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28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 13.07.2014 00:28von Heimo • 1.539 Beiträge
Auf Facebook hat jemand den Link hergestellt, den ich Euch nicht vorenthalten möchte.
http://www.kreiszeitung.de/lokales/verde...ns-3694552.html
Der Artikel umreisst in Kürze das Verbrechen, die Aufklärung und weist daraufhin, dass ein Gedenkstein für das Opfer aufgestellt wurde.

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 25.08.2024 06:11von bastian2410 • 1.689 Beiträge
28.02.1975 FF3 (Kripo Verden) Mordfall Elke Bormann
Der Mädchenmord vom Amedorf
Teil 1
24 Stunden nach ihrem Verschwinden wird die 13-jährige Schülerin Elke Bormann hinter einer Hecke an einem Deich tot aufgefunden- ermordet mit einer Drahtschlinge. Die Tat löst große Betroffenheit in der kleinen Kreisstadt Verden an der Aller aus. Der Fall beschäftigt sogar die Bevölkerung in Großbritannien, da Spuren zum Täter nach Irland bzw. zu den in Deutschland stationierten britischen Streitkräften führen. Die Ausstrahlung des Falles in Aktenzeichen xy wird gleichzeitig synchron in englischer Sprache über den Hörfunk übertragen- ein Novum in der Geschichte der Sendung. Trotzdem dauert die Suche nach dem Täter drei Jahre, obwohl der Mann bereits ein Jahr nach der Tat in Verdacht gerät und erst nach einem weiteren Verbrechen festgenommen wird. Der Mädchenmord von Amedorf- der Mordfall Elke Bormann.
Der Fall:
Verden (Aller) mit seinen gut 28000 Einwohnern ist eine Kreisstadt des Landkreises Verden in Niedersachsen und liegt in der Mittelweserregion an der Aller unmittelbar vor deren Mündung in die Weser. Die Stadt befindet sich 35 km von Bremen entfernt. Bekannt war Verden im 14. und 15. Jahrhundert für seine Hexenverfolgung, viele Frauen- und auch Männer- wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Heute ist Verden vor allem eine Hochburg im Pferdesport.
Es ist der 13. Juli 1974, ein Samstag. Deutschland ist seit 6 Tagen Fußballweltmeister und Elke Bormann genießt die Sommerferien, die in Niedersachsen vor einer Woche gestartet sind. Das 13-jährige Mädchen besucht die Realschule in Verden und wurde gerade in die 7. Klasse versetzt. Elke ist das Nesthäkchen der Familie Bormann. Ihr Bruder ist bereits ausgezogen und hat geheiratet. Die Familie musste jedoch vor kurzem einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen- Elkes Vater war nach langer Krankheit gestorben.
Ein großes Ereignis im Sommer ist immer das Schützenfest im 8 km entfernten Intschede, einem Ortsteil der benachbarten Gemeinde Blender. Ein paar Tage vorher hat Elke ihrer Freundin Helga eine Postkarte geschickt, um sich mit ihr für diesen Samstag zu verabreden. Zusammen mit anderen Freundinnen wollen die Mädchen das Schützenfest besuchen.
Gegen halb 2 verlässt Elke Bormann ihr Elternhaus in Verden und macht sich per Fahrrad auf den Weg in das 8 km entfernte Intschede, um zunächst eine Freundin abzuholen und dann ihre anderen Schulkameradinnen auf dem Schützenfest zu treffen. Als Elke um 3 Uhr immer noch nicht bei ihrer Freundin angekommen ist, macht sich das junge Mädchen allein auf das Fest. Ihre Freundinnen denken, Elke habe es sich anders überlegt oder habe doch keine Zeit gehabt.
Als Elke am späten Abend noch nicht nach Hause zurückgekehrt ist, macht sich ihre Mutter große Sorgen. Sie telefoniert die ganze Nacht Familie und Freunde ab, erfährt jedoch nichts über den Verbleib ihrer Tochter. Der Bruder fährt mehrmals in der Nacht den Weg nach Intschede ab, aber auch er findet seine Schwester nicht. Am nächsten Morgen erstattet Grete Bormann daher bei der Polizei in Verden gegen 8.30 Uhr eine Vermisstenanzeige.
Die Vermisstenanzeige löst mehrere polizeiliche Ermittlungen aus. Die Beamten setzen alle verfügbaren Streifenwagen ein, um überall im Raum Verden nach dem Mädchen zu suchen. Die Freundinnen von Elke sagen aus, dass sie nie in Intschede angekommen sei. Man habe sich keine Sorgen gemacht, da Elke zwar mitkommen wollte, aber noch nicht gewusst hätte, ob sie Zeit hat.
Durch die Nachforschungen der Polizei verbreitet sich die Nachricht vom Verschwinden der Schülerin in Verden, aber auch in Intschede sehr schnell. Schnell kommt in der Bevölkerung der Verdacht auf, dass das Mädchen einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. In den umliegenden Ortschaften organisieren sich private Suchgruppen, die den möglichen Fahrweg von Elke nach Intschede absuchen. Auch die freiwillige Feuerwehr in Blender beteiligt sich an der Suche. Sie durchstreifen auch die Gemarkung Amedorf und suchen auch den Weg ab, der neben zur Emte führenden Wasserlauf in die Gemeinde in die Feldmarkt Amedorf führt.
24 Stunden nach dem Verschwinden der Schülerin werden die schlimmsten Befürchtungen dann wahr. Ein Mitglied der privaten Suchgruppen findet gegen 14 Uhr mit seinem Schäferhund Hasso am Marschgelände am Deich in der Feldmarkt Amedorf die Leiche von Elke Bormann. Der Hund nimmt an einer Weißdornhecke eine Spur auf und führt sein Herrchen zu einem großen Blutfleck. Neben diesem Blutfleck findet der Mann einen aufgeworfenen Erdhügel, der mit Zweigen bedeckt ist und wie ein Grab aussieht. Der Kraftfahrer bittet daher zwei Autofahrer, die Polizei in Verden zu informieren.
Als die Polizei eintrifft und den Erdhügel aushebt, wird die nackte Leiche von Elke gefunden. Um ihren Hals gewickelt ist eine dünne Drahtschlinge, der um einen Stock gedreht ist- ähnlich wie er bei Weideeinzäunungen genutzt wird. Das Mädchen ist nur mit Kniestrümpfen bekleidet und der Körper mit einer Plastikfolie umhüllt. Die anderen Kleidungsstücke- u.a. eine grüne Skaijacke, die Leinenjeanshose, ein kurzärmeliger Kunstfaserpullover mit blauen Streifen und die Umhängetasche aus Nappaleder- findet die Kripo nicht. In unmittelbarer Nähe finden die Beamten dann auch das rote Klappfahrrad von Elke.
Die Leiche des toten Mädchens wird zur Obduktion in die Universitätsklinik Hamburg gebracht. Die Rechtsmediziner stellen als Todesursache Erdrosseln fest. Am Hals werden eindeutige Würgemerkmale festgestellt, verursacht durch die Drahtschlinge, die dem Opfer um den Hals gewickelt wurde und dann mit Hilfe eines Stockes nach hinten gezogen wurde. Zudem wurde das Mädchen schwer misshandelt. Die Mediziner stellen zahlreiche Hämatome und Blutergüsse fest, die wahrscheinlich durch einen schweren Gegenstand aus Holz- eventuell durch einen Knüppel- verursacht wurden. Anzeichen für ein Sexualdelikt werden jedoch nicht festgestellt. Elke starb am 13. Juli 1974 gegen 14.30 Uhr.
Die Ermittlungen der Kripo Verden konzentrieren sich zunächst darauf, wo und wann das Mädchen das letzte Mal lebend gesehen wurde. Mit Hilfe von Zeugenaussagen gelingt es, den letzten Tag von Elke in ihrem Leben zu rekonstruieren. Auf ihren Weg nach Intschede fällt die 13-jährige vielen Zeugen wegen ihrer auffälligen giftgrünen Skaijacke auf. Auf halber Strecke wird sie in Groß Hutbergen von einer Hausfrau gesehen, die am Fenster steht und die Blumen gießt. Kurze Zeit später- kurz vor 14 Uhr- fällt einem Lieferwagenfahrer auf der Fahrt nach Amedorf erneut das junge Mädchen auf. Allerdings ist das Mädchen diesmal nicht alleine. Der Zeuge beobachtet, dass Elke jetzt von einem jungen blonden Mann begleitet wird, der sich an ihrem Rad festhält. Der Jugendliche soll zwischen 16-19 Jahre alt sein und lange, dunkelblonde Haare haben. Er war mit einer dunklen Hose bekleidet. Der Fahrer des LKW ist die letzte Person, der Elke Bormann lebend gesehen hat.
Zudem berichtet der Kurierfahrer von einem Autofahrer in einem roten PKW, der ihm auf der sogenannten Deichstraße entgegenkam und Elke und den unbekannten Mann auf dem Fahrrad ausweichen musste und dabei wohl aus Verärgerung die Hupe betätigte.
Die Beamten der Kripo verstärken daraufhin die Öffentlichkeitsfahndung. Innerhalb einer Woche gehen ca. 100 Hinweise ein. Zudem sucht die Polizei weiter nach der Kleidung des Opfers. In einer großangelegten Suchaktion sucht die Polizei zwei Tage nach dem Mord mit Polizeihubschraubern aus Hannover die Feldmarkt von Amedorf und Umgebung nach den Kleidungsstücken ab- erfolglos.
