#1

30.11.1990 FF3 (Kripo Rüsselsheim) Mordfall Klingelhöfer

in Filmfälle 10.05.2009 01:12
von bdvogel (gelöscht)
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Übertrag eines Beitrags von Eckes981 vom 9.5.2009 im Netakten-Thread:

Eckes981>Im Mordfall Hans-Dieter Klingelhöfer (30.11.1990 FF3 Kripo Rüsselsheim) tut sich scheinbar etwas:
DNA-Test: http://www.ad-hoc-news.de/de/Drucken/19908459
Noch aktueller, aber auch ein wenig konfus: http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3742231


War ja ein recht einprägsamer FF seinerzeit - die Sache mit dem "krankfeiernden" Mann, der als hilfsbereiter Nachbar seine Nachbarin zur Nagelpflege chauffiert und die Wartezeit in der nächsten Beiz überbrückt. Wäre spannend, wenn sich da nun jetzt was ergäbe. Danke für die Links!

Bernhard.
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#2

Re: 30.11.1990 FF3 (Kripo Rüsselsheim) Mordfall Klingelhöfer

in Filmfälle 16.06.2010 21:37
von lep1980 • 46 Beiträge
Hier wird im Mai 2009 berichtet, dass sich 3 Männer weigerten, den DNA-Test durchzuführen und deshalb mit richterlicher Anordnung dazu gezwungen werden:
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/rhein-main/6810712.htm

Gibt es dazu neuere Entwicklungen?
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#3

Re: 30.11.1990 FF3 (Kripo Rüsselsheim) Mordfall Klingelhöfer

in Filmfälle 15.08.2010 21:10
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
Die NA Reiheuntersuchung in diesem Fall ist inzwischen abgeschlossen. Ohne Ergebnis. Von den 160 Leuten die speicheln sollten leben noch 140. Alle, auch die 3 widerborstigen Kandidaten, gaben ihre Probe ab. Ergebnis:Negativ! 20 Leute sind inzwischen verstorben. Der Fall kann also nur noch gelöst werden wenn der Täter sich nicht im Kreis der Verdächtigen befindet und durch Zufall gefunden wird(will heißen, eine Straftat begeht und speicheln muß). Meine Meinung zu dem Fall ist, daß es bestimmt ein Junkie war der dringend Geld brauchte. Und Junkies haben meist keine so hohe Lebenserwartung.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/rhein-main/6810712.htm
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#4

Re: 30.11.1990 FF3 (Kripo Rüsselsheim) Mordfall Klingelhöfer

in Filmfälle 15.08.2010 22:45
von bastian2410 • 1.663 Beiträge
danke für den Hinweis, TheWhite. Vielleicht ist es ja interessant für den ein oder anderen Usern, wie diese Geschichte evt. weitergeht. Immerhin sind 20 Probanden der DNA Analyse verstorben.
Theoretisch kann die Polizei auch DNA von Nachkommen nehmen, aus deren Profil läßt sich dann das Profil eines Vorfahren bestimmen. Diese Nachkommen können jedoch nicht gezwungen werden, eine Speichelprobe abzugeben, selbst mit richterlichen Beschluss.

Sollte sich jedoch im Verlauf der Ermittlungen gegen eine verstorbene Person ein dringender (!!!) Tatverdacht ergeben, kann auch von einem Verwandten eine Speichelprobe genommen werden, entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund eines richterlichen Beschlusses. Hier ist jedoch ein dringender Tatverdacht bzgl. einer toten Person erforderlich. Angehörige können also bei einem vagen Verdacht eine Speichelprobe verweigern. Wenn jemand eine Aufforderung erhält, eine eigene Probe abzugeben, um sich selbst als Täter auszuschließen, muss er spätestens nach einer richterlichen Verfügung eine Probe abgeben.

Soll jedoch zur Identifizierung des Täters nicht eine eigene, sondern zur Feststellung einer anderen nahestehenden Person eine Probe abgegeben werden, die noch lebt(!!!), aber nicht auffindbar (zB Auslandsaufenthalt) ist, greift auch wie vor dem Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht ein. Man braucht dann keine Probe abgeben, wenn ein Verdacht gegen einen Verwandten besteht.

Ich weiß, dass ist viel Paragraphenreiterei, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant und evt. sind ein paar juristische Grundkenntnisse auch mal hilfreich für die Zukunft.
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#5

Re[2]: 30.11.1990 FF3 (Kripo Rüsselsheim) Mordfall Klingelhöfer

in Filmfälle 16.08.2010 20:51
von TheWhite1961 • 1.160 Beiträge
bastian2410>danke für den Hinweis, TheWhite. Vielleicht ist es ja interessant für den ein oder anderen Usern, wie diese Geschichte evt. weitergeht. Immerhin sind 20 Probanden der DNA Analyse verstorben.
bastian2410>Theoretisch kann die Polizei auch DNA von Nachkommen nehmen, aus deren Profil läßt sich dann das Profil eines Vorfahren bestimmen. Diese Nachkommen können jedoch nicht gezwungen werden, eine Speichelprobe abzugeben, selbst mit richterlichen Beschluss.

bastian2410>Sollte sich jedoch im Verlauf der Ermittlungen gegen eine verstorbene Person ein dringender (!!!) Tatverdacht ergeben, kann auch von einem Verwandten eine Speichelprobe genommen werden, entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund eines richterlichen Beschlusses. Hier ist jedoch ein dringender Tatverdacht bzgl. einer toten Person erforderlich. Angehörige können also bei einem vagen Verdacht eine Speichelprobe verweigern. Wenn jemand eine Aufforderung erhält, eine eigene Probe abzugeben, um sich selbst als Täter auszuschließen, muss er spätestens nach einer richterlichen Verfügung eine Probe abgeben.

bastian2410>Soll jedoch zur Identifizierung des Täters nicht eine eigene, sondern zur Feststellung einer anderen nahestehenden Person eine Probe abgegeben werden, die noch lebt(!!!), aber nicht auffindbar (zB Auslandsaufenthalt) ist, greift auch wie vor dem Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht ein. Man braucht dann keine Probe abgeben, wenn ein Verdacht gegen einen Verwandten besteht.

bastian2410>Ich weiß, dass ist viel Paragraphenreiterei, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant und evt. sind ein paar juristische Grundkenntnisse auch mal hilfreich für die Zukunft.

Hallo Bastian,

nein, in dem Bericht stand, daß bei den Toten nicht weiterermittelt wird. Man hofft, daß der Täter, wenn er denn noch lebt vielleicht irgendwann mal straffällig wird und eine Speichelprobe abgeben muß(remember Egidius S.). Leider find ich den Bericht im Internet nicht mehr. Er stand in der "Mainspitze".
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