|
|
|
19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 27.08.2010 02:48von bastian2410 • 1.750 Beiträge
Die 64-jährige Arzthelferin Helga D. hatte am 8. November 2006 ihren Mann im Klinikum besucht. Auf dem Heimweg war sie von einem Taschenräuber angegriffen worden. Der Täter stach mehrfach mit dem Messer zu. Helga D. wurde an der Willi-Sänger-Straße aufgefunden. Sie starb später im Klinikum. Ihm wird zunächst nur Totschlag und versuchter Raub vorgeworfen.
Am 30. Mai 2008 wird der 38-jährigen Angeklagten Remo M. wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft. Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Zum Tatzeit war der Angeklagte sehr stark betrunken, dieser Umstand wurde nicht berücksichtigt.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0530/brandenburg/0073/index.html
Im Dezember 2008 hebt der BGH zwar nicht den Schuldspruch auf, jedoch das Strafmaß. Laut BGH sei der Einfluss der Alkoholisierung von Remo M. auf dessen Steuerungsfähigkeit nicht genügend beachtet worden. In einer neuen Verhandlung geht es dann lediglich um das Strafmaß für die verurteilte Tat.
Das Urteil der zweiten Instanz liegt mir noch nicht vor, werde aber die Woche nach dem Urteil in den Sammlungen der Oberlandgerichte suchen.
Re: 19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 18.03.2011 02:16von bastian2410 • 1.750 Beiträge
RE: 19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 02.06.2026 23:10von bastian2410 • 1.750 Beiträge
Sendung vom 19.4.2007
FF 2 (Kripo Potsdam) Mordfall Helga Dieckmann
Der Marienberg- Mörder
Teil 1
Brandenburg an der Havel- etwa 70 km westlich von Berlin entfernt- ist eine kreisfreie Stadt und 2006 mit über 70000 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Bundesland Brandenburg. Die Stadt ist bekannt für ihre gotischen Gebäude aus Backstein, darunter auch das Altstädtische Rathaus aus dem 15. Jahrhundert. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Brandenburger Dom, dessen Kapelle eine barocke Orgel und eine bemalte Gewölbedecke hat. Das spätmittelalterliche Paulikloster beherbergt das Archäologische Landesmuseum. Wegen ihrer langen Geschichte und aufgrund ihrer namensgebenden Rolle für das Land Brandenburg wird sie auch als „Wiege der Mark“ bezeichnet.
Im Stadtteil Hohenstücken wohnt seit über 30 Jahren auch die 64-jährige Rentnerin Helga Dieckmann zusammen mit ihrem Mann Willi in einem Wohnblock in der Nikolaus-von-Halem Straße. Ganz in der Nähe hat sich das Ehepaar einen Schrebergarten zugelegt- das große Hobby der Rentnerin. Das Ehepaar ist gerade von einem 14-tägigen Urlaub aus der Türkei zurückgekehrt. Helga hatte dort ihren 64. Geburtstag am 23. Oktober gefeiert.
Helga Dieckmann hatte vor ihren Ruhestand als Sekretärin bei den Wasserwerken gearbeitet und ist Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Trotz ihres Ruhestandes arbeitet die fitte und lebenslustige Frau stundenweise in einer Arztpraxis in Brandenburg an der Havel. Sie hilft am Empfang, koordiniert die Termine und erledigt die Post. Sie ist beim Praxisteam und bei den Patienten sehr beliebt und gilt als die gute Seele der Praxis.
Auch am Mittwoch, den 8. November 2006 arbeitet die Rentnerin bis 17 Uhr in der Praxis. Danach will sie noch ihren Mann im Krankenhaus besuchen. Willi Dieckmann hatte sich an diesem Morgen in das Städtische Krankenhaus begeben. Dort war für den Tag eine lange geplante Nierenoperation geplant. Eigentlich ein Routineeingriff, Helga Dieckmann rechnet sogar damit, dass sie ihren Mann noch an diesem Abend mit nach Hause nehmen kann. Allerdings hatte Herr Dieckmann bei der OP viel Flüssigkeit verloren und musste an einen Tropf angeschlossen werden. Die Ärzte raten daher, dass der Ehemann noch einen Tag zur Erholung und zur Beobachtung im Krankenhaus verbleiben solle.
Helga Dieckmann leistet ihrem Mann noch beim Abendessen Gesellschaft und verabschiedet sich gegen 18 Uhr. Man verabredet sich für morgen.
Je nachdem welchen Weg die 64-jährige für den Heimweg zu ihrer Wohnung in der Nikolaus-von-Halem-Straße einschlägt, dauert der Fußweg 20 bis 30 Minuten. Helga Dieckmann hätte zwar auch ein Taxi nehmen können, sie liebt jedoch das Laufen. Zudem wohnt das Ehepaar in einer ruhigen Wohngegend, größere Straftaten finden hier nicht statt. Die Polizei kann zunächst nicht feststellen, welchen Weg die Rentnerin genommen hat- es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder sie lief vom Krankenhaus die Bergstraße herunter und bog dann in die Willi-Sänger- Straße in der Nähe des Parkplatzes am Krematorium ein. Oder sie nahm die Abkürzung durch den Marienberg und durchquerte die unbeleuchtete, leicht hügelige Parkanlage zum Parkplatz am Krematorium.
Ein Anwohner in der Willi- Sänger- Straße wird in dieser Nacht zum wichtigsten Zeugen. Er wartet an diesem Abend auf seine Frau und die Kinder, die zum Einkaufen gefahren sind. Aufgrund eines lauten Geräusches auf der Straße begibt sich der Mann- in Annahme seine Familie kehrt zurück- auf die Straße. Hier begegnet er im Vorbeigehen eine Gruppe von 4-6 Jugendliche, die die Willi-Sänger-Straße heruntergehen. Dann erkennt der Anwohner auf dem Parkplatz des Krematoriums eine winkende Frau, die auf ihn schwankend zuläuft. Jetzt erst erkennt er die Frau: Es ist seine Nachbarin Helga Dieckmann, die in seinen Armen zusammenbricht. Bevor die Rentnerin das Bewusstsein verliert, teilt sie noch mit, dass sie überfallen wurde.
Der Zeuge ruft sofort den Notarzt, obwohl er keine Verletzungen feststellen kann. Als der Rettungswagen eintrifft, ist Helga Dieckmann noch am Leben, aber nicht mehr ansprechbar. Jetzt erst stellen die Ärzte fest, dass das Opfer eine Stichwunde im Oberkörper aufweist. Die 64-jährige wird sofort in das gleiche Krankenhaus gebracht, in dem auch ihr Mann liegt und wird notoperiert. Noch während der OP stirbt Helga Dieckmann an ihren schweren inneren Verletzungen.
Gegen halb 1 wird der Ehemann des Opfers geweckt und in ein Einzelzimmer gebracht. Hier informiert die Polizei ihn über den Tod seiner Frau.
Jetzt erst ermittelt auch die Kripo Potsdam. Erst gegen 22.30 Uhr- also 4 Stunden nach dem Mord- wird der Tatort rundum die Willi-Sänger-Straße weiträumig abgesperrt und abgesucht. Da Helga Dieckmann erstochen wurde, wird mit Metalldetektoren rundum den Marienberg und dem anliegenden Stadtpark nach der Tatwaffe gesucht. Tatsächlich findet die Kripo in Tatortnähe 4 Messer, ein Messer sogar mit Blutflecken. Kaum zu glauben: Die kriminaltechnische Untersuchung ergibt, dass alle Messer als Tatwaffe ausscheiden. Die Polizei erhofft sich zudem von Befragungen in der Nachbarschaft viel. Helga Dieckmann kam auf ihrem Heimweg an mehreren Supermärkten und Geschäften vorbei, die gegen 18.30 noch geöffnet waren- die Willi- Sänger- Straße ist zu dieser Zeit eine ziemlich belebte Straße.
