverkehr etwa mit den USA wird vor der Auslieferung verbindlich geklärt, dass die in vielen amerikanischen Bundesstaaten wiedereingeführte Todesstrafe an Auslieferungshäftlingen nicht vollstreckt wird.)
Portugal war 1995 dem Schengener Abkommen beigetreten und hatte sich bereit erklärt, auch in Fällen lebenslanger Haft die Auslieferung bewilligen zu wollen, wenn der um Auslieferung ersuchende Staat zusichere, alle nach seinem Recht vorgesehenen Vollstreckungserleichterungen für die auszuliefernde Person zu fördern. In einem Brief an seinen portugiesischen Amtskollegen Jose Eduardo Vera Cruz fordert daher der hessische Justizminister Rupert von Plottnitz die Auslieferung des Festgenommenen nach Deutschland und bekundet das besondere Interesse Hessens an einer Strafverfolgung von Safed A.. Er macht in diesem Brief deutlich, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Täter gemäß deutschem Recht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden könnten. Niemand könne zudem bestreiten, dass die Strafandrohung mit lebenslanger Haft in Deutschland die Entscheidung eines demokratischen Gesetzgebers und das Urteil gegen A. über rechtsstaatliche Zweifel erhaben sei.
Im September 1996 entscheidet Justizminister José Eduardo Vera Cruz und die portugiesische Generalstaatsanwaltschaft, ein Auslieferungsverfahren zuzulassen, da die deutschen Behörden eine Überprüfung des Strafmaßes innerhalb von 15 Jahren garantiert hätten.
Am 16. Oktober 1996 entscheidet das zuständige portugiesische Gericht die beantragte Auslieferung in erster Instanz abzulehnen, den Auslieferungshaftbefehl aufzuheben und A. auf freien Fuß zu setzen. Das Gericht hat in seiner Erklärung darauf verwiesen, dass im Fall A. nach fünfzehn Jahren eine Entlassung zwar möglich, aber von der Entscheidung eines Gerichts abhängig sei.
Diese Entscheidung wird dem hessischen Justizministerium erst am 4. November über die deutsche Botschaft in Lissabon mitgeteilt. Die deutschen Behörden legen zwar sofort Widerspruch gegen die Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls ein, da aber der Aufenthaltsort des Gesuchten seit der Freilassung nicht bekannt ist, ist ein Revisionsverfahren nicht möglich.
Jetzt schaltet sich auch die Bundesregierung (damals noch in Bonn) in den Fall ein. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Bundestagsrechtsauschusses Horst Eylmann (CDU) gehe es nicht an, dass ein Krimineller sich in ein anderes Land der Europäischen Union flüchte und dort davonkomme. Wenn ein in Deutschland zu lebenslänglicher Haft verurteilter Schwerverbrecher in Portugal laufengelassen werde, dann sei das europäische Rechtssystem nicht in Ordnung. Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Heidemarie Wieczorek- Zeul (SPD), kritisiert ebenfalls die Freilassung des Kosovo-Albaners, da die Entscheidung des portugiesischen Richters unverständlich und ihre Begründung rein formal sei. Sie verlangt generell eine bessere Zusammenarbeit der EU-Länder in der Justiz und Strafverfolgung, denn: „Die Mafia und das internationale Verbrechen kennen keine Landesgrenzen. Das Recht aber endet manchmal an nationalen Grenzen.“
Der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) macht die Freilassung des Zeilkillers zu einem Thema im EU- Parlament in Brüssel und meint, dass durch den Vorgang dem Vertrauen der Bürger in das Funktionieren der Polizei- und Justizbehörden innerhalb der EU ein "schwerer Schlag" versetzt worden sei. Wer ein gemeinsames Europa wolle, müsse sicherstellen, dass ein rechtskräftig verurteilter Mörder nicht in einem Partnerland freikommen könne- ein solcher Fall dürfe sich in einem vereinten Europa nicht wiederholen.
Während sich die Politiker in Brüssel streiten, geht die Suche nach Safet A. von vorne los- die Staatsanwaltschaft Frankfurt setzt erneut eine Belohnung in Höhe von 20000 DM für die Ergreifung des Zeilkillers aus. Auch das BKA schaltet sich wieder in die Suche ein und kann Safet A. in Portugal sogar ausfindig machen. Allerdings ist zu dem Zeitpunkt eine Festnahme unmöglich, da sich A. legal in Portugal aufhält.
Die Beamten beschließen daher, den Kosovo- Albaner zunächst nur zu observieren. Dem BKA gelingt es, zwei Ermittler so dicht in das Umfeld von A. einzuschleusen, dass sie schließlich herausfinden, dass A. seine Rückkehr nach Deutschland plant. Safet A. hatte wieder Kontakte zu früheren Kumpanen und ins Drogenmilieu von Frankfurt aufgenommen. Dabei soll dem jetzt 26jährigen ein Mordauftrag erteilt worden sein, den er in Frankfurt ausführen sollte.
Am 24.2.1997 besteigt Safet A. gegen 13 Uhr am Flughafen Humberto Delgado in Lissabon eine Linienmaschine der portugiesischen Fluggesellschaft TAP mit dem Ziel Frankfurt am Main. Das BKA hatte die Behörden in Deutschland informiert, der Zugriff wurde bereits seit Tagen vorbereitet. Obwohl Safet A. in Deutschland einen Mord plant und Hintermänner vermutet werden, die die Kripo nicht kennt, entschließen sich die Beamten, den Gesuchten aus Sicherheitsgründen und aus Furcht vor einer weiteren Flucht bereits am Flughafen festzunehmen.