Auch in den nächsten Tagen bleibt die Kripo nicht untätig. 4 Tage nach dem Verbrechen versucht die Polizei durch Lautsprecherdurchsagen in den umliegenden Gemeinden in der Nähe des Tatortes weitere Zeugen zu finden- mit Erfolg. Die Beobachtungen von zwei Zeugen gewinnen für die Beamten der Kripo Verden große Bedeutung. Gegen 13.30 Uhr wird nur 450 Meter vom Leichenfundort entfernt ein dunkelblauer PKW ausländischer Bauart beobachtet. Der Pferdezüchter, der auf der Straße neben dem Deich Richtung Amedorf fährt, erinnert sich zudem an das ausländische gelbe Kennzeichen, welches am Wagen befestigt war. Allerdings sind vom Kennzeichen nur einzelne Ziffern bekannt: B4 und an vorletzter Stelle 0. Diese Kennzeichen werden von britischen Streitkräften benutzt, die sich nicht länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Auffällig am Wagen ist zudem ein ca. 20cm großer Aufkleber, auf den ein Berliner Bär abgebildet ist.
45 Minuten nach dieser Beobachtung fährt ein Mopedfahrer aus der entgegengesetzten Richtung die gleiche Straße entlang. Als Elke zu dieser Zeit nur ein paar hundert Meter entfernt um ihr Leben kämpft, ist der Wagen verschwunden.
Zudem fällt bei den vielen Suchaktionen ein Mann auf, der sich verdächtig macht, als er sich bei der ersten großen Suchaktion am 14. Juli nach dem verschwundenen Mädchen nur einige hundert Meter entfernt vom späteren Leichenfundort auf dem Flutdeich an der Straße nach Amedorf aufhält. Als sich zwei Männer von der Suchtruppe nähern und ihn ansprechen wollen, reagiert der Mann aggressiv und rast mit hoher Geschwindigkeit davon. Bereits ein Tag zuvor soll der Wagen nach Zeugenaussagen am Nachmittag auf dem Flutdeich unweit des Leichenfundortes gehalten haben. Nach übereinstimmenden Aussagen aller Zeugen soll es sich bei dem Wagen um einen Ford vom Typ „P 3“ oder „P 5“ mit Verdener Kennzeichen handeln. Zudem gelingt es, von dem unbekannten Fahrer ein Phantombild anzufertigen.
Ein Mann wird aufgrund des Phantombildes am 18.7 in Klein Hutbergen festgenommen. Der 24-jährige Landarbeiter besaß auch ein Ford, wie er von Zeugen beschrieben wurde. Allerdings hatte er den Wagen vor anderthalb Jahren verkauft und hatte für die Tatzeit ein Alibi. Am Abend wird er wieder freigelassen.
Am 18. Juli 1974 wird die 13-jährige Elke Bormann unter großer Anteilnahme der Bevölkerung auf dem Friedhof in Blender beigesetzt. Elkes Klassenkameraden hatten viele Bilder von ihr gezeichnet und auf das Grab gelegt.
Teil 2: viele Tatverdächtige ermittelt die Kripo, aber keine führt zu Elkes Mörder. Eine weitere Spur führt ins Ausland- kommt der Täter vielleicht aus Großbritannien? Die Ausstrahlung in xy wird gleichzeitig in englischer Sprache über den Hörfunk übertragen. In der damaligen Zeit ist das eine technische Innovation. Trotzdem wird die Suche nach einem sehr „komischen“ Urteil in einem anderen Fall noch 2 Jahre dauern.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 29.08.2024 04:49von bastian2410 • 1.689 Beiträge
28.02.1975 FF3 (Kripo Verden) Mordfall Elke Bormann
Der Mädchenmord vom Amedorf
Teil 2
Eine Woche nach dem Verbrechen- am 21. Juli- spielt der Zufall der Kripo eine neue wichtige Spur in die Hände. Ein Beauftragter des örtlichen Anglervereins überprüft an diesem Tag die Angler, die an einem Nebenarm der Aller- die sogenannte „Alte Aller“- sitzen, um die Gültigkeit der Anglerkarten zu kontrollieren. Dabei findet er unter einem Baum ein auf Taille geschnittenes blutbeflecktes Hemd der Marke Fagin mit der Kragenweite 39. Das Hemd, das mit kleinen blauen Karos gemustert ist, wurde 1973 in Irland hergestellt und wurde nur in Großbritannien verkauft.
Der Beamte des Anglervereins stellt sofort einen Zusammenhang zum Mordfall Bormann her und informiert die Polizei. Das Hemd wird im Kriminaltechnischen Institut Hamburg kriminaltechnisch untersucht. Dabei stellt sich heraus, dass das Blut mit hoher Wahrscheinlichkeit von Elke stammt. Elke hatte eine sehr seltene Blutgruppe und das vorgefundene Blut stimmt in vielen Merkmalen überein. Eine genaue DNA- Analyse nach heutigem Standard war 1974 noch nicht möglich.
Die Kripo macht sofort den Fund publik, um Zeugen zu finden, die am Tattag oder auch später an der Alten Aller eine Person beobachteten, die sich nördlich der Nordbrücke umgezogen oder sich gewaschen hat.
Nach diesem Befund rückt der am Tatort gesehene PKW ausländischer Bauart mit gelben Kennzeichen verstärkt in den Blickpunkt der Kripo. Diese versucht, dass Fabrikat festzustellen und lässt anhand des Zeugen, der am Tattag den Wagen nahe dem Tatort beobachtet hat, eine Skizze anfertigen. Selbst der Rennfahrer Jochen Mass, der einen britischen Oldtimer fährt, wird befragt. Anhand der Skizze kommen als Marke eine Pontiac Firebird, ein älterer Jaguar bzw. ein Morris in Frage.
Für die weiteren Ermittlungen werden jetzt auch die Militärpolizei und Interpol eingeschaltet. Elke wohnte in einem Haus in einem Stadtteil von Verden, in dem auch viele Familien von Angehörigen der britischen Rheinarmee leben. In Verden befindet sich das Hauptquartier der 1. Division der englischen Streitkräfte in der Bundesrepublik. Die Militärpolizei unterzieht vor allem Armeefahrzeuge im Raum Minden einer Kontrolle. Einen Hinweis auf den gesuchten Wagen wird jedoch zunächst nicht gefunden.
Über 100 Hinweise gehen in den ersten zehn Tagen nach dem Mord an Elke bei der Kripo ein. Eine heiße Spur ist jedoch nicht dabei- weder zum Hemd noch zum ausländischen Wagen und auch nicht zum unbekannten Autofahrer, der am 14. Juli 1974 die Suchaktion nach Elke beobachtet hatte. Trotzdem lösen die Beamten drei weitere Delikte in der Region. Ein 37-jähriger Angestellter aus Bremen wird als Exhibitionist festgenommen. Der Mann hatte im 18 km entfernten Achim vier Frauen angefallen. Ein 29-jähriger Arbeiter aus Verden wird wegen versuchter Vergewaltigung überführt. Er hatte auf der Verdener „Domweih 1974“ (eine Art Kirmes) einen Jungen unter dem Vorwand in seine Wohnung gelockt, um ihm Schallplatten zu zeigen. Zwei 24 und 31 Jahre alte Fabrikarbeiter aus Verden werden am 19.7 wegen Vergewaltigung festgenommen. Sie hatten in einer Disco ein 15-jähriges Mädchen kennengelernt und unter einen Vorwand in ihre Wohnung gelockt. Dort fielen sie über das Mädchen her. Alle Täter wurden auch im Fall Bormann überprüft, können jedoch als Täter ausgeschlossen werden.
Dann erfährt die Kripo von einem Verbrechen, welches am 13.7.1974 in der Gemarkung Kirchlinteln drei Stunden vor dem Mord an Elke stattfand. Kirchlinteln liegt nur 7 km von Verden entfernt, sodass der Täter auch für den Mord in Amedorf in frage kommt. Festgenommen wird ein 24-jähriger Fernfahrer, der an diesem Tag ein 15-jähriges Mädchen in sein Wagen lockt und versucht, sie zu vergewaltigen. Allerdings führt auch diese Spur nicht zum Mörder, da der Fernfahrer für die Tatzeit ein Alibi hat.
Ende August 1974 wird der 32-jährige Franzose Rolando R. in Verden verhaftet. Er hält sich seit längerer Zeit in Deutschland auf und arbeitet in einem Gartenbetrieb in der Nähe von Verden. Er wird beschuldigt, in einer Autowerkstatt in Holzminden einen PKW gestohlen zu haben, mit dem er auch im Kreis Verden unterwegs war. Der Polizei fällt eine gewisse Ähnlichkeit zu der Person auf, die bei der ersten Suchaktion den späteren Leichenfundort beobachtete und dann fluchtartig davongerast ist. Allerdings hat auch er ein Alibi für die Tatzeit und kann zudem von den Zeugen nicht als der unbekannte Autofahrer identifiziert werden. Das Landgericht Verden erlässt einen Haftbefehl wegen zweifachen Diebstahls. Der Gärtner aus Beauvais wird im Januar 1975 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Im September 1974 erhält die Kripo von einem Landwirt aus Amedorf einen weiteren wichtigen Hinweis- es ist die Spur Nr. 347. Er berichtet, dass er am Tattag gegen 14.15/14.30 Uhr einen unbekannten jungen Mann mit seinem Moped an seinem Grundstück hat vorbeifahren sehen. Er könne sich genau an diesem Tag erinnern, weil er damals eine nicht alltägliche Arbeit verrichtete- er habe Gerümpel zu einer an der Straße Amedorf- Blender gelegenen Schuttkuhle geschafft. Als er danach seinen Hof fegte, sei ihm der Jugendliche aufgefallen. Der Landwirt kann sich deshalb so gut an den Vorfall erinnern, weil das Moped des Jugendlichen so geknattert hat. Das laute Geräusch fiel dem Mann aus mehreren Gründen auf. Erstens setzte der unbekannte Fahrer die Maschine erst in ca. 150 Meter Entfernung von seinem Grundstück in Gang, also genau dort, wo der Dornackerweg einmündet, an dem einen Tag später die Leiche von Elke gefunden wurde. Er habe den Eindruck gehabt, als habe der junge Mann sein Moped bis zur Einmündung geschoben.