Die Kleidung des Opfers wird beim LKA Brandenburg kriminaltechnisch untersucht. Auf der Winterjacke wird zwar eine biologische Spur extrahiert, die aber nach den damaligen Methoden nicht untersucht werden kann. Auf der Handtasche des Opfers werden keine DNA- Spuren bzw. Fingerabdrücke gefunden. Da es in der Tatnacht sehr kalt war, geht die Kripo davon aus, dass der Täter Handschuhe getragen hat.
Der Mord von Marienberg verbreitet sich wie ein Lauffeuer in Brandenburg und die Angst der Bewohner vor weiteren Überfällen wächst, auch weil die Polizei keine heiße Spur zum Täter findet. Zwar meldet sich ein Zeuge, der zur Tatzeit zwei Radfahrer gesehen haben will, die auf dem Marienberg Richtung Parkplatzt am Krematorium unterwegs waren- von einem Radfahrer kann sogar ein Phantombild angefertigt. Die Suche nach den Radfahrern bleibt ebenso erfolglos wie die Fahndung nach den 4 bis 6 Jugendlichen, die zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen wurden.
Doch eine Woche nach dem Mord- am 15.11.2006- kommt es zu einer Situation, die die Kripo Potsdam ein großes Stück weiterbringt. Beim Rewe-Markt im Tschirchdamm- ca. 3 km vom Tatort entfernt und ein beliebter Treffpunkt in der Sprayer-Szene – vertraut sich ein junger Mann einer Person an und beichtet, dass er bei dem Mord im Stadtpark dabei gewesen sei. Er habe „Schmiere“ gestanden. Sein Komplize sei dann ausgerastet, als die Rentnerin sich wehrte und ihre Handtasche nicht hergeben wollte. Dieser angebliche Mittäter, dessen richtiger Name nicht bekannt ist, ist in der Sprayer- Szene nur unter seinem Graffiti- Tag UMS bekannt. Danach verschwindet der junge Mann wieder.
Der Zeuge wendet sich bereits am nächsten Tag an die Polizei. Mit seiner Hilfe kann die Kripo ein Phantombild anfertigen. Der stämmige Mann ist zwischen 17 bis 21 Jahre alt und hat ein besonderes Merkmal: er hat eine auffällige Narbe neben der Nase. Zudem spricht er erkennbar Berliner Dialekt.
In den nächsten Wochen konzentriert sich die Kripo auf die Suche nach UMS und ermittelt in der Sprayer- Szene. Die Ermittlungen nach dem Mittäter gestalten sich jedoch schwierig. Die Nachforschunge im Sprayer- Milieu führen nicht zur Identifizierung von UMS. Viele Sprayer schweigen gegenüber der Polizei wegen ihrem Ehrenkodex, nie mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Insgesamt überprüft die Polizei über 2400 Personen aus dem Graffiti- Milieu, die vom Alter her auf die Beschreibung von UMS passen- ohne Erfolg.
Kurz nach der Tat werden auch drei Obdachlose von der Polizei vernommen, unter ihnen auch der 37-jährige Reno M., die sich regelmäßig auf dem Friedhof des Krematoriums am Marienberg aufhalten. Sie sagen aus, von der Tat nichts mitbekommen zu haben. Da die Kripo die Aussagen nicht widerlegen kann und auch nichts Strafrechtliches gegen die Männer vorliegt, wird diese Spur nicht weiter verfolgt.
Trotz einer hohen Belohnung von 5000 Euro gehen in den 5 Monaten nach der Tat nur etwas mehr als 50 Hinweise ein. Ein halbes Jahr nach dem Mord in Brandenburg an der Havel wird der Fall in Aktenzeichen xy vorgestellt. Im Vordergrund steht die Identifizierung von UMS und die Suche nach dem Fahrradfahrern und den Jugendlichen, die am Tattag in unmittelbarer Nähe des Tatortes gesehen wurden und als wichtige Zeugen gelten. Zudem erhofft sich die Polizei, dass sich noch Zeugen melden, die Helga Dieckmann auf den Weg vom Krankenhaus nach Hause gesehen haben.
(Im FF wird dargestellt, dass der Räuber die Handtasche des Opfers tatsächlich mitgenommen hat. Dies ist jedoch nicht so, der Täter hat nach dem Messerstich die Handtasche losgelassen und am Tatort zurückgelassen)
Tatsächlich gehen viele Hinweise zum Phantombild ein. Ein Anrufer erklärt, dass UMS mit ihm auf die gleiche Schule in Nord gegangen ist. Dies sei die Oberschule Brandenburg Nord gewesen. (diese Spur erweist sich jedoch nach weiteren Ermittlungen als „kalt“)
Ein anderer Zeuge meldet sich und sagt aus, dass UMS im Ausland untergetaucht sei.
Sogar der Fahrradfahrer meldet sich und macht eine interessante Aussage. Er will die mutmaßlichen Täter auf seiner Fahrt gesehen haben. Der Mann war auf der stadtauswärts rechten Seite der Willi-Sänger-Straße unterwegs und wollte an der Sprengelstraße abbiegen. Plötzlich liefen zwei Männer vor sein Rad. Es kam zu einer Kollision. Die beiden Fußgänger rappelten sich auf und eilten in Richtung August-Bebel-Straße davon. Der Zeuge ist sich sicher, dass einer der Männer der gesuchte Mittäter mit dem Spitznamen UMS ist und identifiziert den Mann anhand des Phantombilds. An den anderen Verdächtigen hat der Radfahrer jedoch keine konkrete Erinnerung. Er war damit beschäftigt, sich wieder aufzurappeln, während seine Unfallgegner davonliefen. Als er weiterfahren wollte, habe er dann das Blaulicht eines Rettungswagens in Nähe des Krematoriums gesehen.
Im Juni 2007 meldet sich dann eine Frau auf der Polizeiwache in Brandenburg an der Havel und gibt dem Fall dann die entscheidende Wendung: Ihr gegenüber soll ein Mann den Mord an Helga Dieckmann in einen Supermarkt gestanden haben.
Teil 2: Jetzt hat die Polizei einen Namen, jedoch lässt eine Festnahme noch auf sich warten. Die Kripo versucht, den entscheidenden Tatnachweis zu ermitteln. Die Fahndung der Polizei führt weiterhin durch ein verwirrendes Labyrinth aus offenen Fragen. Und kann auch der mysteriöse UMS identifiziert werden?
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 05.06.2026 15:27von bastian2410 • 1.750 Beiträge
Sendung vom 19.4.2007
FF 2 (Kripo Potsdam) Mordfall Helga Dieckmann
Der Marienberg- Mörder
Teil 2
Am 15. Juni 2007 erreicht die Beamten der Kripo einen Anruf einer Frau, die angibt, dass ein Mann den Mord am Marienberg ihr gegenüber gestanden hat. Obwohl der Anruf am späten Nachmittag bei der Kripo eingeht, lässt sich die Polizei zunächst nicht blicken. Erst gegen 22 Uhr bitten die Beamten die Zeugin in ihrer Wohnung zur Vernehmung.
Sie sagt aus, dass ihr heute ein gewisser Reno M., den sie mal in einer Kneipe kennengelernt hatte, aber sonst keinen näheren Kontakt gehabt hätte, in einem Plus- Markt in Hohenstücken in der Willibald-Alexis-Straße beim Einkaufen gebeichtet habe, dass er im November letzten Jahres bei einem Handtaschenraub eine ältere Frau getötet hat. Die Polizei habe ihn sogar schon vernommen wegen der Sache, habe M. ihr erzählt. Sie sei zunächst perplex und schockiert gewesen, wollte jedoch näheres zur Sache wissen. Reno M. habe ihr sogar gezeigt, wie lang das Tatmesser gewesen sei: etwa 30 Zentimeter. Er habe die Frau nicht töten wollen, sie sei ausgerastet und ihm ins Messer reingelaufen.
