#31

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 16.01.2012 11:57
von LD-X 733 • 128 Beiträge
Arzu Özmen offenbar ermordet: Auf einem Golfplatz in Großensee (Holstein) wurde die Leiche einer jungen Frau gefunden, die eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um die am 1. November 2011 von ihren Brüdern aus der Wohnung ihres Freundes entführte Arzu Özmen. Letzte Gewissheit soll ein DNA-Vergleich bringen. Motiv: Sie hatte einen deutschen Freund. Arzu war jesidische Kurdin aus der Türkei, die zentrale Lehre dieser Religion lautet: ein Jeside darf sich nicht mit einem Nicht-Jesiden einlassen. Diese "Regel" hatte Arzu missachtet. 5 ihrer Geschwister sitzen in Untersuchungshaft, bisher nur wegen Entführungsverdachts.

http://www.lz.de/home/themenseite/der_fall_arzu_oezmen/5830960_Arzu_Oezmen_Entfuehrt_und_getoetet.html
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#32

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 17.01.2012 11:54
von LD-X 733 • 128 Beiträge
DNA-Test bestätigt Vermutung: Das in Großensee gefundene Mordopfer ist Arzu Özmen. Am 21.1.12 (Samstag) findet in Detmold ein Trauermarsch für Arzu statt, die Buchautorin Serap Cileli ("Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre") hat ihre Teilnahme zugesagt:

http://www.lz.de/home/themenseite/der_fall_arzu_oezmen/5835814_Staatsanwalt_bestaetigt_Tod_von_Arzu_Oezmen.html
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#33

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 26.01.2012 23:00
von Oma Thürmann • 766 Beiträge
Randbemerkung zum Thema Darsteller: Der Kinderheim-Leiter in FF 3 wird gespielt von Jörg Witte, der in der Sendung vom 13.04.2011 in FF 2 (Max und Babe) den Betrüger "Max" verkörperte.
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#34

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 02.03.2012 14:47
von uschi • 132 Beiträge
Hallo zusammen,

einem dem die Sendung auch nicht gefallen haben dürfte, war der Mörder von Andrea S.

http://www.b2b-deutschland.de/berlin/region/detail_dapd_3307001430.php

Der Mord scheint wohl geklärt zu sein.

lg
uschi
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#35

Re[2]: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 02.03.2012 14:53
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Hallo Uschi,

in der Tat scheint der Fallgeklärt zu sein. Da hat jemanden dann doch das Gewissen schwer gedrückt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Mann-gesteht-Sexualmord-in-Abschiedsbrief-und-wirft-sich-vor-Zug-id19039461.html



uschi>Hallo zusammen,

uschi>einem dem die Sendung auch nicht gefallen haben dürfte, war der Mörder von Andrea S.

uschi>http://www.b2b-deutschland.de/berlin/region/detail_dapd_3307001430.php

uschi>Der Mord scheint wohl geklärt zu sein.

uschi>lg
uschi>uschi
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#36

Re[2]: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 30.04.2012 15:43
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
L7>DNA-Test bestätigt Vermutung: Das in Großensee gefundene Mordopfer ist Arzu Özmen. Am 21.1.12 (Samstag) findet in Detmold ein Trauermarsch für Arzu statt, die Buchautorin Serap Cileli ("Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre") hat ihre Teilnahme zugesagt:

Beginn im Ehrenmord-Prozeß vor dem LG Detmold. Das Verfahren begann mit schockierenden Geständnissen der Angeklagten. Einzelheiten zum genauen Tatablauf wurden jetzt auch bekannt: Durch Zufall entdeckten die mitangeklagten vier Brüder im Herbst 2011, dass Arzu bei ihrem Freund übernachtet hat. Arzu wurde am 1. November aus der Wohnung ihres Freundes entführt und sollte zur Familie gebracht werden. Diese lehnte jedoch die Aufnahme der Tochter in die Familie ab. Arzu soll zu Verwandten nach Lübeck gebracht werden. Bei einem Halt auf einer Landstraße sei die Situation eskaliert. Arzu habe ihren Bruder bespuckt und auf ihre Eltern geschimpft. Danach habe der Bruder die Kontrolle verloren und seine Schwester mit zwei Schüssen getötet. Erst 10 Wochen später wird die Leiche von Arzu auf einen Golfplatz in Großensee gefunden.

Angeklagt sind insgesamt die 5 Geschwister von Arzu wegen Geiselnahme, drei sind zusätzlich wegen Mordes angeklagt. Auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater ist anhängig. 5 Verhandlungstage sind angesetzt...

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article106239852/Als-Arzu-sich-wehrte-drueckte-der-Bruder-den-Abzug.html
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#37

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 14.05.2012 15:16
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
im Mordfall Arzu vor dem LG Detmold hat das Gericht die Beweisaufnahme für beendet erklärt, am Mittwoch könnte somit das Urteil verkündet werden.