Der Jugendliche soll zwischen 16-18 Jahre alt und untersetzt sein mit einem breiten Gesicht mit auffällig hervorstehenden Backenknochen. Er hat dunkelblonde oder braune Haare, die strähnig bis auf die Schulter fallen. Bekleidet war der Junge mit einem grünen Parka und mit einer dunklen Hose. Insgesamt war seine Kleidung stark verschmutzt und er machte einen verwahrlosten Eindruck. Die Farbe des Mopeds war nicht zu bestimmen, das Metall war schon sehr rostig. Auffällig ist das blaue Versicherungskennzeichen. Dieses Kennzeichen war seit dem 1. März 1974 ungültig und hätte nach diesem Datum ausgewechselt werden müssen. Zudem habe der Auspuff laut geklappert, er sei nur mit einem Bindfaden gehalten worden. Auch seien Vorder- und Hinterrad nicht in der gleichen Spur gelaufen.
Im August 1975 begeht der 18-jährige Landwirt Horst B. aus dem Kreis Grafschaft Hoya in Neumünster, ca. 160 km von Verden entfernt, eine versuchte Vergewaltigung an einer Studentin. B. hatte die junge Frau nachts auf der Straße angesprochen, ihr plötzlich eine Gaspistole an den Kopf gehalten und versucht, sie dann in sein Auto zu ziehen. Doch die Studentin kann sich losreißen und flüchten. Horst B. wird nur wenige Tage nach der Tat am 19. August in Neumünster festgenommen, da sich das Opfer das KFZ- Kennzeichen merken konnte. Auch 5 KFZ- Aufbrüche werden ihm nachgewiesen. Im Mai 1976 steht der junge Landwirt wegen dieser Delikte vor der Jugendkammer des AG Syke. In diesem Prozess stehen vor allem die psychologischen und psychiatrischen Gutachten im Vordergrund. Die Gutachter stellen fest, dass B. zwar ungewöhnlich verschlossen und kontaktarm- also erheblich verhaltensgestört- sei, eine krankhafte seelische Störung liege jedoch nicht vor. Es gebe kein Indiz, um eine stationäre Beobachtung vorzuschlagen, der Angeklagte sei in vollem Umfang schuldfähig. Die versuchte Notzucht sei zwar eine „erkennbare, gleichwohl nicht besonders gravierende Tat in der phasenhaften Unruhe der Spätpubertät“. Die Tat erscheine episodenhaft und ohne negativen Stellenwert für die Zukunft. Aus psychologischer Sicht viel ernster zu beurteilen seien die Autoaufbrüche, denn dabei sei „echte Kriminalität“ entwickelt worden. Diese Tat seien nach Ansicht der Gutachter nicht nachvollziehbar, „da alle Anzeichen von Verwahrlosung oder Frühkriminalität bei Horst B. fehlen.“
Er wird schließlich zu 3 Wochen Dauerarrest und 600 DM Geldstrafe verurteilt. Nur drei Monate später steht Horst B. erneut wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Syke. B. hatte einer Frau in der Innenstadt von München den Geldbeutel aus der Hand gerissen- er wurde sofort von Passanten gestellt. Eine erneute psychologische und psychiatrische Begutachtung findet diesmal nicht statt. Der Angeklagte wird schließlich nach Jugendrecht zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Kripo Verden überprüft Horst B. aufgrund des ähnlichen Tatmusters, findet aber keinen Zusammenhang zum Mädchenmord von Amedorf. Der Name Horst B. wird von den Beamten lediglich in den Akten vermerkt, die Spur aber nicht weiterverfolgt.
(Anm: dass dieser Fall hier so ausführlich dargestellt wird, hat einen Grund. Den Namen Horst B. bitte im Hinterkopf halten)
Bis Februar 1975 verfolgt die Polizei über 430 Spuren und hat zahlreiche Personen überprüft und dabei auch über 10 andere Delikte aufgeklärt, die jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Mord an der 13-jährigen stehen. Am 28.2.1975 bittet die Kripo Verden daher die Zuschauer von Aktenzeichen xy um Mithilfe- der Mordfall wird als erster Filmfall vorgestellt. In der Einführung zum Fall aus Verden berichtet Zimmermann von der Besonderheit, dass der FF gleichzeitig in englischer Sprache über den britischen Hörfunk im Soldatensender BFN übertragen wird. Zudem plant die BBC, den Mordfall Bormann eine Woche später ebenfalls in Großbritannien auszustrahlen. Der Grund für diese internationale Aktion ist, dass der Täter oder wichtige Zeugen aus Großbritannien stammen können bzw. Beziehungen zu den britischen Streitkräften in Deutschland haben.
Der Fall beginnt mit der Mutter von Elke, die bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgibt. Das Mädchen wird dann von einem Kraftfahrer und seinem Schäferhund hinter einer Weißdornhecke gefunden. Dann wird in einer Rückblende der letzte Tag im Leben von Elke rekonstruiert.
Im Mittelpunkt stehen vor allem das blutbefleckte Hemd und der PKW ausländischer Bauart. Die Kripo ist sich sicher, dass das Hemd dem Täter gehört und der Wagen in einem engen Zusammenhang mit dem Mordfall Bormann steht. Zudem wird der letzte Begleiter von Elke, der sich an ihr Fahrrad festgehalten hat und dabei von einem Lieferwagenfahrer beobachtet wurde, gesucht. Weitere Fragen beziehen sich auf die Kleidungsstücke des Opfers, die bis zum Zeitpunkt der Ausstrahlung weiterhin verschwunden sind. Dabei handelt es sich um eine grüne Skaijacke, dreiviertellang mit abgerundeten Ecken, aufgesetzten Taschen und grünen Plastikknöpfen; ein gelber kurzärmeliger Kunstfaserpulli mit blauen Streifen, eine helle Leinenjeans und eine dunkelblaue Umhängetasche aus Nappaleder.
(Anm: die Suche nach dem Autofahrer im roten PKW wird zwar im Filmfall nachgestellt, jedoch in der Nachbesprechung nicht thematisiert. Das ist etwas überraschend, da die Suche nach dem Fahrer nach dem Mord ein Schwerpunkt in der Presse war und dieser bis zur Ausstrahlung in Aktenzeichen xy auch noch nicht gefunden wurde)
Das Hinweisaufkommen ist enorm, im Studio gehen ca. 50 Hinweise ein und bei der Kripo in Verden ca. 20 Hinweise. Viele Hinweise gehen zum Auto ein, wobei es sich nicht um konkrete Hinweise handelt, sondern lediglich um Angaben zum Fabrikat. Mehrere Zeugen melden sich und geben an, dass der gesuchte Wagen verbrannt bzw. verschrottet wurde. Auch werden in Bezug auf den letzten Begleiter vom Elke konkrete Namen genannt. Eine Zeugin will sogar die Tasche aus Nappaleder nach der Tat gesehen haben. Allerdings stellt die Kripo zunächst fest, dass die „heiße“ Spur nicht dabei war.
Teil 3: Der Fall wird auch in der BBC ausgestrahlt. Und tatsächlich: die Spuren, die nach England führen, können geklärt werden- führen aber nicht zum Täter. Dann nimmt die Kripo einen Mann fest, der im Fall Elke ein Geständnis ablegt. Ist er aber wirklich der Richtige?
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 31.08.2024 00:07von bastian2410 • 1.689 Beiträge
28.02.1975 FF3 (Kripo Verden) Mordfall Elke Bormann
Der Mädchenmord vom Amedorf
Teil 3
Am 5. März 1975 wird der Fall in der Sendung „Police Five“ in der BBC ausgestrahlt. Der Beitrag wird auch über Satellit in die Kasernen der britischen Streitkräfte in Norddeutschland übertragen. Die Ausstrahlung in Großbritannien bringt für die Kripo Verden wichtige Erkenntnisse und die Beamten müssen erkennen, dass die zwei wichtigsten Spuren im Fall Elke nicht im Zusammenhang mit dem Mord stehen.
Das Hemd, welches eine Woche nach dem Mord an der Alten Aller gefunden wurde, wurde nicht vom Täter getragen. Es meldet sich ein Verdener Zivilangestellter der britischen Streitkräfte und gibt an, im Juli vergangenen Jahres einen jungen Schotten getroffen zu haben, der solch ein Hemd trug, wie es in der Sendung gezeigt wurde. Ermittlungen von Interpol ergeben, dass sich einige Tage nach dem Mord ein 20-jähriger Bauarbeiter in Verden als Tourist aufgehalten hat. Am Abend des 20. Juli 1974 hatte der Mann aus der Grafschaft Stemford in Verden das Lokal „Alte Mühle“ aufgesucht, der bevorzugte Treffpunkt der britischen Streitkräfte. Hier wurde der Brite in eine Schlägerei verwickelt und trug eine blutende Nasenverletzung davon. Dabei wurde sein Hemd so stark von Blut beschmutzt, dass er es kurzerhand wegwarf, und zwar in das Gebüsch auf der Alten-Aller- Wiese.
Die kriminaltechnische Untersuchung in Hamburg ergibt dann, dass der Träger des Hemdes die gleiche seltene Blutgruppe und die gleichen vier Blutuntergruppen hat wie die Ermordete. Zeugen bestätigen auch, dass sich der Bauarbeiter während der Tatzeit in Schottland aufhielt und erst nach der Tat nach Verden gereist ist. Da auch die Schlägerei von mehreren Zeugen bestätigt wird, wird der junge Brite als Täter ausgeschlossen.