Insgesamt drei Stunden habe sie mit Reno M. gesprochen. Bei einer günstigen Gelegenheit habe sie dann ihren Bruder angerufen, der M. ebenfalls vom Namen her kennt. Er sollte dann die Polizei verständigen.
Jetzt hat die Polizei einen Namen. Kurz nach dem Mord wurde Reno M. bereits von der Polizei verhört. Reno M. ist 2006 37 Jahre alt, gelernter Mauerer und Vater von vier Kindern. Er ist seit mehreren Jahren arbeitslos und verkehrt im Obdachlosen- Milieu. M. ist zwar polizeilich bekannt, hat jedoch keine Vorstrafen.
Trotzdem wird Reno M. nicht sofort verhaftet- der entscheidende Tatnachweis fehlt noch. Die Kripo Potsdam beantragt beim Landgericht Brandenburg eine Telefonüberwachung und observiert den Verdächtigen. Zudem wird ein sogenannter V- Mann auf Reno M. angesetzt, der weitere Informationen besorgen soll und ebenfalls aus dem Obdachlosen- Milieu stammt. Die Aktion geht jedoch schief. Bereits beim ersten Treffen entlarvt Reno M. den Spitzel. Die Polizei erfährt davon aus einem Telefongespräch mit der Freundin von Reno M.- der V- Mann wird sofort abgezogen.
Auch wird gut 8 Monate nach der Tat der Tatort rundum der Willi- Sänger Straße erneut abgesucht. Dabei wird der Suchradius gegenüber der ersten Tatortabsuche erheblich erweitert. Grund ist die Aussage eines Radfahrers, der am Tattag mit den mutmaßlichen Tätern zusammengestoßen war- die Polizei sucht jetzt auch den möglichen Fluchtweg dieser beiden Männer akribisch ab. Ziel ist es, die Tatwaffe zu finden, die seit dem Verbrechen verschwunden ist. Das Tatmesser bzw. Spuren, die im Zusammenhang mit dem Mord an der Rentnerin stehen, werden allerdings erneut nicht gefunden.
Die Kripo Potsdam kann dann auch zwei Wachmänner ermitteln, denen gegenüber Reno M. die Tat ebenfalls gestanden hat. Anke L. hatte die Wachmänner in den Plus- Markt in einem unbeobachteten Moment angesprochen und sie auf Reno M. aufmerksam gemacht. Die Wachmänner haben ihr dann gegenüber erwähnt, dass Reno M. ihnen bereits am Vormittag die gleiche Geschichte erzählt hätte- allerdings hätten sie ihm nicht geglaubt und auch nichts weiter unternommen. Beide Männer bestätigen in der Vernehmung diese Aussage. Reno M. hatte dem Wachmännern früher am Tag mehrfach kleinlaut und gar nicht prahlend erzählt, dass er einen großen Fehler gemacht und die Frau abgestochen habe.
Auf den Tag genau 1 Jahr nach der Tat- am 8. November 2007- wird Reno M. dann nicht unweit des damaligen Tatortes festgenommen. Dem Verdächtigen wird Totschlag und schwerer Raub mit Todesfolge vorgeworfen- das Amtsgericht Potsdam erlässt am 9. November 2007 Haftbefehl und ordnet Untersuchungshaft an.
In den ersten Vernehmungen leugnet Reno M. zunächst jede Tatbeteiligung. Als die Beamten den Verdächtigen mit seinen Geständnissen gegenüber anderen Personen konfrontieren, gibt M. zwar zu, diese Aussagen getätigt zu haben. Er habe jedoch an diesem Tag sehr viel Alkohol getrunken und habe nach Aufmerksamkeit gesucht. Daher habe er mit Anke L., die er flüchtig kennen würde, das Gespräch gesucht. Alles was er gesagt habe, soll jedoch „totaler Blödsinn“ gewesen sein.
Für die Ermittler ist die Beweislage schwierig. Es gibt keine unmittelbaren Augenzeugen, keine Spuren am Tatort, die auf Reno M. hindeuten und auch keine Tatwaffe. Trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Ende März 2008 gegen den 37-jährigen Tatverdächtigen Anklage wegen Totschlag und schweren Raub mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, Helga Dieckmann habe sterben müssen, weil sie sich dagegen wehrte, dass man ihr die Handtasche rauben wollte.
Am 6.5.2008 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam der Prozess gegen Reno M.- das Gericht hat insgesamt 6 Verhandlungstage angesetzt.
Laut Anklageschrift soll der jetzt 38-jährige Angeklagte am 8. November 2006 gegen 18.20 Uhr die 64-jährige Rentnerin und Arzthelferin Helga Dieckmann mit einem Stich ins Herz am Marienberg getötet haben, weil sich das Opfer gegen einen Handtaschenraub wehrte. Eine Stunde nach der Tat starb das Opfer nach einer Notoperation im Städtischen Klinikum Brandenburg an ihren schweren inneren Verletzungen. Nach Ansicht der Anklage seien die Ermittlungen schwierig gewesen, weil die Kripo in Milieus ermitteln musste, die in der Regel nicht kooperativ mit der Polizei zusammenarbeiten. Auch fehlen unmittelbare Tatzeugen und objektive Spuren, zudem konnte ein mutmaßlicher Mittäter aus der Sprayer- Szene bis heute nicht ermittelt werden. Jedoch sei die Anklage davon überzeugt, dass Reno M. für den Tod der Frau verantwortlich ist.
Nachdem der Angeklagte das erste Mal von der Polizei befragt wurde, habe sich bei ihm ein innerer Druck aufgebaut und er musste sich offenbaren. Mehreren Personen habe er dann die Tat am Marienberg gestanden. Dabei habe er in den Gesprächen Wissen offenbart, das nur der Täter haben konnte. Zum Beispiel über die Beschaffenheit der Mordwaffe- einem Messer.
Ein genaues Motiv für die Tat haben die Ermittlungen nicht ergeben, daher klagt die Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten nur Totschlag und schweren Raub mit Todesfolge an. Die Beweisaufnahme wird ergeben, ob die Tat eventuell eine andere Bewertung nötig macht.
Reno M. will sich trotz Nachfragen der Kammer nicht zum Anklagevorwurf äußern und beantwortet nur Fragen zu seinem Lebenslauf. Der gebürtige Brandenburger wuchs bei seinen Großeltern in Netzen und bei der Mutter in Nord auf. Nach der achten Klasse lebte er ein Jahr lang in einem Heim nahe Leipzig, ehe er zur Maurerlehre in einem Stahlwerk in seine Heimat Brandenburg zurückkehrte. Ein Jahr verbrachte er bei der Armee, dann wieder bis 1992 in dem Stahlwerk seiner Heimat. Nach der Wende hatte das Werk Schwierigkeiten und viele Leute der Belegschaft wurden entlassen. Auch er wurde dann gekündigt, hatte noch einmal für ein paar Monate Arbeit und ist seit rund 14 Jahren fast unentwegt arbeitslos. Unterbrochen nur von Arbeitsamtslehrgängen und Ein-Euro-Jobs.
