eine unglaubliche Story. Wahnsinn.
Ich habe jetzt erst von der Geschichte erfahren, da ich zwei Wochen im Reich der Mitte war und dort der Zugang zu westlichen Internetseiten sehr schwierig und z.T. auch illegal ist.
Betrachten wir uns den Fall mal von der juristischen Seite, obwohl zugeben muss, dass auch ich erstmal nachgucken musste, welche strafrechtlichen Konsequenzen solch ein Verhalten hat.
ein Untertauchen bzw. Abbruch von sozialen Kontakten ist in Deutschland selbstverständlich nicht strafbar. Auch das Anbringen eines falschen Namens an der Tür ist erlaubt. Allerdings besteht in Deutschland eine Meldepflicht, wenn ich meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese verjähren jedoch bereits immer nach ein paar Monaten (ihr kennt das bestimmt von den Strafzetteln oder von den Blitzfotos aus dem Straßenverkehr). Da die Vermisste häufig den Wohnort gewechselt hat, dürfte nur eine Verletzung der Meldepflicht in Düsseldorf vorliegen, die vorherigen Aufenthalte sind verjährt.
Betrug in jeder Art liegt nicht vor, auch wenn sie unter falschen Namen gearbeitet hat. Wenn sie gearbeitet hat, liegt ja kein Vermögensschaden vor. Hier sehe lediglich einen Identitätsmissbrauch- auch das ist eine Ordnungswidrigkeit. Sozialbetrug liegt auch nicht vor, wenn die erforderlichen Abgaben geleistet wurden- denn dann ist auch hier den zuständigen Stellen kein Schaden entstanden, egal ob unter falschen Namen gearbeitet wurde.
Vortäuschen einer Straftat liegt nicht vor. Untertauchen ist keine Straftat und das evt Behörden glauben müssen, sie sei einem Verbrechen zum Opfer gefallen, ist ihr nicht anzulasten, da sie solche Spuren nicht gelegt hat. Und hier liegt der Unterschied zum Vermisstenfall aus Sylt (Bürgermeisterin-Gatte)- der hatte solche Spuren nämlich gelegt (Einschussloch auf einem Parkplatz etc), hier wurde eine Zivilrechtsklage auf Erstattung der Einsatzkosten in Erwägung gezogen.
Was überhaupt noch nicht in Betracht gezogen wurde ist, ob evt eine Freiheitsberaubung in sogenannter mittelbarer Täterschaft vorliegt schließlich wurde ein Mann wegen Mordverdacht festgenommen. Dieser Mann wurde jedoch wegen eines anderen Mordes und wegen eines Geständnisses in diesem Fall festgenommen(wurde später widerrufen). Somit geht die Festnahme auf das Verhalten des Festgenommenen zurück und kann der Vermissten nicht angelastet werden. Verurteilt wurde der Mann wegen des anderen Mordes, in diesem Fall wurde er nicht angeklagt. Die Haftstrafe wurde somit nicht in diesem Fall verhängt, ist daher der Vermissten nicht anzulasten. Zumal diese Straftat verjährt sein dürfte (20 Jahre- wichtig ist das Datum der Entlassung des Mannes aus der Haft)
Der Vermissten können daher keine Straftaten angelastet werden, allenfalls ein paar Ordnungswidrigkeiten. Aber ich sehe das ähnlich wie Jiri. Ich lasse ja noch durchgehen, dass man als Haushaltshilfe oder in der Gastronomie auch ohne Papiere Arbeit findet, aber ohne Bankkonto geht mE in unserer Gesellschaft nichts. Daher glaube ich, dass auch noch eine andere Person (sei es willentlich oder nicht) in diese Geschichte involviert ist. Aber auch das wäre nicht strafbar...