Auch die Spur zum PKW mit dem ausländischen Kennzeichen kann geklärt werden. Tatsächlich waren 2 schottische Armeeangehörige ca. 1 Stunde vor dem Mord mit solch einem Wagen in Tatortnähe unterwegs. Zum Tatzeitpunkt haben sie aber ein Alibi, sie waren bereits in die Kaserne zurückgekehrt. Leider gelingt es der Kripo Verden nicht, den Wagen ausfindig zu machen. Der Wagen wurde bereits Ende 1974 verschrottet.
Am 19. März 1975 wird die 75-jährige Rentnerin Anna Früchtenicht in Verden ermordet. Die Frau wurde in ihrem Haus mit einem Brotmesser von hinten erstochen. Ein Tag später wird der 17 Jahre alte Dachdeckerlehrling Jürgen L. wegen Mordverdacht im Fall Früchtenicht an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Er gesteht den Mord und zudem 3 Raubüberfälle mit einem Komplizen in Bremen. Der Festgenommene war drei Jahre Stammgast bei der Rentnerin, die ihre Rente mit einem kleinen Laden in ihrem Haus durch den Verkauf von Getränken und Zigaretten aufbesserte. Sie ließ den Lehrling am 19. März arglos in ihr Haus, schaute mit ihm zusammen die Tagesschau und ärgerte Jürgen L. ein wenig, „er soll doch das Saufen sein lassen.“ Darüber will sich L., der zuvor schon an seinem Arbeitsplatz viel Alkohol konsumiert hatte, so geärgert haben, dass er die Rentnerin von hinten ersticht. Anschließend schlug er seinem Opfer noch eine Bierflasche auf den Kopf. Zudem weist die Polizei ihm 14 Einbrüche in Wohnhäuser, Gaststätten und Bauwagen in Verden nach. L. wird auch im Fall Bormann überprüft und gilt als tatverdächtig, scheidet als Täter jedoch nach weiteren Ermittlungen aus.
Ein Jahr nach dem Mord hat die Polizei über 500 Hinweise verfolgt, jedoch führt keiner dieser Spuren zu Elkes Mörder. Auf den Tag genau ein Jahr später geschieht ein weiterer Mord an einer jungen Schülerin. Am 13. Juli 1975 wird gegen 13 Uhr die 15-jährige Angelika Meier aus Ravenahr aus dem Kreis Stade ermordet in einem Weideschuppen in der Gemarkung Harsefeld unter einem Stapel Holz gefunden. Das Mädchen hatte am Morgen sein Elternhaus verlassen, um mit dem Fahrrad ins Freibad nach Harsefeld zu fahren- dort kam es jedoch nicht an. Die Leiche wurde wie Elke Bormann schwer misshandelt bzw. geschlagen und dann mit ihren eigenen Kleidungsstücken erdrosselt. Auch Angelika wurde nackt auf dem Bauch liegend und nur mit Strümpfen bekleidet aufgefunden. Das Fahrrad- ein rotes Klapprad- und viele ihrer Kleidungsstücke sind verschwunden.
Die Kripo Stade nimmt die Ermittlungen im Fall Angelika auf und sieht aufgrund der Tatausführung Parallelen zum Fall Bormann. Das zwischen den beiden Mordfällen ein Zusammenhang besteht, bestätigt sich nur wenige Tage nach dem Mord an Angelika. Bei der Kripo Stade geht am 1. September 1975 um 18.45 Uhr ein Anruf ein, in dem sich der Anrufer als Mörder von Elke und Angelika ausgibt. Er sagt wörtlich: „Ich bin der Mörder von der Meier und der anderen.“ Auf die Frage der Kripo, welche andere er denn meint, sagt der Anrufer, der westfälischen Dialekt spricht: „Na, die Bormann. Aber davon abgesehen, sage ich euch: In Kürze wird noch etwas passieren.“ Auf die Frage, warum er die beiden Mädchen ausgesucht habe, antwortet der unbekannte Anrufer: „Ja, ich habe das gerne mit 15-jährigen Mädchen. Und ich wollte Ihnen noch etwas sagen, ihr werdet mich nicht kriegen, da könnt ihr ruhig noch 10000 Mark Belohnung aussetzen!“
Die Kripo nimmt den Anruf, der aufgezeichnet wurde, sehr ernst. Die Stimme des Täters wird daher in den nächsten Tagen im Fernsehprogramm und im Rundfunk des Radio Bremen, WDR und des NDR abgespielt. Die Polizei erhofft sich, durch die Ausstrahlung den Anrufer zu identifizieren- die Belohnung wird sogar auf 15000 Mark erhöht. Da der Anrufer mit westfälischem Dialekt sprach, wird auch beim LKA in Düsseldorf eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Insgesamt gehen über 100 Hinweise ein, die meisten aus NRW, die allerdings nicht zur Identifizierung des Anrufers führen. Der Anrufer wird nie ausfindig gemacht.
Am 16. Dezember 1975 nimmt die Kripo Friedberg in Hessen den 36-jährigen Melker Otto-Eugen W. in seiner Wohnung in Friedberg fest. Er wurde aufgrund eines Haftbefehls wegen mehrfachen Diebstahls steckbrieflich gesucht. Der 1939 in Sandersdorf (Sachsen-Anhalt) geborene W. macht jedoch während seiner Vernehmung in Hessen Angaben, die darauf schließen lassen, dass er mehr über die Morde Bormann und Meier wissen könnte. Er sagt aus, dass er zunächst eine mehrmonatige Haftstrafe wegen Diebstahls in der JVA Lingen/Ems abgesessen hatte und nach seiner Haftentlassung mit dem Fahrrad durch die Bundesrepublik unterwegs war. Im Juli 1974 war er dann auch im Kreis Verden unterwegs und fragte bei verschiedenen Landwirten nach Arbeit. Teilweise hat er dann auf den Höfen oder auf Campingplätzen übernachtet und auch bei Pastoren um Lebensmittel gebettelt.
Dann nennt er jedoch den Namen Elke, die er an einem Deich „platt gemacht“ hat- auf Nachfragen reagiert er jedoch nicht mehr. Die Kripo Friedberg informiert sofort die Kollegen in Norddeutschland und Otto-Eugen W. wird in die JVA Verden verlegt. Bevor W. nach Verden verlegt wird, informiert die Polizei in Norddeutschland erneut die Öffentlichkeit über Funk, TV und Printmedien. Sie bittet um Informationen über die Person des W. und seinen Aufenthaltsorten im Sommer 1974, ohne jedoch seinen Namen und sein Alter zu nennen- lediglich ein Foto und eine Personenbeschreibung wird veröffentlicht. Die Kripo Verden hofft vor allem, dass sich der Autofahrer eines roten PKW meldet, der damals auf der sogenannten Deichstraße Elke Bormann und einen Radfahrer, der sich am Fahrrad von Elke festhielt, ausweichen musste und die Hupe dabei betätigte. Trotz vieler Aufrufe in der Presse hatte sich der Autofahrer auch 1,5 Jahre nach dem Verbrechen noch nicht gemeldet.
Otto- Eugen W. wurde im September 1939 in Sandersdorf (zur Zeit seiner Festnahme ein Ort in der DDR) geboren und ist dort auch aufgewachsen. Er lebt in Friedberg in einem Wohnheim und geht seit längerer Zeit keiner geregelten Arbeit nach. Von regelmäßiger Arbeit hält er nach eigener Aussage nicht viel, er sei lieber mit seinem Fahrrad durch die Lande gezogen und habe von Gelegenheitsarbeiten gelebt. Wegen seiner „Abneigung gegenüber Arbeit“ wurde er auch schon einmal in ein Arbeitslager in der DDR inhaftiert. Nach Ansicht der Kripo kommt er auch als Täter im Fall Angelika Meier in Betracht, da er sich zum Tatzeitpunkt auf freien Fuß befand.
In den Vernehmungen gibt der Melker den Mord an Elke zu und sagt aus, dass er „Weiber aufgrund seiner kleinen Statur nicht leiden könne“ und er sofort zuschlage, wenn eine Frau oder ein Mädchen über ihn „wegen seiner Größe“ lache. Er führt die Beamten an die Stelle, an der er die Schülerin getötet haben will und gibt zudem an, dass er die Kleidungsstücke der Schülerin in einen Plastiksack gesteckt und an der Straße Oiste-Thedinghausen-Syke vergraben hat- die genau Stelle kann er den Beamten allerdings nicht zeigen.
Eine Hundertschaft der Polizei durchkämmt daraufhin die nächsten Tage erneut das Gebiet um den Leichenfundort und dreht jeden Stein entlang der Deichstraße Intschede- Amedorf um. Die Suche bleibt jedoch erfolglos, insbesondere werden die Kleidungsstücke nicht gefunden.
Bei der Kripo kommen Zweifel an der Aussage von W. auf, da sich auch weitere Angaben des Tatverdächtigen nicht mit den Ermittlungsergebnissen decken. Auch Zeugen- der Kurierfahrer, der einen Radfahrer bei Elke gesehen hat und ein Landwirt, an dessen Grundstück zur Tatzeit ein Mopedfahrer vorbeigefahren ist- können den Mann nicht identifizieren. Diese Zweifel bestätigen sich, als die Beamten erfahren, dass W. für die Tatzeit ein Alibi hat. Er war nicht in Verden, sondern arbeitete bei einem Bauern im Kreis Recklinghausen. Die Kripo hatte schon bei seiner Überstellung aus Hessen den Verdacht, dass es sich bei Eugen-Otto W. um einen Mann mit krankhaftem Geltungsbedürfnis handelt, der gerne im Mittelpunkt des Interesses stehen will und daher auch gerne Geschichten erzählt. Die Beamten gehen davon aus, dass sich W. über die Medien über den Fall Elke informiert hat. Da sich der Mordverdacht nicht erhärten lässt, wird Anfang Januar 1976 der Haftbefehl des AG Verden aufgehoben und W. wieder nach Hessen überstellt.