Mit verschiedenen Frauen hat Reno M. insgesamt 4 Kinder. Dann habe er erneut eine Frau kennengelernt und sei mit ihr seit einigen Monaten verlobt. Ob er seine jetzige Verlobte auch heiraten wolle, fragt der Richter. „Weil sie gern einen trinken tut, zögere ich noch. Immer am Monatsanfang, wenn es Geld gibt, säuft sie Schnaps, das ist, was
mich so nervt,“ vertraut Reno M. dem Gericht an. Er selbst trinke zwar auch bis zum Vollrausch, doch das geschehe nicht jeden Tag.
Die Verteidigung gibt den Hinweis, dass das Alkoholverhalten des Angeklagten in der Verhandlung noch eine Rolle spielen wird. Sie merkt an, dass ihr Mandant alkoholkrank sei und daher seine gemachten Aussagen über die Tat gegenüber den anderen Zeugen als „Prahlerei“ zu werten sind.
Dann ist der Anwohner geladen, in dessen Armen Helga Dieckmann zusammengebrochen ist. Roland H. sei im Keller gewesen und habe auf seine Familie gewartet. Dann sei er stutzig geworden, als er ungewöhnliche, beunruhigende Schreie von draußen hörte. Er glaubte, eine männliche Stimme als Urheber vernommen zu haben. Aus dem tiefsten Inneren seien diese drei Aggressionsschreie gekommen. Draußen auf der Straße seien ihnen zunächst aber nur eine Gruppe von 4 bis 6 Jugendliche aufgefallen. Die hätten sich aber ganz normal verhalten, seien auch nicht gerannt oder ähnliches. Erst dann habe er aus einiger Entfernung Frau Dieckmann gesehen. Sie sei auf ihm zugetaumelt, jedoch hätte er die Situation zunächst falsch eingeschätzt. Erst als sie vor ihm zusammenbrach und noch sagte, sie sei überfallen worden, habe er den Ernst der Lage erkannt. Er habe dann sofort den Notarzt gerufen, obwohl er keine Verletzungen oder Blut erkennen konnte.
Teil 3: Keine Spuren, keine Tatwaffe und kein Geständnis. Jetzt kommt die wichtigste Zeugin der Anklage- die Frau, der gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden hat.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 15.06.2026 03:37von bastian2410 • 1.750 Beiträge
Sendung vom 19.4.2007
FF 2 (Kripo Potsdam) Mordfall Helga Dieckmann
Der Marienberg- Mörder
Teil 3
Am zweiten Verhandlungstag stehen dann die Personen als Zeugen im Focus, denen gegenüber Reno M. die Tat gestanden hat. Als erstes wird Anke L. vom Gericht gehört. Stundenlang hatte Reno M. der Verkäuferin am 15. Juni sein Herz ausgeschüttet. Die Verkäuferin wuchs nach einigen Angaben an diesem Tag in die Rolle einer Kriminalbeamtin hinein. Am 15. Juni sei sie einkaufen gewesen im Plus-Markt in Hohenstücken. Am Kühlregal sei Reno M. auf sie zugekommen, den sie einmal flüchtig kennen gelernt hatte. Nach einem kurzen Smalltalk habe er sie gefragt, ob sie von dem Mord an der alten Dame im November gehört habe. Er habe ihr dann anvertraut, dass ihn die Polizei wegen der Sache am Marienberg bereits vernommen hat. Anschließend ergänzt er: „Wenn die wüssten, dass ich das gewesen bin, ich habe sie erstochen.“
Zunächst sei sie perplex und schockiert gewesen. „Man erzählt doch nicht einfach so, dass man jemanden erstochen hat, das macht man doch nicht.“ Sie habe die Geschichte aber sehr ernst genommen, auch weil Reno M. ruhig und selbstbewusst ihr gegenüber auftrat. Daher habe sie weiter nachgehakt, um herauszufinden, ob Reno M. Dinge wusste, die nur der Täter wissen konnte. Und er habe viel erzählt und auch auf Nachfragen immer wieder geantwortet.
Wiederholt habe er betont, dass alles „anders, anders, anders gewesen sei als im Fernsehen berichtet. Helga D. sei nicht auf dem Marienberg erstochen worden.“ Reno M. habe ihr sogar gezeigt, wie lang das Tatmesser gewesen sei: etwa 30 Zentimeter. Warum er denn überhaupt ein Messer bei sich gehabt hat, habe Anke L. ihn dann gefragt. Weil Jugendliche ihn im vorherigen Juni in Butterlake überfallen, verprügelt und mit einem Messer schwer verletzt hätten, habe seine Antwort gelautet.
Dann sei sie neugierig geworden und habe wissen wollen, warum er die Rentnerin erstochen habe. Weil ich dumm gewesen bin und weil ich Geld brauchte, antwortet Reno M. auf die Frage. Und weil er ziemlich „besoffen“ gewesen wäre an diesem Abend. Er sagte, die Rentnerin hätte doch nur die Tasche loslassen müssen. Er habe die Frau nicht töten wollen, sie sei „ausgerastet und ihm reingelaufen ins Messer.“ Sie wollte weiter wissen, ob er auch jetzt ein Messer bei sich trage. Da wäre ich ja blöde, habe er geantwortet. Der Polizei wolle er die Tat zwar nicht gestehen. Gleichwohl könne sie ja auf der Wache anrufen, da würden sie ihn schon kennen.
Als die Gelegenheit günstig war, habe sie Hilfe bei zwei Wachmännern des Supermarktes gesucht. Doch der eine habe nur abgewunken und gesagt, dass der Typ die Geschichte ihm bereits heute Mittag erzählt habe. Sie könne ja die Polizei verständigen, er habe bald Feierabend und ihm sei das zu viel Papierkram.
Auch nach Ladenschluss diente die Zeugin Reno M. weiter als Kummerkasten, sie ließ sich über sein Leben, seine Kinder und Frauen erzählen. In einer Gesprächspause rief die Verkäuferin ihren Bruder an, der Reno M. auch vom Namen her kannte. In einer weiteren Gesprächspause- bereits nach Geschäftsschluss gegen 20 Uhr und vor dem Supermarkt- rief sie dann die Polizei an und schilderte die Situation. Sogar den Namen des geständigen Mannes habe sie den Beamten genannt. Allerdings sei keine Polizei gekommen. Erst als sie gegen 22 Uhr nach Hause kam, hätte sie Besuch von der Kripo bekommen und wurde befragt. Da war Reno M. allerdings bereits verschwunden. Die Nachfrage der Verteidigung, ob der Angeklagte an diesem Tag alkoholisiert war, kann sie allerdings nicht beantworten.
Auch die zwei Wachmänner des Plus- Marktes werden vor Gericht gehört. Auch sie bestätigen, dass der 38-jährige ihnen gegenüber die Tat an Helga Dieckmann gestanden hat. Reno M. sei im Supermarkt bekannt gewesen, hatte sich hier öfter Alkohol geholt. Er sei zwar eine unangenehme Person gewesen durch sein ungepflegtes Aussehen, hatte aber nie Probleme gemacht. Er habe zum Beispiel nie geklaut oder hätte andere Kunden belästigt- nur alkoholisiert wäre er öfter gewesen. Als er am 15. Juni mittags den Supermarkt besuchte, sei er an die Wachmänner herangetreten und habe gesagt, dass er einen großen Fehler gemacht und die Frau abgestochen habe. Sie hätten diesem „Art Penner“ aber nicht geglaubt und wieder weggeschickt. Nach Ansicht der Männer war Reno M. an diesem Tag zwar alkoholisiert, aber nicht volltrunken gewesen.
