#31

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 01.11.2014 12:22
von Hilfefunktion • 22 Beiträge

Entgegen der offenbar allgemeinen Stimmung fand ich es gar nicht so schlimm mit den Filmfällen.
An meine Lehrerin im Sprachkurs kann ich mich sicher eher erinnern, als an eine Verkäuferin in einem beliebigen Laden. Wenn es diesselbe ist, ziehe ich doch eher eine Verbindung. Daher macht das für mich schon Sinn.

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#32

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 01.11.2014 13:45
von XYmittendrin • 633 Beiträge

Hallo liebe Leute,

also ich fand die Sendung auch nicht so klasse, vor allem der 2. Filmfall, da wurde eher die Persönlichkeit des Opfers und seiner Familie eingegangen, als auf den Tathergang.

Im 3. Filmfall ist mri das auch sofort aufgefallen mit den Namen des Opfers. Normalerweise werden ja nur bei Raubüberfallen und Sexualstraftaten die Namen geändert.

Der 4. Filmfall war eigentlich gut gedreht. Eine seltsame Geschichte mit der Vermißten. Hoffentlich gibt sich da vielleicht bald eine Klärung.

Der 1. Filmfall ist wirklich furchtbar. Das der Täter sein Opfer einfach in den Müll schmeißt. Das der Junge noch Kontakt zu älteren Männern hatte, ist auch sehr unheimlich.

Beim XY-Preis habe ich ehrlich gesagt auf Fußball umgeschaltet.

Jede XY-Sendung kann man sehr unterschiedlich aussehen lassen.

Mir hat sie nicht sehr zugesagt

viele Grüße

XYmittendrin


Guten Abend , meine Damen und Herren

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#33

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 01.11.2014 14:09
von Nadine • 24 Beiträge

Zitat von Hilfefunktion im Beitrag #31

An meine Lehrerin im Sprachkurs kann ich mich sicher eher erinnern, als an eine Verkäuferin in einem beliebigen Laden. Wenn es diesselbe ist, ziehe ich doch eher eine Verbindung. Daher macht das für mich schon Sinn.



Das ist jetzt kein Fall, wo es um ein mysteriöses Verschwinden oder einen Mord mit persönlichen Motiven geht, wo es gilt weitere wichtige Informationen über das Opfer und sein Leben vor der Tat zu sammeln, sondern der Täter hätte wahrscheinlich jede x-beliebige Verkäuferin abgestochen, die nicht gleich auf seine Forderungen eingegangen ist. Und genau deshalb ist es so überflüssig, dass Privatleben des Opfers in so epischer Breite zu erzählen. Ja, es nervt mich ungemein, wenn man Bezug nimmt auf etwas was ein Jahr vor der eigentlichen Tat war, dass aber mit der Tat an sich nichts zu tun hat. Das zieht den FF unnötig in die Länge und langweilt den Zuschauer so sehr das eventuell seine Konzentration nachlässt und er sich dann nicht mehr auf die wesentlichen Punkte des FF konzentrieren kann.

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#34

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 01.05.2015 13:06
von Ede-Fan • 604 Beiträge

Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, daß der FF3 (Mord im Sex-Shop) ungeklärt bleibt.

aachener-nachrichten.de vom 06.01.2015: „Orion-Mord“ bleibt offenbar ungeklärt


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#35

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 30.10.2015 18:16
von Ede-Fan • 604 Beiträge

Zum Halloween-Fall:

WDR-Lokalzeit aus Dortmund: Die Themen am Freitag, 30.10.2015

Polizei wendet sich mit offenem Brief an Unfallflüchtigen

Die Bochumer Polizei fordert einen Unfallflüchtigen in einem offenen Brief auf, sich endlich zu stellen. Ein 20 Jahre alter Fußgänger war vor fünf Jahren in der Halloween-Nacht in Witten überfahren worden. Der Unfall-Verursacher hatte sich nicht um ihn gekümmert und war weitergefahren. Der junge Mann erlag seinen Verletzungen. Am 2. November verjährt die Tat.


Der Link zur Mediathek wird nach Ausstrahlung nachgereicht.

Edit: Rechtschreibung


zuletzt bearbeitet 30.10.2015 18:18 | nach oben springen

#36

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 02.11.2015 20:31
von Ede-Fan • 604 Beiträge

Zum Halloween-Fall:

derwesten.de vom 02.11.2015: Ermittlungen - Polizei bekommt anonymen Brief zu tödlichem Unfall an Halloween 2010



Bochum/Witten. Auf den offenen Brief der Polizei nach einem tödlichen Unfall in der Halloween-Nacht vor fünf Jahren hat sich ein anonymer Tippgeber gemeldet.

Überraschende Wende im Fall um eine tödliche Unfallflucht an Halloween vor fünf Jahren. Nachdem sich die Polizei in der vergangenen Woche mit einem offenen Brief an den oder die Täter und mögliche Mitwisser gewandt hat, hat sich mittlerweile ein anonymer Tippgeber schriftlich gemeldet. Am Samstagmorgen, 31. Oktober, gegen 0.45 Uhr entdeckten Polizisten am Heckscheibenwischer eines vor der Wache Witten geparkten Streifenwagens ein gefaltetes Schreiben.