Im Januar 1977 passiert ein weiterer Mord an einem jungen Mädchen in der Nähe von Verden. Am 25. Januar 1977 wird die 16-jährige Offizierstochter Ulrike Buddendieck aus Dörverden-Barme- ca. 18km vom Tatort im Fall Elke entfernt- auf einen Waldweg neben der Verbindungsstraße Westen- Barme erschlagen aufgefunden. Das Mädchen wurde am 23. Januar gegen 19 Uhr von einem Freund von Hoya nach Hause in Barme gefahren. Allerdings ging die Schülerin noch nicht heim- gegen 22 Uhr wurde das Mädchen in Dörverden- Barme in Begleitung eines unbekannten Mannes gesehen. Auch hier sucht die Kripo Verden nach Parallelen zum Mord am Deich, allerdings bleibt auch dieser Fall zunächst ungeklärt.
Teil 4: wieder passiert ein Verbrechen- eine hochschwangere Frau wird misshandelt, vergewaltigt und lebendig verscharrt, aber sie überlebt. Der Täter kann schnell gefasst werden- es ist Horst B, der bereits im Mordfall Elke überprüft wurde. Kann ihm die Kripo Verden jetzt den Mord vom Amedorf nachweisen?
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 04.09.2024 00:17von bastian2410 • 1.689 Beiträge
28.02.1975 FF3 (Kripo Verden) Mordfall Elke Bormann
Der Mädchenmord vom Amedorf
Teil 4
Am 1.Mai 1977 will die 19-jährige Marianne P.- die im siebten Monat schwanger ist- einen Kuchen für ihre Mutter kaufen und fährt deshalb von Hassel per Anhalter zu einem Bäcker in das 8 km entfernte Hoya. Auch für den Rückweg steigt das Mädchen zu einem ihr fremden Mann ins Auto. Als die beiden jedoch Hassel erreichen, rast der Fremde ohne anzuhalten durch den Ort in Richtung Nienburg und dann Richtung Hannover. Damit das Opfer nicht fliehen kann, drückt der Unbekannte den Türsicherungsknopf nach unten und dreht dabei das obere Teil ab, so dass sich die Tür von innen nicht mehr öffnen lässt. Er biegt schließlich in der Gemarkung Buchholz bei Celle in ein Waldstück ab, und zwingt die junge Frau, sich auf einer Wiese auf den Boden zu legen. Da stürzt sich der Täter auf das Mädchen, vergewaltigt sein Opfer und sticht ihr mit einem Messer mehrmals in den Hals. Anschließend versucht der Täter sogar, Marianne die Pulsadern aufzuschneiden. Als sich die junge Frau nicht mehr bewegt und der Täter sie für tot hält, verscharrt er die schwangere Frau im Gebüsch.
Doch Marianne P. überlebt den Angriff. Als sie nach zwei Stunden tiefer Bewusstlosigkeit aufwacht, ist sie nackt und ihr Körper mit Erde, Tannenzweigen und Ästen bedeckt. Schwer verletzt kann sie sich freigraben und mit letzter Kraft zur Straße schleppen. Dort wird sie von einem Autofahrer entdeckt und mit lebensgefährlichen Verletzungen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Hannover gebracht. Der Stich in den Hals hat nur um 2 cm die Halsschlagader verfehlt- in einer Notoperation können die Ärzte die 19-jährige retten.
Auch das Leben des ungeborenen Kindes können die Ärzte retten. 10 Wochen nach der Tat- am 16. Juli 1977- bringt Marianne P. ein gesundes Mädchen zu Welt.
Trotz ihrer schweren Verletzungen kann Marianne sehr genaue Angaben zum Täter und vor allem zum Tatfahrzeug machen. Bereits zwei Tage später wird der 20-jährige Landwirt Horst B. aus Marktfeld (Kreis Grafschaft Hoya) festgenommen. B. wurde bereits auch zwei Mal im Zusammenhang Elke Bormann überprüft: Im August 1975 nach seiner Verhaftung wegen einer Vergewaltigung in Neumünster. Zudem hatte ein Polizist aus Bruchhausen- Vilsen im Herbst 1976 erneut einen Verdacht in Richtung Horst B. geäußert, der jedoch von der Kripo Verden nicht verfolgt wurde. Auch die Vergewaltigung in Neumünster hatte nach Ansicht der Beamten keinerlei Ähnlichkeit mit dem Fall aus Verden, so dass diese Spur zwar vermerkt, B. aber als Täter ausgeschlossen wurde.
Nachdem Marianne P. Horst B. in einer Gegenüberstellung im Krankenhaus eindeutig identifiziert hat, gesteht der Landwirt aus Marktfeld das Verbrechen vom 1. Mai. Er habe das Mädchen als Anhalterin mitgenommen und sie gezwungen, sich während der Fahrt in den Fußraum zu setzen. In einem Waldstück bei Celle habe er sein Opfer dann aus dem Wagen gezerrt und gezwungen, sich auszuziehen. Nach der Vergewaltigung habe er dann sein Opfer gewürgt und ihr mit einem Messer in den Hals gestochen. Er wollte sein Opfer töten, da er Angst hatte, dass sie ihn wiedererkennen würde- daher habe er ihr auch noch zusätzlich die Pulsadern aufgeschnitten. Als B. dachte, Marianne sei tot, habe er den Körper vergraben und mit Ästen und Zweigen bedeckt.
Nach der Tat von Buchholz interessieren sich jetzt auch wieder die Ermittler im Fall Elke für den Landwirt. Mehrere Beamten besuchen im Juni Horst B. in der JVA Celle. Nach anfänglichem Leugnen gesteht der 20-jährige dann Anfang Juli auch den Mord an Elke im Juli 1974. In seinen Aussagen gibt er an, er habe Elke vorher mit seinem Moped überholt und dann unter einen Vorwand zum Anhalten aufgefordert. Dann habe er versucht, mit dem Mädchen geschlechtlich zu verkehren, das habe aber nicht funktioniert. Aus Angst vor einer Entdeckung habe er auf sie erst mit einem großen Stück Holz eingeprügelt und dann mit einer Schlinge erwürgt. Er legte dann die Leiche in eine Mulde hinter einer Hecke und bedeckte diese mit Erde und Ästen.
Der Landwirt, der am Tattag an seinem Grundstück einen Mopedfahrer gesehen hat, identifiziert Horst B. als den Fahrer. Sämtliche Tötungsdelikte in Norddeutschland der letzten Jahre werden neu untersucht, da es die Kripo für nicht unwahrscheinlich hält, dass B. auch für weitere Verbrechen als Täter in Betracht kommt. Weitere Morde werden Horst B. jedoch nicht nachgewiesen.
Nach drei Jahren ist der Mord an der 13-jährigen Elke Bormann geklärt. Die Kripo hatte mehrere Sonderkommissionen gebildet, der allein in Verden 13 Beamte angehörten. Insgesamt 664 Spuren wurden überprüft, die ihrerseits weitere Anhaltspunkte ergaben, so dass über 1000 Spuren einer genaueren Untersuchung unterzogen wurden. Vor allem die Suche nach dem ausländischen PKW und einem Ford, in dem am Tatort eine Person gesehen wurde und der sich auffällig verhielt, war zeitintensiv. Mit Hilfe der Militärpolizei und des Kraftfahrtbundesamt wurden 300 Fahrzeuginhaber überprüft. Insbesondere durch die Spur 347- die des Landwirtes vom Dornackerweg- hätte der Mord wohl früher aufgeklärt werden können, vor allem nach der ersten Straftat von Horst B. in Neumünster, aber die Kripo sah keine Parallelen zum Mordfall Elke.
3 Monate nach der Verhaftung von Horst B. erhebt die Staatsanwaltschaft Verden Anklage u.a. wegen vollendeten und versuchten Mordes sowie vollendeter und versuchter Vergewaltigung. Der Prozess wird vor der Jugendstrafkammer des Landgericht Verden geführt, da Horst B. zum Zeitpunkt des Mordes an Elke 17 Jahre alt war und nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Im Fall Marianne P. droht B. jedoch unter Umständen eine lebenslange Haft, da er hier zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war und somit ein Heranwachsender war. Prozessbeginn ist der Januar 1978.
Teil 5: der Prozess im Überblick. 3 Verhandlungstage sind angesetzt. Vor allem Psychiater und Psychologen werden das Wort haben. Greift für den Täter von Elke das Jugendstrafrecht? Und droht Horst B. die Einweisung, weil die Gesellschaft vor ihm geschützt werden muss?
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 03.03.2025 18:52von bastian2410 • 1.689 Beiträge
28.02.1975 FF3 (Kripo Verden) Mordfall Elke Bormann
Der Mädchenmord vom Amedorf
Teil 5
Am 23. Januar 1978 beginnt der Prozess gegen Horst B. vor der Schwurgerichtskammer des Verdener Landgerichts. Vor der Vorlesung der Anklageschrift betont der Richter, dass das Verfahren zwar vor der Jugendkammer der Großen Strafkammer verhandelt wird, da Horst B. zum Tatzeitpunkt des ersten Mordes erst 17 Jahre alt war- aber beim zweiten Verbrechen könnte auch Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen und somit auch eine Gesamtfreiheitsstrafe über 10 Jahre ausgesprochen werden. Ob dies der Fall sein wird, wird die Kammer erst nach den psychologischen Gutachten entscheiden.