Dann sind mehrere Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten geladen. Exfreundinnen, Zechkumpanen bzw. Bekannte aus dem Obdachlosen- Milieu. Alle sagen aus, dass Reno M. dem Alkohol nicht abgeneigt war. Vor allem am Monatsanfang, wenn die „Stütze“ auf dem Konto war, konsumierte der Angeklagte übermäßig viel Alkohol. Zur Tatzeit war der Angeklagte auch im Obdachlosen- Milieu unterwegs. Erst mit einer neuen Beziehung fand er wieder regelmäßig einen Schlafplatz. Aber- auch das sagen alle aus- war Reno M. nie gewalttätig. Auch nicht, wenn er die Nächte durch die Kneipen zog. Gegenüber Frauen und seinen Kindern hat er nie die Hand erhoben, sämtliche Beziehungen waren nicht von Gewalt geprägt.
Auch Zeugen aus der Sprayer- Szene werden vom Gericht vorgeladen, um die Rolle des möglichen Mittäter UMS seitens der Kammer zu bewerten. So berichtet ein Zeuge, dass UMS ihm eine Woche nach der Tat am Rewe-Markt im Tschirchdamm seine Tatbeteiligung gestanden hat. Er sei bei dem Überfall dabei gewesen, er und sein Komplize hätten es auf die Handtasche der Frau abgesehen. Sein Komplize sei dann ausgerastet, als die Rentnerin sich wehrte und ihre Handtasche nicht herausgeben wollte. UMS habe nur Schmiere gestanden, zugestochen habe aber sein Komplize. Völlig in Panik seien beide dann „abgehauen Richtung Parkplatz Krematorium.“ Nach dem Gespräch wurde UMS dann nicht mehr gesehen im Tschirchdamm, obwohl es in der Vergangenheit sein bevorzugter Aufenthaltsplatz gewesen war. Er sei dann laut der Aussage des Zeugen „im Ausland“ untergetaucht.
Auch ein Radfahrer sagt als Zeuge aus. Er war am Tatabend mit seinem Fahrrad in Tatortnähe mit zwei Männern zusammengestoßen. Er sei stadtauswärts auf der rechten Seite der Willi-Sänger-Straße unterwegs gewesen und wollte an der Sprengelstraße abbiegen- hier sei es zu einer Kollision mit zwei Männern gekommen. Den Angeklagten als einer dieser Männer kann er allerdings nicht identifizieren. Bei seiner Vernehmung sei ihm dann ein Phantombild des mutmaßlichen Mittäters UMS gezeigt worden. Er sei sich mit großer Wahrscheinlichkeit sicher, dass diese Person einer der Männer bei dem Zusammenstoß gewesen war.
Auf die Nachfrage des Gerichts, ob der Angeklagte eventuell Aussagen machen möchte, wer dieser mysteriöse UMS ist, antwortet Reno M.: „Keine Ahnung. Ich war es nicht. Ich war damals nicht dort.“
Am dritten Verhandlungstag wird zunächst der Filmbeitrag der Aktenzeichen xy- Sendung vom 19. April 2007 vorgespielt. Als die Szene gezeigt wird, in der der Ehemann als damaliger Patient des Städtischen Klinikums in ein eigenes Krankenzimmer gebracht wird und seine eigene Reaktion auf die Todesnachricht vorgespielt bekommt, ringt der Rentner im Gerichtssaal um Fassung- auch bei den Zuschauern ruft der Filmbeitrag Reaktionen hervor.
Auch an diesem Verhandlungstag will der Angeklagte, der den Filmbericht emotionslos verfolgt und die ganze Zeit von der Leinwand weggeschaut hatte, erneut auf Nachfragen des Richters und des Staatsanwalts weiterhin keine Aussagen zur Tat machen.
Danach wird die Kripobeamtin gehört, die die Ermittlungen im Fall Helga Dieckmann geleitet hatte. Sie schildert vor Gericht, wie die Kripo versuchte, Reno M. als Täter zu überführen, nachdem er am 15. Juni 2007 gegenüber der Verkäuferin Anke M. ein Geständnis mit einigen Details abgelegt hatte. Nachdem die Zeugin vernommen wurde, hatte die Kripo entschieden, Reno M. nicht sofort zu verhaften. Nach ihrer Ansicht fehlte in diesem Fall noch der entscheidende Tatnachweis, und so sollte zunächst vorrangig versucht werden, die Tatwaffe zu finden. So wurde der Tatverdächtige zunächst von der Polizei observiert und auch seine Telefonate über Monate abgehört.
Hinweise auf seine Täterschaft habe der Angeklagte trotz dieser Maßnahmen nicht geliefert. Schließlich habe man sich dafür entschieden, einen V- Mann in die Trinkszene rundum den Marienberg einzuschleusen und auf den Tatverdächtigen anzusetzen. Bereits nach dem ersten Zusammentreffen zwischen dem V- Mann und dem Angeklagten rief Reno M. seine Verlobte und einen Freund an und erzählte beiden, dass sich nach seiner Vermutung „ein getarnter Bulle“ an ihn gehängt habe und bestimmt was über den „Tod an der alten Rentnerin“ herausfinden wolle. Warum und wie er diesen Zusammenhang herstellte, kann die Beamtin nicht beantworten- über tatrelevante Sachen wurde bei den wenigen Treffen nicht gesprochen. Der V- Mann wurde dann nach sehr kurzer Zeit wieder abgezogen.
Ein Jahr nach der Tat habe die Kripo Potsdam dann beschlossen, einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von Reno M. zu beantragen und den Tatverdächtigen festzunehmen. Ziel sei es gewesen, die Tatwaffe zu finden- ohne Erfolg. Die Zeugin führte auch die ersten Vernehmungen mit dem Angeklagten nach seiner Festnahme durch. Auffällig ruhig sei Reno M. bei den Vernehmungen gewesen und emotionslos. Er habe die Tat weder abgestritten noch bestätigt. Auf Fragen habe er immer ausweichend geantwortet. Zum Vorhalt, er habe die Rentnerin getötet, sagte er: „Ich weiß nicht, ... ich kann das nicht, ich hab damit nichts zu tun.“ Nach Meinung der Beamtin ein ungewöhnliches Verhalten für einen Unschuldigen.
Als Reno M. dann mit seinen Geständnissen gegenüber Zeugen in den Vernehmungen konfrontiert wird, habe er zunächst diese Aussagen bestritten und später als „Prahlerei in einem betrunkenen Zustand“ abgetan.
Die Verteidigung und die Nebenklage hatten bereits im Vorfeld des Prozesses die Polizeiarbeit heftig kritisiert. Um sich einen Eindruck insbesondere über die Ermittlungsarbeit unmittelbar nach der Tat am 8. November 2006 zu verschaffen, hat die Kammer eine weitere Kriminalbeamtin geladen. Insbesondere die Nebenklage attestiert der Kripo Potsdam große Fehler und bemängelt die fehlende Organisation der Polizei bei der ersten Tatortuntersuchung. Der Nebenklage- Vertreter führt aus, dass geschulte Kriminaltechniker und Mitarbeiter der Spurensicherung erst vier Stunden nach dem Verbrechen am Ort des Geschehens gewesen seien, obwohl der so genannte erste Angriff (Polizeisprache für die ersten Stunden nach einer Tat) als herausragend wichtig für den späteren Ermittlungserfolg gilt. Zuvor seien nur Schutzpolizisten und Zivilbeamte dort gewesen, die nicht speziell in der Spurensuche und -sicherung geschult seien. Zwar sei die Willi-Sänger-Straße früh abgesperrt gewesen, nicht jedoch die offene Flanke Marienberg. Der Täter hatte somit „freie Hand .“
(Anm: Zum Zeitpunkt des Prozesses herrschte eine heftige politische Diskussion im Land Brandenburg. Das Innenministerium hatte bis Ende 2009 den Abbau von 23 der 151 Kriminalistenstellen im Schutzbereich Brandenburg geplant. Kritiker und Politiker anderer Parteien sahen darin die Gefahr, dass sich derartige Fahndungsprobleme mit dem geplanten Abbau noch verschärfen würden.)
