das ist ja mal eine richtig erfreuliche Nachricht! Ich denke, jede/r von uns hier hat eine persönliche "Hitliste" von Fällen, deren Klärung er/sie sich besonders wünscht - und zu meiner Wunschliste gehörte nun mal der Fall Anke Sch., weil das Opfer aufgrund des unternehmerischen Engagements und Erfolgs eine bewundernswerte junge Frau war. Ich hatte in diesem Fall ja immer eine Zufallstat vermutet, und zwar begangen durch einen "handelsüblichen" (evtl. drogensüchtigen) Kleinkriminellen in akuter Geldnot. Das ist zwar sicherlich ein Klischee, aber dieser Personentypus gehört nun mal zu den typisch innerstädtischen Milieus von Städten einer gewissen Größe und zu einer bestimmten Tageszeit.
Viele Grüße Ludwig
Hallo Ludwig,
ich stimme dir was die Motivlage (und auch sonst) voll und ganz zu. An eine Beziehungstat irgernd einer Art habe ich von Anfang - im Gegensatz zum Kriminaler bei Rudi im Studio . nicht geglaubt.
RE: 13.12.2007 FF 2 (Kripo Köln) Mord an Anke Schäfer (Salatbar)
in Filmfälle
13.11.2015 19:43
von
bastian2410
• 1.678 Beiträge
also, ich komme auf die Seite. Führt zu einem Artikel der Bildzeitung. Wahrscheinlich ein Artikel der Kölner Ausgabe, daher musst du evt einAbo haben, weil du in NRW wohnst. (aber so genau weiß ich das auch nicht...)
der Festgenommene war spielsüchtig, nicht drogensüchtig.
PS: Lieber Heimo, warne dich schon mal vor, man sieht den Tatverdächtigen ohne Verfremdung ;)
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
zuletzt bearbeitet 13.11.2015 19:45 |
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Danke für die Erklärung. Beim Gugeln ist mir bereits aufgefallen, dass ein Foto vom Tatverdächtigen zu sehen ist. Ein Abo werde ich mir nicht zulegen. Die Kerninformationen habe ich ja nun.
RE: 13.12.2007 FF 2 (Kripo Köln) Mord an Anke Schäfer (Salatbar)
in Filmfälle
11.08.2016 23:38
von
TheWhite1961
• 1.160 Beiträge
Mein Tipp: Lebenslänglich wegen Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat. Keine besondere Schwere der Schuld da der Mord nicht vorher geplant war.
Bei dem Urteil fehlt mir der Zusatz "besondere Schwere der Schuld". Der KSTA kritisiert in einem Kommentar im übrigen aufs Schärfste die Strategie der Verrteidigung dern Angehörigen des Opfers das Gefühl der Verhöhnung gegeben zu haben. Es wäre dringend notwendig Mittel und Wege zu finden solche Winkeladvokaten bei solchen Zuwiderhandlungen ein befristetes Berufsverbot aufzuerlegen.