Die Anklage wirft dem 21-jährigen Landwirt im Fall Bormann Mord und versuchte Notzucht vor. Er soll Elke am 13. Juli 1974 in der Feldmark der Gemarkung Amedorf am sogenannten Dornackerweg mit einer Drahtschlinge ermordet haben. An diesem Tag wollte die Schülerin mit dem Fahrrad zu einer Freundin nach Intschede fahren, um mit ihren Schulkameradinnen das jährliche Schützenfest zu besuchen. Doch sie kam nie an. Nach der Vermisstenanzeige der Mutter bei der Polizei Verden beteiligte sich fast die ganze Bevölkerung von Intschede, Verden und der Nachbarorte an der Suche. Das Mädchen wurde dann am 14. Juli unter einer Weißdornhecke in der Gemarkung Amedorf tot aufgefunden. Ihre nur mit Kniestrümpfen bekleidete Leiche lag in einem kleinen Graben, um ihr Hals war ein dünner Draht geschnürt. Der Körper war teilweise mit einer Plastiktüte und Erde bedeckt und mit Ästen und Zweigen getarnt. Die Obduktion stellte fest, dass Elke zuvor auch schwer mit einem holzartigen Gegenstand misshandelt wurde.
Die Suche nach dem Mörder löste einen großen Fahndungsapparat aus- sogar Interpol wurde eingeschaltet, da Spuren nach Großbritannien führten. Die Kripo ermittelte zahlreiche Verdächtige, konnte jedoch alle ausschließen. Auch deshalb dauerte die Suche mehrere Jahre, aber jetzt- und da ist sich die Anklage sicher- sitzt der Richtige vor Gericht. Er habe an diesem Sommertag Elke Bormann mit seinem Moped überholt, unter einem Vorwand gezwungen anzuhalten und sich an ihr vergangen. Diese Tat hat er vor der Kripo gestanden und offenbarte auch Täterwissen.
Allerdings kam die Kripo dem Angeklagten erst nach einem weiteren Verbrechen auf die Spur. Am 1. Mai 1977 fuhr die schwangere Marianne P. per Anhalter von ihrem Wohnort in Hassel nach Hoya, um Einkäufe zu erledigen. Auf der Rückfahrt stieg die damals 19-jährige dann in das Auto des Angeklagten. Der Angeklagte fuhr jedoch durch Hassel ohne anzuhalten weiter Richtung Hannover. In der Gemarkung Buchholz bog er dann in ein Waldstück ab, zwang sein Opfer unter Gewaltandrohung auszusteigen und fiel über sie her. Nach der Vergewaltigung würgte der Angeklagte in Tötungsabsicht Marianne. Um sicher zu gehen, dass sein Opfer auch stirbt, fügte der Angeklagte Marianne P. zusätzlich Stichverletzungen am Hals und Händen zu. Im Glauben, sein Opfer sei tot, vergrub Horst B. den nackten Körper im Gebüsch. Als Marianne P. aus der Bewusstlosigkeit aufwachte, schleppte sich das Mädchen zur Straße und wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Durch die Aussagen von Marianne P. konnte der Angeklagte dann am 3. Mai 1977 an seinem Wohnort im Kreis Grafschaft Hoya festgenommen werden. Im Fall Marianne P. wirft die Anklage dem Angeklagten daher versuchten Mord und Vergewaltigung vor.
Nach Verlesung der Anklageschrift stellt die Verteidigung den Antrag, die Öffentlichkeit bei der Befragung des Angeklagten und der Sachverständigen auszuschließen. Die Kammer gibt den Antrag statt. Der Prozess findet starkes Publikumsinteresse und der Saal ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Der Beschluss der Kammer, die Öffentlichkeit auszuschließen, führt zu Tumulten im Saal, so dass sogar Justizbeamte einzelne Zuschauer aus dem Saal führen müssen.
Horst B. sagt zu den Tatvorwürfen aus und gesteht auch vor der Kammer beide Verbrechen. Zu den Einzelheiten äußert er sich jedoch nur auf Nachfragen. Der Angeklagte hat noch drei Geschwister und lebte und arbeitete überwiegend auf dem Bauernhof seiner Eltern. Er hatte nie einen richtigen Freund und schon gar keine Freundin. Sein einziges Hobby war der Schützenverein in Hoya. Als er seinem Schützenbruder ein Gewehr stahl, musste er den Verein verlassen und wurde zum Einzelgänger.
Das Verbrechen an Elke Bormann schildert B. nur stockend. Er sei an diesem Tag mit seinem Moped in der Gegend von Verden herum unterwegs gewesen, ohne ein Ziel. Auf der Deichstraße nach Amedorf habe er das Mädchen dann überholt. Ein paar hundert Meter weiter habe er Elke gebeten, anzuhalten und nach der Uhrzeit gefragt. Dies sei natürlich nur ein Vorwand gewesen. Sie habe gesagt, dass sie mit ihren Freundinnen das Schützenfest besuchen wolle. „Ich sagte, lass uns ein Stück spazieren gehen. Ich begleite dich etwas.“ Auf der Straße habe er sich dann immer umgeschaut, ob irgendjemand unterwegs war. Bei einer Einmündung habe er Elke dann in einen Waldweg gezogen und sie hinter einer Hecke gezwungen, sich auszuziehen. „Ja, ich wollte mit ihr schlafen. Ich hatte ja vorher noch nie Sex.“ Sie habe die ganze Zeit geschrien und geweint. „Ich hatte Angst und deshalb habe ich sie gewürgt, bis sie leise war.“ Danach habe er noch mit einem Knüppel, den er im Gebüsch gefunden hatte, auf das Opfer eingeschlagen. „Ich hatte Angst, dass sie mich verraten würde, deshalb wollte ich sicher gehen, dass sie nicht zu Polizei geht. Ich hatte noch vom Bauernhof eine Drahtschlinge in der Tasche. Diese Schlinge habe ich Elke um den Hals geschnürt und zugezogen.“ Als die Schülerin tot war, habe er die nackte Leiche in eine Mulde gelegt und mit Erde, Zweigen und Ästen bedeckt. Die Kleidungsstücke habe er dann auf dem Weg nach Hoya irgendwo entsorgt.
Dann geht das Gericht auf den Fall Marianne P. ein. Auch dieses Verbrechen gesteht Horst B., geht jedoch nur auf Nachfragen näher auf den Tatablauf ein. Er sagt aus, dass er der jungen Frau in Hoya an einer Bäckerei angeboten hatte, sie nach Hause zu fahren. Den Entschluss, die Frau zu vergewaltigen, fasste er erst während der Fahrt. Schließlich sei sie schwanger gewesen. Er habe sein Opfer mit Schlägen gezwungen, sich in den Fußraum zu legen und sei Richtung Hannover gefahren und nach einem geeigneten Ort zu suchen, um sein Vorhaben in die Tat umsetzen zu können. Auf einer einsamen Wiese in der Gemarkung Buchholz zwang der Angeklagte dann sein Opfer, sich auszuziehen und sich auf den Boden zu legen- dann habe er sie vergewaltigt. Auch bei Marianne wollte Horst B. sicher gehen, dass sein Opfer ihn nicht verraten kann. Daher habe er sie zunächst gewürgt und anschließend mit seinem Taschenmesser mehrere Stichwunden am Hals zugefügt. „Ich ging davon aus, dass sie tot war. Um ganz sicher zu sein, habe ich ihr sogar die Pulsadern aufgeschnitten.“
Auf die Frage des Gerichts, ob die Taten bei ihm nicht Gewissensbisse ausgelöst hätten, antwortet der Angeklagte: „Doch, sehr, ich habe das Bild von Elke immer vor mir gehabt, auch als das mit der anderen Frau passierte.“
Dann verliest das Gericht das Vorstrafenregister des Angeklagten. Im Mai 1976 wurde der Angeklagte vom Jugendschöffengericht in Syke zu 3 Wochen Dauerarrest und 600 DM Geldstrafe verurteilt. Er hatte im August 1975 versucht, eine Studentin in Neumünster zu vergewaltigen. Zudem wurden ihm in diesem Prozess auch fünf KFZ- Aufbrüche nachgewiesen. Gutachter bescheinigten den Angeklagten volle Schuldfähigkeit und insgesamt eine günstige Prognose für die Zukunft.
Im August 1976 wurde Horst B. erneut vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Syke zu 10 Monaten auf Bewährung wegen Diebstahls verurteilt.
Dann wird der Bericht der Rechtsmedizin vorgetragen. Elke starb durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals, dass Zungenbein und der Kehlkopf waren gebrochen. Der Tod trat durch Ersticken ein, also durch Sauerstoffentzug. Als Tatwerkzeuge diente die Drahtschlinge, die bei Auffinden der Leiche um den Hals geschnürt war- entsprechende Würgemerkmale wurden festgestellt. Auch wurden zahlreiche Verletzungen und Hämatome- vor allem am Oberkörper und Kopf- festgestellt. Als Tatwerkzeug diente mit hoher Wahrscheinlichkeit ein holzartiger Gegenstand. Auch Hämatome auf Arme und Beine konnten bei der medizinischen Untersuchung festgestellt, verursacht durch gewaltvolles Festhalten oder Greifen. Verletzungen, die auf ein Sexualverbrechen hinweisen, wurden nicht festgestellt.
Dann sagt das zweite Opfer aus. Marianne P. war am 1. Mai 1977 nach Besorgungen auf dem Heimweg nach Hassel und fuhr als Beifahrer im Wagen des Angeklagten mit. Sie wollte an diesem Tag einen Kuchen für die Familie kaufen, doch leider habe sie an diesem Tag den Bus verpasst. Daher sei sie per Anhalter zunächst nach Hassel. Sie sei zwar davor nicht oft per Anhalter gefahren, da aber die Fahrt sehr angenehm war, habe sie entschieden, sich auch für den Rückweg eine Mitfahrgelegenheit zu suchen. Sie habe auch nicht lange warten müssen, bereits nach kurzer Zeit habe der Angeklagte ihr angeboten, sie nach Hause zu fahren. Er habe noch gesagt, dass es in ihrem Zustand doch besser sei, gefahren zu werden.