Das Gericht hat heute ein Experte für sogenannte Ehrenmorde gehört. Die Einschätzung des Psychologen wird wohl Grundlage für das LG sein, ob die Tötung von Arzu durch die Geschwister als Mord gewertet wird, dh ob niedrige Beweggründe einschlägig sind. Ehrenmorde werden in Deutschland durch höchstrichterliche Rechtsprechung nach Entscheidungen des BGH und des Bundesverfassungsgerichts als solche niedrige Beweggründe und somit als Mordmerkmal eingestuft.

Eine Chronik des heutigen Prozeßverlauf mit einer ausführlichen Darstellung des Psychologen, die mE einen guten und auch verständlichen Überblick über dieses schwierige Thema gibt.

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/detmold/detmold/6715267_Zeuge_Das_sind_keine_Profikiller.html

Insgesamt sind alle 5 Geschwister von Arzu wg Geiselnahme mit Todesfolge angeklagt, zwei Brüder zudem nach Ansicht der StA wegen Mordes. Für Geiselnahme mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Strafe nicht unter 10 Jahren vor. Der Vater von Arzu muss sich in einem gesonderten Verfahren wegen Anstiftung verantworten.
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#38

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 16.05.2012 11:33
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
die Staatsanwaltschaft hat für drei der insgesamt 5 angeklagten Geschwistern lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Zwei weitere Brüder sollen wegen Geiselnahme mit Todesfolge für 11 bzw. 11,5 Jahre in Haft.

Sollten sich die drei Berufsrichter und die zwei Schöffen schnell über das Ergebnis der Beweisaufnahme einig werden, wird das Urteil am Nachmittag erwartet.

http://www.wz-newsline.de/home/panorama/lebenslange-haft-fuer-brueder-und-schwester-von-arzu-oe-gefordert-1.988482
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#39

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 16.05.2012 14:59
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
sehr milde Urteile im Fall Arzu. Nur ein Bruder, der die Schüsse auf Arzu abgefeuert hat, erhielt lebenslange Haft. Zwei weitere Geschwister erhielten wegen Beihilfe zum Mord und Geiselnahme je zehn Jahre.

Zwei weitere Brüder von Arzu erhielten "nur" wegen Geiselnahme 5,5 Jahre. Das Gericht sieht bei diesen beiden Angeklagten noch nicht mal eine leichtfertige Verursachung bzgl. der Tötung an Arzu. Sonst hätten die Richter wegen Geiselnahme mit Todesfolge aburteilen müssen, hier ist die Mindeststrafe 10 Jahre.


http://www.taz.de/Urteil-im-Fall-Arzu-/!93527/
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#40

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 16.05.2012 17:21
von LD-X 733 • 128 Beiträge
Ist ihnen aber immer noch zuviel: die Anwälte haben Revision beantragt. Zwei Jahre auf Bewährung hätten sie gern
Die Staatsanwaltschaft prüft noch.

http://www.stern.de/panorama/lebenslange-haft-fuer-ehrenmord-an-arzu-oe-1827913.html
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#41

Re[2]: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 17.05.2012 00:25
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
L7>Ist ihnen aber immer noch zuviel: die Anwälte haben Revision beantragt. Zwei Jahre auf Bewährung hätten sie gern
L7>Die Staatsanwaltschaft prüft noch.

L7>http://www.stern.de/panorama/lebenslange-haft-fuer-ehrenmord-an-arzu-oe-1827913.html

auch die StA wird Revision einlegen. Das wird sie schon alleine aus prozeßrelevanten Gründen machen. Sollte der Revision zB wegen eines Formfehlers stattgegeben werden, und die Staatsanwaltschaft hat keine Revision eingelegt, dürfte im Folgeprozeß gegen den Angeklagten keine höhere Strafe ausgesprochen werden als im ersten Prozeß.

Zudem sollte die Staatsanwaltschaft schon deshalb Revision einlegen, weil mE die Richter gegen materielles Recht verstoßen haben und zwar im Hinblick auf die Verurteilung der zwei Brüder wegen Geiselnahme zu 5 Jahren.

Bei der Bewertung der beiden Brüder, die nur wg Geiselnahme verurteilt wurden, sehe ich eine Verurteilung wegen Geiselnahme wg Todesfolge für einschlägig, auch wenn die beiden bei der Tötung von Arzu (so hat die Beweisaufnahme ergeben- etwas anderes ist nicht bewiesen) nicht anwesend waren. Das Gesetz schreibt für solch einen Vorwurf eine Leichtfertigkeit bzgl. der bei der Geiselnahme begangenen Tötung des Opfers voraus- übersetzt heißt das, den Tätern ist ein erhöhtes Maß an Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Bei diesen Umständen der Tat (Verstoßen der Familie; gewaltbereite Brüder) muß auch ein Mittäter damit rechnen, dass dem Opfer weitere Gewalt zugefügt wird. Diesen Tatbestand hätte das Gericht mE auch aussprechen müssen, gerade auch deshalb, weil ein Täter wegen Mordes und die weiteren Geschwister wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurden. Die Mindeststrafe wären in diesem Fall 10 Jahre.