Die Zeugin weist die Kritik jedoch zurück. Der erste Angriff der Polizei im Mordfall Helga D. sei fachlich sehr gut gelaufen. Beamte des Schutzbereichs hätten das Gebiet bis zum Eintreffen der Kriminaltechnikern so abgesperrt, dass keine Spuren vernichtet worden seien. Die Spezialisten müssten an einem solchen Abend zu Hause alarmiert werden und dann zunächst ihre Spezialgeräte holen. Das habe eben seine Zeit gedauert.
Nach Ansicht der Verteidigung und der Nebenklage habe dies jedoch „viel zu lange“ gedauert, die Organisation habe „nicht hingehauen.“ Kritisiert wird ebenfalls, dass die Kripo nach dem Anruf der Zeugin Anke L. am 15. Juni 2007 nicht sofort reagiert habe und die Zeugin erst zwei Stunden später in ihrer Wohnung aufgesucht wurde. Die Frau habe gegen 20 Uhr die Notrufnummer 110 angerufen und um Hilfe gebeten- sie habe sogar den Namen des geständigen Mannes genannt. Dennoch sei kein Polizist gekommen und Reno M. konnte verschwinden. Nach Ansicht der Nebenklage ein unverzeihlicher Fehler. Jeder erfahrene Kommissar hätte es geschafft, das Geständnis zu bekommen. Denn Reno M. habe an jenem Abend offenbar sein Gewissen erleichtern wollen.
Die geladene Beamtin räumt hier Fehler ein. Sie bestreitet nicht, dass die Polizei auf den Notruf hin hätte früher kommen müssen. Zwar habe das sogenannte Havelfest zu dieser Zeit in der Region stattgefunden, dies dürfte jedoch nicht als Grund gelten. Auch der Einsatz des V- Mannes sei nach Aussage der Beamtin gescheitert. Es sei ein schwerer Einsatzfehler gewesen, dass ein V-Mann aus der Trinkerszene, also ein Polizeispitzel, der zudem teuer eingekauft wurde, und nicht ein erfahrener Polizist als verdeckter Ermittler auf Reno M. angesetzt wurde. Die Einsicht sei bereits nach dem ersten Treffen zwischen V- Mann und Reno M. gekommen und der V- Mann sei sofort abgezogen worden.
Am 22.5. sagt dann ein Pathologe der Rechtsmedizin des LKA Brandenburg aus. Das Opfer hatte nach dem Stich nur noch geringe Chancen zu Überleben, der tödliche Stich war für Helga Dieckmann kaum spürbar. Der Messerstich sei tief in den Körper des Opfers eingedrungen und habe die Schlagader getroffen. Die Wunde habe nach innen geblutet, sei äußerlich also nicht sichtbar gewesen. Das Opfer habe die Schwere der Verletzung vermutlich nicht so empfunden. Sie lebte nach der Analyse des Gerichtsmediziners noch etwa 15 bis 20 Minuten. Der Mediziner vergleicht den tödlichen Prozess mit einer Batterie, die sich entlädt. Das Opfer hätte nur überleben können, wenn in den ersten Minuten nach dem Stich eine Notoperation stattgefunden hätte. Aufgrund des Verletzungsbildes kann der Pathologe jedoch ausschließen, dass die Frau mehr oder weniger in das Messer hineingelaufen sein könnte.
Das Gericht hat auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Glaubwürdigkeit und auch die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt beurteilen zu können. Die Gutachterin schließt es nicht aus, dass Reno M. sich mit einer solchen Tat brüsten könnte, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Denn nach Aufmerksamkeit hat der nach dem Jobverlust ins Trinkermilieu abgeglittene Mann krampfhaft gesucht.
Sollte Reno M. die Rentnerin getötet haben, wäre er dafür nach Auffassung der Gutachterin voll verantwortlich. Durch seine geordnete Erziehung durch die strenge Mutter könne er richtiges und falsches Verhalten sehr wohl unterscheiden. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit seien nicht beeinträchtigt. Eine alkoholbedingte Krankheit sei nicht vorhanden. Der Angeklagte trinkt zwar regelmäßig, auch übermäßig- eine Schuldunfähigkeit kann aber ausgeschlossen werden.
Am 27.5.2008 werden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft sieht den Verdacht gegen den seit 1994 arbeitslosen Maurer Reno M. durch die Beweisaufnahme erhärtet und verstärkt. Auf der Anklagebank sitze der Richtige, die Anklage ist sicher, der Angeklagte hat am 8. November 2006 die Rentnerin Helga Dieckmann nahe dem Marienberg getötet. Vernünftige Zweifel an der Schuld Reno M. s bestünden nicht. Er habe nicht von vornherein vorgehabt, sein Raubopfer zu töten. Vielmehr habe sich das entwickelt, weil der Angeklagte nicht mit der Gegenwehr der Rentnerin gerechnet habe, die ihre Tasche nicht hergeben wollte. Aufgestaute Aggressionen hätten sich unter dem Einfluss von Alkohol entladen. Da es außer dem Täter und dem Opfer keine Zeugen der Tat und keine Spuren gibt und der Angeklagte keine Angaben macht, wertet die Anklage das Verhalten von Reno M. nach der Tat aus. Er habe die Tat gegenüber mehreren Menschen gestanden. Nach Aussagen der Zeugen glaubhaft und nicht prahlerisch. Auch von einer starken Alkoholisierung kann keine Rede sein. Während der drei Stunden im Supermarkt habe der Angeklagte auch keinen Alkohol getrunken.
Auf die Frage der vernehmenden Polizisten nach der Festnahme, ob er Helga Dieckmann getötet habe, habe er ungewöhnlich und zögernd gesagt: „Ich kann das nicht . . . ich weiß nicht . . . ich habe damit nichts zu tun.“ So würde sich ein Unschuldiger nicht verhalten. Zudem habe Reno M. Täterwissen offenbart. Die Tatwaffe sei zwar nicht gefunden worden, der Angeklagte habe die Waffe aber gegenüber Zeugen beschrieben- und die Beschreibung stimmt überein mit den kriminalistischen Untersuchungen.
Ein Mordmotiv könne die Anklage nicht nachweisen, Habgier als Mordmerkmal käme zwar in Betracht, aber in dubio pro reo ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der Todesstich nicht zu dem Zweck ausgeführt wurde, die Handtasche zu rauben. Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und versuchten Raubes mit Todesfolge.
Der Nebenkläger fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz. Der tödliche Stich galt allein dafür, das Opfer wehrlos zu machen und somit den geplanten Handtaschenraub durchzuführen. Das Motiv des unfassbaren Verbrechens sei Habgier und daher müsse die Verurteilung auf Mord lauten. Die Möglichkeit, dass Reno M., der nie beachtet worden sei, die Straftat nur erfunden hat, sei nicht glaubhaft. Eine im „Alkoholrausch gemachte Angeberei“ sei von den Zeugen widerlegt worden. Dies seien Schutzbehauptungen des Angeklagten gewesen. Zudem habe der Angeklagte Details preisgegeben, die nur der Täter wissen konnte. Die Strategie der Verteidigung, hier einen alkoholkranken Mann darzustellen, der nach Aufmerksamkeit sucht, ist krachend gescheitert.
Dem Angeklagten fehlen auch die schauspielerischen Fähigkeiten zu solchen falschen Geständnissen. Vor der Zeugin, der er sich stundenlang offenbarte, habe er eine Beichte abgelegt. Reno M. wollte eine Absolution, ohne zu seiner Tat stehen zu müssen. Die Nebenklage sieht daher nach der Beweisaufnahme im Gegensatz zur Anklage den Mordvorwurf als erwiesen an und fordert wegen Mordes und versuchten Raubes mit Todesfolge eine lebenslange Haft für den Angeklagten.