Nach ungefähr 10 Minuten haben sie Hassel erreicht, jedoch habe der Angeklagte keine Anzeichen gemacht, anzuhalten. Plötzlich habe er Gas gegeben und sei durch den Ort durchgerast. Als sie versucht hatte, den Angeklagten zum Halten zu bewegen, habe er den Türknopf auf der Beifahrerseite nach unten gedrückt und den oberen Teil abgebrochen- die Tür ließ sich nicht mehr öffnen. Sie schrie und flehte Horst B. an, anzuhalten. Auch habe der Angeklagte sie mehrmals geschlagen. Auf einer Wiese sei der Fahrer dann in ein Waldstück abgebogen und habe sie gezwungen, auszusteigen. Ab diesem Zeitpunkt habe sie keine Erinnerung mehr. Sie erinnerte sich nur noch, dass Horst B. sich auf sie stürzte und würgte. Die Frage des Gerichts, ob sie sich selbst entkleidet habe, verneint sie jedoch- sie sei vollständig bekleidet gewesen. (hier ergibt sich eine Diskrepanz zur Aussage des Angeklagten, der aussagte, das Opfer habe sich selbst ausgezogen)
Als sie wieder aufwachte, sei sie nackt gewesen und ihr Körper mit Erde, Tannenzweigen und Ästen bedeckt. Mit großen Schmerzen habe sie sich freigraben können und sich mit letzter Kraft zur Straße geschleppt. Dort habe sie ein Autofahrer entdeckt und den Notarzt gerufen.
Auch der Arzt, der Marianne P. behandelt hatte, sagt aus. Die junge Frau hatte bei Einlieferung lebensgefährliche Verletzungen. Durch Stiche in den Hals habe sie viel Blut verloren, nur eine Notoperation rettete ihr das Leben. Ein Stich in den Hals habe die Hauptschlagader nur um 2cm verfehlt. Zudem wies das Opfer weitere Verletzungen wie Hämatome und Stiche am ganzen Körper auf. Stiche an den Armen im Bereich der Pulsadern wurden bei der Untersuchung ebenfalls festgestellt- diese waren jedoch nicht lebensbedrohlich, da diese nicht tief genug waren.
Auch im Vaginalbereich wurden bei Marianne P. schwere Verletzungen und Einblutungen festgestellt. Die Verletzungen können nur durch eine Vergewaltigung entstanden seien, da die Verletzungen für ein brutales Eindringen charakteristisch seien. Durch diese massiven Verletzungen und aufgrund der Einwirkungen auf den Körper des Opfers bestand auch Lebensgefahr für das ungeborene Kind. Aber auch das Kind konnte gerettet werden und wurde wenige Wochen nach der Tat gesund geboren.
Im Bezug auf die Aussage von Marianne P. und die Diskrepanz zwischen ihrer Aussage und der Aussage des Angeklagten, schließt der Mediziner nicht aus, dass bei Marianne aufgrund der Tat eine Bewusstseinssperre durch einen Psychoschock eingetreten ist. Trotzdem sei ihr Gedächtnis funktionsfähig gewesen, ihre Angaben zur Tat und zum Täter seien daher absolut glaubwürdig.
Dann wird der Zeuge gehört, der Elke Bormann am Tattag in Begleitung eines jungen Mannes gesehen hatte. Er sei an diesem Tag auf dem Weg nach Amedorf gewesen, um Auslieferungen zu erledigen. Das junge Mädchen sei ihm sofort aufgefallen wegen der auffälligen grünen Jacke. Sie war in Begleitung eines jungen Mannes auf einem Fahrrad, der sich zeitweise an ihrem Fahrrad festhielt und sich ziehen ließ. Die beiden blockierten fast die ganze Fahrbahn, so dass ein roter PKW sogar laut hupend ausweichen musste. (dieser Fahrer wurde von der Polizei nie ermittelt)
Der junge Mann habe sehr große Ähnlichkeit mit dem Angeklagten, aber 100% identifizieren könne er den Mann nicht. Auf die Frage, ob der Mann eventuell ein Moped statt ein Fahrrad benutzte, antwortet der Lieferfahrer, dass er eigentlich sicher sei, dass es sich um ein Fahrrad handeln muss, da er keine Geräusche gehört und der Mann nicht in die Pedale getreten hat, da er gezogen wurde.
Dann wird der Landwirt gehört, der am Tattag einen Jugendlichen am Leichenfundort gesehen hatte. Auch er identifiziert den Angeklagten als den Mann, der am 13. Juli mit seinem Moped an seinem Grundstück in der Nähe des Dornackerweg vorbeifuhr. Er könne den Angeklagten an seinen Haaren und den auffälligen Backenknochen identifizieren- insgesamt machte der junge Mann einen ungepflegten Eindruck. Ihm sei zudem aufgefallen, dass der Angeklagte seine Maschine erst in 150 Meter Entfernung von seinem Grundstück in Gang setzte, also an der Einmündung Dornackerweg, an dem ein Tag später die Leiche von Elke gefunden wurde. Der Jugendliche sei ihm sofort aufgefallen, weil auch das Moped so geknattert hat. Die Farbe des Mopeds habe er nicht erkennen können, da die Maschine schon sehr rostig war. Gewundert habe er sich zudem über das blaue Versicherungskennzeichen, da dieses ungültig war.
(Blaue Versicherungskennzeichen waren seit dem 1. März 1974 ungültig und hätten ausgetauscht werden müssen)
Als der junge Mann an seinem Grundstück vorbeifuhr, habe er gerade Gerümpel auf seinen Kastenwagen geladen. Er habe direkten Blickkontakt zum Fahrer gehabt und könne daher den Angeklagten eindeutig als Mopedfahrer identifizieren.
Am zweiten Verhandlungstag haben die Gutachter das Wort. Horst B. wurde von zwei Psychologen ein Monat lang im Landeskrankenhaus Göttingen beobachtet und untersucht. Der Angeklagte wuchs in sehr engen und strengen Verhältnissen eines Bauernhofes auf, auf dem mehrere Generationen lebten. Richtige Gespräche oder gar Diskussionen fanden ebensowenig statt wie sexuelle Aufklärung. Die Devise hieß immer „absolut unterordnen“. Daraus entwickelten sich masochistische ebenso wie sadistische Züge als Reaktion. Der Angeklagte hielt sich somit nicht für liebenswert und konnte deshalb andere nicht lieben.
Horst B.`s Intelligenz sei durchschnittlich, trotzdem versagte er in der Schule, was ihm neue Demütigungen einbrachte. Seine praktischen Fähigkeiten seien dagegen erstaunlich gut entwickelt, mit Material könne er umgehen, mit Menschen nicht. Als fast zwangsläufige Folge scheiterte jede „normale“ Beziehung mit dem anderen Geschlecht. „Mit der Frau als Objekt kann er etwas anfangen, richtige Beziehungen anzubahnen, ist ihm unmöglich“ erklärt die Psychologin. Jedoch sei es nicht möglich gewesen, trotz umfassender Analyse eine schlüssige Motivation für die Taten zu finden. Es sei sicher ein Bündel von Motiven, die dem Angeklagten nicht zugänglich seien, beziehungsweise sich nur in dumpfen Gefühlen ausdrücken, für die auch dem Angeklagten die Worte fehlen.
Die Gefährdung der Öffentlichkeit durch Horst B. beruht eindeutig auf krankhaften seelischen Schäden und nicht auf krimineller Energie. Deshalb sei der Angeklagte aus medizinischer Sicht nicht schuldunfähig, sondern nur vermindert schuldfähig.
Auch der zweite Gutachter, der Horst B. untersucht hatte, hält den Angeklagten im psychiatrischen Sinne für geistig gesund. Übrig blieben daher die psychologischen Faktoren, und danach sei Horst B. ein „gemütsarmer Psychopath mit schweren neurotischen Fehlverhalten“. Die Störung sei so gravierend, dass sie eine schwere seelische Abartigkeit darstelle.
Auch dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich gemindert sei. Zudem sei seine Reifeentwicklung zumindest teilweise noch im jugendlichen Stadium. Auch stelle der Angeklagte eine erhebliche Gefährdung der Öffentlichkeit dar, da aufgrund der seelischen Schäden von Horst B. eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Aus medizinischer Sicht sei daher die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung erforderlich.
Nach den Aussagen der Gutachter werden die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung 10 Jahre Jugendstrafe. Allerdings befürwortet auch die Anklage die Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Einrichtung. Auf Grund der glaubhaften Geständnisse des Angeklagten ging es in der Verhandlung weniger um den Nachweis der Schuld als um die Suche nach den Tatmotiven. In der Verhandlung habe der Angeklagte gestanden, die 13jährige Schülerin Elke Bormann nach dem vergeblichen Versuch, sie vorher zu vergewaltigen, am 13. Juli 1974 getötet zu haben. Zudem habe Horst B. gestanden, am 1. Mai 1977 die damals 19jährige und hochschwangere Marianne P. vergewaltigt und anschließend lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Angeklagte habe angenommen, er habe sein Opfer getötet- daher ist diese Tat als versuchter Mord zu werten.
Auf die Frage nach dem Warum konnte der Angeklagte keine Antwort geben, daher muss sich die Staatsanwaltschaft bei der Strafzumessung an den Aussagen der Gutachter orientieren. Die Taten beruhen nach Ansicht der Psychologen auf eine seelische Störung des Angeklagten, die die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich gemindert haben. Das Gesetz gibt in diesem Fall die Möglichkeit, den Angeklagten einer psychiatrischen Therapie in einer geeigneten Einrichtung zu zufügen, um die Gesellschaft in Zukunft vor weiteren Straftaten zu schützen. Obwohl die Taten in der Öffentlichkeit Zorn und Trauer hervorgebracht haben, stellt die Anklage den Antrag, den Angeklagten zunächst nicht in ein Gefängnis zu stecken, sondern in ein Krankenhaus einzuweisen.