Die Verurteilung wegen Mordes für einen Bruder halte ich für richtig, über das Starfmaß wegen Beihilfe kann streiten, ob 11 Jahre angemessen sind. Die Verurteilung der zwei Brüder nur wegen Geiselnahme halte jedoch für falsch. Dies ist jedoch nur eine subjektive Meinung meinerseits und basiert nur auf Grundlage von Zeitungsartikel. Da ich jedoch auch schon mehrmals zu hohe Urteile gegen Angeklagte kritisiert habe, wollte ich meine juristische Meinung zu diesem Fall kundtun, gerade weil in diesem Fall- natürlich auch wegen meiner juristischen Vorbildung- eine andere Meinung habe.
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#42

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 17.05.2012 10:08
von LD-X 733 • 128 Beiträge
Artikel über das Jesidentum im allgemeinen und den Mordfall Arzu Özmen im besonderen:

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/jesiden_in_bester_gesellschaft/
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#43

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 18.05.2012 14:33
von Ludwig • 595 Beiträge
Auch hier noch ein weiterer Artikel:

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/vermischtes/Fuer-schoenen-Schein-getoetet;art4304,1467042

Bezüglich der Einschätzung des Strafmasses stimme ich Bastian zu; volkstümlich ausgedrückt: die beiden wegen Entführung verurteilten Brüder haben zwar "nur" an der Entführung mitgewirkt, aber sie wussten schon vorher, was mit Arzu passieren würde.
Mal sehen, was die Revision ergibt!

Viele Grüße
Ludwig
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#44

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 02.10.2012 12:29
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
jetzt stehen auch die Eltern vor Gericht: Der Vater wegen Anstiftung zum Mord und Beihilfe zur Geiselnahme; die Mutter wegen Körperverletzung durch Unterlassung. Sie hatte nicht eingegriffen, als ihr Mann und ein Sohn die Tochter mit Stockschlägen traktiert hatten.

es wird ein Indizienprozeß gegen den Vater, denn die Geschwister hatten im ersten Verfahren den Vater entlastet und alle Schuld auf sich genommen.

Ob man jetzt die Mutter anklagen muss, die bei der Tötung und Entführung nicht involviert war, ist für mich fraglich. Bei einem Unterlassungsdelikt muss ein Einschreiten auch zumutbar gewesen sein- eine mögliche Selbstgefährdung schließt grds. eine Strafbarkeit aus.

Wie das Gericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Bei sogenannten "Ehrenmorde" ist es schon vorgekommen, dass die Eltern freigesprochen wurden, wenn ihre Kinder die Schuld alleine auf sich genommen haben. In der Regel sind das die jüngsten Mitglieder der Familie, die dann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hält die Familie jetzt im zweiten Prozeß zusammen, wird es sehr sein, dem Vater die Tat nachzuweisen.



http://www.sueddeutsche.de/c5E388/867470/Anklage-gegen-Eltern-der-getoeteten-Arzu-Oezmen.html
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#45

Re: Sendung vom 14.12.2011

in XY-Hauptsendungen 02.10.2012 12:29
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
jetzt stehen auch die Eltern vor Gericht: Der Vater wegen Anstiftung zum Mord und Beihilfe zur Geiselnahme; die Mutter wegen Körperverletzung durch Unterlassung. Sie hatte nicht eingegriffen, als ihr Mann und ein Sohn die Tochter mit Stockschlägen traktiert hatten.

es wird ein Indizienprozeß gegen den Vater, denn die Geschwister hatten im ersten Verfahren den Vater entlastet und alle Schuld auf sich genommen.

Ob man jetzt die Mutter anklagen muss, die bei der Tötung und Entführung nicht involviert war, ist für mich fraglich. Bei einem Unterlassungsdelikt muss ein Einschreiten auch zumutbar gewesen sein- eine mögliche Selbstgefährdung schließt grds. eine Strafbarkeit aus.

Wie das Gericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Bei sogenannten "Ehrenmorde" ist es schon vorgekommen, dass die Eltern freigesprochen wurden, wenn ihre Kinder die Schuld alleine auf sich genommen haben. In der Regel sind das die jüngsten Mitglieder der Familie, die dann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hält die Familie jetzt im zweiten Prozeß zusammen, wird es sehr schwer sein, dem Vater die Tat nachzuweisen.



http://www.sueddeutsche.de/c5E388/867470/Anklage-gegen-Eltern-der-getoeteten-Arzu-Oezmen.html
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