Die Verteidigung sieht die Täterschaft nach der Verhandlung als nicht erwiesen an. Aufgrund der dünnen Beweislage stand der Anklagevorwurf von Anfang an auf wackeligen Füßen. Es gebe keine Spuren, die auf ihn als Täter deuteten, nur seine Äußerungen, dass er es gewesen sei. Um sie zu verstehen, dürfe man keine normalen Maßstäbe anlegen, sondern müsse sich in die Denkweise des Alkoholikers mit seinem mangelnden Selbstwertgefühl hineinversetzen. An diesem Tag hatte der Angeklagte Krach mit seiner Verlobten, trank Bier, fühlte sich allein gelassen, auch die anderen Trinker schickten ihn weg, da wollte er Aufmerksamkeit erhaschen und sich wichtig machen mit seinem falschen Geständnis. Die schlampige Polizeiarbeit darf seinem Mandanten nicht nachteilig angelastet werden. Das ein gewisser UMS, der die Tat auch gestanden hat, nicht identifiziert wurde, liegt an der Unfähigkeit der Behörden. Es besteht also die Möglichkeit, dass dieser UMS der Täter ist. Die Verteidigung fordert daher wegen erwiesener Unschuld Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls.
In seinem letzten Wort beteuert der Angeklagte seine Unschuld und fordert wie seine Verteidiger einen Freispruch.
Teil 4: Das Landgericht Potsdam spricht das Urteil. Und es ist ein überraschendes Urteil. Der Rechtsspruch wird vom BGH überprüft. Hat die erste Instanz wirklich alle Fakten berücksichtigt? So oder so- es kommt in diesem Fall zu einem zweiten Prozess…
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
RE: 19.04.2007 FF2 (Kripo Potsdam) Mord an Helga Dieckmann
in Filmfälle 15.07.2026 04:51von bastian2410 • 1.750 Beiträge
Sendung vom 19.4.2007
FF 2 (Kripo Potsdam) Mordfall Helga Dieckmann
Der Marienberg- Mörder
Teil 5
Am 29.5.2008 spricht die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam das Urteil und verhängt gegen den Angeklagten eine lebenslange Haft wegen Mordes und versuchten Raub mit Todesfolge. Die Kammer folgt damit dem Antrag der Nebenklage. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass der gebürtige Brandenburger die Rentnerin Helga Dieckmann am 8. November 2006 nahe dem Krematorium erstochen hat, nachdem sie ihre Handtasche vor dem Räuber verteidigen wollte. Die Tat sei zwingend als Mord zu qualifizieren, auch wenn der Angeklagte sein Opfer nicht töten wollte und kein eiskalter Killer sei. Das Motiv für den Stich sei Habgier gewesen und habe dazu gedient, den Raub zu vollenden. Die richterliche Verantwortung habe in diesem Fall besonders schwer auf der Kammer gelastet. Theoretisch sei es immer möglich, dass sich eine solche Tat anders zugetragen habe, räumt der Vorsitzende ein- die Kammer hätte im Prozess gern noch andere Indizien gehabt. Obwohl die Tatwaffe nicht gefunden wurde und niemand Drittes das Verbrechen beobachtete, erkennen die Richter trotzdem eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Reno M. den Mord begangen hat. Der Angeklagte habe sich anderen Personen gegenüber ungefragt offenbart und dabei Täterwissen preisgegeben. Die Zeugen haben vor Gericht einen glaubhaften Eindruck hinterlassen und die Kammer habe daher aus den Zeugenaussagen und Indizien die Schlüsse gezogen, die sich dadurch aufdrängen. An eine Prahlerei unter Alkoholeinfluss glaube die Kammer nicht.
Die Verteidigung legt beim BGH in Leipzig Revision ein. Ende 2008 bestätigt der BGH zwar den Schuldspruch wegen Mordes, hebt jedoch das verhängte Strafmaß auf. Die Leipziger Richter befinden, dass das Landgericht Potsdam nicht ausreichend geklärt hatte, ob Reno M. während der Tat womöglich betrunken war und er somit vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Hinweise darauf erkennt der Bundesgerichtshof, denn Reno M. habe bei einem seiner Tatbekenntnisse gegenüber einer Zeugin angegeben, dass er bei der Tat betrunken gewesen war. Die Richter halten es daher für denkbar, dass aus diesem Grund eine geringere Strafe in Betracht kommt als die lebenslange Verurteilung. Eine andere Schwurgerichtskammer des Potsdamer Landgerichts soll diesen Punkt in einem erneuten Verfahren näher beleuchten.
Die Schuld des Angeklagten erkennt auch der BGH an. Auch der Senat ist der Auffassung, dass Reno M. im November 2006 die Rentnerin überfallen und durch einen Messerstich tödlich verletzt hat, um ihr ihre Handtasche mit darin vermutetem Bargeld wegzunehmen. Dies ist als Mord aus Habgier einzustufen und ist von der Vorinstanz rechtsfehlerfrei festgestellt worden.
(Anm: Der Bundesgerichtshof ist mit zwei Senaten auch in Leipzig vertreten. Der 5. Und 6. Strafsenat ist zuständig für Revisionen in Strafsachen der Oberlandesgerichtsbezirke Nürnberg, Celle, Naumburg, Brandenburg, Braunschweig, sowie des Saarländischen Oberlandesgerichtes)
Am 1.April 2009 beginnt der zweite Prozess gegen Reno M. vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Potsdam.
Das Gericht gibt am Anfang der Verhandlung den rechtlichen Hinweis, dass nicht der Tatvorwurf verhandelt wird, sondern lediglich das Strafmaß juristisch neu bewertet wird. Die Verurteilung wegen Mordes in erster Instanz im Mai 2008 sei durch die Entscheidung des BGH rechtskräftig geworden.
Der Angeklagte sagt diesmal aus, bestreitet aber trotz der rechtskräftigen Verurteilung auch im Revisionsprozess den Mord. Danach gibt er dem Gericht Antworten auf seine „Trinkkarriere.“ Mit dem Trinken von Alkohol habe er im Alter von 13 Jahren begonnen. Mit zunehmendem Alter habe er dann regelmäßig und auch übermäßig viel getrunken. Probleme in der Schule, Mobbing durch Mitschüler und Ärger zu Hause seien der Anlass gewesen, gerade während seiner Zeit im Heim habe er sehr viel getrunken. „Zu einem Bierchen mit Korn oder einem Jacky habe ich selten Nein gesagt. Obwohl der ganz harte Alkohol nie so sein Ding gewesen war.“
Er habe aber auch immer längere „Trinkpausen“ gehabt. Insbesondere während seiner Lehre als Maurer habe er kaum etwas getrunken, vielleicht mal nach Feierabend ein Bierchen in der Kneipe und am Wochenende auch mal ein „Gedeck mit Korn.“ Als die Probleme zu Hause mit seinen „Weibern“ immer größer wurden, habe er dann wieder mehr getrunken. Und die Probleme seien auch danach immer größer geworden, gerade nach der Wende. An seiner Arbeitsstätte hätten immer mehr Kollegen die Arbeit verloren, da uns die „Wessis über den Tisch gezogen haben“ und der Alkohol sei ein guter Freund zur Frustbewältigung geworden.
Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis er seine Arbeitsstelle verlieren würde und durch ein „Wessi ersetzt werden würde.“ 1992 sei es dann so weit gewesen. Danach habe er alles verloren- „Familie, Wohnung, einfach alles.“ Jetzt habe er jeden Tag Alkohol getrunken. Auch seine Beziehungen zu Frauen seien ein Grund dafür gewesen. Alle seine Frauen in seinen Beziehungen seien den Alkohol selbst nicht abgeneigt gewesen.