Nach Ansicht der Verteidigung handelt es sich bei diesem Verfahren nicht um einen normalen Fall. Das Problem sei, welche Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft erforderlich seien. „Aber alles was wir tun können, ist falsch- wir können nur das weniger Falsche aussuchen“, erklärt der Anwalt des Angeklagten. Gegen die beantragte Jugendstrafe in Höhe von 10 Jahren habe die Verteidigung keine Einwände. Aber es müsse jemand gefunden werden, der zumindest eine Therapie beim Angeklagten versuche. Dies sei nicht nur zum Schutz des Angeklagten erforderlich, sondern auch zum Schutz der Gesellschaft. Nach Ansicht der Verteidigung sei daher die sofortige Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich, da Strafvollzug in diesen Fall keinen Sinn mache.
Am 26. Januar 1978 spricht die Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden das Urteil. Die Kammer hält Horst B. des Mordes, der versuchten Vergewaltigung sowie des versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Vergewaltigung für schuldig und verurteilt den 21jährigen Landwirt zu 10 Jahren Jugendstrafe. In diesem Verfahren war die Frage nach der Täterschaft des Angeklagten durch die glaubhaften Geständnisse zweitrangig. Um die Persönlichkeit des Angeklagten beurteilen zu können, galt es in diesem Verfahren zwei grundsätzliche Fragen zu beantworten: Ist Horst B. krank? Und entspricht seine Reifeentwicklung der eines Jugendlichen oder der eines Erwachsenen? Gerade im Fall Marianne P. hat die Beantwortung dieser Frage Auswirkungen auf die Rechtsfolgen. Bei Mord gehe es nicht nur um die Opfer, sondern auch um den Täter. Für das Gericht sei es daher nötig gewesen, die Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten sorgfältig zu erfassen, um auch die richtigen Rechtsfolgen für diese Taten zu finden.
Das Gericht folgt in seiner Urteilsbegründung den Ausführungen der psychologischen und psychiatrischen Gutachter. Einerseits billigt das Gericht dem Angeklagten zu, dass Horst B. die Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beging. Zudem folgt die Kammer der Empfehlung der Gutachter, Horst B. nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, da die Richter auch für den Zeitpunkt der zweiten Tat reifungsbiologische Verzögerungen im geistig- sittlichen Bereich unterstellen und somit den damals 20jährigen einem 17jährigen gleichsetzt. Zudem ist die Anwendung von Jugendstrafrecht in diesem Fall geboten, da nach Meinung der Richter das Schwergewicht der Schuld bei dem Fall Elke Bormann liegt und Horst B. bei Begehung dieser Tat erst 17 Jahre alt war. Die zweite Tat an Marianne P. sei weniger vorwerfbar, da diese praktisch zwangsläufig erfolgte. Im Fall Elke habe der Angeklagte noch Hemmungen überwinden müssen, „das Bild des Geschehens stand danach jedoch immer vor seinem inneren Auge und programmierte den Ablauf der zweiten Tat vor“, erläutert die Kammer.
Auch das Gericht teilt die Einschätzung der Gutachter, dass Horst B. ein gemütsarmer Psychopath sei, der durch Erlebnisse in der Kindheit und Familie seelisch krank wurde. Schwere neurotische Fehlhaltung mit sado-masochistischen Anteilen hätten zu diesen schweren Straftaten geführt. Aus diesem Grund ordnet die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, eine Maßnahme, die in diesem Fall vor dem Strafvollzug steht. Der Strafvollzug tritt daher erst in Kraft, wenn die Ärzte den Angeklagten als geheilt ansehen.
Sowohl Verteidigung als auch Anklage verzichten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil eine Woche nach Verkündung rechtskräftig wird.
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Verden an der Aller- oft mit Kriminalfällen zu Gast in Aktenzeichen xy. Die Stadt mit 28000 Einwohner ist wohl unser Klein- Chicago. Wahnsinn, was da damals in einem Jahr passiert ist. Und das Jugendliche kriminell sind, ist somit keine neue Erkenntnis. Vielleicht werden Jugendliche heute jedoch früher kriminell.
Hervorzuheben sind die Spuren nach Großbritannien. Beide Spuren konnten nach der Ausstrahlung von Aktenzeichen xy abgeklärt werden und hatten nichts mit der Tat zu tun. Bei den Blutspuren auf dem Hemd wäre heute eine Aufklärung dank DNA- Analyse wohl schneller möglich, aber dass zwei unterschiedliche Blutspuren in mehreren Untergruppen übereinstimmen, ist schon ungewöhnlich. Auch das es bereits Mitte der 70iger kriminaltechnisch möglich war, dies herauszufiltern, finde ich außergewöhnlich.
In Verden wurde also das große internationale Verbrechen vermutet, es endet jedoch provinziell. Die Kripo hatte am Anfang zu sehr auf diese Spuren gesetzt- das hat auch die Ausstrahlung in Aktenzeichen xy gezeigt. Die anderen Spuren, die bereits bekannt waren und später auch zum Täter geführt haben, wurden in der xy- Sendung nicht angesprochen. So wurde zB überhaupt nicht nach dem Fahrer des roten PKW gesucht, der Elke in Begleitung eines jungen Mannes überholt hatte. Auch die Aussage des Landwirts, der den Täter auf der Flucht vom Leichenfundort beobachtet hatte, wurde zunächst keine Bedeutung beigemessen. Diese Beobachtung führte aber schließlich zum Täter.
Ob der Täter wirklich der Begleiter war, den der Lastwagenfahrer bei Elke gesehen hat, kann ich nicht bestätigen. Der Artikel der Hörzu, der hier auf der Seite heruntergeladen werden kann, bejaht dies. Die Aussagen des Angeklagten sprechen eher dagegen. Ich bin der Meinung, dass der Fahrer sich geirrt hat und es sich bei dem Mädchen überhaupt nicht um Elke Bormann gehandelt hat. Sollte es wirklich Elke gewesen sein und war sie in Begleitung ihres Mörders, hat sich der Zeuge aber in einer Sache auf jeden Fall geirrt. Der Begleiter hat ein Moped gefahren und kein Fahrrad. War es nicht der Mörder und hat er wirklich ein Fahrrad gefahren, wurde der letzte Begleiter von Elke nie identifiziert. Dass der Mörder von Elke aber ein Moped gefahren hat, bestätigt die Aussage des Landwirts, der den jungen Mann am Leichenfundort beobachtet hat- dies war nämlich wirklich der Täter.
Eine kleine Anmerkung noch zum Prozess. Es war ja ein kurzer Prozess, da die Täterschaft durch das Geständnis von Horst B. geklärt war- eine wichtige Frage war jedoch, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war. Diese Frage wurde in der Vergangenheit vor Gericht eher stiefmütterlich behandelt, allenfalls bei Taten, bei denen Alkohol eine Rolle spielte, wurde eine Schuldunfähigkeit bzw. eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen. Ein halbes Jahr vor diesem Verfahren wurde in München der Fall Ingrid van Bergen verhandelt, die ihren Liebhaber in einer Villa am Starnberger See erschossen hatte. 1975 wurde der § 20 StGB, der strafmildernde Umstände berücksichtigt, geändert. Seit dieser Änderung müssen auch seelische und psychiatrische Ausnahmezustände bei der Schuldfrage berücksichtigt werden. Ingrid van Bergen wurde damals von Rolf Bossi vertreten, der als Erste in diesem Prozess die Schuldfähigkeit von Psychologen und Psychiatern überprüfen ließ- und nicht vom Gericht. Mithilfe von Sachverständigen gelang es Bossi, dass die Begleitumstände der Tat berücksichtigt wurden und van Bergen nur wegen Totschlag zu 7 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde.
Der Fall Elke Bormann war somit einer der ersten Fälle, in dem die Vergangenheit des Täters- vor allem seine Kindheit- bei der Frage der Schuldfähigkeit berücksichtigt wurde. Auch die Anklage hatte in diesem Fall eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Dies führte zu Tumulten beim Publikum, da dies erstmal Krankenhaus bedeutet und nicht Gefängnis. Zudem hatten beide Sachverständige ausgesagt, dass es überhaupt keine Möglichkeit gibt, den Angeklagten angemessen zu behandeln und damit zu heilen. Man sieht, dass Gericht hat mit diesem Urteil Neuland betreten.
Wolfgang H., der Mörder von Angelika Meier, wurde am 11.2.1977 vom Schwurgericht Stade wegen Mordes und weiteren Notzuchtverbrechen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Auch bei ihm wurde die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet, da er bei der Tatbegehung vermindert schuldfähig war.
Der 17jährige Jürgen L. wurde vom Schwurgericht Verden wegen Mordes an der Rentnerin Anna Früchtenicht, mehrfachen schweren Raubes und Brandstiftung zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Horst B. saß seine Haftstrafe nach der Entlassung aus der psychiatrischen Einrichtung in Niedersachsen ab und wurde Anfang der 90iger entlassen. Er starb vor einigen Jahren.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

RE: 28.02.1975 FF1 (Kripo Verden) Mord an Elke B.
in Filmfälle 03.03.2025 19:01von bastian2410 • 1.689 Beiträge
Ein Bericht von 2024 zu diesem Fall
https://www.t-online.de/region/bremen/id...die-region.html
Bericht aus Hallo Deutschland (der mE aber recht oberflächlich ist, da zB auf die Spuren aus Großbritannien zwar eingegangen wird, aber nicht erzählt wird, warum diese Spur nicht zum Täter führten)
https://www.youtube.com/watch?v=__T3FKp64mY
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)

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