„Ich schreibe diesen Brief, um mein Gewissen bereinigen zu können...“ - so beginnt das Dokument, drei Seiten lang und handgeschrieben in "sehr ordentlicher Schrift", sagt Polizeisprecher Volker Schütte. Der Verfasser nennt nach Polizeiangaben nicht nur Namen von Menschen, die an dem Unfall beteiligt gewesen sein sollen, sondern gibt auch Hinweise zu dem Opel Corsa, von dem ein 20-Jähriger am 1. November 2010 auf der Rüsbergstraße in Witten-Herbede überrollt und tödlich verletzt worden ist.

Die Polizei hofft jetzt, dass sich der Verfasser, der konkrete Angaben zu dem Unfallgeschehen gemacht haben soll, meldet. Hinweise können unter der Telefonnummer 0234 / 9099 abgegeben werden.

Die Ermittler gingen nun den in dem Schreiben gegebenen Hinweisen nach, sagt Polizeisprecher Schütte vor allem mit Blick auf die Familie des Opfers: "Die Eltern möchten endlich einen Schlussstrich ziehen. Wenn man ein Kind verliert, dann ist das das Schlimmste, was einem passieren kann." Die Eltern hätten sich Ende der vergangenen Woche ausdrücklich für die Aktion mit dem offenen Brief bedankt. Im Anschluss daran seien bei der Polizei bereits am Wochenende noch einige Hinweise eingegangen, berichtet Schütte. Eine neue "heiße Spur" sei allerdings noch nicht darunter gewesen.

Eigentlich wäre am Sonntag, 1. November, um 24 Uhr die Verjährungsfrist wegen des Tatvorwurfs der Unfallflucht und der fahrlässigen Tötung abgelaufen. Für die Bochumer Polizei ist der Fall damit trotzdem noch nicht abgeschlossen. Sollte sich der Verfasser nicht von sich aus melden, wären weitere Maßnahmen wie eine Veröffentlichung des Briefs denkbar, heißt es. Aus strafrechtlicher Sicht ist nicht auszuschließen, dass sich durch das Schreiben und die weiteren Ermittlungen die Verjährungsfrist nachträglich verlängert.

Stefan Kober

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#37

RE: Sendung vom 29.10.14

in XY-Hauptsendungen 03.11.2015 21:37
von Ede-Fan • 604 Beiträge

Und nun hat sich die Verfasserin des Briefes gemeldet. Bezüglich der Tat könnte es irgendwann auf die spannende Frage "Verjährt, oder nicht verjährt?" hinauslaufen.

WDR-Lokalzeit aus Dortmund vom 03.11.2015 Beginn bei ca. 10:30 Min.

derwesten.de vom 03.11.2015: Unfallflucht - Polizei prüft neue Hinweise zum Unfall an Halloween 2010



03.11.2015 | 16:20 Uhr
Polizei prüft neue Hinweise zum Unfall an Halloween 2010

Witten. Die Person, die Angaben zur Unfallflucht an Halloween 2010 macht, meldete sich Montag bei der Polizei. Noch bleibt unklar, ob die Tat verjährt ist.

Beim tödlichen Unfallfluchtdrama in der Halloweennacht 2010 sind die Ermittler wieder einen Schritt weitergekommen: Der Verfasser des anonymen Briefes hat sich am Montagabend bei der Polizei gemeldet . „Trotzdem sind wir nicht kurz davor, einen Verdächtigen oder gar einen Täter präsentieren zu können“, sagt der Bochumer Staatsanwalt Danyal Maibaum.

Die Person, weitere Angaben macht die Polizei nicht zu dem Schreiber, hatte einen Brief hinter den Scheibenwischer eines Streifenwagens gesteckt. Das drei Seiten lange und handgeschriebene Dokument hatten Beamte am Samstagfrüh entdeckt. Darin werden Namen von Menschen genannt, die an dem Unfall beteiligt gewesen sein sollen. Auch gibt es Hinweise auf den Opel Corsa, von dem der 20-jährige Christian Marks auf der Rüsbergstraße überrollt worden war. Am Freitag hatte die Polizei in einem offenen Brief an den Täter appelliert, er möge sich vor Ablauf der Verjährungsfrist am 1. November offenbaren.

„Wir haben den Verfasser des Briefes inzwischen vernommen“, so Polizeisprecher Volker Schütte, der zurzeit eine Flut von Medienanfragen aus ganz Deutschland zu dem Fall beantworten muss. Die Person habe aus Online-Artikeln erfahren, dass die Polizei auf der Suche nach ihr war. Der Tippgeber hatte angenommen, so Schütte, dass die detaillierten Angaben im Brief ausreichend seien. Doch erst mit der Vernehmung des Schreibers sei die Sache beweiskräftig.

Aufgrund des offenen Appells der Polizei waren nicht nur der Brief, sondern auch telefonische Hinweise eingegangen. Nun werden sämtliche Angaben „intensivst“ überprüft. Details nennt die Polizei dazu nicht.

Auch die Verjährungsfrist sei mit Eingang des Briefes nicht automatisch aufgehoben. Die Sache sei komplizierter, so Staatsanwalt Maibaum. Nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden könne der Täter, wenn es sich um fahrlässige Tötung mit Fahrerflucht handelt. Sollte sich aber herausstellen, dass der Tod des jungen Mannes vorsätzlich begangen oder aufgrund unterlassener Hilfeleistung verursacht wurde, dann verjähre die Tat nicht. „Noch wissen wir nicht, was in der Nacht tatsächlich geschah“, sagt Maibaum. Doch auch die Mutter des Getöteten, ergänzt Polizeisprecher Schütte, hoffe, dass die Hinweise endlich zur Aufklärung beitragen.

Annette Kreikenbohm

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