Auch sei er immer öfter ins Obdachlosenmilieu abgerutscht, auch da habe Alkohol an der Tagesordnung gestanden. Im Tatzeitraum und somit vor dem Raub an Helga Dieckmann habe er aufgrund privater Probleme wieder den Halt unter den Füßen verloren und habe auch wieder auf der Straße gelebt. In dieser Zeit habe er sehr viel getrunken, vor allem wenn vom Amt das Geld auf dem Konto war. Auch am 8. November 2006 war er mit seinem „Kumpels“ schon am früheren Mittag rundum die Willi- Sänger- Straße und den Parkplatz Krematorium unterwegs und habe Alkohol getrunken. Bis zum Nachmittag habe man zusammen getrunken, danach habe er sich auf den Weg nach Tschirchdamm gemacht und da weiter getrunken bis zum Morgengrauen.
Reno M. betont auch Im Revisionsverfahren mehrmals, dass er an der Tat nicht beteiligt war. Insbesondere auf Nachfragen des Gerichts, ob er den sogenannten UMS kennt und ob er den zweiten Mittäter nennen will, verweigert der Angeklagte die Aussage.
Danach werden auch die Ex-Frauen und seine „Saufkumpane“ aus seinen Stammkneipen bzw. aus dem Obdachlosen- Milieu vorgeladen, soweit diese Personen von der Polizei ausfindig gemacht wurden. Alle Zeugen bestätigen die Aussage von Reno M., obwohl M. nicht der „Hardcore- Alkoholiker“ ist. Ganz harten Alkohol sei nicht seine Sache gewesen- mal ein Korn zum Bier. Und wenn er mal keine „Kohle“ gehabt hat, hat er auch nichts getrunken.
Bereits am ersten Verhandlungstag werden die Plädoyers gehalten. Zuerst plädiert die Anklage. Da Reno M. ein rechtskräftig verurteilter Mörder ist, sieht das Gericht eigentlich nur eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Das Gericht hat hier in der Regel keinen rechtlichen Spielraum für eine andere Strafe. Das Absehen von einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann nur bei Vorliegen von Strafrahmenmilderungsgründen nach § 49 Abs. 1 StGB erfolgen, wenn also bei Tötungen außergewöhnliche Umstände vorliegen, aufgrund derer die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint. Hier kommt eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB in Betracht, da aufgrund der Aussagen des Angeklagten und der Zeugen aus seinem Umfeld nicht ausgeschlossen werden kann, dass Reno M. während der Tat stark alkoholisiert war. Die Anklage nimmt daher „in dubio pro reo“ an, dass der Angeklagte während der Tatbegehung im November vermindert schuldfähig war. Die Tat müsse aber trotzdem hart bestraft werden. Ein unterlegendes Opfer musste sterben, weil der Angeklagte seine Probleme nicht in Griff bekommen habe. Der Alkohol entschuldigt diese Tat nicht. Da der Angeklagte weder im ersten Prozess noch im Revisionsprozess Reue gezeigt habe, müsse der Strafrahmen im hohen Bereich liegen. Die Anklage hält daher eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren für tat- und schuldangemessen.
Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe weit im einstelligen Bereich. Das lange Verfahren war für Reno M. sehr belastend. Der Angeklagte sei alkoholkrank, das haben die Aussagen bestätigt. Sein Mandant benötigt eine Therapie, er gehöre in eine Klinik und nicht in eine Justizvollzugsanstalt.
Am 2. April 2009 spricht die 4. Strafkammer des Amtsgerichts Potsdam das Urteil und verurteilt den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Raub mit Todesfolge zu 12 Jahren Haft. Da die Kammer nur über den Strafrahmen in seinem Urteilsspruch zu befinden hat, stand für das Gericht das Vorleben und insbesondere das Trinkverhalten des Angeklagten im Vordergrund. Die Zeugenaussagen in der Beweisaufnahme haben ergeben, dass der Angeklagte bereits seit seiner Kindheit Alkohol konsumiert hat. Obwohl der Angeklagte im Gerichtssaal für das Gericht den Eindruck eines Mannes vermittelt hat, der zwar regelmäßig und auch viel getrunken hat, konnte er gleichwohl tagelang ohne Alkohol auskommen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Reno M. zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Aufgrund der Trinkgeschichte von Remo M. muss das Gericht zu dessen Gunsten annehmen, dass der Angeklagte bei der Ausführung der Tat vermindert schuldfähig war. Aufgrund der Brutalität der Tat muss die Strafe jedoch im oberen Bereich des möglichen Strafrahmens liegen, da der alkoholisierte Zustand des Angeklagten die Tat nicht entschuldigt. Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen die Tat begangen hat. Der Angeklagte hat aus Habgier, um einen Raub zu vollenden, den Tod einer liebenswerten Frau verursacht. Und dass, obwohl er wusste, dass die Beute gering sein wird. Auch wenn der Tod der Frau nicht gewollt war- das hat die Kammer den Angeklagten geglaubt-, ist die Tat, wie von der Vorinstanz rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, als Mord zu qualifizieren. Ein Angeklagter hat vor Gericht das Recht, die Tat abzustreiten und mögliche Komplizen nicht zu nennen- auch wenn ihm im Prozess mehrmals die Gelegenheit gegeben wurde, sich zur Sache zu äußern. Dies wirkt sich zwar nicht strafschärfend aus, aber wäre eine Möglichkeit gewesen, eine zeitige Freiheitsstrafe weiter abzumildern. Strafschärfend wirkt sich jedoch die fehlende Reue des Angeklagten aus. Der Angeklagte hat kein Wort des Bedauerns kundgetan und sich in Ausreden geflüchtet. Die Kammer nimmt zwar in dubio pro reo aufgrund der Alkoholkrankheut von Reno M. eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB an, weitere Milderungsgründe waren für das Gericht jedoch nicht ersichtlich. Die Verurteilung zu 12 Jahren sei daher aufgrund der Tat und Schuld des Angeklagten angemessen. Aufgrund seiner Alkoholkrankheit ordnet das Gericht zudem die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.
Reno M. verbüßte seine Strafe in der JVA Brandenburg und befindet sich heute wieder auf freien Fuß.
Der Ehemann von Helga Dieckmann (er kommt im Filmfall bei Aktenzeichen xy in Zwischenblenden mehrmals zu Wort) fand nach der Tat eine neue Liebe. Der Tod seiner Frau war jedoch für sein weiteres Leben eine schwere Belastung, er besuchte regelmäßig das Grab seiner Frau. Er starb vor ein paar Jahren.
Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Auch die Identität des mysteriösen UMS und dessen mögliche Tatbeteiligung konnte bis heute nicht geklärt werden. Die Kripo geht davon aus, dass Helga Dieckmann von zwei Personen getötet wurde und glaubt weiterhin an die Existenz von UMS.
Zwei Fälle, die wieder einmal nachdenklich machen, gerade im Hinblick auf das Anhalterunwesen." (Zitat Zimmermann FF 3 17.01.1986)
| « FF 1 10.05.2023/ SF 2 01.06.2022 (LKA Berlin) Mord an der Promi- Kosmetikerin | 5.4.2002 FF2 (SoKo "Dennis") Mordfall Dennis Klein (und Fallkomplex "Der schwarze Mann") » |
Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Besucher
0 Mitglieder und 8 Gäste sind Online Besucherzähler Heute waren 2102 Gäste und 1 Mitglied online. |
Forum Statistiken
Das Forum hat 1880
Themen
und
21529
Beiträge.
|
| Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de |
Antworten
Besucher
Forum Statistiken