#16

RE: Re[3]: 11.01.2012: Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 09.07.2014 18:22
von Oma Thürmann • 766 Beiträge

Die beiden Angeklagten wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.


Auch die neuen Blumen wird Heidi B. mit sich herumtragen, bis sie verwelkt sind.
Sie besitzt keine Vase und auch keinen Platz, wohin sie die Blumen stellen könnte. (19.06.1970, FF 2)

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#17

RE: Re[3]: 11.01.2012: Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 09.07.2014 22:48
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

Thx, Oma. Hatte den Prozeß jetzt nach 14 Monaten etwas aus den Augen verloren - obwohl es ein Mordprozess ohne Leiche war....

Sehr überraschend für mich ist die Verurteilung des Sohnes der Mitangeklagten zu lebenslanger Haft, obwohl er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war... Das muss sehr gut dargelegt werden in der Urteilsbegründung. Da bin ich sehr auf die Revision gespannt- vielleicht ist hier noch nicht das letzte Wort gesprochen...

Ungewöhnlich auch, dass beide Angeklagte trotz lebenslanger Haft weiter auf freien Fuß sind...


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#18

RE: Re[3]: 11.01.2012: Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 10.07.2014 14:12
von Heimo • 1.543 Beiträge

Zitat von bastian2410 im Beitrag #17

Ungewöhnlich auch, dass beide Angeklagte trotz lebenslanger Haft weiter auf freien Fuß sind...


Das ist zwar ungewöhnlich, aber seit dem Fall mit Swantje wissen wir, dass eben auch das möglich ist.

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#19

RE: Re[3]: 11.01.2012: Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 21.05.2015 13:14
von Oma Thürmann • 766 Beiträge

Das Urteil gegen den damaligen Freund von Maike T. und dessen Mutter ist nunmehr rechtskräftig, der BGH hat die Revision verworfen:

http://www.moz.de/nachrichten/brandenbur...dg/0/1/1391626/


Auch die neuen Blumen wird Heidi B. mit sich herumtragen, bis sie verwelkt sind.
Sie besitzt keine Vase und auch keinen Platz, wohin sie die Blumen stellen könnte. (19.06.1970, FF 2)

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#20

RE: Re[3]: 11.01.2012: Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 27.05.2015 03:05
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

Danke, Oma für den Hinweis...

Damit ist ein ziemlich aufsehenerregender Mordfall zumindestens juristisch abgeschlossen (die Leiche von Maike ist ja noch nicht gefunden)

Für mich bleibt überraschend, dass der BGH die lebenslange Haft gegen Ex- Freund durchgewinkt hat, obwohl er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war. Wahrscheinlich hätte er 7 bis 8 Jahre nach Jugendstrafrecht bekommen, wenn er im Prozeß ausgesagt hätte, wo die Leiche von Maike versteckt wurde- aber die Tat und das Motiv rechtfertigt natürlich das Strafmaß


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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#21

RE: 11.01.2012 FF2 (Neuruppin) Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 25.10.2018 13:54
von Ludwig • 595 Beiträge

Hallo zusammen,

das Dossier der heutigen Ausgabe der ZEIT (Nr. 44/2018) behandelt diesen Fall unter dem Titel "Ein Mord - wirklich? ".


Hier hält aber auch der Bus zur Siedlung Muckensturm, den Anja benutzt, wenn sie bei Dunkelheit allein nach Hause kommt.
(Sendung vom 15.01.1988, Filmfall 1, Mord an Anja A.)
Ihr Interesse gilt, so wie das von Tausenden Gleichaltriger, heißer Musik und effektvoll ausgeleuchteten Discotheken.
(Sendung vom 06.04.1979, Filmfall 1, Sexualmord an Christiane "Kiki" M.)

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#22

RE: 11.01.2012 FF2 (Neuruppin) Vermisstensache Maike Thiel

in Filmfälle 20.08.2024 23:26
von bastian2410 • 1.728 Beiträge

beide Verurteilten haben nach 10 Jahren die Wiederaufnahme im Fall Maike verlangt. Das Landgericht Cottbus hat diese abgelehnt.

Begründung: Die vorgelegten Beweismittel hätten „keine Zweifel an der Verurteilung aufgekommen lassen.

Quelle Märkische Allgemeine vom 6.8.2014

Maike Thiel: „Keine Zweifel“ an Mordurteil

Darum geht es: Auch zehn Jahre nach dem Urteil beteuern Christine S. und ihr Sohn Michael S. ihre Unschuld im Mordfall Maike Thiel aus Leegebruch. Über ihre Anwälte hatten sie deshalb im vergangenen Jahr die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Mordes und Anstiftung zum Mord beantragt.
Das ist die Entscheidung: Die 3. große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Cottbus hat darüber entschieden - und den Antrag „als unzulässig verworfen“. Die vorgelegten Beweismittel hätten „keine Zweifel an der Verurteilung aufgekommen lassen“. Die angeblich neuen Untersuchungsmethoden seien bereits beim Prozess 2014 bekannt gewesen - und erörtert worden.

So geht es weiter: Gegen die Entscheidung kann beim Brandenburgischen Oberlandesgericht noch Beschwerde eingelegt werden.

https://www.maz-online.de/newsletter/kei...VPXXCJD7QQ.html


Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
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