Wenn selbst die Staatanwaltschaft schon nicht genau weiß, ob eine Tat geklärt wurde
in Kriminalität
27.06.2022 22:41
von
Heimo
• 1.530 Beiträge
Hallo,
ich mache derzeit eine Cold Case Datei, in der ich nach Möglichkeit viele ungelöste Tötungsdelikte aufnehme.
Dabei bin ich nun auf folgenden Artikel gestoßen, den ich hier mal hereinkopiere. Da ich den Artikel nicht kaufen wollte, bleibt es bei dem Auszug.
Castrop-Rauxel / 28.05.2022 Staatsanwaltschaft unsicher: Wurde der Tod im Nebel jemals aufgeklärt?
Ein 35-jähriger Türke wird 1978 an einem nebligen Novembertag von einer Kugel im Goldschmieding-Park getötet. Ob die Tat aufgeklärt wurde? Selbst die Staatsanwaltschaft weiß es nicht genau.
Ob der Fall jemals aufgeklärt werden konnte und ein Täter verurteilt wurde, kann selbst die Staatsanwaltschaft in Dortmund heute nicht mehr genau beantworten. Zu lange liegt die Tat zurück, zu dünn ist die Aktenlage, die nach 44 Jahren noch auffindbar ist. Dabei war die Tat Stadtgespräch in Castrop-Rauxel. Damals, im November 1978.
RE: Wenn selbst die Staatanwaltschaft schon nicht genau weiß, ob eine Tat geklärt wurde
in Kriminalität
30.06.2022 09:01
von
Punker
• 560 Beiträge
Die Akten müssten m. E. einer Aufbewahrungsfrist unterliegen, die gesetzlich geregelt wird . Akten werden sicherlich nicht unendlich aufbewahrt, wenn ein Fall geklärt wird..