Eine so eindeutige Antwort auf Deine Frage/Dein Anliegen ist gar nicht möglich.
Ich versuche aber mal darauf einzugehen.
Tötungsdelikte haben tatsächlich eine kolportierte Aufklärungsquote in Höhe von 95 %. Das bezieht sich allerdings auf sämtlichen geschehenen (und festgestellte) Tötungsdelikte (und nicht nur auf die bei XY-gezeigten). Die Begründung dafür ist auch relativ einfach. Meistens geschehen Tötungsdelikte im näheren Umfeld des Opfers, so dass die Ermittlung eines Täters meistens relativ "leicht" funktioniert. Viele Morde werden auch schon meist nach wenigen Tagen aufgeklärt und erreichen damit auch gar keine Ausstrahlungsreife bei XY.
Durch die DNA-Analyse haben die Strafverfolgungsbehörden zudem eine weitere starke Waffe bei der Verbrechensaufklärung, so dass die 95 % recht gut zu begründen sind.
Um bei XY überhaupt ein Verbrechen zeigen zu können, müssen mehrere Kritierien nicht erfüllt sein. So haben eben die Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Opfers zu keinem ausreichend begründeten Tatverdacht gegen eine Person geführt hat, der Täter konnte in diesem Kreise aus verschiedenen Gründen nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden. Oder die Tat war eine Zufallstat, bei der sich Mörder und Opfer zuvor überhaupt nicht kannten. Gerade wenn eines dieser aufgeführten Merkmale vorliegt, ist es für die Polizei schwer voranzukommen. Nicht selten ist dann die Ausstahlung bei XY die letzte Chance, um doch noch Licht ins Dunkel zu bringen, d.h. dass man z.B. weitere bisher nicht bekannte Personen feststellt, die aus dem Bekanntenkreis des Opfers kommen oder andere bisher nicht bekannte Beobachtungen bekannt werden, um Fälle neu bewerten zu können.
Bei vielen Fällen, besonders wenn sich Täter und Opfer (z.B. Anhaltermorde, Morde im Prostituierten- oder Strichermilieu, bewaffnete Überfälle mit tödlichem Schusswechsel) nicht kannten und auch keine DNA vorhanden ist, bleibt es dann immer noch schwer, die Tat aufzuklären. Aber genau solche Fälle werden bei XY ausgestrahlt. Dass da keine 95 % Aufklärungsquote erreicht werden, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Die Angaben in der XY wiki haben keine Gewähr. Weder wir noch die XY wiki werden von einer offiziellen Stelle betrieben. In dem Sinne sind wir ein Fanboard (von Fans für Fans der Sendung "Aktenzeichen XY"). Durch das Vielaugenprinzip ist es hier schon gelungen, die Aufklärung in einigen Fällen, von denen bei XY nie berichtet wurde, doch noch ausfindig (wohlgemerkt Berichte über die Aufklärung) zu machen (Akazienweg, Nienburger Serie, Herthasee, Merle S., Theodor-Heuß-Brücke, Spukhaus). Eine Meldepflicht für Strafverfolgungsbehörden bei XY für geklärte Fälle besteht nicht oder es gibt andere Gründe, warum eine Klärung nicht mitgeteilt wurde (z.B. - aber das ist Spekulation - wenn der Täter im jugendlichen Alter war). Es ist also möglich, dass mancher Mord in der xy wiki nicht als geklärt auftaucht, obwohl der/die Täter längst verurteilt ist/sind und die Strafe(n) bereits verbüßt hat/haben, uns das aber nicht bekannt ist.
Umgekehrt ist es aber ebenso gut auch möglich, dass eine Verhaftung bei XY vermeldet wurde, die sich entweder als voreilig herausstelte (aber nicht unbedingt später bei XY diese Info aktualisiert wurde) oder bei der Gerichtsverhandlung ein Freispruch für den Angeklagten erfolgte (Mümmelmannsberg oder Manuela B. aus Lübeck). Folglich ist es denkbar, dass manches "geklärt" in der xy wiki aber auch bei der Netakte gar keine Daseinsberechtigung hat, aber unseren Möglichkeiten der Überprüfungen sind eben Grenzen gesetzt.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.