Für den Zugriff nach der Landung tarnen sich die Polizeibeamten als Flughafenarbeiter. Um 15.40 Uhr landet die Maschine in Frankfurt und wird auf eine außerhalb liegende Vorfeldposition dirigiert. Die Beamten sorgen dafür, dass Safet A. erst als einer der Letzten aussteigen kann, um die übrigen Passagiere in Sicherheit zu bringen. Als der Zeilkiller aussteigt, wird er sofort am Fuß der Treppe von einem SEK überwältigt und festgenommen. Der als „Zeilkiller“ in die Frankfurter Kriminalgeschichte eingegangene Kosovo-Albaner Safet A. ist somit 2,5 Jahre nach dem Blutbad auf der Zeil gefasst.
Safet A. wird nach seiner Festnahme in einen besonders gesicherten Trakt der JVA Schwalmstadt gebracht. Zwei Wochen nach seiner Festnahme wird A. aus Sicherheitsgründen in ein Gefängnis nach Schleswig- Holstein verlegt. In der JVA Schwalmstadt verbüßen auch etliche Straftäter aus dem ehemaligen Jugoslawien langjährige Freiheitsstrafen. Die Staatsanwaltschaft befürchtete daher, dass der Kosovo-Albaner befreit werden könne bzw. erneut Opfer von Straftaten werden könne.
Der Zeilkiller saß seine Haftstrafe in der JVA Lübeck ab und wurde nach seiner Entlassung in den Kosovo abgeschoben.
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Europa wächst zwar immer mehr zusammen, der internationale Rechtsverkehr weist aber trotzdem immer noch Mängel auf. Das gilt nicht nur für die Fahndung, sondern auch für die Zusammenarbeit von Behörden in verschiedenen Ländern. Kompetenzen sind nur unzureichend geregelt, die Kommunikation (auch wegen Sprachschwierigkeiten) ist nicht ausreichend und unterschiedliche Gesetzeslagen erschweren die Bekämpfung von internationaler Kriminalität. Norman Franz, der 1998 in Portugal gefasst wurde, hätte gar nicht fliehen brauchen- die Justiz hätte ihn wahrscheinlich gar nicht ausgeliefert. Bei Fiskaldelikten wird selten ausgeliefert- Steuerhinterzieher könnten also in ein anderes Land ausweichen und sich dort sicher fühlen.
Länder, die dem Schengener Abkommen- wie Portugal 1995- beigetreten sind, haben sich erklärt, Auslieferungsbegehren innerhalb dieser Vereinigung nachzukommen. Sogar Staatsangehörige dürfen innerhalb der EU und an bestimmte internationale Gerichte (z.B. an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag) ausgeliefert werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze (d.h. zB in Deutschland die Gewährleistung eines fairen Verfahrens, unabhängige Gerichte etc.) gewahrt sind.
Das Thema Auslieferung aus Portugal wurde 2001 nochmals aktuell, als dass Land den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt hat. Ein Hindernis für die volle Kooperation mit den IStGH in Den Haag liegt im verfassungsmässigen Verbot der Auslieferung von Angeklagten (insbesondere Kriegsverbrecher), denen die lebenslange Haft droht. Eine Veränderung der Verfassung wurde zwar politisch diskutiert, aber nie umgesetzt. Die Höchststrafe beträgt heute in Portugal 25 Jahre. Deutschland hatte nach Anerkennung des IStGH den Art.16 GG geändert, der seitdem auch die Auslieferung von deutschen Staatsangehörigen erlaubt.
Die Auslieferung von Verurteilten oder Angeklagten aus Portugal in ein Land, in denen eine lebenslange Haft droht, kann also auch in der Gegenwart zu Problemen führen, da die Verfassung eine solche Auslieferung verbietet.
Aber auch Deutschland folgt diesem Prinzip. So darf zB kein Gesuchter an ein Land ausgeliefert werden, in dem wegen dem Delikt die Todesstrafe droht. Auch wird nicht ausgeliefert bei Taten, die in Deutschland nicht strafbar sind (zB bei Ehebruch oder Whistleblower). Auch hier liegt dann ein Verstoß gegen deutsches Recht vor- wie bei diesem Fall in Portugal.
Zwei Fluchthelfer, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Safet A. geholfen haben und ihm das Ticket nach Portugal besorgten, wurden ebenfalls angeklagt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, der andere erhielt ein Jahr auf Bewährung.
Der Rechtsanwalt, der das Zeilopfer Hazim H. im Berufungsprozess vertreten hatte, wurde erpresst. Er sollte einen hohen Geldbetrag zahlen, damit er vor einer „Blutrache“ der Familie H. geschützt werde. Der Erpresser wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 25.8.1995 SF 5 (Kripo Frankfurt/M) Fahndung Safet A.- Der Zeilkiller
in Studiofälle 11.04.2025 05:33von bastian2410 • 1.693 Beiträge
ein Artikel nach der Flucht aus der Haft
https://www.spiegel.de/politik/fluchtpun...00-000009087556
auch die Tagesschau vom 24.6.1994 berichtet über die Tat auf der Zeil (letzter Beitrag vor dem Wetter ab ca. 13.41)
https://www.tagesschau.de/multimedia/tsv...ren-ts-126.html
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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